Sicher tauchen nach einem Krampfanfall: Ein umfassender Leitfaden

Epilepsie betrifft weltweit etwa 1 % der Bevölkerung. In Deutschland leiden schätzungsweise ebenso viele Menschen an dieser neurologischen Erkrankung, die durch wiederholte, plötzliche Funktionsstörungen des Gehirns gekennzeichnet ist. Ein epileptischer Anfall kann für Betroffene und Umstehende beängstigend sein, besonders in potenziell gefährlichen Situationen wie beim Tauchen. Dieser Artikel beleuchtet Sicherheitsaspekte beim Tauchen nach einem Krampfanfall, gibt Ratschläge zum Umgang mit Anfällen und behandelt weitere wichtige Themen im Zusammenhang mit Epilepsie.

Was tun bei einem Anfall?

Wenn Sie Zeuge eines epileptischen Anfalls werden, ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren und besonnen zu handeln:

  1. Ruhe bewahren: Panik hilft niemandem. Versuchen Sie, ruhig zu bleiben und die Situation zu überblicken.
  2. Gefahrenbereich: Bringen Sie die betroffene Person gegebenenfalls aus einem Gefahrenbereich.
  3. Kleidung lockern: Lockern Sie beengende Kleidungsstücke am Hals.
  4. Kopf schützen: Polstern Sie den Kopf des Betroffenen, um Verletzungen zu vermeiden.
  5. Nicht unterdrücken: Unterdrücken Sie die Krampferscheinungen nicht. Versuchen Sie nicht, den Betroffenen aufzurichten, verkrampfte Hände zu öffnen oder den Kiefer gewaltsam zu öffnen. Schieben Sie keine Gegenstände zwischen die Zähne.
  6. Nicht unterbrechen: Schütteln, klopfen oder schreien Sie den Betroffenen nicht an.
  7. Stabile Seitenlage: Bringen Sie den Patienten nach dem Anfall in die stabile Seitenlage, damit Speichel abfließen kann.
  8. Hilfe anbieten: Bieten Sie nach dem Anfall Hilfe und Begleitung an, sobald der Betroffene wieder bei Bewusstsein ist.
  9. Dauer notieren: Registrieren Sie die Dauer des Anfalls. In den meisten Fällen sind Anfälle nach ein bis zwei Minuten vorbei.

Auslöser für epileptische Anfälle

Verschiedene Faktoren können einen epileptischen Anfall auslösen:

  • Schlafmangel
  • Alkoholgenuss
  • Flackerlicht (z.B. in Diskotheken)
  • Stress
  • Überanstrengung
  • Fieberhafte Infekte
  • Vergessene oder nicht eingenommene Antiepileptika

Epilepsie und geistige Behinderung

Geistig behinderte Menschen sind häufiger von Epilepsie betroffen. Allerdings verursacht Epilepsie nur selten Defizite in Intelligenz oder Gedächtnis. Bei wenigen Syndromen kommt es mit Einsetzen der Erkrankung zu einem Entwicklungsrückgang.

Berufswahl und Epilepsie

Junge Menschen mit Epilepsie sollten sich frühzeitig (1 bis 2 Jahre vor dem Schulabschluss) mit der Berufswahl auseinandersetzen. Folgende Fragen sollten gemeinsam mit den Eltern und dem behandelnden Arzt besprochen werden:

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  • Sind die Berufsvorstellungen realistisch?
  • Werden Stärken, Fähigkeiten und Eignungen berücksichtigt?
  • Bestehen weitere Beeinträchtigungen, die die Ausbildungsplatzsuche erschweren?
  • Wie stark könnte ein Anfall im gewünschten Beruf mich und andere gefährden?

Schulabgänger, die nicht anfallsfrei sind, benötigen eine spezielle Berufsberatung, idealerweise durch einen Sozialarbeiter in einer Epilepsieberatungsstelle oder einem spezialisierten Epilepsiezentrum. Auch ohne anerkannte Schwerbehinderung besteht die Möglichkeit einer Erstausbildung unter beruflichen Rehabilitationsbedingungen. Werkstätten für behinderte Menschen bieten eine zweijährige Berufsbildungsmaßnahme und die Chance einer anschließenden Eingliederung.

