Stundenweise Betreuung bei Demenz: Kosten, Modelle und Finanzierungsmöglichkeiten

Viele Familien stehen vor der Herausforderung, den Alltag mit einem demenzkranken Angehörigen zu bewältigen. Die ständige Rufbereitschaft, Schlafmangel und die Organisation aller Aufgaben können zu einer enormen Belastung führen. In solchen Situationen kann eine stundenweise Betreuung eine wertvolle Unterstützung sein, um die Lebensqualität des Betroffenen zu erhalten und Angehörige zu entlasten.

Die Herausforderungen der Demenzbetreuung

Demenzerkrankungen sind auch für Angehörige eine große Herausforderung. Die Notwendigkeit von Pflegeleistungen nimmt im fortgeschrittenen Stadium stark zu. Speziell geschulte Betreuungskräfte können Angehörige entlasten und wertvolle Unterstützung bieten.

Was bedeutet stundenweise Betreuung?

Die stundenweise Seniorenbetreuung kann wörtlich genommen werden: Ein Seniorenbetreuer unterstützt den Angehörigen je nach Bedarf einige Stunden am Tag, etwa im Haushalt, bei Terminen, Einkäufen oder als sozialer Partner bei Freizeitaktivitäten. Ziel ist der möglichst lange Erhalt der Selbstständigkeit.

Der Begriff "Seniorenbetreuung" vermittelt eher den Eindruck von Hilflosigkeit oder Abhängigkeit. Aus diesem Grund findet man mittlerweile immer häufiger den Begriff "stundenweise Seniorenassistenz". Neben der Unterstützung beim Einkaufen, Kochen oder der generellen Haushaltsführung spielt dabei vor allem das soziale Miteinander eine große Rolle.

Aufgaben der stundenweisen Seniorenbetreuung

Seniorenbetreuer können unterschiedlichste Aufgaben übernehmen:

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  • Gesellschaft leisten und Unterhaltung bieten
  • Unterstützung bei Einkäufen
  • Begleitung bei Spaziergängen
  • Erinnerungsarbeit
  • Begleitung zu Terminen

Die stundenweise Seniorenbetreuung kann über verschiedene Dienstleister stationär oder zu Hause erfolgen. Tagespflege-Einrichtungen nehmen pflegebedürftige Personen auch für wenige Stunden am Tag auf. Ambulante Pflegedienste bieten häufig Unterstützung bei der Haushaltsführung als zusätzlichen Service an. Zur Unterstützung bei sonstigen Alltagsaktivitäten werden meist Betreuungskräfte mit einer Zusatzqualifikation nach Paragraf 53b SGB XI eingesetzt, die speziell für Betreuungsaufgaben qualifiziert sind.

Formen der stundenweisen Betreuung

  • Stundenweise Seniorenbetreuung: Unterstützung im Alltag, Gesellschaft und Unterhaltung.
  • Stundenweise Seniorenassistenz: Fokus auf Erhalt der Selbstständigkeit und soziale Interaktion.
  • Ambulante Betreuungsdienste: Vermittlung von Betreuungskräften für die Seniorenbetreuung zu Hause.
  • Selbstständige Seniorenassistenten: Bieten ebenfalls eine stundenweise Unterstützung an.
  • Ehrenamtliche Seniorenbetreuung: Individuelle Begleitung und Betreuung von Senioren, oft über gemeinschaftliche oder kirchliche Organisationen.

Vorteile der stundenweisen Betreuung

  • Flexibilität: Im Vergleich zu Vollzeitpflege oder Langzeitpflege ist die stundenweise Seniorenbetreuung in der Regel kostengünstiger. Familien können die Anzahl der Stunden, die sie benötigen, kontrollieren und bezahlen nur für die tatsächlich erbrachten Leistungen.
  • Erhalt der Selbstständigkeit: Senioren können ihren Alltag möglichst selbstbestimmt bewältigen.
  • Soziale Interaktion: Die stundenweise Seniorenbetreuung bietet älteren Menschen die Möglichkeit, in ihrer Gemeinschaft aktiv zu bleiben.
  • Entlastung für Angehörige: Die stundenweise Seniorenbetreuung ist eine wertvolle Entlastung für pflegende Angehörige.

