Ein Schlaganfall kann das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen grundlegend verändern. Die Folgen reichen von schneller Erholung ohne bleibende Schäden bis hin zu schweren Behinderungen, die den Alltag erheblich beeinträchtigen. Dieser Artikel beleuchtet, wie ein Schlaganfall den Grad der Behinderung (GdB) beeinflussen kann, welche Unterstützungsleistungen infrage kommen und wie Sie diese beantragen können.
Was ist ein Schlaganfall?
Bei einem Schlaganfall wird ein Teil des Gehirns entweder nicht mehr richtig durchblutet (ischämischer Schlaganfall) oder es kommt zu einer Blutung im Gehirn (hämorrhagischer Schlaganfall). Die Symptome hängen davon ab, welche Hirnregion betroffen ist.
Grad der Behinderung (GdB) nach einem Schlaganfall
Nach einem Schlaganfall können körperliche und/oder kognitive Einschränkungen einen Grad der Behinderung (GdB) begründen. Da die Beeinträchtigungen individuell verschieden sind, erfolgt eine individuelle Eingliederung in den GdB.
Die GdB-Tabelle und ihre Anwendung
Der Grad der Behinderung richtet sich ausschließlich nach Art und Schwere der funktionellen Beeinträchtigungen. Anstatt die Erkrankung in den Mittelpunkt zu rücken, werden die Einschränkungen betrachtet. Der GdB steigt immer in Zehnerschritten.
Die bleibenden Einschränkungen geben den Hinweis auf den Grad der Behinderung. Bei einer Halbseitenlähmung oder Hirnschäden gibt es spezielle Anhaltswerte. Für Schlaganfall-Patienten spielt vor allem die Gesamtbewertung der Hirnschäden eine Rolle. Entscheidende Hinweise liefern die Versorgungsmedizinischen Grundsätze im Kapitel 3.1.
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Merkzeichen bei Schwerbehinderung
Auf einem Schwerbehindertenausweis können spezielle Merkzeichen vermerkt sein, die auf spezifische Beeinträchtigungen hinweisen und weitere Nachteilsausgleiche ermöglichen:
- Merkzeichen G: erhebliche Geh- und Stehbehinderung
- Merkzeichen B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- Merkzeichen H: Hilflos
Die Bewilligung eines Merkzeichens erfolgt nur dann, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Wann lohnt sich ein Behindertenausweis?
Nicht alle Schlaganfall-Patienten benötigen einen Behindertenausweis. Es gibt auch keine Verpflichtung, einen solchen zu beantragen. Allerdings bietet ein Behindertenausweis bzw. Schwerbehindertenausweis zahlreiche Unterstützungsleistungen.
Menschen mit einem Grad der Behinderung, insbesondere Schwerbehinderte, profitieren von zahlreichen Unterstützungsleistungen. Das können ein verstärkter Kündigungsschutz im Berufsleben, steuerliche Entlastungen und ergänzende Rehabilitationsleistungen sein.
Für Schlaganfall-Patienten kommen folgende Angebote infrage:
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- Verstärkter Kündigungsschutz, Zusatzurlaub
- Steuerliche Vergünstigungen (Pauschbetrag, Kinderbetreuungskosten usw.)
- Ermäßigung im öffentlichen Nahverkehr
- Fahrdienste für Personen mit Schwerbehinderung
- Kraftfahrzeughilfe (u.a. Zuschuss für PKW-Kauf oder Umgestaltung)
- Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung
- Parkerleichterung (Behindertenparkplätze)
- Erhöhter Freibetrag beim Wohngeld und bei Wohnraumförderung bei Schwerbehinderung
- Ermäßigung der Telefongebühren bei Schwerbehinderung
- Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Schwerbehinderung
- Bei beruflicher Rehabilitation: u.a. Übergangsgeld
Nachteilsausgleiche nach Grad der Behinderung
Der jeweilige Grad der Behinderung ist ausschlaggebend für den späteren Umfang der Nachteilsausgleiche.
