Der Umzug in ein Pflegeheim ist oft ein notwendiger, aber kostspieliger Schritt, insbesondere für Menschen mit Demenz. Die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes kann komplex sein, da sich die Kosten aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen und die Leistungen der Pflegeversicherung in der Regel nicht ausreichen, um alle Kosten zu decken. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Aspekte der Finanzierung von Pflegeheimkosten bei Demenz, einschließlich der Leistungen der Pflegeversicherung, der Sozialhilfe, des Pflegewohngeldes und anderer finanzieller Unterstützungsmöglichkeiten.
Zusammensetzung der Pflegeheimkosten
Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:
- Kosten für Pflege und Betreuung: Dies ist der größte Kostenfaktor und umfasst die Kosten für das Pflegepersonal und die individuelle Betreuung der Bewohner. Die Höhe dieser Kosten hängt vom Pflegegrad des Bewohners ab.
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung: Diese Kosten decken die Unterbringung im Pflegeheim, einschließlich der Zimmerreinigung, sowie die Mahlzeiten und Getränke.
- Investitionskosten: Dies sind Kosten, die dem Träger von Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden und der damit verbundenen technischen Anlagen entstehen.
- Ausbildungskosten: In einigen Bundesländern wird ein Beitrag zur Ausbildungsvergütung in Rechnung gestellt, um die Kosten für die Ausbildung von Altenpflegern und Altenpflegehelfern zu finanzieren. Diese Kosten werden oft als Ausbildungszuschlag, Ausbildungsrefinanzierungsbeitrag oder Ausbildungsumlage bezeichnet.
- Zusatzleistungen: Hierzu gehören optionale Leistungen wie ein größeres Zimmer oder besondere Betreuungsangebote, die zusätzlich bezahlt werden müssen.
Leistungen der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten für Pflege und Betreuung sowie an den Ausbildungskosten. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad des Bewohners. Seit Januar 2022 zahlen die Pflegekassen für die gesetzlich Versicherten der Pflegegrade 2 - 5, die vollstationäre Pflege erhalten, einen bestimmten Prozentsatz des zu tragenden Eigenanteils als Leistungszuschlag. Dieser Zuschlag steigt mit zunehmender Dauer des Heimaufenthalts:
- 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie bis zu 12 Monate in einem Pflegeheim leben
- 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 12 Monate in einem Pflegeheim leben
- 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 24 Monate in einem Pflegeheim leben
- 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben
Die Pflegekasse teilt dem Pflegeheim beim Einzug mit, wie lange der Bewohner bisher vollstationäre Leistungen bezogen hat. Der Leistungszuschlag wird direkt an das Pflegeheim gezahlt und reduziert den Eigenanteil des Bewohners.
Der Eigenanteil
Die Kosten, die nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden, müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Dieser Eigenanteil umfasst in der Regel die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie einen Teil der Pflegekosten. Seit der Pflegereform 2017 ist der Eigenanteil an den Pflegeheimkosten, der aus eigener Tasche zu zahlen ist, nicht mehr abhängig vom Pflegegrad. Stattdessen zahlen Bewohner ab Pflegegrad 2 den gleichen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Die Höhe des EEE ist von Heim zu Heim verschieden.
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Finanzielle Unterstützung durch Sozialhilfe
Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung und die eigenen finanziellen Mittel nicht aus, um die Pflegeheimkosten zu decken, kann beim zuständigen Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden. Die Sozialhilfe übernimmt dann die Kosten, die der Pflegebedürftige selbst nicht tragen kann.
Grundsicherung
Die Grundsicherung ist eine Leistung der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt einer Person gewährleistet, wenn diese es aufgrund ihres Alters oder ihrer Gesundheit nicht mehr kann. Sie richtet sich an Menschen ab 65 Jahren und an voll erwerbsgeminderte Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht durch ihr Einkommen oder ihr Vermögen bestreiten können. Die Höhe der Leistungen orientiert sich an den finanziellen Leistungen des Bürgergeld-Gesetzes.
Bei der Bemessung der Grundsicherung wird das monatliche Einkommen, in der Regel die Rente, berücksichtigt. Das anzurechnende Einkommen verringert sich gegebenenfalls um Steuerzahlungen, Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Beiträge für Hausrat- und Haftpflichtversicherung. Verwandte ersten Grades sind grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet, jedoch gelten bei der Grundsicherung relativ hohe Bemessungsgrenzen. Angehörige mit einem jährlichen Gesamteinkommen von weniger als 100.000 Euro sind von Unterhaltszahlungen befreit.
Die Grundsicherung soll die notwendigen "Leistungen zum Lebensunterhalt" einer Person decken, einschließlich Ernährung, Körperpflege, Kleidung, Hausrat und persönliche Bedürfnisse. Darüber hinaus übernimmt die Sozialhilfe im Rahmen der Grundsicherung im ersten Jahr des Leistungsbezugs die tatsächlich anfallenden Kosten für Wohnung und Heizung.
Hilfe zur Pflege
Menschen mit Demenz, die Hilfestellungen bei der Pflege benötigen, aber nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um die Pflege zu bezahlen, haben unter Umständen Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ durch den Sozialhilfeträger. Dies gilt für die ambulante Hilfe im häuslichen Bereich ebenso wie für die teilstationäre Hilfe in einer Tagespflegestätte und für die vollstationäre Pflege in einem Heim.