Nachteile der stundenweisen Betreuung

Da die stundenweise Seniorenbetreuung nur für bestimmte Stunden pro Tag oder pro Woche stattfindet, kann es zu einer begrenzten Kontinuität in der Betreuung kommen. Bei der stundenweisen Seniorenbetreuung handelt es sich um eine Unterstützung für einen begrenzten Zeitraum am Tag.

Kosten der stundenweisen Betreuung

Die Preise für eine private stundenweise Seniorenbetreuung variieren von Anbieter zu Anbieter und werden nach Stunden abgerechnet. Der Stundensatz liegt etwa bei 30 bis 40 Euro, abhängig von der Qualifikation der betreuenden Person. Häufig gibt es einen Mindesteinsatz von einer Stunde pro Tag.

Wie ambulante Pflegedienste, ambulante Betreuungsdienste oder selbständige Seniorenbetreuer die Preise für Unterstützungsleistungen gestalten, ist unterschiedlich: Einige nennen Pauschalpreise für eine Betreuungsstunde. Diese können zum Beispiel zwischen 15 bis 45 Euro liegen.

Es ist wichtig zu betonen, dass nicht alle Senioren den gleichen Betreuungsbedarf haben. Manche brauchen nur ein paar Stunden Unterstützung pro Woche, während andere eine Vollzeitkraft als Seniorenbetreuer benötigen.

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Gesetzlicher Mindestlohn

Der Stundenlohn einer Betreuungskraft sollte jedoch nie unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Derzeit liegt der gesetzliche Mindestlohn für Hilfskräfte bei 15,50 Euro brutto pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einjähriger Ausbildung bei 16,50 Euro und für Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung bei 19,50 Euro pro Stunde (Stand Mai 2024).

Der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte beträgt seit dem 1. Mai 2024 bundesweit 15,50 Euro pro Stunde und soll ab dem 1. Juli 2024 auf 16,10 Euro steigen. Dieser Betrag ist somit das Minimum für professionelle stundenweise Seniorenbetreuung. Die Preise liegen aber in der Regel weit höher. Selbständige Seniorenassistenten verlangen in der Regel bundesweit durchschnittlich 30 - 35 Euro pro Stunde; ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste liegen eher bei durchschnittlich 42 - 48 Euro.

Finanzierungsmöglichkeiten

Als pflegebedürftige Person mit anerkannten Pflegegrad haben Sie mehrere Möglichkeiten, die stundenweise Seniorenbetreuung zu finanzieren:

  • Entlastungsbetrag: Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen unter anderem der Entlastungsbetrag der Pflegekasse in Höhe von 131 Euro monatlich zu. Dazu sollte Ihr Anbieter für stundenweise Seniorenbetreuung von den Krankenkassen zugelassen sein.
  • Pflegesachleistungen: 40 Prozent der Pflegesachleistungen können Sie zudem für die private Seniorenbetreuung einsetzen. Dieser Umwandlungsanspruch greift ab Pflegegrad 2.
  • Verhinderungspflege: Ab Pflegegrad 2 können Unterstützungsleistungen auch über das Budget der Verhinderungspflege finanziert werden.
  • Tagespflege: Die Tagespflege ist eine zusätzliche monatliche Leistung zum Pflegegeld. Ab Pflegegrad 2 kann mit diesem Geld ein Teil der Kosten für eine stationäre Tagespflege finanziert werden.
  • Pflegegeld: Das Pflegegeld können Sie ebenfalls für eine stundenweise Seniorenbetreuung verwenden. Bis zu 40 Prozent des ungenutzten Anspruchs auf Pflegeleistungen können Sie dann umwandeln und für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen.

Zusätzliche Informationen zur Finanzierung

  • Entlastungsbetrag: Ab Pflegegrad 1 erhalten Sie als pflegebedürftige Person monatlich 131 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
  • Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 €/Jahr
  • Pflegesachleistungen: (max. Abzüge: 2.037 €)
  • Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 Prozent des ungenutzten Anspruchs auf Pflegeleistungen können für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden.

