Die steigende Lebenserwartung und der damit einhergehende zunehmende Pflegebedarf stellen das Gesundheitswesen vor große Herausforderungen. Pflegebedürftige Menschen benötigen nicht nur physische und medizinische Versorgung, sondern auch psychische, seelische und soziale Betreuung. Um dem Rechnung zu tragen, wurde die Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI geschaffen. Diese Qualifikation ermöglicht es Interessierten, sich in relativ kurzer Zeit für die Betreuung von Senioren, Demenzkranken oder Menschen mit geistiger Behinderung zu qualifizieren.
Bedeutung der Betreuungskraft nach § 43b SGB XI
Die Betreuungskraft nach § 43b SGB XI spielt eine entscheidende Rolle im Pflegealltag. Sie ist das emotionale Bindeglied zwischen den Pflegebedürftigen und dem Rest der Pflegeeinrichtung und sorgt dafür, dass die Bewohner in ihrem Alltag aktiviert und motiviert werden. Die Betreuungskraft trägt so nicht nur zu einer höheren Lebensqualität der Patienten bei, sondern hilft auch, examinierte Pflegekräfte in ihrem beruflichen Alltag zu entlasten.
Da die Pflege von Menschen sehr aufwendig ist, bleibt im stressigen Berufsalltag von Fachkräften nur selten ausreichend Zeit für eine angemessene und ganzheitliche Betreuung. Die Betreuungskraft fängt diesen zusätzlichen Beaufsichtigungs- und Beschäftigungsbedarf pflegebedürftiger Menschen auf und trägt dazu bei, deren Lebensqualität zu steigern. Sie motiviert und aktiviert Patienten beispielsweise zu einem Spaziergang, zum Lesen, Basteln oder Kochen.
Aufgaben und Tätigkeiten einer Betreuungskraft
Zu den Aufgaben von Betreuungskräften nach § 43b, 53c SGB XI bzw. sogenannten Betreuungsassistenten gehören weniger die klassischen pflegerischen Tätigkeiten, sondern vielmehr die betreuenden Elemente der Pflege. Sie sind in erster Linie für die sogenannten Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen zuständig, welche der Steigerung des psychischen Wohlbefindens der Patienten dienen.
Konkret bedeutet dies, dass Betreuungskräfte sich aufmerksam um pflegebedürftige Menschen kümmern und ihnen durch zusätzliche Betreuung Zuwendung entgegenbringen. Sie vermitteln ihnen ein Gefühl der Wertschätzung und ermöglichen ihnen eine aktive Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben. Sie lesen, basteln, singen und malen auch mit den Pflegebedürftigen. Außerdem kochen und backen sie für sie und mit ihnen, besuchen gemeinsam kulturelle Veranstaltungen oder unternehmen andere Freizeitaktivitäten wie Spaziergänge und Ausflüge mit ihnen.
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Ein typischer Tag als Betreuungskraft könnte folgendermaßen aussehen:
- Begrüßung der Bewohner in den Pflegeeinrichtungen und Begleitung mit einem Lächeln in den Tag
- Unterstützung bei alltäglichen Dingen
- Anpassung der Betreuung an die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Pflegebedürftigen
- Durchführung von Bewegungsübungen oder kreativen Aktivitäten wie Malen oder Basteln
- Soziale Betreuung durch Gesellschaft leisten und Zuhören
Voraussetzungen für die Qualifizierung
Für eine Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI sind nur wenige formale Qualifikationen notwendig. Da sich die Weiterbildung nicht an examinierte Pflegekräfte richtet, gehört eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht zu den notwendigen Zulassungsvoraussetzungen. Dennoch verlangen viele Anbieter, dass die Bewerber zumindest schon einmal in den Pflegeberuf „hineingeschnuppert“ haben und dementsprechend ein mehrtägiges qualifizierendes Praktikum absolviert haben. Andere nutzen wiederum institutsinterne Tests oder ein Gespräch, um die Eignung ihrer Bewerber zu prüfen. Je nach Institut kann es außerdem möglich sein, dass ein Hauptschulabschluss verlangt wird. Auch eine gesundheitliche Eignung sowie ausreichende Deutschkenntnisse werden in der Regel vorausgesetzt.
