Epilepsie muss kein Hindernis für Reisen sein. Mit guter Planung und Vorbereitung können Menschen mit Epilepsie Anfallsauslöser vermeiden und ihren Urlaub unbeschwert genießen. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, insbesondere im Zusammenhang mit Reiserücktrittsversicherungen.
Epilepsie und Reiseplanung: Worauf ist zu achten?
Eine sorgfältige Planung ist für Menschen mit Epilepsie besonders wichtig, um Anfälle im Urlaub zu vermeiden. Dazu gehört:
- Neurologie-Termin: Rechtzeitig vor der Reise sollte ein Neurologie-Termin vereinbart werden, um Reiseimpfungen zu besprechen und ggf. eine ärztliche Flugtauglichkeitsbescheinigung (MEDA- oder MEDIF-Formular der Fluggesellschaft) zu erhalten. Informationen und Formulare finden sich auf den Internetseiten der Fluglinien. Fluggesellschaften können die Beförderung von Fluggästen mit Gesundheitsproblemen verweigern, um Zwischenlandungen bei Notfällen vorzubeugen.
- Medikamente: Es ist wichtig, ausreichend Medikamente in der Originalverpackung mitzunehmen, um Probleme bei Zollkontrollen zu vermeiden und den Krankenversicherungsschutz im Ausland sicherzustellen.
- Krankenversicherungsschutz: Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz im Ausland ist unerlässlich. Informationen dazu erteilt die Krankenkasse oder private Krankenversicherung.
- Anfallsauslöser: Bekannte Anfallsauslöser wie Schlafmangel, Stress oder Durchfall sollten vermieden werden.
- Medizinische Versorgung: Bei erhöhter Anfallswahrscheinlichkeit sollte geklärt werden, ob die nötige medizinische Versorgung am Urlaubsort gewährleistet ist.
- Internationaler Epilepsie-Notfallausweis (IENA): Das Mitführen des IENA ist empfehlenswert. Informationen zum IENA, Anfallskalender und Notfallkarte sind bei der Deutschen Epilepsievereinigung erhältlich.
Sport und Epilepsie: Was ist erlaubt?
Sport ist auch bei Epilepsie grundsätzlich zu empfehlen. Das Anfallsrisiko ist bei Sport und sportlich aktiven Menschen normalerweise nicht höher als sonst. Allerdings sollten einige Punkte beachtet werden:
- Risikobewertung: Menschen mit Epilepsie müssen abwägen, welche Risiken sie beim Sport eingehen wollen.
- Anfallsfreiheit: Bei mehrjähriger Anfallsfreiheit ohne erhöhtes Anfallsrisiko oder Anfällen nur im Schlaf ist das Anfallsrisiko beim Sport gering.
- Anfallsart: Manche bewusst erlebte fokal beginnende Anfälle sind so ungefährlich, dass damit sogar Autofahren sicher möglich ist. Am gefährlichsten sind Anfälle mit Sturz, Krämpfen, Zuckungen und Bewusstseinsverlust.
- Geeignete Sportarten: Sportarten in großer Höhe mit Absturzgefahr oder mit hohen Geschwindigkeiten sollten vermieden werden. Helme und andere Protektoren können das Verletzungsrisiko reduzieren.
- Wassersport: Beim Wassersport ist Vorsicht geboten, insbesondere bei Anfällen durch Lichtreize. Eine Sonnenbrille kann helfen. Ohnmachtssichere Rettungswesten schränken die Bewegungsfähigkeit für Schwimmen meist zu stark ein, sind aber z.B. für Kinder sinnvoll. Rettung bei Krampfanfällen in offenen Gewässern ist meist unmöglich, trotz Begleitung durch eine im Rettungsschwimmen geschulte Person.
- Tauchen: Beim Tauchen sind auch bewusst erlebte fokal beginnende Anfälle lebensgefährlich.
- Fremdgefährdung: Erwachsene mit Epilepsie können Risiken für sich selbst beim Sport eingehen, wenn Ihnen die eigene Lebensqualität wichtiger ist als ihre Sicherheit. Allerdings müssen sie Fremdgefährdung durch Anfälle während des Sports vermeiden, da sonst Schadensersatzforderungen und Strafen drohen.
Reiserücktrittsversicherung und Epilepsie: Wann zahlt die Versicherung?
Eine Reiserücktrittsversicherung kann bei unerwarteten Ereignissen wie Krankheit, Unfall, Unwetter oder Kündigung vor den Kosten einer nicht angetretenen oder abgebrochenen Reise schützen. Allerdings gibt es bei Epilepsie einige Besonderheiten zu beachten:
- Unerwartete Erkrankung: Die Versicherung greift, wenn eine Krankheit unerwartet und schwer ist. Eine Krankheit gilt als unerwartet, wenn aus einem Wohlbefinden heraus plötzlich und zum ersten Mal Krankheitssymptome auftreten.
- Bestehende Krankheit: Eine bereits bestehende Krankheit, die sich plötzlich und unerwartet verschlechtert, ist ebenfalls abgedeckt. Voraussetzung ist, dass in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss oder bei bestehendem Versicherungsvertrag in den letzten sechs Monaten vor Buchung der Reise keine Behandlung dazu erfolgte.