Grad der Behinderung | Nachteilsausgleiche (Auszug) |
---|---|
GdB 20 | Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 384 Euro, bei der Steuer absetzbar |
GdB 30 | Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 620 Euro, steuerlich absetzbar, Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich |
GdB 40 | Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 860 Euro, steuerlich absetzbar |
GdB 50 | Behinderten-Pauschbetrag in Höhe von 1.140 Euro, steuerlich absetzbar, Kündigungsschutz, Anspruch auf Teilzeit, Kraftfahrzeughilfe, Ermäßigung oder Befreiung von Kurtaxen, Parkerleichterungen u.a. |
Mögliche Nachteile eines Behindertenausweises
Ein Behindertenausweis hat viele Vorteile, kann aber auch Nachteile mit sich bringen. Einige Betroffene fühlen sich stigmatisiert. Unternehmen könnten Vorbehalte gegenüber Arbeitnehmern mit einem Behindertenausweis haben, da sie fälschlicherweise annehmen, dass diese unkündbar sind.
Voraussetzungen für einen Behindertenausweis
Nicht alle Menschen, die in ihrem Alltag eingeschränkt sind, gelten automatisch als behindert.
Prinzipiell haben Sie jederzeit die Möglichkeit, einen Behindertenausweis zu beantragen. Wichtig ist jedoch, dass Sie genügend Informationen über die zu erwartende bleibende Leistungsbeeinträchtigung zur Verfügung haben. Eine wichtige Voraussetzung ist nämlich eine Leistungsbeeinträchtigung mit einer entsprechenden Schwere.
Einen entsprechenden Ausweis erhalten Menschen, bei denen der Schlaganfall eine mittlere oder schwere Leistungsbeeinträchtigung verursacht hat. Die Leistungsbeeinträchtigungen können sich auf die körperlichen, geistigen oder seelischen Fähigkeiten beziehen.
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Einen GdB von 50 oder mehr können Patienten beispielsweise erhalten, die:
- Durch eine Aphasie deutliche oder schwere Kommunikationsprobleme haben.
- Psychische Störungen besitzen, die den Alltag einschränken.
Da aber auch ein Grad der Behinderung von unter 50 zahlreiche Nachteilsausgleiche vorsieht, kann es sich auch schon vorher lohnen, einen Behindertenausweis zu beantragen. Sobald klar ist, dass Sie eine dauerhafte Behinderung haben, legen Sie am besten mit der Beantragung los.
Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis nach einem Schlaganfall
Ein Grad der Behinderung wird Ihnen nicht automatisch zugesprochen, auch dann nicht, wenn Sie durch den Schlaganfall im Alltag stark eingeschränkt sind.
Zuständige Stellen und Antragsverfahren
Eine bundesweite Regelung für die Beantragung eines Behindertenausweises fehlt. Das bedeutet: Jeder kann prinzipiell selbst entscheiden, wer für die Antragsbearbeitung zuständig ist. In den meisten Fällen sind das die Versorgungsämter. Am besten informieren Sie sich bei Ihrer Kommune, wie die Antragstellung in Ihrem Kreis geregelt ist und welche Behörde letztendlich den Ausweis ausstellt.
Den Antrag können Sie übrigens mit einem formlosen Schreiben oder mit einem speziellen Antragsformular, das bei der Behörde erhältlich ist, stellen. Nachdem Sie alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet, gegebenenfalls Unterlagen beigefügt und den Antrag an die Behörde gesendet haben, beginnt das Warten.
Sie sind nicht verpflichtet, bei einem Antrag auf Erstfeststellung Unterlagen beizufügen.
Feststellung der Behinderung
Das Versorgungsamt ermittelt den Grad der Behinderung mit Blick auf das Schwerbehindertenrecht. Dafür prüft dieses den Antrag und die eingereichten Unterlagen. Um Ihren individuellen Fall zu bewerten, ziehen die Mitarbeiter alle ärztlichen Unterlagen der letzten zwei Jahre heran, wie ärztliche Befunde oder Auskünfte der Rehabilitationseinrichtungen in Form von Berichten.
Gültigkeit und Verlängerung des Schwerbehindertenausweises
Ein Schwerbehindertenausweis wird Ihnen normalerweise längstens für fünf Jahre ausgestellt. Sie müssen sich also regelmäßig um eine Erneuerung kümmern.
Grundsätzlich ist es möglich, den Status der Schwerbehinderung wieder abzuerkennen.
