Schwerbehinderung bei Parkinson: Voraussetzungen, Beantragung und Nachteilsausgleiche

Morbus Parkinson ist eine fortschreitende neurodegenerative Erkrankung, die sich durch eine Vielzahl von Symptomen äußern kann und das Leben der Betroffenen erheblich beeinflusst. Da die Einschränkungen im Alltag von Patient zu Patient variieren und es bessere und schlechtere Phasen gibt, ist es wichtig, die Möglichkeiten der Unterstützung und Nachteilsausgleiche zu kennen, die Menschen mit Parkinson zustehen. Ein Schwerbehindertenausweis kann hierbei eine wichtige Rolle spielen, um krankheitsbedingte Einschränkungen auszugleichen.

Schwerbehinderung bei Morbus Parkinson: Ein Überblick

Nach dem Schwerbehindertengesetz gilt als schwerbehindert, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 % hat. Der GdB bei Parkinson richtet sich vor allem nach der Schwere der Störungen der Bewegungsabläufe, wobei auch nicht-motorische Symptome wie psychische und kognitive Beeinträchtigungen berücksichtigt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Diagnose Parkinson allein nicht ausreicht, um eine Schwerbehinderung festzustellen. Vielmehr wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen eine Begutachtung vorgenommen, um das Ausmaß der Beeinträchtigungen im Alltag zu beurteilen.

Wann liegt bei Parkinson eine Schwerbehinderung vor?

Eine Schwerbehinderung liegt bei Parkinson vor, wenn durch die Erkrankung eine deutliche Störung vorliegt, die zu erheblichen Einschränkungen im Alltag führt. Wenn die Einschränkungen im Laufe der Erkrankung zunehmen, kann jederzeit ein Änderungsantrag gestellt werden, um einen höheren GdB zu erhalten.

Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis

Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein GdB von mindestens 50 %
  • Eine deutliche Störung durch die Parkinson-Erkrankung, die zu erheblichen Einschränkungen im Alltag führt.

Beantragung eines Schwerbehindertenausweises

Den Antrag auf Schwerbehinderung bei Parkinson können Sie beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Dort werden die Diagnosen und Befunde der behandelnden Ärzte (Hausarzt, Fachärzte, Krankenhäuser, Sozialstation) angefordert und geprüft. Nehmen Sie sich Zeit für diesen Antrag und tragen Sie alle Ärzte ein, bei denen Sie in den letzten zwei Jahren in Behandlung waren. Denken Sie auch an den HNO-Arzt, wenn Sie Hörgeräte haben, und an den Augenarzt, wenn Sie eine Brille tragen. Typische Begleiterkrankungen bei Parkinson erfordern meist einen Internisten/Kardiologen/Gastroenterologen, Orthopäden, Urologen und Hautarzt. Den Hausarzt natürlich nicht vergessen. Sie können den Antrag entweder online ausfüllen und digital versenden oder ihn ausdrucken, per Hand ausfüllen und per Post versenden.

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Nachteilsausgleiche für Menschen mit Schwerbehinderung

Die Feststellung der Schwerbehinderung mit einem GdB von mindestens 50 % eröffnet den Betroffenen einen Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen. Der Gesetzgeber spricht hier bewusst nicht von Vorteilen, sondern von einem Ausgleich jener Nachteile, die sich aus den Einschränkungen der Erkrankung ergeben.

Mögliche Nachteilsausgleiche

  • Steuerfreibetrag: Bereits ab einem GdB von 20 ist es möglich, einen Steuerfreibetrag über den sogenannten Behindertenpauschbetrag zu erhalten.
  • Kündigungsschutz: Parkinson-Erkrankte mit einem Schwerbehindertenausweis haben Anspruch auf einen verbesserten Kündigungsschutz.
  • Technische Hilfsmittel: Anspruch auf technische Hilfsmittel, welche die Arbeit erleichtern oder überhaupt erst möglich machen.
  • Parkerleichterungen: Unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen mit Parkinson einen Behindertenparkausweis erhalten.
  • Früherer Renteneintritt: Schwerbehinderte Menschen können unter gewissen Voraussetzungen früher in Rente gehen.
  • Preisnachlässe: Im Straßenverkehr, z.B.

Behindertenparkausweis für Parkinson-Patienten

Parkinson-Patienten können einen Behindertenparkausweis erhalten, wenn die Erkrankung zu einer außergewöhnlichen Gehbehinderung führt. Der blaue EU-Behindertenparkausweis wird in der Regel Personen mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „Bl“ (Blindheit) im Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Bei Parkinson-Patienten ist das Merkzeichen „aG“ möglich, wenn eine erhebliche und dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegt, z. B. bei stark ausgeprägter Gangstörung, ausgeprägter Rigor/Akinese, Freezing, Sturzgefahr oder Rollstuhlpflichtigkeit. Dies entspricht in der Regel den Stadien 4 (bedingt) und 5 (auf jeden Fall) nach Hoehn und Yahr.

Beantragung des Behindertenparkausweises

Der blaue Parkausweis wird bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (z.B. Bürgeramt, Landratsamt) beantragt. Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (oder Bl als Begleiterkrankung). Der Parkausweis ist personengebunden und darf nur genutzt werden, wenn sich der Berechtigte im Fahrzeug befindet, entweder als Fahrer oder Beifahrer. Der Ausweis muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden, wenn ein Behindertenparkplatz genutzt werden soll.

Voraussetzungen für das Merkzeichen "aG"

Als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung gelten Personen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeugs bewegen können. Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass Menschen mit Parkinson unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf das Merkzeichen aG haben. Die maßgebenden Vorschriften stellen nicht darauf ab, über welche Wegstrecke ein schwerbehinderter Mensch sich außerhalb seines Kraftfahrzeugs zumutbar noch bewegen kann, sondern darauf, unter welchen Bedingungen ihm dies nur noch möglich ist: nämlich nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung.

Weitere Unterstützungsangebote für Menschen mit Parkinson

Neben dem Schwerbehindertenausweis und den damit verbundenen Nachteilsausgleichen gibt es eine Vielzahl weiterer Unterstützungsangebote für Menschen mit Parkinson und ihre Angehörigen.

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Pflegegrad

Wenn die Selbstständigkeit im Alltag einer Person mit Parkinson beeinträchtigt wird, hat sie einen eventuellen Anspruch auf Pflegegrad. Mit diesem stehen ihr verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zu. Bereits bei einer leichten Pflegebedürftigkeit stehen möglicherweise erste Pflegeleistungen zu.

Selbsthilfegruppen

Im Rahmen von Parkinson-Selbsthilfegruppen oder ähnlichen Veranstaltungen können Sie sich mit anderen Patienten oder Angehörigen austauschen. Selbsthilfegruppen bieten ein Umfeld, in dem Sie wertvolle Informationen und praktische Ratschläge erhalten können, die aus den direkten Erfahrungen anderer stammen.

Parkinson-Kliniken

Es gibt Einrichtungen, in denen ein Team aus verschiedenen medizinischen Fachexperten zusammenarbeitet, die sich auf die Diagnose und Behandlung von Personen mit Parkinson spezialisiert haben. Einige der Fachkliniken können ein Zertifikat der Deutschen Parkinson-Vereinigung (DPV) vorweisen.

Hilfsmittel

Neben medikamentösen, physikalischen und alternativen Therapien können auch schon einfache Hilfsmittel im eigenen Haushalt Betroffenen das Leben mit der Parkinson-Krankheit erleichtern. Damit können Betroffene eventuelle Einbüßen in der Selbstständigkeit abbauen und Bewegungsabläufe trainieren.

Beispiele für Hilfsmittel

  • Schlüsselhilfe / Aufsperrhilfe: Für Parkinson-Patienten mit starkem Muskelzittern in der Hand, die oft Probleme haben, den Schlüssel ins Schlüsselloch zu treffen.
  • Hilfsmittel für das Essen, Trinken und Kochen: Spezielles Essbesteck aus dickem Edelstahl liegt besonders gut in der Hand und kann Parkinson-Patienten dabei unterstützen, trotz starkem Muskelzittern in der Hand weiterhin selbstständig zu essen.
  • Hilfsmittel zum Anziehen: Gerade feinmotorische Handgriffe wie das Anziehen von Strümpfen, Schuhen oder das Zuknöpfen von Kleidungsstücken stellt Parkinson-Patienten vor Herausforderungen.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bestimmte Hygieneprodukte wie beispielsweise Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel sollen im Pflegealltag vor Infektionen schützen.

Berufliche Unterstützung

Nicht jeder Mensch mit Parkinson ist sofort arbeitsunfähig. Zusammen mit dem Arzt und dem Integrationsamt kann geklärt werden, ob Änderungen der Arbeitssituation nötig und möglich sind. Auch Reha-Maßnahmen können dazu beitragen, krankheitsbedingte Einschränkungen im Berufsleben zu verringern oder zu beseitigen.

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Umgang mit der Parkinson-Erkrankung

Die Diagnose Parkinson kann das Leben für Betroffene und ihre Angehörigen zunächst auf den Kopf stellen und die Gefühlswelt durcheinanderbringen. Es ist wichtig, sich über die Erkrankung zu informieren, um sie besser zu verstehen und den Alltag besser bewältigen zu können.

Informationen und Austausch

  • Informationen über die Parkinson-Krankheit: Das Wissen über die Grundlagen der Parkinson-Krankheit, einschließlich ihrer Symptome, Ursachen und des Verlaufs, kann Ihnen dabei helfen, die Erkrankung besser zu verstehen.
  • Austausch mit anderen Betroffenen: Im Rahmen von Parkinson-Selbsthilfegruppen oder ähnlichen Veranstaltungen können Sie sich mit anderen Patienten oder Angehörigen austauschen.

Anpassungen im Lebensstil

Die Vielfalt an Symptomen und die fortschreitende Natur der Parkinson-Krankheit erfordern meist Anpassungen im Lebensstil, um die Lebensqualität so weit wie möglich zu erhalten.

Offene Kommunikation

Es ist wichtig, dass Sie offen miteinander sprechen und so einen Weg finden, den Sie gemeinsam gehen können. Über die eigenen Beschwerden und Ängste zu sprechen, kann sehr hilfreich sein - sowohl für die Patienten als auch für deren Angehörige.

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