Professionelle Beratung

Wer sich sicher sein will, dass er oder sie die höchstmöglichen Beträge für die (Re)Finanzierung von Alltagsentlastungsleistungen erhält, sollte sich professionell beraten lassen. Seit 2009 hat jeder Pflegebedürftige Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung. Dazu stehen Pflegeberater nach § 7a SGB XI zur Verfügung. Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse gibt Ihnen Auskunft darüber, wie Sie eine passende Beratung finden. Ein Anlaufpunkt dafür können Pflegestützpunkte sein, die von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet werden.

Die Rolle der Tages- und Nachtpflege

Tages- und Nachtpflege ist eine Leistung der Pflegekasse für Menschen mit Pflegegrad 2 und höher. Es gibt spezielle Einrichtungen für die teilstationäre Pflege. Tagespflege und Nachtpflege bezeichnet die teilstationäre Pflege zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege, bei der Pflegebedürftige tagsüber oder nachts in einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege untergebracht werden und dort Pflege und Betreuung erfahren. Beide Pflegeformen dienen dazu, die häusliche Pflege zu ergänzen und zu unterstützen, indem sie pflegende Angehörige oder andere Pflegepersonen durch die teilweise stationäre Behandlung entlasten und gleichzeitig eine professionelle Betreuung sicherstellen.

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Tagespflege

Die Tagespflege ist eine Betreuungsform, die vor allem während der Tagesstunden, typischerweise von morgens bis nachmittags, angeboten wird. Diese Einrichtungen sind dafür gedacht, Pflegebedürftigen verschiedener Pflegegrade eine professionelle Betreuung und Pflege zu bieten, während ihre Pflegepersonen arbeiten oder anderen Verpflichtungen nachgehen.

Nachtpflege

Die Nachtpflege bietet ähnliche Dienstleistungen wie die Tagespflege, allerdings konzentriert sich diese Form der Pflege auf die Nachtstunden. Sie ist besonders für Pflegebedürftige gedacht, die nachts Überwachung und Unterstützung benötigen, beispielsweise wegen Demenz, Schlafwandeln oder anderen Gesundheitszuständen, die eine nächtliche Betreuung erforderlich machen. Diese Pflegeform ermöglicht es, dass pflegebedürftige Personen nachts überwacht werden.

Finanzierung der Tages- und Nachtpflege

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 nach SGB XI, die sich in häuslicher Pflege befinden, haben Anspruch auf teilstationäre Pflege. Dabei steht Personen mit Pflegegrad 5 der höchste Betrag von der Kasse für die Leistungen der Tages- und Nachtpflege zu. Personen mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag zur Finanzierung dieser Form der teilstationären Pflege nutzen.

Die Kosten für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege variieren je nach Einrichtung und Umfang der benötigten Betreuung. Zu den Hauptkosten gehören Betreuung, Verpflegung und ggf. Transport. Die Kostenhöhe variiert in der Regel zwischen 55 und 95 Euro pro Tag, wobei teilweise die Kosten für die Beförderung von Wohnung zur Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege und zurück seperat abgerechnet werden.

Genau wie bei der vollstationären Pflege, übernimmt die jeweilige Pflegekasse ab Pflegegrad 2 die Kosten für die Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen. Darüber hinaus anfallende Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sowie die Instandhaltung (Investitionskosten), tragen Pflegebedürftige in Form eines Eigenanteils selbst. Pro Tag liegt der Eigenanteil druchschnittlich zwischen 20 und 35 Euro. Zudem ist es möglich, den 131 Euro Entlastungsbetrag, den Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 monatlich erhalten können, für die Kosten der Tages- oder Nachtpflege einzusetzen.

Die Höhe der Leistung der Pflegekasse variieren je nach Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad (also je mehr Pflege und Unterstützung eine Person benötigt), desto höher sind in der Regel auch die Kosten für die Tages- und Nachtpflege, sowie gleichzeitig der Betrag, den die Pflegekasse übernimmt.

Auswahl der richtigen Einrichtung

Die Auswahl der richtigen Einrichtung sollte basierend auf den spezifischen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen, der Qualität der Betreuung und der Nähe zum Wohnort erfolgen. Empfehlungen von Bekannten, Bewertungen und persönliche Besuche vor Ort können bei der Entscheidung helfen. Es ist wichtig, eine Einrichtung zu wählen, die eine angenehme Atmosphäre bietet und zugleich qualifiziertes Personal vorweisen kann. Achten Sie darauf, dass die Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege anerkannt sind. Fragen Sie dazu im Zweifelsfall bei der jeweiligen Pflegekasse nach. Zudem sollten die Einrichtungen flexibel genug sein, um auf individuelle Bedürfnisse und Gesundheitszustände reagieren zu können.

Um eine Tagespflege für Demenzkranke in der Nähe zu finden, ist es häufig sinnvoll, direkt bei der entsprechenden Pflegekasse anzufragen. Wer die Nacht- oder Tagespflege in Anspruch nehmen möchte, muss, genau wie bei anderen Pflegeleistungen, für die teilstationäre Pflege einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Hierfür reicht zunächst ein formloser Antrag, der sowohl telefonisch als auch schriftlich gestellt werden kann.

Ambulante Tages- und Nachtpflege

Die Nachtpflege kann nicht nur in einer Einrichtung stattfinden, sondern auch ambulant, zum Beispiel durch einen Pflegedienst, im zu Hause der/des Pflegebedürftigen. Je nach Bedarf werden Pflegebedürftige stundenweise oder die ganze Nacht betreuut. Die ambulante Nachtpflege kann über die Pflegesachleistungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Genau wie die Nachtpflege, kann auch die Tagespflege zu Hause stattfinden. Ambulante Pflegedienste, Alltagshelfer, oder Eherenamtliche können hier die Betreuung stundenweise übernehmen. Eine Abrechnung mit der Pflegekasse ist beispielsweise über die Verhinderungspflege oder die Pflegesachleistungen möglich.

Vorteile der teilstationären Pflege

Teilstationäre Pflege bietet viele Vorteile, darunter die Entlastung der Angehörigen und die soziale Interaktion für die Pflegebedürftigen. Es ermöglicht eine professionelle Betreuung und Förderung, sowie Beschäftigung für Senioren, während die individuelle Freiheit erhalten bleibt. Zudem können spezifische medizinische und therapeutische Bedürfnisse adressiert werden, die zuhause schwer umsetzbar sind. Die Entlastung, die durch Tages und Nachtpflege geboten wird, hilft auch pflegende Angehörige zu unterstützen, indem sie ihnen notwendige Pausen vom Pflegealltag ermöglichen.

Qualifikation der Betreuungskräfte

Besonders gefragt sind Betreuungskräfte, die sich qualifiziert haben. Das ist in (Fern-)Kursen verschiedener Anbieter möglich. Diese bilden auf Grundlage des Paragrafen 53b SGB XI Betreuungskräfte für eine gute Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen aus. Als Betreuungskraft nach §53b SGB XI können Sie sowohl in stationären Pflegeeinrichtungen als auch bei vielen ambulanten Pflegediensten oder gemeinnützigen Trägern arbeiten.

Anforderungen an Betreuungskräfte

Wer mit älteren Menschen arbeiten möchte, sollte geduldig und kommunikationsstark sein. Generell möchten Menschen auf Augenhöhe kommunizieren - Senioren sind da keine Ausnahme. Eine gewisse Lebenserfahrung ist daher durchaus von Vorteil, wenn man als Betreuungskraft bzw. Seniorenassistenz arbeiten möchte. Eine gute Beobachtungsgabe, viel Empathie und die Fähigkeit, die Besonderheiten eines jeden Menschen anzuerkennen, sind weitere Kernkompetenzen einer guten Betreuungskraft.

24-Stunden-Pflege als Alternative?

Vielleicht kennen Sie das Gefühl, dass der Alltag mit einem pflegebedürftigen Angehörigen kaum noch zu schaffen ist. Dass Sie ständig auf Abruf sind, nachts kaum schlafen und tagsüber alles gleichzeitig organisieren müssen. In solchen Momenten wünschen sich viele Familien jemanden, der vor Ort ist, Sicherheit gibt und verlässlich unterstützt. Die sogenannte 24-Stunden-Pflege klingt nach der perfekten Lösung: eine Betreuungskraft, die immer da ist und alle Aufgaben übernimmt.

Was 24-Stunden-Pflege wirklich bedeutet

Der Ausdruck 24-Stunden-Pflege ist leicht irreführend, denn er bedeutet nicht, dass eine Betreuungskraft rund um die Uhr arbeitet. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Live-in-Betreuung: Eine Betreuungsperson wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person, hat ein eigenes Zimmer und ist tagsüber anwesend, um zu unterstützen. Sie hilft beim Einkaufen, Kochen und bei der Haushaltsführung, begleitet zu Arztterminen und kann grundpflegerische Tätigkeiten übernehmen. Gerade bei Demenz ist die 24-Stunden-Pflege oft eine große Erleichterung. Die vertraute Umgebung, eine konstante Bezugsperson sowie Struktur vermitteln Orientierung und emotionale Stabilität. Gleichzeitig erleben Angehörige durch diese Form der Betreuung wertvolle Entlastung und können in Ruhe neue Kraft schöpfen.

Arbeitszeitregelungen in der 24-Stunden-Pflege

Auch bei der sogenannten 24-Stunden-Betreuung gelten klare Arbeitszeitregelungen. Betreuungskräfte haben Anspruch auf Pausen und tägliche Ruhezeiten, und selbst Zeiten, in denen sie in Rufbereitschaft sind, gelten als Arbeitszeit und müssen bezahlt werden. 24-Stunden beschreibt also nicht eine durchgängige Arbeitsleistung ohne Pause. Die 24-Stunden-Betreuung zu Hause beziehungsweise die Live-in-Betreuung ist nicht mit der außerklinischen Intensivpflege zu verwechseln. Während die Live-in-Betreuung vor allem Unterstützung im Alltag und einfache Grundpflege bietet, richtet sich die außerklinische Intensivpflege nach §37c SGB V an Menschen mit besonders hohem medizinischen Bedarf - etwa bei Beatmungspflicht, Tracheostoma oder komplexer Versorgung nach schweren Erkrankungen. Sie wird ausschließlich von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt.

Beschäftigungsmodelle in der 24-Stunden-Pflege

Für die 24-Stunden-Pflege zu Hause gibt es verschiedene Beschäftigungsmodelle, die sich in rechtlichen Vorgaben, Kosten und Verantwortlichkeiten unterscheiden. Eine Möglichkeit ist die Direktanstellung: Hier sind Sie selbst Arbeitgeber oder Arbeitgeberin, übernehmen alle Sozialabgaben, Lohnfortzahlungen und Urlaubsansprüche. Bei einer Zusammenarbeit mit einem Pflegeunternehmen im Inland bleibt dieses der Arbeitgeber, während Sie einen Vertrag für die Betreuung abschließen. Viele Familien entscheiden sich für das Entsendemodell, bei dem die Betreuungskraft in ihrem Heimatland angestellt ist und über eine Agentur nach Deutschland entsandt wird. Außerdem gibt es selbständige Betreuungskräfte, die auf Rechnung arbeiten - hier ist besondere Vorsicht geboten, um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.

Ganz gleich, für welches Modell Sie sich entscheiden - in Deutschland gelten klare Schutzregeln für Betreuungskräfte. Sie haben Anspruch auf ausreichende Ruhezeiten, Pausen und freie Tage. Eine echte Rund-um-die-Uhr-Arbeit ist rechtlich nicht erlaubt, weshalb eine ausgewogene Tagesstruktur mit Phasen der Betreuung und Ruhe wichtig ist.

Kosten der 24-Stunden-Pflege

Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause liegen ungefähr zwischen 2.500 und 4.000 Euro pro Monat. Der genaue Betrag hängt vom Beschäftigungsmodell, den Qualifikationen und Sprachkenntnissen der Betreuungskraft, An- und Abreisekosten sowie Agenturgebühren ab. Hinzu kommen Unterkunft und Verpflegung für die Betreuungsperson. Ein frühzeitiger Kostenvergleich und transparente Verträge sind daher besonders wichtig, damit Sie genau wissen, welche Leistungen Sie erhalten und welche Kosten auf Sie zukommen.

Finanzielle Unterstützung für die 24-Stunden-Pflege

Die Pflegeversicherung bietet keine Leistung, die die gesamten Kosten einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung abdeckt. Familien müssen diese Betreuung in der Regel selbst bezahlen, können aber auf einige Leistungen zurückgreifen, die die Kosten zumindest teilweise abfedern.

Ab Pflegegrad 2 erhält die pflegebedürftige Person monatlich Pflegegeld. Voraussetzung dafür ist, dass die Pflege zu Hause organisiert und nicht ausschließlich von einem zugelassenen Pflegedienst übernommen wird. Das Pflegegeld wird gezahlt, wenn Angehörige, Freunde, Nachbarschaftshilfe oder privat angestellte Betreuungskräfte die Pflege sicherstellen.

Da die Finanzierung einer Live-in-Betreuung oft komplex ist und viele Kosten selbst getragen werden müssen, empfiehlt es sich dringend, eine Pflegeberatung oder einen Pflegestützpunkt aufzusuchen, um einen Überblick über alle Ansprüche zu erhalten, und sich zusätzlich bei Agenturen für Live-in-Betreuung über transparente Angebote und Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren. So können Sie realistisch planen und die verschiedenen Leistungen bestmöglich miteinander kombinieren.

Für eine reguläre 24-Stunden- oder Live-in-Betreuung zu Hause kommt die Krankenkasse nicht auf.

Voraussetzungen für eine gute 24-Stunden-Betreuung

Damit eine Betreuung zu Hause gut funktioniert, sollten die räumlichen Bedingungen sorgfältig geplant sein. Eine Betreuungskraft benötigt ein eigenes, möbliertes Zimmer, in dem sie sich zurückziehen kann. Dieses sollte möglichst hell, freundlich und wohnlich gestaltet sein, damit sich die Betreuungsperson willkommen fühlt. Ein eigenes Bad ist ideal, aber nicht zwingend erforderlich - ein gemeinsames Badezimmer reicht in vielen Fällen aus, solange eine gute Abstimmung im Alltag gewährleistet ist.

Auch Internetanschluss und die Möglichkeit, Privatsphäre zu genießen, sind wichtige Faktoren für eine langfristig gute Zusammenarbeit. Eine angenehme Wohnatmosphäre, in der sich alle Beteiligten wohlfühlen, ist die Grundlage für ein harmonisches Miteinander.

Für Familien kann es sinnvoll sein, das Zuhause barriereärmer zu gestalten - beispielsweise durch Haltegriffe, Rampen oder eine bessere Beleuchtung. Hierbei können Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von der Pflegekasse beantragt werden. So profitieren nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch Betreuungskräfte von einem sicheren und gut organisierten Wohnumfeld.

Zusammenfassend zur 24-Stunden-Pflege

Die 24-Stunden-Pflege zu Hause ist eine wertvolle Möglichkeit, pflegebedürftigen Menschen ein Leben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen und Angehörige spürbar zu entlasten. Wichtig ist zu wissen, dass sie keine pausenlose Rund-um-die-Uhr-Arbeit bedeutet, sondern eine konstante Präsenz und Unterstützung im Alltag.

Lassen Sie sich frühzeitig beraten - ob bei einer Pflegeberatungsstelle oder direkt bei einer seriösen Agentur. Klare Verträge, geregelte Arbeits- und Ruhezeiten sowie faire Bedingungen sorgen für Sicherheit und Vertrauen. Mit einer guten Planung und dem Vergleich verschiedener Angebote finden Sie als Familie eine verlässliche Lösung, die Lebensqualität und Entlastung für alle Beteiligten schafft.

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