Epilepsie im Berufsleben

Schwerbehinderte/gleichgestellte Arbeitnehmer genießen besonderen Kündigungsschutz. Bei einer Kündigung muss das Integrationsamt einbezogen werden. Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (z.B. behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsassistenz) können beim Integrationsamt beantragt werden. Ist eine Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsplatz nicht möglich, kann ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung, Qualifizierung) beim zuständigen Kostenträger gestellt werden. Zur Vorbereitung der beruflichen Wiedereingliederung kann eine medizinisch-berufliche Rehabilitationsmaßnahme beantragt werden.

Im Bewerbungsschreiben sollte Epilepsie generell nicht erwähnt werden. Überlegen Sie jedoch, ob die Art und Häufigkeit Ihrer Anfälle am gewünschten Arbeitsplatz ein erhöhtes Risiko darstellen. Im Epilepsiezentrum oder in der Epilepsieberatungsstelle können die beruflichen Möglichkeiten arbeitsmedizinisch eingeschätzt werden.

Bildschirmarbeit und Epilepsie

Es ist ein verbreitetes Vorurteil, dass flackerndes Licht von Bildschirmen Anfälle auslöst. Dieses Risiko betrifft jedoch nur die relativ seltenen photosensitiven Epilepsien. Selbst hier ist es meist nicht der Bildschirm selbst, sondern flackernde, sich wiederholende Muster auf dem Bildschirm, die Anfälle auslösen können. Patienten mit photosensibler Epilepsie sollten bei Röhrenbildschirmen auf eine Bildwiederholungsrate von mindestens 70 Hz achten.

Führerschein und Epilepsie

Die Regelungen zum Führerschein bei Epilepsie sind komplex. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der Epilepsieberatungsstelle oder dem Fachkrankenhaus.

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Flugreisen mit Epilepsie

Fliegen birgt an sich kein erhöhtes Anfallsrisiko. Dennoch sollten einige Punkte beachtet werden:

  • Medikamente: Nehmen Sie ausreichend Antiepileptika und Notfallmedikamente im Handgepäck mit (mehr als für die reine Flugzeit benötigt). Verteilen Sie den Vorrat auf verschiedene Gepäckstücke. Eine ärztliche Bescheinigung sollte die Medikamente und Dosierung ausweisen. Ein internationaler Notfallausweis oder ein SOS-Amulett sind ebenfalls sinnvoll.
  • Zusatzmedikation: Bei gut eingestellten Epilepsien ist eine Dosiserhöhung vor dem Flug nicht gerechtfertigt. Bei Flugangst oder Schlafmangel kann nach Rücksprache mit dem Arzt ein beruhigendes Medikament eingenommen werden. Auch Schlafmangel aufgrund von Zeitverschiebung kann medikamentös vorgebeugt werden.
  • Zeitverschiebung: Bei Flügen innerhalb Europas ist meist keine Anpassung der Medikamenteneinnahme notwendig. Bei größeren Zeitverschiebungen sollte die Einnahme nach Rücksprache mit dem Arzt an die neue Ortszeit angepasst werden.
  • Regeln der Fluggesellschaften: Informieren Sie sich rechtzeitig über die Anforderungen der Fluggesellschaften bezüglich des Transports von Passagieren mit Epilepsie. Einige Fluggesellschaften verlangen ein ärztliches Attest über die Flugtauglichkeit oder eine Begleitperson mit Pflegeausbildung.

