Der Verkauf von Alkohol in Deutschland unterliegt strengen Bestimmungen, insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Gesetze und Regelungen, die beim Verkauf von Alkohol beachtet werden müssen, sowohl im stationären Handel als auch online.
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Das Jugendschutzgesetz ist das zentrale Regelwerk für den Umgang mit Alkohol in Bezug auf Minderjährige. § 9 JuSchG regelt die Abgabe und den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit:
- Altersgrenzen:
- Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen davon mit nichtalkoholischen Getränken dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Eine Ausnahme besteht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
- Andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, dürfen an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Dazu gehören Spirituosen wie Weinbrand, Korn, Rum, Whisky, Likör und Magenbitter.
- Automaten: Alkoholische Getränke dürfen in der Öffentlichkeit nicht in Automaten angeboten werden. Ausnahmen gelten, wenn der Automat an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder in einem gewerblich genutzten Raum steht und durch technische Vorrichtungen oder ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche keine alkoholischen Getränke entnehmen können.
- Alkopops: Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden.
Wichtiger Hinweis: Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern geahndet werden.
Verhalten bei Zweifeln am Alter
Um sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes eingehalten werden, ist es unerlässlich, bei Zweifeln am Alter eines Kunden einen geeigneten Altersnachweis zu verlangen. Akzeptable Dokumente sind:
- Personalausweis
- Reisepass
- Führerschein (auf das Alter achten, es gibt auch den „Führerschein mit 17“)
- Ein anderes fälschungssicheres Dokument mit Foto und Geburtsdatum (z. B. Schülerausweis)
Es ist wichtig, genau hinzusehen, da Altersnachweise gefälscht sein können.
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Empfehlungen für die Ansprache:
- "Bier, Biermischgetränke, Wein oder Sekt darf ich nur an Personen ab 16 verkaufen, Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke nur an Personen ab 18. Darf ich bitte Ihren Ausweis sehen, damit ich sicher sein kann, dass Sie das vorgeschriebene Alter haben?"
- Bei aggressiver Reaktion des Kunden: "Ich möchte Sie nicht ärgern oder schikanieren, aber ich bin gesetzlich verpflichtet, das Alter zu kontrollieren." Oder: "Ich habe die klare Anweisung, mir im Zweifelsfalle einen Altersnachweis zeigen zu lassen. Ich möchte meinen Job gerne behalten."
- Jugendliche ab 16 Jahren sollten besser mit „Sie“ angesprochen werden, damit diese sich nicht zurückgesetzt fühlen.
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die Beschäftigung von Jugendlichen unter 18 Jahren. Es verbietet zwar nicht generell den Ausschank von Alkohol durch Jugendliche, jedoch sind einige Punkte zu beachten:
- Geltungsbereich: Das JArbSchG gilt nicht für geringfügige Hilfeleistungen, die gelegentlich aus Gefälligkeit ausgeführt werden (z. B. bei Straßenfesten oder Vereinsveranstaltungen, bei denen der kommerzielle Gedanke nicht im Vordergrund steht).
- Pflichten des Arbeitgebers: Wer Jugendliche beschäftigt, muss sie vor körperlicher Züchtigung und Misshandlung sowie vor sittlicher Gefährdung durch andere Beschäftigte und durch Mitglieder seines Haushalts an der Arbeitsstätte und in seinem Haus schützen.
- Abgabeverbot: Soweit die Abgabe alkoholischer Getränke nach § 9 Absatz 1 oder § 10 Absatz 1 und 4 des Jugendschutzgesetzes verboten ist, darf der Arbeitgeber Jugendlichen keine alkoholischen Getränke, Tabakwaren oder anderen dort genannten Erzeugnisse geben.
Verkauf von Alkohol im Internet
Beim Verkauf von Alkohol über das Internet sind zusätzliche Bestimmungen zu beachten, um den Jugendschutz zu gewährleisten.
Altersverifikation
Es muss sichergestellt werden, dass Alkoholika ausschließlich an Personen mit dem erforderlichen Mindestalter abgegeben werden. Dies kann beispielsweise durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
- Altersverifikationssystem im Bestellvorgang: Integration eines Altersverifikationsverfahrens (z. B. Sofort-Ident) in den Bestellvorgang.
- Spezialversandarten: Auswahl von Versandarten, bei denen eine Altersprüfung durchgeführt wird (z. B. DHL Identitäts- und Altersprüfung).
Achtung: Eine Altersüberprüfung über einen "Personalausweis-Check" (Übermittlung einer Kopie/Scan/Fax des Personalausweises) ist nicht ausreichend, da hier die Gefahr der Manipulation und des Missbrauchs besteht. Auch die Abfrage gesonderter Bestätigungen der Volljährigkeit im Bestellvorgang (z.B. Anklicken einer Checkbox) greift deutlich zu kurz.
Kennzeichnungspflichten
Es wird empfohlen, die entsprechenden Produkte im Online-Shop zu kennzeichnen, z.B. mit dem Hinweis "Abgabe nur an Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind".
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Altersüberprüfung bei der Abgabe
Insbesondere bei der (physischen) Abgabe des Alkohols ist eine (erneute) Überprüfung des Alters entscheidend. Bei Abholung durch den Kunden muss der Shop-Betreiber die entsprechende Prüfung durchführen und im Idealfall dokumentieren, zum Beispiel durch Aufnahme des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums sowie ggf. der (gekürzten) Ausweisnummer.
