Epilepsie ist eine neurologische Erkrankung, die durch wiederholte Anfälle gekennzeichnet ist. Diese Anfälle entstehen durch übermäßige Aktivität im Gehirn und können sich sehr unterschiedlich äußern. Für Menschen mit Epilepsie ist das Schwimmen eine Aktivität, die sowohl Freude bereiten als auch mit Risiken verbunden sein kann. Daher ist es wichtig, geeignete Hilfsmittel und Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um das Schwimmen so sicher wie möglich zu gestalten.
Hilfsmittel für Epileptiker im Wasser
Das Hilfsmittelverzeichnis umfasst spezielle Hilfsmittel für Menschen mit Epilepsie, die darauf abzielen, die Folgen der Erkrankung auszugleichen und eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Im Bereich des Schwimmens gibt es verschiedene Hilfsmittel, die speziell auf die Bedürfnisse von Epilepsie-Patienten zugeschnitten sind.
Schwimmkragen
Ein häufig verwendetes Hilfsmittel ist der Schwimmkragen. Dabei handelt es sich um einen aufblasbaren Kragen, der um den Hals gelegt wird. Durch den Auftrieb wird der Kopf an der Wasseroberfläche gehalten, was besonders bei Anfällen im Wasser lebensrettend sein kann. Im Gegensatz zu Schwimmflügeln ermöglichen Schwimmkragen eine freie Bewegung der Arme, sodass sich der Schwimmer auf die Schwimmbewegungen konzentrieren kann.
Ein Beispiel für einen sicheren Schwimmkragen ist das Schwimmhalsband "Secumar 9 S". Es ist ein Flotationsgerät für Schwimm-, Badetherapie- und Reinigungsbäder. Es bietet dem Träger eine stabile und bequeme Position im Wasser sowie ein sicheres Gefühl. Der Secumar 9S Schwimmkragen hält den Kopf sicher über Wasser. Er ist einfach zu transportieren und aufzublasen und schnell zu entleeren.
Der Therapiekragen hat die Aufgabe, den Kopf aus dem Wasser zu heben, und er wiegt bei allen Menschen fast gleich, nämlich etwa 5-7 kg. Der Körper im Wasser ist prinzipiell nahezu gewichtslos. Der Therapiekragen sollte anhand des Halsumfangs ausgewählt werden, um eine perfekte Unterstützung/Sicherung von Kopf und Atemorganen zu gewährleisten.
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Andere Schwimmhilfen
Neben Schwimmkragen gibt es auch andere Schwimmhilfen wie Rettungswesten und Schwimmgürtel, die zusätzlichen Auftrieb bieten und die Sicherheit im Wasser erhöhen können.
Sicherheitsvorkehrungen beim Schwimmen
Neben der Verwendung von Hilfsmitteln sind auch bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu beachten, um das Risiko von Unfällen beim Schwimmen zu minimieren.
Aufsicht
Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die ständige Aufsicht durch eine Person, die im Notfall eingreifen kann. Diese Person sollte idealerweise über eine Rettungsschwimmer-Ausbildung verfügen und mit den spezifischen Bedürfnissen des Epilepsie-Patienten vertraut sein. Im Bedarfsfall kann im Rahmen der Eingliederungshilfe ein Integrationshelfer beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Dies soll gewährleisten, dass das Kind bei einem Anfall sofort aus dem Wasser geholt wird.
Geeignete Schwimmorte
Beim Schwimmen in offenen Gewässern ist besondere Vorsicht geboten. Trübe Gewässer oder Strömungen können Rettungsmaßnahmen erheblich erschweren. Es ist ratsam, sich auf Schwimmbäder oder andere überwachte Bereiche zu beschränken, in denen im Notfall schnell Hilfe geleistet werden kann.
Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen
Als zusätzliche Sicherungsmaßnahmen können auffallende Badekappen und grellfarbene Badekleidung verwendet werden, um die Sichtbarkeit im Wasser zu erhöhen.
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Weitere Hilfsmittel für Epileptiker
Neben den spezifischen Hilfsmitteln für das Schwimmen gibt es auch eine Reihe anderer Hilfsmittel, die den Alltag von Epilepsie-Patienten sicherer gestalten können.
Sturzmelder und Anfallsmelder
Sturzmelder erkennen, wenn eine Person stürzt oder fällt. Es gibt Systeme, die am Körper getragen werden, und solche, die in der Wohnung angebracht werden. Anfallsmelder dienen der Überwachung des Anfallsgeschehens und können bestimmte Anfallsformen mithilfe eines Gerätes dokumentieren.
Kopfschutzhelm
Ein Kopfschutzhelm kann schwere Kopfverletzungen bei Stürzen während eines Anfalls verhindern.
Schutzvorrichtungen im Haushalt
Besondere Schutzvorrichtungen im Haushalt können Verbrennungsunfälle verhindern, die während des Duschens oder Badens auftreten können.
Notrufsysteme
Herkömmliche Notruf-Systeme können zum Einsatz kommen, wenn die Person nach einem Sturz nicht mehr aufstehen kann.
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Anfallserkennung im Schlaf
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Anfälle im Schlaf zu registrieren. Dazu gehören Klingelarmbänder, Alarmgeräte fürs Bett oder Handgelenk, Pulsoxymeter und Babyfone mit oder ohne Kamera.
Medikamentenmanagement
Eine Wochendosette in der Apotheke oder im Internet hilft, die Medikamente für die ganze Woche vorsortieren und mit einem kurzen Blick zu überprüfen, ob die Medikamente genommen wurden.
Sicherheit im Badezimmer
Solange die Gefahr besteht, dass ein Kind im Anfall in die Badewanne unter Wasser rutscht, sollte es besser duschen. Türen von Bad und Gästetoilette sollten nach außen aufgehen. Statt eines Schlosses mit Schlüssel ist eine WC-Garnitur sinnvoll.