Alkohol und Epilepsie

Gelegentlicher Alkoholkonsum in geringen Mengen erhöht nicht die Anfallsfrequenz und verändert nicht signifikant den Blutspiegel der Antiepileptika. Vorsicht ist jedoch geboten:

  • Patienten, die nach moderatem Alkoholkonsum Anfälle erlitten haben, sowie Patienten mit Suchterkrankungen sollten Alkohol meiden.
  • Die gleichzeitige Einnahme von Phenobarbital und Alkohol ist dringend abzuraten.
  • Alkohol ist nicht empfehlenswert bei Schwierigkeiten mit der regelmäßigen Medikamenteneinnahme oder bei Schwierigkeiten, den Alkoholkonsum zu begrenzen.
  • Ein erhöhtes Anfallsrisiko besteht bei übermäßigem oder süchtigem Konsum sowie in Phasen des Alkoholentzugs.
  • Besonders gefährlich ist Alkohol in Verbindung mit Schlafentzug und vergessener Medikamenten-Einnahme.

Sport und Epilepsie

Sport ist grundsätzlich gesundheitsfördernd, auch für Menschen mit Epilepsie. Eine ausführliche ärztliche Beratung ist jedoch unerlässlich, um die Besonderheiten der Epilepsie (Anfallsart, Anfallshäufung) und die individuellen Wünsche des Betroffenen zu berücksichtigen.

  • Bei Anfallsfreiheit von mehr als 2 Jahren können fast alle Sportarten ohne Risiko ausgeübt werden.
  • Bei nicht anfallsfreien Patienten ist bei bestimmten Sportarten eine Beaufsichtigung notwendig.
  • Treten die Anfälle zu bestimmten Tageszeiten auf, sollten diese Zeiten für sportliche Aktivitäten gemieden werden.
  • Sportarten mit hohem Verletzungsrisiko (z.B. Boxen, Fallschirmspringen, Klettern, Schwimmen ohne Aufsicht, Surfen, Tiefseetauchen) sind weitgehend ungeeignet.
  • Besondere Vorsicht gilt beim Schwimmen: Patienten, die noch keine zwei Jahre anfallsfrei sind, sollten nach Möglichkeit betreut werden oder einen Schwimmkragen bzw. eine Schwimmweste tragen.

Schwangerschaft und Epilepsie

Wenn Sie während der Schwangerschaft Antiepileptika einnehmen, kann dies für Ihr Kind ein erhöhtes Fehlbildungsrisiko darstellen. Dennoch ist es in den meisten Fällen ratsam, die Medikamente nicht abzusetzen, da unkontrollierte Anfälle ein Risiko für das Ungeborene darstellen. Für die Wirkstoffe Lamotrigin und Carbamazepin ist das Risiko vergleichsweise niedrig. Eine genaue Einschätzung des Risikos, insbesondere für die neu entwickelten Antiepileptika, ist bisher jedoch nicht möglich. Frauen mit Epilepsie und Kinderwunsch bzw. Schwangerschaft sollten sich an einen Facharzt wenden. Die Teilnahme am europäischen Schwangerschaftsregister für Schwangerschaften unter Antiepileptika (EURAP) ist empfehlenswert.

Ist Epilepsie erblich?

Nur wenige Epilepsieformen sind erblich bedingt. Das Risiko eines Kindes, an Epilepsie zu erkranken, liegt bei ca. 6 %, wenn ein Elternteil an Epilepsie leidet. Wenn beide Eltern an Epilepsie erkrankt sind, erhöht sich das Risiko auf ca. 10 bis 12 %. Insgesamt bekommen 90 % der Kinder epilepsiekranker Eltern keine Epilepsie.

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Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit

Auch epilepsiekranke Frauen können Kinder bekommen! Folgendes sollten Sie wissen:

  • Schwangerschaftsverhütung: Da verschiedene Medikamente gegen Epilepsie die Wirksamkeit der Pille herabsetzen, sollten Sie die Auswahl einer geeigneten Verhütungsmethode mit dem Gynäkologen oder Neurologen besprechen.
  • Medikamente und Schwangerschaft: Die optimale Medikamenteneinstellung für die Schwangerschaft sollten Sie mit dem Arzt beraten, da bei manchen Antiepileptika ein erhöhtes Fehlbildungsrisiko des Kindes besteht. Ein vergleichsweise niedriges Risiko besteht bei den Wirkstoffen Lamotrigin und Carbamazepin.
  • Folsäure: Durch die Schwangerschaft entsteht ein erhöhter Folsäurebedarf. Eine Folsäure-Prophylaxe wird bereits vor der Schwangerschaft empfohlen.
  • Stillen: Stillen ist trotz Einnahme von Antiepileptika zu empfehlen. Beobachten Sie das Neugeborene jedoch sorgsam.

