Rauchen ist ein kontroverses Thema, insbesondere wenn es um die Belästigung von Nichtrauchern geht. Während Raucher ihr Recht auf Genuss verteidigen, fordern Nichtraucher ihren Anspruch auf eine rauchfreie Umgebung. Dieser Artikel beleuchtet die Problematik der Belästigung von Nichtrauchern durch Raucher, die rechtlichen Aspekte und die verschiedenen Maßnahmen zum Schutz von Nichtrauchern in Deutschland.
Streitfälle und Gerichtsurteile: Rauchen auf der Terrasse
Ein typischer Fall, der die Problematik verdeutlicht, ist der Streit zwischen Nachbarn in einer dicht bebauten Reihenhaussiedlung in Dortmund. Ein Ehepaar rauchte häufig und intensiv auf seiner überdachten Terrasse, was die Nachbarn erheblich belästigte. Die Kläger führten sogar Buch über die gerauchten Zigaretten. Nachdem Gespräche keine Lösung brachten, musste das Landgericht Dortmund entscheiden (Urteil vom 08.06.2017, Az.: 1 S 451/15).
Das Gericht verurteilte die Raucher, sich an einen klaren Stundenplan zu halten, um die Nachbarn nicht unzumutbar zu belästigen. Es betonte, dass die Kläger ein Recht auf rauchfreies Wohnen haben und das Verhalten der Raucher eine nachhaltige und häufige Beeinträchtigung darstellt. Bei Nichteinhaltung des Stundenplans drohen den Rauchern Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro oder sogar Ordnungshaft.
Dieses Urteil zeigt, dass Rauchen auf der eigenen Terrasse grundsätzlich erlaubt ist, aber auch Grenzen hat. Wenn starke Raucher ihre Nachbarn erheblich belästigen, müssen sie mit Konsequenzen rechnen.
Rauchverbote und Gesetze zum Nichtraucherschutz
In den letzten Jahren wurden in Deutschland zahlreiche Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Nichtrauchern erlassen.
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Bundesrechtliche Regelungen
Seit 2007 ist das Rauchen in Gebäuden des Bundes und in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten. Dies betrifft Behörden, Gerichte, bundesweit zuständige Sozialversicherungsträger sowie Busse, Straßenbahnen, Taxis, Flugzeuge und Fähren. Auch die Deutsche Bahn hat ein generelles Rauchverbot in Zügen erlassen, wobei das Rauchen auf Bahnhöfen nur noch in speziellen Zonen erlaubt ist. Dieses Verbot gilt inzwischen auch für elektrische Zigaretten.
Landesrechtliche Regelungen
Die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen für das Rauchen in Kneipen und Gaststätten aufgestellt. Während in Bayern, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen ein absolutes Rauchverbot herrscht, dürfen in Niedersachsen, Berlin, Hamburg und Sachsen in kleinen Kneipen ohne Essensangebot weiterhin geraucht werden. Größere Gaststätten können spezielle Raucherräume einrichten.
Tabakwerbeverbote
Seit 2005 ist Tabakwerbung in Printmedien, Rundfunk und Internet in den EU-Ländern verboten. Das gleiche gilt für Sponsoring von grenzübergreifenden Kultur- und Sportveranstaltungen. Deutschland bildete lange das Schlusslicht in Sachen Tabakwerbeverbote, hat aber seit Januar 2021 strengere Regeln eingeführt. Außenwerbung ist nur noch dem Fachhandel erlaubt, und in Kinos ist Tabakwerbung eingeschränkt möglich. Seit Januar 2022 gilt das Verbot für Außenwerbung auf Plakatwänden und Haltestellen.
Schockfotos auf Zigarettenpackungen
Seit Mai 2016 werden sogenannte Schockfotos auf Zigaretten- und Drehtabakverpackungen gedruckt. Diese Fotos und die dazugehörigen Warnhinweise müssen zwei Drittel der Vorder- und Rückseite bedecken. Studien haben gezeigt, dass drastische Warnhinweise Nichtraucher davon abhalten können, mit dem Rauchen anzufangen. Weltweit nutzen über 105 Länder bildliche Warnhinweise auf Zigarettenpackungen.
Rauchfreier Arbeitsplatz
Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Die Arbeitsstättenverordnung verlangt ein allgemeines oder zumindest in einzelnen Bereichen des Betriebes gültiges Rauchverbot. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorge- und Schutzpflicht gegenüber den Mitarbeitern und muss alles Zumutbare für den Nichtraucherschutz tun, insbesondere wenn Mitarbeiter gesundheitlich besonders anfällig sind.
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Tabaksteuererhöhungen
Hohe Tabakpreise sind ein Mittel der Politik, um das Rauchen unattraktiv zu machen. Im Januar 2022 gab es erstmals seit sieben Jahren wieder eine Tabaksteuererhöhung in Deutschland. Die Steuer für eine Packung mit 20 Zigaretten wurde um rund 10 Cent erhöht. Weitere Erhöhungen sind für die folgenden Jahre geplant. Tatsächlich liegt der Anteil an Steuern bei knapp zwei Drittel eines Packungspreises.
Rauchen in der Nachbarschaft: Rechte und Pflichten
Auch im Freien darf nicht grenzenlos gequalmt werden. Gerichte beschäftigen sich immer wieder mit der Frage, wer wo rauchen darf. Gerade in der Nachbarschaft bietet das Thema viel Konfliktpotenzial.
Mietrechtliche Aspekte
Mieter, die zu Hause exzessiv rauchen, riskieren die Kündigung ihres Mietverhältnisses (Landgericht Düsseldorf, Az. 21 S 240/13). Wer zum Rauchen auf Balkon oder Terrasse ausweicht, kann ebenfalls Ärger bekommen. Der Bundesgerichtshof urteilte bereits 2015, dass Raucher im Freien Rücksicht auf andere Anwohner nehmen müssen und verpflichtet werden können, nur zu bestimmten Uhrzeiten zu rauchen (Az. V ZR 110/14).
Beispiele aus der Rechtsprechung
- Eine Frau aus Berlin-Hellersdorf darf seit Januar 2017 von 20 Uhr bis 6 Uhr morgens nicht mehr auf ihrem Balkon rauchen.
- Ein Wohnungseigentümer bat seinen Nachbarn, dessen Wohnung zwei Balkone hat, auf dem anderen zu rauchen, weil Qualm in sein Schlafzimmer zieht. Der Raucher weigerte sich und verlor vor dem Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-09 S 71/13).
- Rauchende Nachbarn können Grund für eine Mietminderung sein (Landgericht Hamburg, Az. 311 S 92/10). Die Richter werteten die Geruchsbelästigung durch Zigarettenqualm als „erheblichen Mangel“ und sprachen einem Anwohner eine Mietminderung von 5 Prozent zu.
Rauchen in Partyzelten
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied, dass das Rauchen in teilweise geöffneten Partyzelten keinen Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz darstellt (Az. 4 B 63/20).
Tipps für ein besseres Zusammenleben
Besser als die Nachbarn zu ärgern ist es, das Rauchen ganz aufzugeben. Es gibt zahlreiche Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten, um Nichtraucher zu werden. Ein Rauchstopp verbessert die Gesundheit in jedem Lebensalter und spart zudem eine Menge Geld. Die Zahl der Raucher sinkt in Deutschland kontinuierlich, was zeigt, dass immer mehr Menschen die Vorteile eines rauchfreien Lebens erkennen.
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Falschinformationen und Klarstellungen
Es kursieren viele unzutreffende Aussagen zum Rauchen auf dem Balkon und in der Wohnung. Pro Rauchfrei berät zu den Möglichkeiten und empfiehlt generell den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die auch den Bereich Miet- und Wohneigentum beinhaltet.
Richtigstellung einiger Behauptungen
- Behauptung: In dem Urteil Az. V ZR 110/14 verpflichtete der Bundesgerichtshof im Jahr 2017 eine Berlinerin zu rauchfreien Zeiten.
- Richtigstellung: Das Verfahren von 2017 fand vor dem Amtsgericht Berlin-Lichtenberg statt und endete mit einem Vergleich, der eine Regelung zu Nichtrauch- und Rauchzeiten beinhaltete.
- Behauptung: Rauchen auf dem Balkon einer Eigentumswohnung ist nur so lange gestattet, wie sich keiner beschwert. Stört der Raucher Nachbarn, muss sich der Eigentümer einen anderen Platz suchen, um sich seine Zigarette anzuzünden.
- Richtigstellung: Rauchen in der Wohnung oder auf Balkonen ist nicht gesetzlich geregelt. Eigentümer können eine Unterlassungsaufforderung zukommen lassen und versuchen, eine Einigung zu erzielen.
- Behauptung: Als Mieter kann das übermäßige Rauchen auf dem Balkon sogar ernsthafte Konsequenzen haben. Werden Nachbarn von exzessivem Rauchen belästigt und hört der Mieter mit dem Rauchen nicht auf, riskiert er die Kündigung seiner Wohnung.
- Richtigstellung: Ob exzessives Rauchen von Mietern jemals zur Kündigung ihrer Wohnung geführt hat, ist fraglich. Mieter haben die Möglichkeit, ihre Miete wegen starker Rauchbelästigung zu kürzen, werden jedoch damit rechnen müssen, vom Vermieter deswegen verklagt zu werden.