Personenbeförderungsschein nach Schlaganfall: Voraussetzungen und Verfahren

Ein Schlaganfall kann die Fahreignung vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigen. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen und das Verfahren zur Erlangung eines Personenbeförderungsscheins (P-Schein) nach einem Schlaganfall.

Schlaganfall und Fahreignung: Eine individuelle Beurteilung

Ein Schlaganfall, medizinisch als Apoplex bezeichnet, entsteht durch den Verschluss oder die Blutung eines Blutgefäßes im Gehirn. Die daraus resultierende Mangeldurchblutung kann zu vorübergehenden oder dauerhaften Hirnschäden führen, die sich unterschiedlich äußern. Typische Folgen sind Teillähmungen, Seh- und Sprechstörungen, Gedächtnis- und Konzentrationsprobleme sowie Orientierungsschwierigkeiten.

Die Fähigkeit, komplexe Tätigkeiten wie das Autofahren sicher auszuführen, kann durch einen Schlaganfall beeinträchtigt werden. Daher informieren Ärzte ihre Patienten zunächst über die fehlende Fahreignung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Betroffene nie wieder Auto fahren können. Der Krankheitsverlauf ist individuell, und die Dauer der Fahruntauglichkeit kann variieren.

Ärztliches Fahrverbot ist bindend

Ein von einem Arzt attestiertes Fahrverbot aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ist bindend. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und macht sich bei Gefährdung anderer strafbar. Bei einem Unfall drohen Geld- und Freiheitsstrafen. Zudem kann die Kfz-Haftpflichtversicherung bereits ausgezahltes Geld zurückfordern und die Kaskoversicherung Leistungen kürzen oder verweigern.

Meldepflicht und Eigenverantwortung

Rechtlich besteht keine Meldepflicht gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde nach einem Schlaganfall. Auch Krankenhäuser oder Arztpraxen leiten diese Information nicht weiter. Die Behörde kann sich jedoch melden, wenn der Schlaganfall im Rahmen eines Unfalls auftrat oder Dritte die Behörde informiert haben.

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Unabhängig davon liegt die Verantwortung für die Sicherstellung der Fahreignung vor Fahrtantritt beim Betroffenen selbst. Wer trotz mangelnder geistiger oder körperlicher Fähigkeiten Auto fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat. Daher ist es wichtig, im ärztlichen Gespräch abzuklären, ob die Folgen des Schlaganfalls das Autofahren beeinträchtigen.

Sonderfall Berufskraftfahrer

Für Berufskraftfahrer (Bus, Lkw) und Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) gelten strengere Anforderungen an die Fahreignung. Im Regelfall ist die Fahreignung nach einem Schlaganfall nicht mehr gegeben.

Fahreignung, Fahrsicherheit und Fahrbefähigung

  • Fahreignung: Eine zeitlich überdauernde Eigenschaft, die beispielsweise durch Medikamenteneinnahme beeinträchtigt werden kann.
  • Fahrsicherheit: Ein konkreter und aktueller, zeitlich beschränkter Zustand.
  • Fahrbefähigung: Die in der Fahrschule und durch praktische Erfahrung erworbene Fertigkeit zum Lenken eines Fahrzeugs.

Diese drei Begriffe beschreiben zusammen die umfassende Fahrkompetenz oder Verkehrstüchtigkeit.

Verfahren zur Überprüfung der Fahreignung nach Schlaganfall

Nach einem Schlaganfall können Betroffene ihre Erkrankung der Führerscheinstelle melden. Die Behörde fordert daraufhin Gutachten und Tests an, um die Fahreignung zu überprüfen. Alternativ können Betroffene selbstständig alle notwendigen Unterlagen beschaffen, um die Fahreignung nachzuweisen.

Überprüfung der Fahreignung

Die Überprüfung der Fahreignung umfasst neuropsychologische und augenärztliche Bereiche. Im Gutachten wird auch das Risiko eines erneuten Schlaganfalls eingeschätzt. Da bei Menschen nach einem Schlaganfall das Risiko für einen zweiten Schlaganfall erhöht ist, sollten alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um dieses Risiko zu senken. Dazu gehört die Einnahme verordneter Medikamente, Kontrolluntersuchungen und Therapiemaßnahmen.

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Verkehrsmedizinisches Gutachten

Ein verkehrsmedizinisches Gutachten kann nicht von der Hausarztpraxis erstellt werden, sondern nur von:

  • Ärztlichem Fachpersonal mit verkehrs- oder rechtsmedizinischer Qualifikation
  • Ärzten des Gesundheitsamts
  • Betriebsmedizinern
  • Fachärzten für Rechtsmedizin
  • Der Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF)

Bei einem behördlichen Verfahren gibt die Fahrerlaubnisbehörde die Arztgruppe vor.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Wird die Fahrerlaubnis neu erteilt, kann diese Auflagen und/oder Beschränkungen beinhalten, die über Schlüsselziffern im Führerschein dokumentiert werden. Schlüsselzahlen können für Hilfsmittel wie Brillen oder für notwendige Umbauten am Fahrzeug stehen.