Für sechs Tage nach der Entbindung hat jede Frau die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe/Familienpflege für bis zu acht Stunden täglich zuzahlungsfrei in Anspruch zu nehmen. Bei Bedarf kann beim zuständigen Jugendamt ein Antrag auf Familienhilfe gestellt werden. Frühzeitig kann eine Tagesmutter in Anspruch genommen werden.

Ihre Anfälle können Ihr Kind gefährden. Beachten Sie im Alltag folgendes:

  • Richten Sie Wickelplatz und Spielfläche am Boden ein.
  • Stillen Sie am besten im Liegen, eventuell auf einer Matratze auf dem Fußboden.
  • Wenn Sturzgefahr besteht, tragen Sie Ihr Kind nicht im Tragetuch. Sicherer ist es, das Kind angeschnallt in einer Babyschale zu schaukeln und durch die Wohnung zu tragen.
  • Berücksichtigen Sie allgemeine Sicherheitsvorkehrungen wie Herdsicherung, Steckdosensicherung, Gitter vor Treppen.
  • Es gibt Kinderwagen mit automatischer Bremse.
  • Baden ist besonders riskant. Es ist besser, wenn Sie selbst das Kind nur waschen und das Baden einer anderen Betreuungsperson überlassen.

Epilepsie im Kindergartenalter

Wählen Sie einen Kindergarten, der Ihr Kind seinem Entwicklungsstand entsprechend fördert. Altersgerecht entwickelte Kinder sollten den Regelkindergarten besuchen. Wichtig ist, dass die Erzieher über die Erkrankung, die Art der Anfälle und notwendige bzw. unnötige Hilfsmaßnahmen gut informiert sind. Für Kinder mit einer Entwicklungsverzögerung und aktiven Epilepsie bietet sich der Besuch eines integrativen Kindergartens an. Deutlich entwicklungsverzögerte und behinderte Kinder sind in der Regel in heilpädagogischen Kindergärten am besten aufgehoben.

Sauerstofftoxizität beim Tauchen

Sauerstoff ist lebensnotwendig, kann aber in hohen Konzentrationen giftig sein. Beim Tauchen mit erhöhtem Sauerstoffpartialdruck (z.B. mit Nitrox) besteht die Gefahr einer Sauerstofftoxizität.

Es gibt zwei Arten der Sauerstofftoxizität:

  • Pulmonale Sauerstofftoxizität: Betrifft die Lunge und tritt bei längerer Exposition gegenüber erhöhten Sauerstoffpartialdrücken auf.
  • Sauerstofftoxizität des Zentralnervensystems (ZNS): Betrifft das Gehirn und tritt bei kurzzeitiger Exposition gegenüber hohen Sauerstoffpartialdrücken auf. Für Sporttaucher und technische Taucher ist die ZNS-Sauerstofftoxizität die Hauptsorge.

Ursachen der Sauerstofftoxizität:

Die ZNS-Sauerstofftoxizität wird durch die Aktivität reaktiver Sauerstoffspezies (ROS) verursacht. Je höher der Sauerstoffpartialdruck, desto größer ist die Menge an ROS. ROS verursachen Schäden durch die Inaktivierung von Enzymen und die Umformung von Proteinen.

Symptome der Sauerstofftoxizität:

Die Symptome der ZNS-Sauerstoffvergiftung lassen sich (im Englischen) mit dem Akronym CONVENTID bezeichnen:

  • CONvulsion (Krampfanfall)
  • Vision (Sehstörungen)
  • Ears (Ohrgeräusche)
  • Nausea (Übelkeit)
  • Twitching (Muskelzuckungen)
  • Irritability (Reizbarkeit)
  • Dizziness (Schwindel)

Allerdings kann eine ZNS-Sauerstoffvergiftung oft ohne Warnsymptome auftreten.

Prävention der Sauerstofftoxizität:

  • Für Sporttaucher wird ein maximaler Sauerstoffpartialdruck von 1,4 ATA empfohlen.
  • Für technische Taucher wird ein Höchstwert von 1,6 ATA empfohlen, und zwar nur während der Dekompression.
  • Empfehlungen für die Expositionszeit bei steigenden Partialdrücken schützen Taucher auch vor einer Sauerstoffvergiftung des ZNS.

Risikofaktoren der Sauerstofftoxizität:

  • Erhöhter Kohlendioxidgehalt im Blut
  • Anstrengung
  • Kalte Temperaturen
  • Individuelle Variabilität

Was tun bei einer Sauerstoffvergiftung unter Wasser?

Sollten Sie oder Ihr Tauchpartner Anzeichen einer Sauerstoffvergiftung bemerken, ist es wichtig, sofort zu handeln:

  • Tauchgang beenden: Steigen Sie sofort auf eine geringere Tiefe auf, um den Sauerstoffpartialdruck zu reduzieren.
  • Sauerstoff abdrehen: Wenn Sie mit Nitrox tauchen, wechseln Sie auf eine Sauerstoffärmere Gasquelle oder beenden Sie den Tauchgang.
  • Buddy helfen: Wenn Ihr Tauchpartner einen Krampfanfall erleidet, versuchen Sie, das Mundstück im Mund zu halten und ihn sicher an die Oberfläche zu bringen.
  • Erste Hilfe: An der Oberfläche sind die üblichen Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen.

Tauchen nach einem Krampfanfall: Die Risiken

Ein Krampfanfall unter Wasser kann schwerwiegende Folgen haben, bis hin zum Ertrinken oder einer arteriellen Gasembolie. Aus diesem Grund wird nach einem Krampfanfall strikt vom Tauchen abgeraten.

Gelegenheitskrampf:

In Fällen eines "Gelegenheitskrampfs" (alle neurologischen Befunde sind unauffällig, alle Provokationstests sind ebenfalls unauffällig und das auslösende Ereignis wird gemieden/liegt nicht mehr vor) kann nach einer Wartezeit von sechs Monaten das Tauchen im Einzelfall wieder möglich werden.

Epilepsie:

Bei Epilepsie kann nach einem fünfjährigen krampfanfallsfreien Intervall (ohne Medikation) im Einzelfall das Tauchen wieder möglich werden.

Allgemeine Sicherheitstipps für Taucher mit Epilepsie

  • Ärztliche Beratung: Sprechen Sie vor dem Tauchen unbedingt mit Ihrem Arzt über die Risiken und Vorsichtsmaßnahmen.
  • Medikamente: Nehmen Sie Ihre Medikamente regelmäßig und in der richtigen Dosierung ein.
  • Anfallsauslöser vermeiden: Vermeiden Sie bekannte Anfallsauslöser wie Schlafmangel, Stress und Alkohol.
  • Buddy-System: Tauchen Sie immer mit einem erfahrenen Buddy, der über Ihre Erkrankung informiert ist und weiß, wie er im Notfall reagieren muss.
  • Notfallausweis: Tragen Sie einen Notfallausweis mit Informationen über Ihre Epilepsie und Ihre Medikamente bei sich.
  • Tauchtauglichkeitsuntersuchung: Lassen Sie regelmäßig eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung durchführen.

Sport und Epilepsie: Was ist zu beachten?