Umso wichtiger ist es deswegen, dass die Bewerber die entsprechenden persönlichen Voraussetzungen mitbringen. Dazu gehören vor allem ein hohes Maß an Motivation für soziale und pflegende Tätigkeiten, Wertschätzung für ältere Menschen, Geduld, gute kommunikative Fähigkeiten, Zuverlässigkeit und Sorgfalt. Einfühlungsvermögen und Sensibilität spielen ebenfalls eine wichtige Rolle.
Zusammenfassend sind die Voraussetzungen:
- Formale Voraussetzungen:
- In der Regel keine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich
- Manchmal Hauptschulabschluss erforderlich
- Gesundheitliche Eignung
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Persönliche Voraussetzungen:
- Hohe Motivation für soziale und pflegende Tätigkeiten
- Wertschätzung für ältere Menschen
- Geduld
- Gute kommunikative Fähigkeiten
- Zuverlässigkeit
- Sorgfalt
- Einfühlungsvermögen
- Sensibilität
Es ist ratsam, sich frühzeitig beim Anbieter seiner Wahl zu erkundigen, welche Qualifikationen genau verlangt werden, da es hier je nach Institut Unterschiede geben kann.
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Inhalte und Struktur der Qualifizierung
Um den bundesweit einheitlichen Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen zu genügen, sollte eine Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI mindestens 160 - 240 Unterrichtsstunden umfassen. Je nach Anbieter und Organisationsform können sich diese auf eine Dauer von zehn Wochen bis drei Monate erstrecken. Die Ausbildung kann je nach Anbieter variieren. Meist rechnet man mit einer Dauer von 2 bis 3 Monaten. Bei der WBS TRAINING dauert die Weiterbildung zur zusätzlichen Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI rund 2 Monate in Vollzeit.
Die Weiterbildung unterteilt sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil, wobei letzterer aus einem sogenannten Orientierungspraktikum (ca. eine Woche) und einem Betreuungspraktikum (ca. zwei Wochen) besteht. Der erste Schritt ist ein fünftägiges Orientierungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung. Diese 40 Stunden sind vorgeschrieben, so kann man überprüfen, ob man den Umgang mit pflegebedürftigen Menschen wirklich professionell erlernen will. Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen arbeiten zu können. Auch der ambulante Bereich bietet sich dabei an.
Die Weiterbildung soll den zukünftigen Betreuungskräften nicht nur fachliche, sondern auch personelle und soziale Kompetenzen vermitteln. Deswegen stehen auf dem Stundenplan eben nicht nur pflegewissenschaftliche Inhalte, sondern auch Module, die sich mit Kommunikation, zwischenmenschlichen Beziehungen und Verhaltensweisen beschäftigen. Hier lernen die angehenden Betreuungskräfte außerdem, worauf sie im Umgang mit demenzerkrankten Menschen besonders achten müssen, wie sie diese am besten beschäftigen und fördern und individuell auf diese eingehen können.
Ausbildungsformen und -dauer
Die Weiterbildungen zur Betreuungsfachkraft nach § 43b, 53c SGB XI werden in verschiedenen Formen bzw. Zeitmodellen angeboten. Der überwiegende Anteil der Lehrgänge wird allerdings in Vollzeit oder im berufsbegleitenden Präsenzunterricht abgehalten. Im letzteren Modell finden die Seminare dann entweder halbtags oder in den Abendstunden und an den Wochenenden statt und können so auch neben einem Vollzeit-Job absolviert werden.
