Vollnarkose und Epilepsie: Risiken, Besonderheiten und Behandlungsstrategien

Epilepsie ist eine neurologische Erkrankung, die durch wiederholte Krampfanfälle gekennzeichnet ist. Diese Anfälle entstehen durch eine Übererregbarkeit der Neuronen in der Hirnrinde. Viele Menschen mit Epilepsie benötigen zahnärztliche Behandlungen oder Operationen, bei denen eine Narkose erforderlich sein kann. Dieser Artikel beleuchtet die Risiken, die mit einer Vollnarkose bei Epilepsie verbunden sind, und diskutiert Strategien zur Minimierung dieser Risiken.

Einführung

Die Angst vor zahnärztlichen Eingriffen ist weit verbreitet, bei Menschen mit Epilepsie kann Stress jedoch ein zusätzlicher Anfallauslöser sein. Epileptische Anfälle sind der dritthäufigste Zwischenfall in einer Zahnarztpraxis. Ein offenes Gespräch zwischen Patient und Arzt ist daher unerlässlich, um Risiken zu minimieren und eine sichere Behandlung zu gewährleisten.

Risiken einer Vollnarkose bei Epilepsie

Anfallsauslösung

Der Übergang vom Wachzustand zum Schlaf, wie er bei einer Narkose stattfindet, ist ein häufiger Zeitpunkt für Anfälle bei Epilepsiepatienten. Fast alle anästhesierelevanten Medikamente wurden mit "krampfähnlichen" Ereignissen in Verbindung gebracht. Es ist wichtig zu beachten, dass ein einzelner Krampfanfall während einer Anästhesie nicht automatisch eine Epilepsie darstellt, sondern eine "zerebrale Katastrophenreaktion" sein kann.

Wechselwirkungen mit Antiepileptika

Lokalanästhetika, die zur Schmerzausschaltung eingesetzt werden, können ebenfalls Anfälle auslösen und Wechselwirkungen mit Antiepileptika haben. Die Auswahl geeigneter Medikamente und die Berücksichtigung der individuellen Krankengeschichte sind daher entscheidend.

Spezifische Risiken im zahnärztlichen Bereich

Während eines Anfalls in der Zahnarztpraxis besteht die Gefahr, dass Behandlungsbesteck durch unkontrollierte Bewegungen heruntergestoßen wird und Patienten, Ärzte oder Helfer verletzt. Auch Bissverletzungen des zahnärztlichen Personals durch einen plötzlich auftretenden Grand-mal-Anfall sind denkbar, was zu Entzündungen oder Infektionen führen kann.

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Strategien zur Risikominimierung

Offenes Gespräch mit dem Arzt

Ein vertrauensvolles Gespräch mit dem behandelnden Arzt ist unerlässlich. Der Patient sollte den Arzt über mögliche Anfallauslöser informieren. Wenn beispielsweise Licht ein Auslöser ist, kann der Zahnarzt dies berücksichtigen. Anhand einer "Roten Liste" kann der Arzt nachvollziehen, welche Schmerzmittel oder Antibiotika für den Patienten geeignet sind.

Sedierung als Alternative

Wenn das Risiko eines epileptischen Anfalls zu groß erscheint, kann eine Behandlung unter Sedierung in Betracht gezogen werden. Dabei wird dem Patienten ein Beruhigungsmedikament (z.B. Benzodiazepin) verabreicht. Dies ermöglicht auch größere chirurgische Maßnahmen, wie das Setzen von Implantaten. Nicht jede Zahnarztpraxis ist jedoch für Behandlungen unter Sedierung eingerichtet, daher ist eine vorherige Abklärung wichtig.

Wahl des Anästhetikums

Bei der Lokalanästhesie wird die Gabe von Mepivacain oder Articain (Adrenalinzusatz von maximal 1:200000) empfohlen. Die Empfehlung von Schmerzmedikamenten und Antibiotika sollte individuell erfolgen, unter Berücksichtigung der eingenommenen Antiepileptika und der Krankheitsgeschichte.

Zahnärztliche Besonderheiten bei Epilepsie

Einige Antiepileptika haben zahnmedizinische Nebenwirkungen. Beispielsweise kann die Einnahme von Phenytoin bei 50 bis 60% der Patienten dosis- und altersunabhängig zu einer Gingivahyperplasie führen, bei der das Zahnfleisch anschwillt. Unbehandelt kann dies zu Zahnbewegungen, Zahnfleischentzündungen und im schlimmsten Fall zu Knochenabbau und Parodontitis führen. Regelmäßige professionelle Zahnreinigungen sind daher wichtig.

Menschen mit Epilepsie haben ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Durch einen Anfall kann es zu Zahnfrakturen bis zum Zahnverlust kommen. Herausnehmbarer Zahnersatz kann bei einem Anfall problematisch sein, da Teile verschluckt werden oder der Zahnersatz beschädigt wird. Festsitzende Lösungen sind hier eine Alternative.

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Epilepsiechirurgie als Option

Für Patienten, die mit Medikamenten nicht anfallsfrei werden, kann eine prächirurgische Abklärung sinnvoll sein, um die Eignung für einen epilepsiechirurgischen Eingriff zu prüfen. Abhängig von den Ergebnissen der Diagnostik können verschiedene Eingriffsmethoden in Betracht gezogen werden:

  • Resektionsverfahren: Entfernung des Ursprungsortes der Anfälle.
  • Diskonnektionsverfahren: Unterbrechung des Ausbreitungsweges der Anfälle.
  • Stimulationsverfahren: Hirnstimulation zur Besserung der Anfallssituation.

Vor einem epilepsiechirurgischen Eingriff werden umfangreiche Untersuchungen durchgeführt, um die Erfolgsaussichten und möglichen Risiken abzuschätzen. Die Operation erfolgt meist in Vollnarkose und kann mehrere Stunden dauern. In manchen Fällen kann die Operation im Wachzustand durchgeführt werden, um wichtige geistige Funktionen zu überprüfen.

Narkose und Bewusstlosigkeit: Neuere Erkenntnisse

Studien haben gezeigt, dass das Auftreten von sogenannten "slow-oscillations" im EEG bei einer Narkose mit Propofol den Beginn der Bewusstlosigkeit markiert. Dies deutet darauf hin, dass Bewusstlosigkeit als ein Netzwerkausfall des Gehirns verstanden werden kann, bei dem der Informationsaustausch zwischen verschiedenen Hirnregionen zusammenbricht.

Notfallmaßnahmen bei einem Anfall

Jeder laufende Krampfanfall in der Notaufnahme oder im Rettungsdienst ist potentiell bedrohlich und entspricht einem akut behandlungsbedürftigen Status Epilepticus. Die Ursachen können vielfältig sein (z.B. Infektionen, Elektrolytstörungen, Alkoholentzug, Schwangerschaft). Die Behandlung umfasst die Gabe von Antikonvulsiva, initial Benzodiazepine intravenös oder intranasal.

Fallbeispiel

Eine Patientin berichtete von wiederholten Krampfanfällen nach Operationen unter Vollnarkose. Nach einer Operation im November 2015 erlitt sie einen Status Epilepticus und musste für zwei Wochen ins Koma versetzt werden. Die Patientin fragte sich, ob der Status Epilepticus mit der Vollnarkose zusammenhing und ob eine örtliche Betäubung bei einem späteren Eingriff möglich wäre.

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