Epilepsie im Alltag: Kindergarten und Schule
Auch im Kindergarten- und Schulalltag gibt es wichtige Aspekte zu beachten, um die Sicherheit und das Wohlbefinden von Kindern mit Epilepsie zu gewährleisten.
Kindergarten
Eine gute Aufklärung der ErzieherInnen ist notwendig. Grundsätzlich können epilepsiebetroffene Kinder in den Kindergarten um die Ecke gehen, eventuell mit einem Integrationshelfer. Je nachdem, welchen Entwicklungsstand und Betreuungsbedarf das einzelne Kind hat und welche zusätzlichen Krankheiten oder Behinderungen neben der Epilepsie vorliegen, haben Kinder einen Anspruch auf einen Platz in einem integrativen oder heilpädagogischen Kindergarten.
Wichtig ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Erziehungsberechtigten und der Einrichtung zu den notwendigen Maßnahmen mit genauen Anweisungen. Dazu gehört noch ein fachärztliches Gutachten von einem Neuropädiater/Neurologen mit ärztlichen Anweisungen, wann welches Medikament gegeben werden soll - möglichst nicht älter als 6-12 Monate. Notfallmedikamente mit genauer Dosier- und Gebrauchsanweisung einwickeln und mit Gummiband befestigen.
Schule
Auch in der Schule ist eine gute Aufklärung der LehrerInnen/BetreuerInnen notwendig. Grundsätzlich können normal begabte, epilepsiebetroffene Kinder, die in die Grundschule vor Ort gehen, eventuell mit einem Integrationshelfer. Je nachdem, welchen Entwicklungsstand, Betreuungs- und Förderbedarf das einzelne Kind hat und welche zusätzlichen Krankheiten oder Behinderungen neben der Epilepsie vorliegen, haben Kinder einen Anspruch auf einen Platz in einer Inklusionsklasse oder einer Förderschule.
Wichtig ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Erziehungsberechtigten und der Schule zu den notwendigen Maßnahmen mit genauen Anweisungen. Dazu gehört noch ein fachärztliches Gutachten von einem Neuropädiater/Neurologen mit ärztlichen Anweisungen, wann welches Medikament gegeben werden soll - möglichst nicht älter als 6-12 Monate. Notfallmedikamente mit genauer Dosier- und Gebrauchsanweisung einwickeln und mit Gummiband befestigen.
Informationen zum Nachteilsausgleich für chronisch kranke oder behinderte Schüler können in den einzelnen Bundesländern an verschiedenen Stellen gefunden werden.
Epilepsie und Beruf
Auch für Jugendliche steht irgendwann der Schritt ins Arbeitsleben an. Die Übereinstimmung der beruflichen Wünsche mit der individuellen Leistungsfähigkeit, der gesundheitlichen Eignung und den späteren Vermittlungschancen sind die Grundlage für die Berufswahl.
Epilepsie und Sport
Regelmäßige sportliche Betätigung ist für alle Menschen gesund. Auch Kinder und Jugendliche mit Epilepsie können fast alle Sportarten weitgehend gefahrlos ausüben und sollen weder in der Schule noch im Verein aus übertriebener Vorsicht davon abgehalten werden. Körperliche Aktivität führt nicht zu Anfallshäufungen! Die Teilnahme am Sportunterricht ist auch aus sozialen Gesichtspunkten unerlässlich.
Wenn seit längerer Zeit Anfallsfreiheit (1 bis 2 Jahre) besteht, gibt es keinen Grund für Einschränkungen. Bei häufig auftretenden Anfällen muss die Sportart und das Ausmaß des Trainings von der Anfallsart, der Anfallshäufigkeit und den individuellen Auslösefaktoren abhängig gemacht werden.
Im Allgemeinen gilt:
- Vorsicht beim Schwimmen! Notwendig ist in der Regel eine eigene Aufsichtsperson (möglichst mit Rettungsschwimmer-Ausbildung). Als zusätzliche Sicherungsmaßnahmen können Schwimmhilfen eingesetzt werden, die den Kopf über Wasser halten (z. B. der Schwimmkragen von Secumar).
- Vorsicht bei Absturzmöglichkeit aus großer Höhe!
- Vorsicht vor Erschütterungen des Kopfes!
Epilepsie und Urlaub
Auch Familien mit epilepsiekranken Kindern brauchen manchmal einen Tapetenwechsel und möchten in Urlaub fahren. Eine gut bestückte Reiseapotheke mit ausreichend Medikamenten, auch Notfallmedikamenten, deren Inhalt mit dem Arzt abgesprochen ist, trägt viel zu einem entspannten Urlaub bei. Hilfreich ist ein Notfallausweis oder die nötigsten Daten wie z.B. Diagnose, Medikation und vor allem Telefonnummern der Eltern als Hintergrundbild auf dem Smartphone des Kindes zu speichern. Im Ausland sollte auch eine Übersetzung der Informationen in die Landessprache oder Englisch/Französisch/Spanisch dabei sein.
Bei Flugreisen erkundigen Sie sich bitte vor der Buchung bei der Fluggesellschaft, ob Sie eine ärztliche Reisetauglichkeitsbescheinigung benötigen. Bei längeren Flügen ist ein Gespräch mit dem Arzt ratsam, ob medikamentöse Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden können, damit während des Fluges kein Anfall auftritt. Bei Zeitverschiebung muss die Medikamenteneinnahme auf jeden Fall mit dem Arzt vorher abgesprochen werden, da Schlafentzug und/oder zeitlich verschobene Medikamenteneinnahme anfallsfördernd sind.
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