Eine weitere Alternative bietet ein Fernlehrgang: In diesem rufen die Teilnehmer die Lehrgangsinhalte online ab und bearbeiten diese zeitlich und räumlich flexibel im Selbststudium. In der Regel müssen zwar auch hier einige Präsenzveranstaltungen besucht werden, die aber meist an den Wochenenden oder als Blockveranstaltungen organisiert sind und sich so ebenfalls mit einer Berufstätigkeit vereinbaren lassen. Ganz egal wo und wie lange. Ob zu Hause auf der Couch oder von unterwegs - Online-Ausbildungen ermöglichen es Ihnen, Ihren eigenen Zeitplan festzulegen und in Ihrem eigenen Tempo zu lernen. Jeder Lerntyp ist einzigartig und Online-Schulungen ermöglichen es den Teilnehmern, in ihrem eigenen Tempo zu lernen.
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Online-Trainings bieten ein breites Angebot an Lernmaterialien wie Video-Tutorials, interaktive Übungen, E-Books und Diskussionsforen. Online-Kurse können leicht aktualisiert werden, um den neuesten Entwicklungen und Trends in einem bestimmten Fachgebiet Rechnung zu tragen. Der Unterricht findet ausschließlich online statt - mit einemr Dozentin im virtuellen Klassenzimmer (Microsoft Teams, Vitero o. Um teilnehmen zu können, nutzen Sie die hochmoderne technische Ausstattung an Ihrem bfz-Standort. Sie möchten die Qualifizierung von zu Hause aus machen? Hierzu benötigen Sie die Zustimmung des Kostenträgers.
Die Dauer der Umschulung zur Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI umfasst in der Regel einen Zeitraum von drei bis zwölf Monaten, während die Basisqualifikation zur Betreuungskraft bereits innerhalb einer Woche erworben werden kann.
Abschluss und Anerkennung
Hat man die Weiterbildung erfolgreich bestanden, erhält man den Titel „Betreuungskraft gemäß § 43b“ sowie ein institutsinternes Zertifikat. Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Ausbildung bekommen Sie ein offizielles Zertifikat. Da die Weiterbildungen einheitlich geregelt sind, gibt es in der Regel keinen Unterschied bei der Anerkennung der Abschlüsse - unabhängig davon, bei welchem Institut sie erworben wurden.
Finanzierung der Ausbildung
Sowohl die Ausbildung nach § 43b, 53b SGB XI als auch die Basisqualifikation nach §45b SGB XI sind kostenpflichtig und werden nicht vergütet. Die Ausbildung zur Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI ist mit 1.000 bis 1.500 Euro deutlich teurer, bietet den Teilnehmern/-innen jedoch auch eine höhere Qualifikation. Für die Basisqualifikation verlangen die meisten Anbieter zwischen 250 und 400 Euro. Die Kosten der Ausbildungen variieren jedoch von Institution zu Institution.
Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, die Kosten erstattet zu bekommen. Die Arbeitsagentur ist in diesem Fall ein guter Ansprechpartner. Eventuell übernimmt sie die Kosten über einen Bildungsgutschein. In einigen Fällen kann ein Fernstudium sogar von der Steuer abgesetzt werden. Eine weitere Möglichkeit stellt die Kostenübernahme durch den zukünftigen Arbeitgeber dar. Dieser erhält durch die Ausbildung seines/r Mitarbeiter/in einen Mehrwert und erklärt sich vielleicht bereit, die Kosten der Weiterbildung zu tragen. Zudem lohnt es sich, zu vergleichen und sich im Vorfeld über die Kosten und Zahlungsmethoden zu informieren. Sie sich weiterentwickeln? Qualifikation ohne finanzielle Hürden erlangen können.
Unterschiede zwischen § 43b und § 45b SGB XI
Neben der Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b gibt es noch die gleichnamige Weiterbildung nach § 45b. Das Ziel ist das dasselbe: Ungelernte Teilnehmer auf eine Tätigkeit als Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen vorzubereiten. Allerdings handelt es sich hier um eine wesentlich einfachere Qualifzierungsmaßnahme, die in kürzerer Zeit mit weniger Aufwand zu absolvieren ist. Die Weiterbildung zur Betreuungskraft nach §45b SGB XI ist auch als kleiner Betreuungsschein oder Basisqualifikation zur Betreuungskraft bzw. zum/r Alltagsbegleiter/in bekannt.