Geltungsbereich des Jugendschutzgesetzes
Das Jugendschutzgesetz gilt für Deutschland, genauer gesagt, für in Deutschland lebende Personen. Bedeutet auch Staatsangehörige anderer Staaten, die in Deutschland leben fallen unter das Gesetz. Wird Alkohol in ein anderes Land versendet, ist das deutsche Jugendschutzgesetz nicht anzuwenden, selbst wenn der Kunde deutscher Staatsbürger ist. Zu beachten sind jedoch zwingend die Gesetze des jeweiligen Landes.
Konsequenzen bei Fehlern
Fehler bei der Altersverifikation können gerade für Betreiber kleinerer Online-Shops schnell existenzbedrohend werden. Neben Bußgeldern (§ 28 Abs. 1 und Abs. 2 JuSchG) drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Umstrittene Rechtslage
In der Rechtsprechung ist umstritten, ob es sich beim Online-Versandhandel um „eine Abgabe in der Öffentlichkeit“ im Sinne von § 9 Abs. 1 JuSchG handelt. Es gibt jedoch Gerichte, die dieser Ansicht sind (LG Bochum, Urteil vom 23.01.2019 - Az. 13 O 1/19) und damit im Hinblick auf den elementaren sowie überragenden Schutzzweck der Norm den Online-Handel als Unterfall der Öffentlichkeit einstufen, um Kinder sowie Jugendliche vor Beeinträchtigungen, die dadurch entstehen können, dass Alkohol konsumiert wird, zu schützen.
Weitere rechtliche Aspekte
Preisangabenverordnung (PAngV)
Bei der Werbung für Alkoholika unter Nennung von Preisen sowie beim Handel mit Alkoholika sind die Preise einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben. Anzugeben ist, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile bereits enthalten ("inkl. MwSt."). Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, hat neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises gemäß Absatz 3 Satz 1, 2, 4 oder 5 anzugeben. In unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises ist der Preis pro Mengeneinheit (sog. Grundpreis) anzugeben. Dies gilt nicht bei Produktbundles/-sets, die verschiedenartige Erzeugnisse enthalten, die nicht miteinander vermischt oder vermengt sind (z.B. Geschenksets).
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Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
Wer Alkoholika verkauft, muss die Kennzeichnungspflichten aus der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) beachten. Dazu gehören insbesondere:
- Nennung von Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen (z.B. Sulfite in Wein).
- Das Ursprungsland oder der Herkunftsort (z.B. "Deutscher Wein").
- Für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent (Das Symbol "% vol" ist der Angabe anzufügen. Der Angabe darf der Zusatz "Alkohol" oder die Abkürzung "Alk." bzw. "alc." vorangestellt werden).
- Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums ist nicht erforderlich bei Wein, Likörwein, Schaumwein, aromatisiertem Wein und ähnlichen Erzeugnissen aus anderen Früchten als Weintrauben sowie aus Weintrauben oder Traubenmost gewonnenen Getränken. Alle anderen Getränke müssen ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen.
Health-Claims-Verordnung
In Bezug auf gesundheitsbezogene Aussagen ist die sog. "Health-Claim-Verordnung" (Verordnung EG Nr. 1924/2006) zu beachten, die seit 2007 auf europäischer Ebene die Zulässigkeit von gesundheits- und nährwertbezogenen Aussagen bei Lebensmitteln regelt. "Nährwertbezogene Angaben" sind z.B. "zuckerfrei", "fettreduziert", "reich an Vitamin C" - diese Angaben sind nur dann zulässig, wenn sie den rechtlichen Anforderungen der Health-Claims-Verordnung entsprechen. "Gesundheitsbezogene Aussagen" sind z.B. "…dieser Wein ist bekömmlich…". Dieses Verbot gesundheitsbezogener Aussagen gilt auch für den Online-Handel (geregelt im Heilmittelwebegesetz).
Gewerberechtliche Aspekte
Wer Alkohol verkaufen möchte, benötigt in der Regel eine Gewerbeerlaubnis. Der Verzehr alkoholischer Getränke ist an der Verkaufsstelle vor Ort - ohne eine entsprechende Konzession (Schanklizenz) - nicht gestattet. Im Zweifelsfalle ist es ratsam eine Konzession zu beantragen, dann sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
Verantwortungsbewusster Umgang mit Alkohol
Neben den rechtlichen Bestimmungen ist es wichtig, einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol zu fördern. Dazu gehört:
- Maßvoller Genuss: Der Genuss von Alkohol sollte mit Maß und Bedacht erfolgen.
- Eigene Grenzen respektieren: Kunden sollten ihre eigenen Grenzen kennen und respektieren.
- Kein Verkauf an Minderjährige: Der Verkauf von Alkohol an Personen unter 18 Jahren ist strengstens verboten.
- Sichere Umgebung: Der Genuss von Alkohol sollte in einem sicheren Rahmen geschehen, um die eigene Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten.
Informationen für Verbraucher
Initiativen wie "Massvoll-geniessen.de" des Bundesverbandes der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. bieten Verbraucherinformationen zum verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol.