Strafanzeige zurückziehen: Eine nervliche Belastung

Eine Strafanzeige zu erstatten oder mit einer solchen konfrontiert zu sein, kann eine erhebliche nervliche Belastung darstellen. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um komplexe Sachverhalte handelt, bei denen psychische Aspekte eine Rolle spielen. Der folgende Artikel beleuchtet die verschiedenen Facetten dieses Themas, von den Grundlagen der Strafanzeige über die besondere Problematik psychischer Gewalt bis hin zu den Möglichkeiten der Unterstützung und Rehabilitation für Betroffene.

Grundlagen der Strafanzeige

Eine Strafanzeige ist eine Meldung an die Polizei oder eine andere Strafverfolgungsbehörde, dass ein Verdacht auf eine Straftat besteht. Sie kann mündlich oder schriftlich bei jeder Polizeidienststelle, direkt bei der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht erstattet werden. Es gibt keine generelle Frist für die Erstattung einer Strafanzeige, jedoch ist es ratsam, dies zeitnah nach dem Vorfall zu tun, um die Ermittlungen zu erleichtern.

Ablauf und Inhalt einer Strafanzeige

Bei der Erstattung einer Strafanzeige werden Sie von einem Polizisten befragt und müssen den Sachverhalt schildern. Ihre Aussage wird protokolliert, und Sie haben das Recht, das Protokoll am Ende zu lesen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen. Es ist wichtig, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen.

Die Polizei notiert Ihren Namen und Ihre Wohnanschrift, die Bestandteil der Ermittlungsakte werden. Wenn Sie oder Ihre Angehörigen gefährdet sind, kann Ihre Adresse geschützt werden. Teilen Sie dies der Polizei bei der Anzeigenerstattung mit. Sie können auch eine andere Adresse angeben, an der Sie Post erhalten können.

Rechte und Pflichten bei einer polizeilichen Vernehmung

Als Zeuge oder Zeugin sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, bei der Polizei auszusagen, es sei denn, die Vernehmung erfolgt auf Anordnung der Staatsanwaltschaft oder eines Richters. Sie haben das Recht, eine Vertrauensperson zu der Vernehmung mitzunehmen. Zeugen haben das Recht auf Zeugnisverweigerung, wenn sie mit dem Beschuldigten verwandt oder verschwägert sind, und auf Auskunftsverweigerung, wenn sie sich oder nahe Angehörige belasten würden.

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Nach der Anzeige: Ermittlungen und Verfahren

Nach der Anzeige ermittelt die Polizei und befragt weitere Personen oder sammelt Beweise. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft über das weitere Vorgehen. Sie kann das Verfahren einstellen oder Anklage erheben.

Bestimmte Straftaten, sogenannte Offizialdelikte, werden von Amts wegen verfolgt, sobald die Polizei davon erfährt. Bei anderen Straftaten, sogenannten Antragsdelikten, muss die betroffene Person innerhalb von drei Monaten nach der Tat einen Strafantrag stellen, damit die Tat strafrechtlich verfolgt werden kann.

Die Rolle des Gerichtsverfahrens

In der Hauptverhandlung werden alle Beweismittel erneut geprüft. Zeugenaussagen sind ein wichtiges Beweismittel. Zeugen werden vor ihrer Aussage über ihre Wahrheitspflicht und die möglichen Strafen bei Falschaussage belehrt. Sie haben das Recht auf Zeugnisverweigerung und Auskunftsverweigerung.

Geschädigte Zeugen können vor Gericht eine enorme Belastung darstellen. Es gibt jedoch Hilfsangebote wie geschützte Warteräume, Begleitung zum Saal und psychosoziale Prozessbegleitung.

Verfahrenseinstellung und ihre Folgen

Wird das Ermittlungsverfahren eingestellt, werden Sie nur dann automatisch informiert, wenn Sie zuvor einen Strafantrag gestellt haben. Informationen über den Ausgang oder die Einstellung des Gerichtsverfahrens erhalten Sie als Geschädigter in der Regel nur auf Antrag bei Gericht.

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Die besondere Problematik psychischer Gewalt

Psychische Gewalt ist eine Form von Gewalt, die ohne Schläge auskommt. Sie kann in verschiedenen Facetten und mittels unterschiedlicher Verhaltensweisen und Strategien verübt werden. Ziel ist es in der Regel immer, die andere Person zu schwächen, sie aus dem Gleichgewicht zu bringen und zu verunsichern.

Formen und Auswirkungen psychischer Gewalt

Psychische Gewalthandlungen können sehr unterschiedlich sein. Dazu gehören Kontaktverbote zur Familie und zu Freunden, Telefonverbote und Verbote, das Haus zu verlassen. Ziel ist es, das Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein des Opfers zu zerstören. Die geistige Gesundheit leidet, und der Betroffene beginnt, am eigenen Wert und an der eigenen Identität zu zweifeln. Dem Opfer soll Angst gemacht werden. Die Drohungen müssen sich nicht unbedingt gegen das Opfer selbst richten, sondern können auch gegen Dritte gerichtet sein, etwa die Familie des Betroffenen. Der Täter kann das Opfer einem regelrechten Terror aussetzen, es mit Anrufen und Drohbriefen belästigen und es verfolgen.

Im Strafgesetzbuch ist die psychische Gewalt nicht als eigenständiger Straftatbestand definiert. Es gibt verschiedene Formen von psychischer Gewalt, die sich in ihrer Ausprägung und Intensität unterscheiden können. Psychische Gewalt ist oft schwer zu erkennen, da sie meist subtil und schleichend erfolgt. Opfer können sich oft lange Zeit nicht sicher sein, ob sie tatsächlich Opfer von psychischer Gewalt sind.

Beweisführung bei psychischer Gewalt

Seelische Gewalt in der Ehe nachzuweisen, ist schwieriger, als es bei häuslicher Gewalt der Fall ist, da keine sichtbaren Spuren hinterlassen werden. Da keine körperlichen Spuren hinterlassen werden, sollten Opfer psychischer Gewalt Beweise sammeln. Dazu gehören Text- und Sprachnachrichten, die vom Täter geschickt wurden. Auch kann es helfen, ein Tagebuch zu führen, in dem verbale Übergriffe oder auch Nachstellungen festgehalten werden.

Rechtliche Aspekte und Konsequenzen

In einigen Fällen können Täter von psychischer Gewalt strafrechtlich belangt werden. Zusätzlich gibt es auch zivilrechtliche Konsequenzen, wie zum Beispiel die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung gegen den Täter zu erwirken. Weiterhin gibt es das sogenannte Gewaltschutzgesetz, durch das auch die psychische Gewalt erfasst wird. Betroffenen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um sich gegen häusliche Gewalt zu schützen und weiterhin die eigene Wohnung zu nutzen, ohne sie jedoch mit dem gewaltbereiten Partner teilen zu müssen. So kann ein Antrag auf Näherungsverbot gestellt werden, auch ein Kontaktverbot kann ausgesprochen werden.

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Psychische Körperverletzung

Der Bundesgerichtshof (BGH) bejaht eine vorsätzliche Körperverletzung durch psychische Gewalt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Eine rein psychische Einwirkung stellt nur dann eine strafbare psychische Körperverletzung dar, wenn sie gravierende nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit hat - und nicht nur auf das seelische Wohlbefinden. Macht der Betroffene seinen Anspruch auf Schmerzensgeld vor dem Zivilgericht geltend, muss er darlegen und beweisen, dass ihm infolge der (psychischen) Körperverletzung ein psychischer Schaden entstanden ist. Dieser Nachweis ist sehr schwierig.

Falsche Anschuldigungen und ihre Folgen

Einer Straftat beschuldigt zu werden, ist in der Regel ein riesiger Schock für die Betroffenen, insbesondere dann, wenn man sich keiner Schuld bewusst ist. Das Erhalten einer Strafanzeige oder einer Vorladung bedeutet jedoch nicht immer, dass die Adressaten auch tatsächlich schuldig sind.

Vorgehen bei falschen Anschuldigungen

Wenn Sie einer falschen Anschuldigung ausgesetzt sind, sollten Sie besonnen und strategisch vorgehen:

  • Ruhe bewahren: Es ist wichtig, ruhig zu bleiben und keine überstürzten Handlungen zu tätigen.
  • Dokumentation und Beweissicherung: Sammeln Sie umgehend alle relevanten Informationen und Beweise, die Ihre Unschuld belegen können.
  • Vertrauliche Beratung: Suchen Sie frühzeitig anwaltliche Beratung.
  • Keine öffentlichen Stellungnahmen: Vermeiden Sie es, in sozialen Medien oder gegenüber Dritten Aussagen über die Anschuldigung zu machen.
  • Gegenanschuldigung: Abhängig von der Schwere der falschen Anschuldigung und deren Auswirkungen auf Ihren Ruf oder Ihre Karriere kann es ratsam sein, rechtliche Schritte wegen Verleumdung oder übler Nachrede zu prüfen.
  • Kooperation mit Behörden: Sollten die falschen Anschuldigungen in einem strafrechtlichen Kontext erhoben werden, kann es im Einzelfall angezeigt sein, mit den Behörden kooperativ zusammenzuarbeiten. Falls dies überhaupt in Betracht gezogen werden sollte, kann dies nur nach ausführlicher Absprache mit einem Strafverteidiger erfolgen.

