Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad im deutschen Pflegesystem und wird Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung zuerkannt. Dieser Artikel beleuchtet die Leistungen, das Pflegegeld und die spezifischen Unterstützungsangebote für Menschen mit Demenz und Pflegegrad 5.
Einführung in Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 kennzeichnet sich durch einen besonders hohen Hilfebedarf bei Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und Fähigkeiten. Der Unterschied zu Pflegegrad 4 besteht darin, dass Menschen mit Pflegegrad 5 noch mehr Unterstützung benötigen und somit "besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung" aufweisen.
Voraussetzungen für Pflegegrad 5
Einen Pflegegrad 5 erhalten Menschen, die schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen. Er ist nicht zu verwechseln mit der Pflegestufe 5, denn vor dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz 2017 wurde die Schwere der Pflegebedürftigkeit in die Pflegestufen 1 bis 3 eingeordnet. Die heutige Einstufung entspricht der damaligen Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz (e.A.) oder der Pflegestufe 3 mit Härtefall.
Pflegegrad 5 wird vergeben, wenn im Begutachtungssystem des Medizinischen Dienstes (MD) oder bei Medicproof für Privatversicherte eine Punktzahl zwischen 90 und 100 erreicht wird. Das bedeutet, dass diese Personen nahezu vollständige Unterstützung in allen alltäglichen Tätigkeiten und Lebensbereichen benötigen.
Leistungen bei Pflegegrad 5
Aufgrund der starken Beeinträchtigungen haben Menschen mit Pflegegrad 5 Anspruch auf umfangreiche Leistungen der Pflegekasse, damit eine vollumfängliche Versorgung sichergestellt werden kann. Hier ein Überblick über die verschiedenen Leistungsarten:
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- Pflegegeld: Das monatliche Pflegegeld beträgt in diesem Fall 990 Euro.
- Pflegesachleistungen: Das Budget für Pflegesachleistungen liegt bei 2.299 Euro.
- Tages- und Nachtpflege (teilstationär): Bis zu 2.085 € monatlich.
- Vollstationäre Pflege: 2.096 € monatlich.
Pflegegeld
Unter Pflegegeld versteht man eine monatliche Zahlung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen. Das Pflegegeld erhalten alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die zuhause unentgeltlich von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Der Gesetzgeber nennt diese Leistung mit vollem Titel „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“. Das Pflegegeld steht erstmal nur der pflegebedürftigen Person zu und kann von dieser frei und ohne Nachweispflicht verwendet werden.
Anspruch auf Pflegegeld als Leistung der Pflegekassen haben Sie als versicherte Person mit mindestens einem anerkanntem Pflegegrad 2, wenn Sie zuhause gepflegt und betreut werden. Sie haben die Möglichkeit, Pflegegeld mit sogenannten „Sachleistungen“ zu kombinieren.
Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen sind zweckgebundene Leistungen der Pflegekasse für professionelle Pflegeleistungen (Grundpflege) und die hauswirtschaftliche Versorgung bei der häuslichen Pflege. Meistens handelt es sich um die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes. Normalerweise wählen Sie, ob Sie Pflegegeld für die Versorgung durch pflegende Angehörige oder Pflege-Sachleistungen für professionelle Pflege beanspruchen möchten. Sinnvoll ist die Kombinationsleistung, wenn Sie Sachleistungen in Anspruch nehmen, aber damit Ihren Anspruch nicht ganz ausschöpfen. In diesem Fall erhalten sie Ihr Pflegegeld nicht mehr in voller Höhe, sondern nur noch anteiliges Pflegegeld.
Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Aufgrund der besonderen pflegerischen und medizinischen Anforderungen wird bei Pflegegrad 5 in der häuslichen Pflege oft eine Kombination aus beiden Leistungen notwendig oder der alleinige Einsatz von Pflegesachleistungen, um mehr Einsätze des ambulanten Pflegedienstes nutzen zu können. Beispielsweise können 40 Prozent der Pflegesachleistungen und 60 Prozent des Pflegegeldes genutzt werden. Diese anteilige Berechnung ermöglicht eine flexible Nutzung der Leistungen. Wenn man sich für eine Kombination entscheidet, ist man jedoch für sechs Monate daran gebunden, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor.
Tages- und Nachtpflege
Die Betreuung des Pflegebedürftigen findet entweder am Tag oder in der Nacht in einer Einrichtung statt und wird auch als teilstationäre Pflege bezeichnet. Im Pflegegrad 5 erhalten Pflegebedürftige bis zu 2.085 Euro.
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Vollstationäre Pflege
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 5 erhalten von der Pflegekasse einen festen Zuschuss von 2.096 Euro monatlich für die stationäre Pflege. Die verbleibenden Kosten müssen von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden, wobei bei Bedarf auch Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden können, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Hier ist eine Beratung in jedem Fall ratsam. Die Kosten eines Pflegeheims bei Pflegegrad 5 können je nach Bundesland stark variieren und liegen im Allgemeinen zwischen 2.000 und 3.000 Euro monatlich.
Leistungszuschlag für Heimbewohner
Heimbewohner mit Pflegegrad 2-5 bekommen folgenden Leistungszuschlag seit 2024:
- 15 % des Pflegekosten-Eigenanteils innerhalb des ersten Jahres.
- 30 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 12 Monate in der Einrichtung leben.
- 50 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 24 Monate in der Einrichtung leben.
- 75 % des Pflegekosten-Eigenanteils, wenn sie mehr als 36 Monate in der Einrichtung leben.
Weitere Leistungen
Zusätzlich zu den genannten finanziellen Unterstützungen gibt es weitere wichtige Leistungen:
- Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Seit dem 01.07.2025 steht ein Betrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, der flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden kann.
- Zusätzliche Unterstützungen im Alltag: Pflegebedürftige erhalten monatlich 131 Euro für Unterstützungen im Alltag, beispielsweise durch Alltagsbegleiter oder haushaltsnahe Dienstleistungen.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Für notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung können bis zu 4.180 Euro je Maßnahme beantragt werden.
- Pflegehilfsmittel: Leistungen wie ein Hausnotrufsystem und die monatliche Pflegebox für „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ werden von der Pflegekasse übernommen.
Die Rolle von Demenz bei Pflegegrad 5
Bei einer Demenz hängt der Pflegebedarf eines Menschen wie auch bei anderen körperlichen oder psychischen Leiden vom Grad der Einschränkung seiner Selbstständigkeit ab. Personen mit einer demenziellen Erkrankung erhalten Pflegeleistungen, wenn sie diese beantragt haben und der Medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit festgestellt hat.
Pflegeleistungen bei Demenz können umfassen:
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- Unterstützung im Alltag: Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
- Betreuungsleistungen: Gedächtnistraining, soziale Aktivitäten und Unterstützung bei der Tagesstrukturierung.
- Entlastungsangebote für Angehörige: Tagespflege, Nachtpflege und Kurzzeitpflege.
Häusliche Pflege bei Pflegegrad 5 und Demenz
Eine Versorgung Zuhause bei Pflegegrad 5 ist durchaus machbar und entspricht oft dem Wunsch vieler pflegebedürftiger Menschen und ihren Angehörigen, denn dort ist alles vertraut. Bei einem Pflegegrad 5 ist jedoch eine sorgfältige Planung besonders wichtig: Wer übernimmt wann welche Pflegeaufgaben? Können Angehörige, Freunde oder Nachbarn als Pflegepersonen unterstützen oder generell bei der Pflege unter die Arme greifen? Ein ambulanter Pflegedienst sollte einen Großteil der Versorgung abdecken, um pflegerische und medizinische Unterstützung sicherzustellen - denn Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben in der Regel besondere Anforderungen an die Versorgung.
Für die häusliche Pflege stehen aus diesem Grund folgende Leistungen und Optionen zur Verfügung:
- Das Pflegegeld beträgt bei Pflegegrad 5 990 Euro monatlich.
- Bei Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste können bis zu 2.299 Euro monatlich als Sachleistungen für die ambulante Pflege genutzt werden.
- Eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich, wobei beispielsweise 40 Prozent der Pflegesachleistungen und 60 Prozent des Pflegegeldes gleichzeitig in Anspruch genommen werden können.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Im Rahmen der Kurzzeitpflege wird die pflegebedürftige Person vorübergehend in einer vollstationären Einrichtung betreut. Das ist bis zu 8 Wochen im Jahr möglich und wird von der AOK-Pflegekasse ab Pflegegrad 2 mit 1.854 Euro pro Kalenderjahr finanziert. Ab 1. Juli 2025 werden die Leistungen der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege in einem Betrag zusammengefasst. Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 stehen dann 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung, die flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden können.
Ersatzpflege/Verhinderungspflege greift, wenn die Pflegeperson wegen Krankheit oder Urlaub an der Pflege gehindert ist und die pflegebedürftige Person bereits seit sechs Monaten gepflegt wird. Die Pflege übernimmt dann ein Pflegedienst oder eine Vertrauensperson. Dafür stehen ab Pflegegrad 2 jährlich 1.685 Euro zur Verfügung. Die Verhinderungspflege kann sowohl in der eigenen Häuslichkeit als auch in einer Einrichtung erbracht werden. Pflegebedürftige können die Verhinderungspflege für bis zu 6 Wochen, also 42 Tage, im Kalenderjahr beanspruchen und dürfen sie stundenweise abrechnen. Darüber hinaus kann der Pflegebedürftige auch einen Teil des Budgets der Kurzzeitpflege verwenden und die Verhinderungspflege aufstocken, sofern er noch nicht alle Leistungen der Kurzzeitpflege ausgeschöpft hat.
Zusätzliche Unterstützungsangebote
Unabhängig vom Pflegegrad und zusätzlich zu den anderen Pflegeleistungen stehen für Betreuungs- oder Unterstützungsangebote monatlich 131 Euro zur Verfügung. Bestimmte Hilfsmittel wie Pflegebett oder Rollstuhl sollen den Pflegealltag erleichtern. Neben diesen technischen Hilfsmitteln finanziert die AOK-Pflegekasse auch sogenannte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Die monatliche Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel beträgt höchstens 42 Euro.
Ist eine barrierearme Veränderung der Wohnung notwendig, finanziert die AOK-Pflegekasse das mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Anspruch besteht ab Pflegegrad 1.
Antragstellung für Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 beantragen können alle, die laut Definition „pflegebedürftig“ sind. Beantragt werden kann Pflegegrad in der Regel entweder telefonisch oder schriftlich bei der an die Krankenkasse angeschlossene Pflegekasse. Bedürftige bekommen ein Formular, das ausgefüllt werden muss. Im nächsten Schritt gibt es einen Besuch eines Gutachters des MDK (bei gesetzlich Versicherten) bzw.
Von vornherein wird kein bestimmter Pflegegrad beantragt. Welcher Grad im Genauen auf einen Betroffenen zutrifft, entscheiden die Pflegeversicherungen auf Basis der Angaben des auszufüllenden Formulars und vor allem anhand der Gutachten. Bewertet wird jeder Betroffene anhand eines Bewertungssystems mit dem Namen „Neues Begutachtungsassessment“ (NBA). Die Gutachter vergeben für jede der sechs Kriterien Bewertungspunkte. Anhand der unterschiedlich gewichteten Module errechnet sich dann eine Gesamtpunktzahl.
Bewertungskriterien für den Pflegegrad
Folgende sechs Kriterien werden beim „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA) berücksichtigt:
- Mobilität: Wie selbstständig bewegt sich der Begutachtete fort? (Gewichtung: 10 %)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der Antragsteller im Alltag örtlich und zeitlich orientieren? (Gewichtung: 7,5 %)
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichen Verhalten? (Gewichtung: 7,5 %)
- Selbstversorgung: Im bedeutendsten Bewertungsmodul wird ermittelt, wie selbstständig ein Betroffener sich selber waschen und pflegen kann. (Gewichtung: 40 %)
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen: Gibt es krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen und Belastungen? (Gewichtung: 20 %)
- Alltagsleben und soziale Kontakte: Im letzten Modul wird überprüft, wie gut der/die Betroffene den Tagesablauf selbstständig planen kann.
Tipps für die Pflege bei Pflegegrad 5
Die Pflege bei Pflegegrad 5 erfordert oft eine umfassende Betreuung, sei es in den eigenen vier Wänden oder in einer Pflegeeinrichtung. Bei besonderen Anforderungen an die Pflege kann auch eine spezialisierte Einrichtung notwendig werden. Denken Sie daran, den Pflegegrad 5 nicht mit der Pflegestufe 5 gleichzusetzen, denn der heutige Pflegegrad 5 entspricht der damaligen Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz (e.A.) oder der Pflegestufe 3 mit Härtefall.
- Sorgfältige Planung und Organisation: Wer übernimmt wann welche Pflegeaufgaben?
- Unterstützung durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn: Können diese bei der Pflege unter die Arme greifen?
- Ambulanter Pflegedienst: Dieser sollte einen Großteil der Versorgung abdecken, um pflegerische und medizinische Unterstützung sicherzustellen.
- Regelmäßige Beratungsbesuche: Diese sind wichtig, um die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und die pflegenden Angehörigen theoretisch und praktisch bei der Pflege anzuleiten.
- Entlastungsangebote nutzen: Tagespflege, Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können helfen, die Pflege zu Hause zu entlasten.
Steuerliche Aspekte des Pflegegeldes
Das Pflegegeld von gesetzlichen Pflegekassen oder privaten Pflege-Pflichtversicherungen (PPV) ist nicht steuerpflichtig. Das gilt allgemein nicht nur für das Pflegegeld, sondern für alle Sozialleistungen aus der Pflegeversicherung. Nicht steuerpflichtig ist Pflegegeld meistens auch, wenn die pflegebedürftige Person das Pflegegeld ganz oder teilweise an pflegende Angehörige weitergibt.
Wofür Pflegegeld oft verwendet wird
Wird Pflegegeld nicht an pflegende Angehörige weitergegeben, dann werden damit zumeist körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung finanziert. Es steht Ihnen aber frei, wofür Sie es einsetzen.
Beratung und Unterstützung
Eine umfassende Beratung durch Pflegeberater, medizinische Fachkräfte oder Sanitätshäuser in Ihrer Nähe hilft Ihnen dabei, die richtigen Maßnahmen für Ihre individuelle Pflegesituation zu finden. Informieren Sie sich daher ausführlich über die verschiedenen Leistungen und Zuschüsse der Pflegekassen, um den Pflegealltag zu erleichtern und die Lebensqualität Ihrer Liebsten trotz Beeinträchtigungen aufrechtzuerhalten.
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