Während der Lehrgang für Betreuungskräfte nach §45b SGB XI lediglich das Basiswissen vermittelt, umfasst die Ausbildung zur Betreuungskraft nach § 43B, 53B SGB XI deutlich tiefgreifendere Kenntnisse. Betreuungskräfte nach §45b SGB XI dürfen lediglich im häuslichen Bereich tätig werden, während Betreuungskräfte mit der Qualifikation nach § 43b, 53c SGB XI auch in stationären Einrichtungen arbeiten und zudem umfangreichere Aufgaben übernehmen können.
Die Basisqualifikation zur Betreuungskraft nach §45b SGB XI umfasst lediglich 30 bis 40 Unterrichtseinheiten. Während die Basisqualifikation zur Betreuungskraft bereits innerhalb einer Woche erworben werden kann, umfasst die Umschulung zur Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI in der Regel einen Zeitraum von drei bis zwölf Monaten.
Gehalt und Karriereperspektiven
So gibt z.B. test.de das Einkommen einer Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI mit rund 1.300 - 1.700 Euro pro Monat (brutto) an. Betreuungskräfte nach § 43b, 53b SGB XI verdienen seit dem 01.April 2022 mindestens den Pflege-Mindestlohn von 13,20 Euro je Stunde. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden im Pflegebereich kommen die Betreuungskräfte somit auf ein monatliches Grundgehalt von 2.012 Euro brutto ausgehend von 160 Arbeitsstunden im Monat. Während kirchlich und öffentlich geführte Einrichtungen und Träger einheitlich nach Tarifverträgen vergüten, kann das Gehalt bei privaten Einrichtungen deutlich niedriger ausfallen.
Trotz mangelnder Aufstiegschancen wirkt sich die Berufserfahrung natürlich auch in diesem Berufsbild auf das Einkommen aus. Da die Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI nicht mit einer beruflichen Ausbildung zur examinierten Pflegekraft vergleichbar ist, bietet sie selbst wenig konkrete Aufstiegsmöglichkeiten. Sie eignet sich eher als Einstieg in die Pflegebranche. Wer hier langfristig Karriere machen möchte, sollte also darüber nachdenken, später noch eine dreijährige Ausbildung anzuhängen.
Einsatzorte und Tätigkeitsfelder
Für Betreuungskräfte kommen dementsprechend zahlreiche Einsatzmöglichkeiten sowohl in voll- als auch in teilstationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten in Frage. Weiterhin ist dein Einsatz bei ambulanten Pflegediensten oder Wohlfahrtsverbänden gefragt, ebenso als Seniorenbetreuer:in in Seniorenbüros von Gemeinden oder Städten.
Mit einer entsprechenden Ausbildung treffen Sie auf eine hohe Nachfrage: Der Bedarf an qualifizierten Personen ist in Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen der stationären Pflege sehr groß. Somit eröffnen sich Ihnen vielfältige Tätigkeitsfelder. Sie können zum Beispiel auch mit Menschen arbeiten, die an Demenz erkrankt sind, eine geistige Behinderung haben oder unter einer psychischen Erkrankung leiden.
Selbstständigkeit als Betreuungskraft
Um sich als Betreuungskraft selbstständig machen zu dürfen, benötigt man keinen speziellen Schulabschluss. Der Beruf bietet daher optimale Voraussetzungen für Quereinsteiger/innen. Die Betreuungskräfte müssen lediglich über die offizielle Erlaubnis verfügen, nach § 43b, 53c SGB XI und §45b SGB XI als Betreuungskraft arbeiten zu dürfen.
Betreuungskraft als Alltagsbegleiter
Der Begriff „Alltagsbegleiter“ wird oft breiter verwendet. Alltagsbegleiter auch in häuslichen Umgebungen tätig sein. Betreuungskraft als Alltagsbegleiter:in.Du lernst, Patienten zu motivieren und zu aktivieren, beispielsweise zu einem Spaziergang, zum Lesen, Basteln oder Kochen.
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