Mit der sogenannten Heilungsbewährung erhalten Patienten den Schwerbehindertenstatus sozusagen auf Zeit, nämlich für die nächsten fünf Jahre. Danach wird überprüft, ob sich wesentliche Veränderungen ergeben haben. In dem Fall sind zwei verschiedene Ausgänge möglich: Sie bleiben oberhalb der entscheidenden Grenze von 50 und behalten Ihren Schwerbehindertenstatus oder Sie fallen darunter und verlieren ihn.
Manchmal entscheidet sich die Behörde für eine unbefristete Bewilligung, das ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich. So können Patienten nach einem Schlaganfall einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis erhalten, wenn wesentliche Änderungen des Gesundheitszustandes unwahrscheinlich bis unmöglich sind.
Was tun bei Ablehnung oder Entzug?
In der Regel müssen Sie einen Schwerbehindertenausweis nicht verteidigen. Haben Sie allerdings das Gefühl, dass Ihnen der Schwerbehindertenstatus zu Unrecht verwehrt oder entzogen wurde, können Sie Widerspruch einlegen.
Sicherstellung der Gültigkeit
Das Gültigkeitsdatum befindet sich gut ersichtlich auf dem Schwerbehindertenausweis. Am besten überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen, wie lange die Gültigkeitsdauer ist. Kümmern Sie sich rechtzeitig, am besten drei Monate vor Ablauf, um die Verlängerung bzw.
Verlängerung des Schwerbehindertenausweises
Einen Schwerbehindertenausweis verlängern Sie bei der gleichen Behörde, bei der Sie den Ausweis erhalten haben - in der Regel ist das das Versorgungsamt. Dieses ist übrigens auch für eine Höherstufung oder Herabstufung verantwortlich, wenn es um den Grad der Behinderung geht.
Weitere Unterstützung nach einem Schlaganfall
Ein Schlaganfall führt in der Regel zu einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit. In vielen Fällen bleiben Einschränkungen und eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit bestehen. Bei jedem vierten Betroffenen führt ein Schlaganfall zu einer schweren Beeinträchtigung des täglichen Lebens, sodass er pflegebedürftig wird. Die Pflege wird in den meisten Fällen von Angehörigen gewährleistet.
Finanzielle Leistungen
In den ersten sechs Wochen haben Schlaganfall-Betroffene Anrecht auf eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Während der Reha-Maßnahmen wird das Übergangsgeld gezahlt.
- Entgeltfortzahlung: Wenn der oder die Betroffene nach einem Schlaganfall kurzfristig nicht mehr der beruflichen Tätigkeit nachgehen kann, steht ihm oder ihr bis zu sechs Wochen die Entgeltfortzahlung zu. Voraussetzung dafür ist, dass der Betroffene seit mindestens vier Wochen angestellt ist. Der Arbeitnehmer muss die Arbeitsunfähigkeit (AU) seinem Arbeitgeber unverzüglich melden und ihm eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt zukommen lassen.
- Krankengeld: Nicht selten führt ein Schlaganfall zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit. Das Krankengeld ist eine Lohnersatzzahlung, die dem Arbeitnehmer 78 Wochen lang nach Ablauf der Entgeltzahlung zustehen, wenn dieser durch den Schlaganfall weiterhin arbeitsunfähig ist. Die Krankschreibungen sollten der Krankenkasse lückenlos vorliegen.
- Übergangsgeld: Falls der Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung bereits erschöpft ist, zahlt die Rentenversicherung während der medizinischen und beruflichen Reha sowie bei der stufenweisen Wiedereingliederung das Übergangsgeld. Die Höhe des Übergangsgeldes hängt von mehreren Faktoren ab. Die Deutsche Rentenversicherung beantwortet auch Ihre individuellen Fragen zum Thema Übergangsgeld.
- Erwerbsminderungsrente: Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach der erworbenen Rentenanwartschaft und der möglichen Arbeitsbelastung pro Tag. Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, kann die volle Erwerbsminderungsrente beziehen. Personen, die zwischen drei und sechs Stunden arbeiten können, können die teilweise Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen.
- Nahtlosigkeitsregelung: Auch wenn der Betroffene bereits während des Bezugs des Krankengeldes die Erwerbsminderungsrente beantragt hat, kann es vorkommen, dass er bis zum Ablauf des Krankengeldes keinen Bescheid bekommen hat. Dann kann der Betroffene die Nahtlosigkeitsregelung (§145 SGB III) geltend machen.