Rechtliche Konsequenzen falscher Verdächtigungen

Eine falsche Verdächtigung liegt vor, wenn jemand wider besseren Wissens eine andere Person einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen. Gemäß § 164 StGB ist eine falsche Verdächtigung gegenüber einem Amtsträger, einer Behörde oder in der Öffentlichkeit strafbar. Voraussetzung für die Strafbarkeit ist, dass die handelnde Person vorsätzlich bzw. wider besseres Wissen handelt. Für eine falsche Verdächtigung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Rechte der Betroffenen bei falschen Anschuldigungen

Wenn eine falsche Anschuldigung aufgedeckt wurde, haben die betroffenen Personen verschiedene Rechte, um sich gegen die ungerechtfertigten Vorwürfe zu wehren und mögliche Schäden wiedergutzumachen:

  • Rehabilitation des guten Rufs: Betroffene haben das Recht, dass ihr Name und ihr Ruf wiederhergestellt werden.
  • Schadenersatzansprüche: Wenn die falsche Anschuldigung zu einem finanziellen Schaden geführt hat, können Betroffene Schadenersatz fordern.
  • Schmerzensgeld: Neben dem finanziellen Schaden kann auch immaterieller Schaden, wie etwa seelisches Leid oder eine psychische Belastung durch die falschen Anschuldigungen, geltend gemacht werden.
  • Strafanzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede: Wenn die Anschuldigung vorsätzlich und wider besseren Wissens erhoben wurde, können Betroffene Strafanzeige wegen Verleumdung (§ 187 StGB) oder übler Nachrede (§ 186 StGB) erstatten.
  • Anspruch auf Entschädigung bei Freiheitsentzug: Sollte die falsche Anschuldigung zu Untersuchungshaft geführt haben, steht den Betroffenen eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) zu.

Unterstützung und Rehabilitation für Betroffene

Betroffene von Straftaten tragen in der Regel eine Vielzahl von Konsequenzen. Manche Konsequenzen sind offen erkennbar und auch für Außenstehende unmittelbar nachvollziehbar, dazu gehören finanzielle Schädigungen, aber auch körperliche Verletzungen. Das Erleben der Betroffenen hat sich möglicherweise fundamental verändert.

Psychische Folgen von Straftaten

Die Ursache für die gerade beschriebenen Konsequenzen kann ein psychisches Trauma sein. Bei Straftaten wird ein Mensch Opfer eines anderen Menschen. Aus diesem Grund kann eine nachvollziehbare Reaktion der Betroffenen sein, ein großes Misstrauen gegenüber anderen zu entwickeln. Häufig entsteht aber auch ein Gefühl der überdauernden Hilflosigkeit bei den Betroffenen. Dies kann letztlich die Fähigkeit, das eigene Leben zu bewältigen, massiv einschränken. Betroffene von Straftaten leiden häufig an Folgen, in denen Körper und Seele sich wechselseitig beeinträchtigen. In diesem Fall spricht man von psychosomatischen Folgen, also an starken körperlichen Reaktionen auf seelische Belastungen.

Hilfsangebote für Opfer von Gewalt

Es gibt verschiedene Hilfsangebote für Opfer von psychischer Gewalt. Betroffene können sich an entsprechende Beratungsstellen wenden, die sich auf Opfer von Gewalt spezialisiert haben und die Auswege aufzeigen und Hilfestellung leisten. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Straftat bei der Polizei anzuzeigen. JuraForum.de-Tipp: Es kann sinnvoll sein, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine spezielle Begleitung während eines Strafverfahrens. Anspruch darauf haben Kinder, Jugendliche und Erwachsene, wenn sie eine (schwere) Gewalttat oder ein Sexualdelikt erlebt haben, eine Anzeige erstatten möchten oder bereits eine Anzeige gemacht haben. Psychosoziale Prozessbegleiter sind extra dafür ausgebildete Personen, die Betroffene während der gesamten Dauer des Strafverfahrens begleiten. Sie unterstützen sie emotional und versorgen sie mit wesentlichen Informationen.

Unterstützung durch die BGW nach Extremerlebnissen

Die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) bietet ihren Versicherten umfassenden Schutz, wenn sie Opfer von Gewalt oder anderen Extremerlebnissen im beruflichen Kontext werden.

Ein Extremereignis ist ein Arbeitsunfall, wenn es während der beruflichen Tätigkeit einen körperlichen Schaden oder eine seelische Erkrankung verursacht. Die BGW rät dazu, auch Gewalt oder Extremereignisse im Unternehmen sofort mit einer Unfallanzeige bei der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung zu melden.

Wann ist ein Gewaltereignis der BGW zu melden?

Bei Arbeitsunfällen gilt generell eine Meldepflicht, sobald es zu einer über drei Kalendertage hinausgehenden Arbeitsunfähigkeit kommt oder ein Todesfall vorliegt. Doch bei Gewalt- oder anderen Extremereignissen können psychische Folgen zeitverzögert auftreten. Daher empfiehlt die BGW:

  • Extremereignisse immer melden: insbesondere schwere Körperverletzungen, Sexualdelikte oder (Raub-)Überfälle, auch auf dem Arbeitsweg.
  • Gewaltereignisse immer dann melden, wenn psychische Auffälligkeiten bei direkt oder indirekt betroffenen Beschäftigten bemerkbar werden.
  • Bei häufigem Auftreten von Gewalt im Betrieb individuell Kontakt mit der BGW aufnehmen.

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