Grad der Behinderung bei Multipler Sklerose: Rechtsprechung und praktische Hinweise

Multiple Sklerose (MS) ist eine chronisch-entzündliche neurologische Autoimmunerkrankung, deren Auswirkungen und Schweregrad sich von Person zu Person unterscheiden. Wenn die Diagnose MS gestellt wird, stehen Betroffene vor zahlreichen Herausforderungen, sowohl gesundheitlicher als auch sozialrechtlicher Natur. Ein wichtiger Aspekt ist die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB), der maßgeblich für die Inanspruchnahme verschiedener Nachteilsausgleiche ist. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, die Vorgehensweise bei der Beantragung und gibt Einblicke in relevante Gerichtsurteile.

Multiple Sklerose und Behinderung

Multiple Sklerose muss keine Behinderung sein. In der Regel wird MS ab einem Behinderungsgrad von 20 offiziell als Behinderung gewertet. Ab einem GdB von 50 stellt MS eine Schwerbehinderung dar. Es lässt sich kein einheitlicher Grad der Behinderung bei MS festlegen. Vielmehr entscheidet das zuständige Versorgungsamt über den Behinderungsgrad auf individueller Basis. Der GdB richtet sich individuell nach den Ausfallerscheinungen und den Beeinträchtigungen der erkrankten Person. Auch Personen, die neben der MS-Diagnose weitere Erkrankungen haben, bekommen ggf. einen höheren GdB. Dies ist jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig. So erhöht sich zum Beispiel der GdB bei MS und Depression, wenn beide Krankheiten sich gegenseitig verstärken. Wenn die Depression eigenständig und deutlich ausgeprägt ist, gibt es dadurch einen zusätzlichen Einfluss auf den Gesamt-GdB.

Der Sozialverband VdK als Anlaufstelle

Der Sozialverband VdK ist ein deutschlandweit operierender gemeinnütziger Verband mit Schwerpunkten in der sozialpolitischen Interessenvertretung und Sozialrechtsberatung. Seine föderale Struktur umfasst einen Bundesverband, 13 Landesverbände sowie zahlreiche Kreis- und Ortsverbände. Der VDK, oft als eine Art „Gewerkschaft im Sozialrecht“ beschrieben, bietet Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen eine Anlaufstelle, um sozialrechtliche Probleme zu klären. Die Beratung bei MS durch den VDK bietet nicht nur rechtliche Hilfe, sondern auch einen Wegweiser durch den Dschungel der sozialrechtlichen Bestimmungen.

Arbeitsplatzanpassung und Gleichstellung

Eine häufig auftretende Frage betrifft die Arbeitsplatzanpassung bei fortschreitender Erkrankung. Hier greift die Expertise des VDK nur bis zu einem gewissen Punkt, da die Vertretungsbefugnis vor den Arbeitsgerichten fehlt. Bei einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung bei MS ergeben sich spezifische Ansprüche, darunter die Möglichkeit einer leidensgerechten Beschäftigung. Der Weg zur Gleichstellung ist jedoch kein Automatismus.

Erwerbsminderungsrente

Für Menschen, die aufgrund von MS arbeitsunfähig werden, eröffnen sich verschiedene Optionen. Von Krankengeld über Pflegeleistungen bis hin zur Erwerbsminderungsrente reicht das Spektrum. Die Erwerbsminderungsrente ist oft ein zentrales Thema im Verlauf von MS. Die strikten Kriterien, die von neurologischen Gutachtern beurteilt werden, machen eine genaue Prognose schwierig. Rechtsanwalt Lars Müller, Geschäftsführer des Sozialverbands VdK Sachsen e.V., spricht über die Erwerbsminderungsrente bei MS und die Feststellung der Behinderung bei Multipler Sklerose.

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Der GdB bei Multipler Sklerose: Antragstellung und Verfahren

Wenn ein GdB für MS festgestellt werden soll, muss ein Antrag beim zuständigen Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt gestellt werden. Betroffene Personen stellen beim zuständigen Amt einen Antrag. Betroffene bekommen daraufhin einen schriftlichen Bescheid ausgestellt. In einigen Fällen werden auch Merkzeichen im Bescheid vermerkt.

Antragstellung beim Versorgungsamt

Den Antrag zur Erfassung des GdB stellen Betroffene beim Versorgungsamt. Dieser Antrag ist in der Regel mit entsprechenden Formularen versehen, die von den offiziellen Seiten heruntergeladen werden können. Das Ausfüllen gestaltet sich meist unkompliziert - im Wesentlichen wird angegeben, dass eine Gradbehinderung festgestellt werden soll, auch rückwirkend. Es ist wichtig, alle Ärzt*innen anzugeben, die in den letzten Jahren behandelt haben und aktuell behandeln. Das Sozialamt wird dann um Befundberichte bitten, die nach der sogenannten Versorgungs- und Medizinverordnung bewertet werden.

Herausforderungen bei der Feststellung

Für MS-Patient*innen kann die Feststellung des GdB eine besondere Herausforderung sein. Die Richtlinien zur Beurteilungen des GDB sind in den letzten Jahren strenger geworden. Besonders bei einem GDB von 50 erfolgt eine besondere Prüfung. Seit einigen Jahren prüfen die Versorgungsämter bei GdB 50 besonders streng.

GdB-Tabelle und ihre Bedeutung

Die GdB-Tabelle gibt vor, dass bei Multiple Sklerose im Frühstadium einen GdB zwischen 30 und 60 hat, während der GdB bei der Erkrankung im fortgeschrittenen Stadium zwischen 70 und 100 liegt. So können bereits Personen im Frühstadium als schwerbehindert gelten.

Merkzeichen G und AG

Für MS-Patient*innen sind die Merkzeichen G und AG von besonderer Bedeutung. Betroffene, deren Bewegungsfähigkeit aufgrund von Multipler Sklerose beeinträchtigt wird, bekommen das Merkzeichen „G“.

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  • Merkzeichen G (eingeschränktes Gehvermögen): Kann bei einer GDB von mindestens 50 für die unteren Gliedmaßen oder die Lendenwirbelsäule zuerkannt werden. z. B. bei Einschränkungen der unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule.
  • Merkzeichen AG (außergewöhnlich gehbehindert): Setzt eine massiv eingeschränkte Mobilität voraus. Berechtigt u. a.

Widerspruchsrecht

Personen, die an MS erkrankt sind und mit der Entscheidung des Versorgungsamts nicht einverstanden sind, können einen Widerspruch einlegen. Der GdB wegen MS kann dadurch ggf. geändert werden. Bescheid prüfen und ggf. Widerspruch einlegen.

Vorteile und Nachteilsausgleiche

Bereits ab GdB 20 bekommen behinderte Personen einige Nachteilsausgleiche. Diese sollen dabei helfen, den Alltag und das Berufsleben der Betroffenen einfacher zu gestalten. Liegt bei MS der Behinderungsgrad über 50 - wenn also eine Schwerbehinderung vorliegt - sind weitere Nachteilsausgleiche möglich. Ein Schwerbehindertenausweis bringt wichtige Vorteile wie steuerliche Erleichterungen, Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und früheren Renteneintritt.

  • Vergünstigungen im öffentlichen Leben
  • Steuerfreibeträge
  • Zusatzurlaub
  • Frühere Altersrente oder Erwerbsminderungsrente

Wichtige Gerichtsurteile und Rechtsprechung

Die Feststellung des Grades der Behinderung bei Multipler Sklerose ist komplex, bietet Betroffenen aber viele Hilfen und Nachteilsausgleiche. Bei MS muss eine Gesamtbewertung aller Funktionsstörungen erfolgen. Einzelne Symptome dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Der Verlauf und die Dynamik der Erkrankung sind zu berücksichtigen.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Az. L 13 SB 6/13 vom 23.03.2015)

Ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin bietet wichtige Einblicke. Dieses Urteil ist bis heute eine wichtige Leitlinie für MS-Betroffene, die einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Bundesverwaltungsgericht zur gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerbern

Das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. Januar 2011 wird aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 27. Mai 2009 in Bezug auf die Verpflichtung der Beklagten zur Übernahme des Klägers in das Beamtenverhältnis auf Probe als Studienrat zurückgewiesen hat. Die Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichts, die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung des Klägers sei gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbar, ist mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1, Art. 33 Abs. 2 GG und § 9 des Beamtenstatusgesetzes vom 17. Juni 2008 - BeamtStG - nicht vereinbar. Auch ist diese Beurteilung anhand eines anderen als dem vom Oberverwaltungsgericht angewandten Prognosemaßstabs vorzunehmen. Erweist sich der Kläger als gesundheitlich geeignet, steht ihm ein Anspruch auf Verbeamtung zu, wenn er der fachlich am besten geeignete Bewerber für eine freie Stelle als Studienrat ist. Hierfür muss der insoweit bestehende Beurteilungsspielraum der für die Bewerberauswahl zuständigen Stelle auf Null reduziert sein. Die Verwaltungsgerichte haben über die gesundheitliche Eignung von Beamtenbewerbern zu entscheiden, ohne an tatsächliche oder rechtliche Wertungen des Dienstherrn gebunden zu sein; diesem steht insoweit kein Beurteilungsspielraum zu.

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Praktische Hinweise für Betroffene

  • Neurologischen Spezialisten aufsuchen und vorher Symptome dokumentieren
  • Eine vollständige Dokumentation der Krankheitsgeschichte ist wichtig.
  • Wissen um Merkzeichen und die Rechtslage aneignen.
  • Unterstützung suchen (z. B. durch den VDK).

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