Beobachtungsfahrt

Nach den notwendigen medizinischen Tests kann eine Beobachtungsfahrt unter realen Bedingungen erforderlich sein. Dabei wird das Fahrverhalten in Anwesenheit einer Verkehrspsychologin oder eines Verkehrspsychologen überprüft.

Fahrzeugumbau

Es gibt Zuschüsse für den Erwerb der Fahrerlaubnis, den Fahrzeugumbau oder die Anschaffung eines Neufahrzeugs. Umrüstungen müssen von einer anerkannten Prüforganisation abgenommen werden. Ein Fahrtraining ist notwendig, um sich mit den Umbauten vertraut zu machen.

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Aphasie-Ausweis

Für Menschen mit Sprachstörungen empfiehlt sich ein Aphasie-Ausweis, der bei einer Polizeikontrolle oder einem Unfall vorgezeigt werden kann.

Voraussetzungen für den Personenbeförderungsschein (P-Schein)

Der P-Schein ist zusätzlich zur Fahrerlaubnis erforderlich, wenn Fahrgäste gewerblich befördert werden sollen (z.B. Taxi, Mietwagen, Krankentransport).

Allgemeine Voraussetzungen

  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (Klasse B oder vergleichbar)
  • Mindestalter: 21 Jahre (Ausnahme: 19 Jahre für Krankenwagen)
  • Nachweis der Eignung durch Vorlage eines Führungszeugnisses
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (§ 48 Absatz 4 FeV)
  • Erfüllung bestimmter Anforderungen an Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit (Anlage 5 FeV)

Geistige und körperliche Eignung

Die geistige und körperliche Eignung wird in der Regel durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen. Führerscheininhaber der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E müssen ihre Eignung regelmäßig nachweisen.

Für den Nachweis der erforderlichen Eignung muss ein psychologischer Test durchlaufen werden. Der untersuchende Arzt trägt die Ergebnisse der Untersuchung in einen Fragebogen ein, der bei der Behörde eingereicht werden muss.

Gesundheitliche und psychische Mängel, die den Erwerb des P-Scheins beeinflussen können (Anlage 4 FeV)

  • Sehschwäche: Erwerb möglich, wenn die Sehschwäche korrigiert werden kann.
  • Hochgradige Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit: Erwerb möglich, sofern keine weiteren schwerwiegenden Mängel vorliegen. Regelmäßige ärztliche Untersuchung und Nachweis von Fahrpraxis erforderlich.
  • Bewegungsbehinderungen: Einschränkung auf spezielle Fahrzeugklassen oder technische An- und Umbauten am Fahrzeug möglich.
  • Herz- und Gefäßkrankheiten: Erwerb in der Regel nicht möglich, Ausnahme bei erfolgreicher ärztlicher Behandlung.
  • Diabetes mellitus: Erwerb möglich, wenn der Blutzucker sich durch medikamentöse Behandlung gut kontrollieren lässt.
  • Krankheiten des Nervensystems: Ablehnung bei Schäden des Rückenmarks und dauerhaften Schädigungen oder Erkrankungen des Gehirns, Ausnahme bei behandelten Hirnverletzungen oder angeborenen Schädigungen ohne schwerwiegende motorische Einschränkungen.
  • Psychische Störungen: Ablehnung bei organischen Psychosen, Schizophrenie oder Manien bzw. Depressionen, Ausnahme bei Abklingen der Symptome oder leichter Ausprägung mit therapeutischer Behandlung.
  • Alkoholabhängigkeit: Ablehnung bei mehrfachem Fahren unter Alkoholeinfluss oder regelmäßigem Alkoholmissbrauch, Erwerb erst nach mindestens einjähriger Abstinenzphase möglich.
  • Psychoaktive Stoffe und Betäubungsmittel: Generelle Untauglichkeit, Ausnahme bei Cannabiskonsum, Erwerb nach einjähriger Abstinenz mit regelmäßiger Kontrolle möglich.
  • Nierenerkrankungen: Erwerb bei schweren Nierenschäden nur möglich, wenn diese sich gut behandeln lassen (Dialyse) oder eine Nierentransplantation erfolgreich durchgeführt wurde.
  • Störung des Gleichgewichtsinns: Spricht in der Regel gegen den Erwerb von Führerschein und Personenbeförderungsschein.

Gültigkeit und Kosten des P-Scheins

Der P-Schein ist fünf Jahre gültig und muss danach verlängert werden. Die Kosten für den P-Schein umfassen:

  • Antragskosten: ca. 40 Euro
  • Kosten für das Führungszeugnis: 13 Euro
  • P-Schein-Ausbildung (Fachkundenachweis): ca. 50 Euro
  • Ärztliche Untersuchung (nicht von der Krankenkasse getragen): ca. 140 Euro
  • Ärztliche Nachuntersuchung (mindestens alle 5 Jahre): ca. 70 Euro

Fachkundenachweis statt Ortskundeprüfung

Aufgrund der Verbreitung von Navigationssystemen wurde die Ortskundeprüfung 2021 abgeschafft. Stattdessen ist nun ein Fachkundenachweis erforderlich.

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