- Schwere Krankheit: Eine schwere Krankheit liegt vor, wenn die versicherte Person so stark beeinträchtigt ist, dass sie aufgrund von Symptomen und Beschwerden die geplante Reise nicht antreten kann. Auch schwere psychische Erkrankungen sind abgedeckt, wenn sie unerwartet auftreten.
- Risikopersonen: Die Reiserücktrittsversicherung greift auch dann, wenn diese Krankheitskriterien auf eine Risikoperson zutreffen, die nicht an der Reise teilnimmt, aber die versicherte Person hier zwingend anwesend sein muss.
- Zeitpunkt des Abschlusses: Die Reiserücktrittsversicherung muss entweder zum Zeitpunkt der Reisebuchung, spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Bei kurzfristigeren Buchungen muss die Versicherung spätestens am dritten Werktag nach der Buchung abgeschlossen werden.
Gerichtsurteile zur Reiserücktrittsversicherung bei Epilepsie
Mehrere Gerichtsurteile haben sich mit der Frage beschäftigt, wann eine Reiserücktrittsversicherung bei Epilepsie zahlt:
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- Amtsgericht München (Aktenzeichen: 281 C 8097/10): Eine Reiserücktrittsversicherung muss nicht automatisch die vollen Stornokosten übernehmen, wenn der Versicherte wegen einer Grunderkrankung wie Epilepsie nicht reisen kann. Der Kläger hatte im Januar 2007 eine Reise nach Moskau gebucht. Im Februar erlitt er einen epileptischen Anfall und wurde Anfang März als arbeits- und reisefähig aus der Klinik entlassen. Am Abreisetag bekam er erneut einen Anfall und stornierte seine Reise. Das Gericht argumentierte, dass der Mann bereits nach seinem ersten Anfall von der Reise hätte zurücktreten müssen, um die Stornokosten möglichst gering zu halten.
- Landgericht Münster (Aktenzeichen: 15 S 19/09): Ein Krankheitsschub rechtfertigt es nicht, kostenlos von einer gebuchten Reise zurückzutreten, wenn der Betreffende schon zum Zeitpunkt der Buchung erkrankt war.
Vorerkrankungen und Reiserücktrittsversicherung
Eine Vorerkrankung ist ein bestehendes Leiden, das Sie bereits vor dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung hatten. Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz, wenn die Stornierung oder der Reiseabbruch aufgrund akuter Probleme mit einer bestehenden Vorerkrankung erfolgt, sofern das Akutwerden nach Abschluss der Reiserücktrittsversicherung eintritt. Das ist in der Regel der Fall bei einer nicht erwartbaren Verschlechterung der Vorerkrankung vor Reisebeginn.
Bei einer Reihe von Krankheiten besteht der Versicherungsschutz jedoch nur, wenn innerhalb der letzten 12 Monate vor Abschluss (Buchung) der Stornoversicherung keine stationäre Behandlung der Erkrankung erfolgt: Herzleiden, Schlaganfall, Krebsleiden, Diabetes (Typ 1), Epilepsie, Multiple Sklerose.
Tipps zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei Epilepsie
- Kleingedrucktes lesen: Vor dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sollten Sie das Kleingedruckte genau lesen, insbesondere wenn Sie an einer chronischen Erkrankung wie Epilepsie leiden.
- Versicherungsbedingungen prüfen: Nicht immer wird von der Police abgedeckt, wenn die Reise wegen des Auftretens eines Anfalls abgesagt werden muss. Achten Sie darauf, dass die Versicherung auch die unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Vorerkrankung abdeckt.
- Ärztliches Attest: Möglicherweise benötigen Sie zum Abschluss ein ärztliches Attest, oder es werden keine Epilepsie-Patienten versichert.
- Frühzeitiger Abschluss: Der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung sollte so früh als möglich erfolgen, da nur dann sofortiger Versicherungsschutz besteht. Spätestens muss der Abschluss 30 Tage vor der geplanten Abreise erfolgen.
Weitere wichtige Informationen für Reisen mit Epilepsie
- Medikamente: Nehmen Sie ausreichend Medikamente mit, idealerweise mit einer Bescheinigung für den Zoll. Führen Sie Ihre Medikamente immer im Handgepäck mit.
- Zeitverschiebung: Achten Sie bei Fernreisen auf die richtige Medikamenteneinnahme bei Zeitverschiebungen. Passen Sie Ihren normalen Rhythmus möglichst langsam an die Zeitumstellung an.
- Reisekrankenversicherung: Eine Reisekrankenversicherung kann sinnvoll sein, um die ärztliche Versorgung am Urlaubsort sicherzustellen. Klären Sie vor Reiseantritt bei Ihrer Versicherung, wie Sie im Krankheitsfall im Ausland abgesichert sind.
- Hygiene: Achten Sie in Ländern mit niedrigeren Hygienestandards auf die Nahrungsmittel, die Sie zu sich nehmen, um Durchfallerkrankungen vorzubeugen.
- Autofahren: Solange mit Anfällen zu rechnen ist, dürfen Betroffene in der Regel kein Kraftfahrzeug lenken. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Führerschein erteilt bzw. wieder erteilt werden. Ganz entscheidend ist dabei der Nachweis einer anfallsfreien Zeit.
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