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Ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege kann bestehen, wenn Einkommen und Vermögen - gegebenenfalls zusammen mit den Leistungen der Pflegeversicherung - nicht ausreichen, um die Kosten der Pflege zu decken. Bedürftige Menschen mit Demenz erhalten die Hilfe zur Pflege nur dann, wenn Sie mindestens den Pflegegrad 2 erhalten haben. Zudem besteht das Prinzip der Nachrangigkeit. Hilfe zur Pflege setzt erst ein, wenn die Leistungen aus anderen Rechtsvorschriften ausgeschöpft sind und wenn die Leistungen nicht von Personen aus dem nähren Umfeld erbracht werden können.
Pflegewohngeld
Einige Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zahlen Pflegewohngeld, um das Wohnen und die Versorgung in einem Alten- oder Pflegeheim zu finanzieren. Die Einkommens- und Vermögensgrenzen sind höher als bei der Hilfe zur Pflege.
Vermögensfreibeträge und Schonvermögen
Wer in Deutschland staatliche Sozialleistungen beantragt, muss seine Vermögenslage offenlegen. Damit die erhofften Leistungen fließen, darf ein bestimmtes Schonvermögen nicht überschritten werden. Der Vermögensfreibetrag für Sozialleistungen liegt bei 10.000 Euro. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa bei selbst genutzten Grundstücken, staatlich geförderten Kapitalanlagen zur Altersvorsorge oder Erbstücken mit besonderem ideellem Wert.
Unterhaltspflicht der Angehörigen
Bevor das Sozialamt Sozialhilfe leistet, wird geklärt, ob nahestehende Personen unterhaltspflichtig gegenüber dem Leistungsberechtigten sind. Kinder werden nur dann vom Sozialamt für den Unterhalt ihrer Eltern herangezogen, wenn ihr jährliches Jahresbruttogehalt 100.000 € übersteigt. Ehepartner leisten in der Regel einen Unterhalt, dürfen aber so viel behalten, dass sie weiterhin ihre Wohnung und ihren Lebensstandard halten können.
Schenkungen
Das Sozialamt prüft und kann gegebenenfalls rückabwickeln, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller in den letzten zehn Jahren größere Schenkungen von Geld- und Vermögenswerten, auch Wohneigentum, vorgenommen hat.
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Wohngeld Plus
Mit der Wohngeldreform, die am 01.01.2023 eingeführt wurde, haben nun Pflegeheimbewohner Anspruch darauf, Wohngeld zu beantragen. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach dem Mietniveau des jeweiligen Pflegeheims. Wer dauerhaft in einem Pflegeheim lebt und keine Transferleistungen für Unterhaltskosten erhält, hat Anspruch auf Wohngeld Plus.
Fallbeispiele
Fallbeispiel: Heimunterbringung - Alleinstehend
Herr W. ist alleinstehend und hat bereits Pflegegrad 4. Er erhält eine Rente von monatlich 1.410 Euro und verfügt über ein Sparkonto, auf dem sich 12.000 Euro befinden. Die monatlichen Gesamtkosten für den Platz im Pflegeheim betragen 4.900 Euro. Nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse und seines Einkommens muss Herr W. Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialamt beantragen. Da sein Vermögen über dem Freibetrag liegt, muss er zunächst einen Teil seines Sparkontos für die Heimkosten einsetzen.
Fallbeispiel: Heimunterbringung - Verheiratet
Herr Thon lebt mit einer mittelschweren Demenz und hat den Pflegegrad 4. Seine Frau hat kein eigenes Einkommen, und ihr Mann hat eine Rente von 1.900 Euro. Die Kosten für das Pflegeheim belaufen sich auf monatlich 4.900 Euro. In diesem Fall wird zunächst der Bedarf des Ehepaares vor der Heimaufnahme berechnet, um zu ermitteln, wie hoch der Einkommenseinsatz für die Heimkosten ist.
Antragstellung und Beratung
Es ist ratsam, den Antrag auf Pflegeleistungen so früh wie möglich zu stellen, da Leistungen erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden. Der Antrag wird bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person gestellt. Bei Fragen rund um den Einzug, zur Aufnahme, zur Finanzierung und zum Leben im Haus stehen die Mitarbeiter der Pflegeüberleitung gerne zur Verfügung.
Fazit
Die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes für Menschen mit Demenz kann eine Herausforderung darstellen. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Durch die Kombination von Leistungen der Pflegeversicherung, Sozialhilfe, Pflegewohngeld und anderen finanziellen Hilfen kann sichergestellt werden, dass Menschen mit Demenz die bestmögliche Versorgung und Betreuung in einem Pflegeheim erhalten.
Weitere Informationen und Anlaufstellen
- Sozialamt: Das zuständige Sozialamt bietet Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Sozialhilfeleistungen.
- Pflegekasse: Die Pflegekasse informiert über die Leistungen der Pflegeversicherung und unterstützt bei der Antragstellung.
- Seniorenberatungsstellen: Örtliche Seniorenberatungsstellen bieten umfassende Informationen und Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.
- Deutsche Alzheimer Gesellschaft: Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft bietet Informationen und Unterstützung für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen.
- Compass Pflegeberatung: Die Compass Pflegeberatung bietet unabhängige und kostenlose Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
Die Zukunft der Pflegeheimkosten
Es ist zu erwarten, dass die Pflegeheimkosten in den kommenden Jahren weiter steigen werden, insbesondere aufgrund des demografischen Wandels, der Inflation und des Fachkräftemangels. Daher wird es immer wichtiger, rechtzeitig vorzusorgen und sich über die verschiedenen Möglichkeiten der privaten Pflegevorsorge zu informieren. Eine private Pflegezusatzversicherung kann die Versorgungslücke der gesetzlichen Pflegeversicherung schließen und die verbleibenden Kosten decken.
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