- Grundsicherung/Sozialhilfe: Betroffene haben nur das Recht auf die Grundsicherung, wenn sie eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen. Sollte dies nicht der Fall sein, kommt eventuell die Sozialhilfe in Betracht. Auch das Vermögen und das Einkommen des Ehepartners werden bei der Berechnung berücksichtigt.
Weitere Unterstützungsangebote
- Berufliche Rehabilitation: Die berufliche Rehabilitation ist eine Leistung der Rentenversicherung, welche es den Betroffenen ermöglichen soll, wieder am Berufsleben teilzunehmen. Die Leistungen kommen in Betracht, wenn der Betroffene aufgrund der Folgen des Schlaganfalls den erlernten Beruf nicht mehr ausführen kann. Es gibt in jedem Bundesland Reha-Berater, welche Betroffenen und Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
- Leistungen der Pflegeversicherung: Weil sich ihr Umfang meist nach der Behinderungsart und -schwere sowie den Heilungschancen richtet, ist ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung in vielen Fällen sinnvoll. Weil die Bearbeitung erfahrungsgemäß mehrere Wochen dauert, sollten Schlaganfall-Patienten oder ihre Angehörigen diesen schon während der Krankenhauszeit stellen. In welcher Höhe ein Schlaganfallpatient Leistungen aus der Pflegekasse erhält, wird durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MdK) entschieden. Ausschlaggebend ist die Pflegestufe, in die der Antragsteller vom MdK eingruppiert wird.
- Haushaltshilfe: Falls der Betroffene stationär behandelt wird und er sich damit nicht um die Kinder in seinem Haushalt kümmern kann, kann er oder sie bei der Krankenkasse eine Hilfe für den Haushalt beantragen.
Tipps und Anlaufstellen
- Sozialdienste: Die Sozialdienste der Krankenhäuser und Reha-Kliniken, die Selbsthilfegruppen, die Sozialverbände und die Servicestellen der Wohlfahrtsverbände (Caritas, AWO, etc.) helfen bei der Übersicht und Beantragung von Leistungen. Auch die Leistungsträger (bspw. die Rentenversicherung) beraten Betroffene und Angehörige.
- Pflegegrad beantragen: Ein Formular, ein wenig Zeit und Geduld - das ist alles, was Sie für die Beantragung eines Pflegegrads benötigen.
- Schritt 1 - Erhalten Sie das Formular: Die Pflegekasse ist direkt an die Krankenkasse angegliedert und ist der richtige Ansprechpartner bei allen Pflegeangelegenheiten. Möchten Sie einen Pflegegrad beantragen, machen Sie dies also bei der Pflegekasse. In einem ersten Schritt nehmen Sie Kontakt mit der Pflegekasse auf und bitten dort um den „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“. Außerdem gibt es bei vielen Versicherern mittlerweile die Möglichkeit, den Antrag online zu finden und herunterzuladen.
- Schritt 2 - Geben Sie alle Informationen an: Nur wenn die Pflegekasse alle nötigen Informationen besitzt, kann sie Ihren Antrag reibungslos bearbeiten. Sehen Sie sich das Formular genau an und füllen Sie alles aus. Die Pflegekasse erfragt neben persönlichen Angaben beispielsweise auch Informationen zu der Pflegeperson. Vergessen Sie auch Ihre Unterschrift nicht. Haben Sie alles nochmal überprüft? Prima, dann senden Sie das Formular nun an die Pflegekasse.
- Schritt 3 - Warten Sie auf einen Anruf: Hat die Pflegekasse Ihren Antrag vorliegen, setzt sie sich unmittelbar mit dem Medizinischen Dienst (MD), früher MDK, in Verbindung. Die zugehörigen Gutachter haben nämlich die Aufgabe, Ihre Selbstständigkeit im Rahmen der Pflegebegutachtung festzustellen. Keine Sorge, der Termin findet ganz bequem bei Ihnen zu Hause statt - vorher kontaktiert Sie ein Mitarbeiter allerdings per Telefon, um einen Termin zu vereinbaren.
- Schritt 4 - Behalten Sie den Postkasten im Blick: Nach spätestens 25 Arbeitstagen haben Sie einen Brief von der Pflegekasse im Postkasten. Er teilt Ihnen mit, welcher Pflegegrad Ihnen zugeteilt wurde. War Ihr Antrag erfolgreich, haben Sie nun die Möglichkeit, verschiedene Leistungen der Pflegekasse zu beanspruchen.
- Schritt 5 - Legen Sie einen Widerspruch ein: Dieser Schritt ist natürlich nicht verpflichtend und ist nur dafür vorgesehen, falls Sie mit der Zuteilung des Pflegegrads nicht einverstanden sind. In dem Fall haben Sie einen Monat nach Zustellung des Bescheides Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Ein Widerspruch lohnt sich dann, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Pflegegrad der Pflegesituation nicht richtig gerecht wird.
Das Leben nach dem Schlaganfall gestalten
Die meisten Schlaganfallpatienten empfinden es gewiss als großes Glück, wenn sie nach wochenlangen Klinik-Aufenthalten wieder bei ihrer Familie und in den eigenen vier Wänden sind. Nicht selten allerdings hat diese Freude Grenzen: Auch nach einer erfolgreichen Rehabilitation sind viele Betroffene weiterhin auf Unterstützung und Hilfen angewiesen.
Wohnraumanpassung
Zum Beispiel ein paar zusätzliche Haltegriffe oder ein Wannenlift, damit ein Schlaganfallpatient in der vertrauten Umgebung bleiben kann. Vor größeren Investitionen können sich Gespräche mit der Kranken- oder Pflegekasse über die Finanzierung lohnen.
Berufliche Perspektiven
Wenn der Schlaganfall jüngere Menschen trifft, kommt fast immer auch die Frage nach der beruflichen Zukunft auf. Ansprechpartner in Umschulungsangelegenheiten ist in erster Linie das Arbeitsamt oder der Rentenversicherungsträger wie zum Beispiel die Landesversicherungsanstalt (LVA) oder die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA).
Mobilität erhalten
Selbst wieder ans Steuer oder besser nicht? Die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung verlangt in erster Linie Eigenverantwortung. Um straf- und versicherungsrechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, die Fahrtüchtigkeit nach einem Schlaganfall durch einen entsprechenden Eintrag im Führerschein bestätigen zu lassen.
Soziale Kontakte pflegen
Schlaganfallpatienten sollten daher möglichst viel mit vertrauten Menschen unternehmen. Schon ein Spieleabend kann manchmal helfen, über ein krankheitsbedingtes Stimmungstief hinwegzukommen. Depressive Zustände sind nach schweren Erkrankungen nicht selten.
Im Gegenteil: Ähnlich wie Selbstständigkeit im Alltag, Unternehmungen mit Freunden oder erfolgreich gelöste Aufgaben im Beruf kann auch ein befriedigendes Liebesleben stärkend auf das Selbstbewusstsein wirken. Relativ häufig nämlich ziehen die Krankheit und manche Medikamente auch die Sexualfunktionen in Mitleidenschaft.
Hobbys und Freizeitgestaltung
Ideal sind Hobbys, die soziale Kontakte fördern, die körperliche Beweglichkeit verbessern oder das Denkvermögen trainieren. Unter diesen Aspekten können auch Ausstellungs-, Kino- oder Theaterbesuche anregend wirken. Schlaganfall- Patienten können auch in Urlaub fahren. Sicherheitshalber sollten sie vor der Buchung aber zuerst ihren Arzt befragen, ob das gewählte Reiseziel und die Urlaubsform aus medizinischer Sicht zu empfehlen sind. Manche Urlaubsveranstalter und einige Hilfsorganisationen bieten spezielle Reisen für gesundheitlich eingeschränkte Weltenbummler an.
Sport und Bewegung
Die Auswahl der Sportart sollte immer in enger Absprache mit dem Arzt erfolgen. Erfahrungsgemäß machen Sport und Bewegung in einer Gruppe von Gleichgesinnten den größten Spaß. Vielerorts sind deshalb in den vergangenen Jahren spezielle Schlaganfall-Sportgruppen entstanden. Die meisten werden von fachlich besonders geschulten Trainern betreut, was den gesundheitlichen Nutzen der Gruppen zusätzlich stärkt.
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