Sport ist auch für Menschen mit Epilepsie empfehlenswert. Es gibt jedoch einige Punkte zu beachten:

  • Sportarten mit hohem Unfallrisiko: Sportarten mit hohem Unfallrisiko bei Anfällen sind mit besonderen Sicherheitsmaßnahmen und Aufsicht oder bei langer Anfallsfreiheit ggf. möglich.
  • Anfallsauslöser: Vermeiden Sie Anfallsauslöser wie Schlafmangel und Überanstrengung.
  • Medikamentenumstellung: Bei Medikamentenumstellung oder Absetzen der Medikamente ist Vorsicht geboten.
  • Hyperventilation: Vermeiden Sie Hyperventilation.
  • Unterzuckerung: Vermeiden Sie Unterzuckerung.

Reisen mit Epilepsie

Gute Planung eines Urlaubs bzw. einer Reise und eine gezielte Auswahl des Urlaubsorts und der Aktivitäten im Urlaub können bekannte Anfallsauslöser vermeiden.

  • Neurologie-Termin: Vereinbaren Sie rechtzeitig vor dem Urlaub bzw. der Reise einen Neurologie-Termin.
  • Reiseimpfungen: Klären Sie, ob nötige Reiseimpfungen erforderlich sind.
  • Flugtauglichkeitsbescheinigung: Besorgen Sie sich eine ärztliche Flugtauglichkeitsbescheinigung (MEDA-Formular oder MEDIF-Formular der Fluggesellschaft).
  • Attest: Besorgen Sie sich ggf. ein Attest für den Reiseanbieter bzw. die Fluggesellschaft.
  • Medikamente: Nehmen Sie Medikamente immer in der Originalverpackung mit.
  • Krankenversicherungsschutz: Sorgen Sie für ausreichenden Krankenversicherungsschutz im Ausland.
  • Reiserücktrittsversicherung: Je nach Anfallsart und -häufigkeit kann eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein.
  • Medizinische Versorgung: Klären Sie, ob nötige medizinische Versorgung am Urlaubsort gewährleistet ist.
  • Internationaler Epilepsie Notfallausweis (IENA): Nehmen Sie den Internationalen Epilepsie Notfallausweis (IENA) mit.

Sportverzicht und seine Folgen

Die Folgen eines Sportverzichts, wie z.B. Übergewicht, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Osteoporose und Depressionen, können die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen.

Anfallsrisiko beim Sport

Das Anfallsrisiko ist beim Sport und bei sportlich aktiven Menschen normalerweise nicht höher als sonst. Allerdings können bestimmte Faktoren das Anfallsrisiko erhöhen:

  • Lichtreize: Bei Menschen mit Anfällen durch Lichtreize z.B. beim Wassersport, wobei dabei ggf. eine Sonnenbrille bzw. eine Tauchmaske mit UV-Filter sinnvoll ist.
  • Überforderung: Bei Überforderung, z.B. bei Unterzuckerung.

Epileptische Anfälle und Unfälle

Epileptische Anfälle können in vielen Situationen Unfälle verursachen, z.B. bei der Arbeit, im Haushalt, im Straßenverkehr und auch beim Sport.

Anfallsart und Gefährlichkeit

Manche bewusst erlebte fokal beginnende Anfälle sind so ungefährlich, dass damit sogar Autofahren sicher möglich ist. Am gefährlichsten sind die früher als Grand-Mal bezeichneten Anfälle (Anfälle mit Sturz, Krämpfen, Zuckungen und Bewusstseinsverlust), die plötzlich und ohne Vorahnung oder Ankündigung kommen.

Sportarten mit besonderem Risiko

  • Sportarten in großer Höhe mit Absturzgefahr, z.B. Bergsteigen.
  • Sportarten mit hohen Geschwindigkeiten, z.B. Autorennen.

Schutzmaßnahmen

Helme und andere Protektoren (z.B. Knie- und Ellbogenschoner) können Verletzungen bei Stürzen verhindern.

Schwimmen und Tauchen mit Epilepsie

  • Die überwiegende Anzahl von Schwimmhilfen wie z.B. Schwimmflügel bietet keine ausreichende Sicherheit bei einem Anfall.
  • Ohnmachtssichere Rettungswesten schränken die Bewegungsfähigkeit für Schwimmen meist zu stark ein, sind aber z.B. bei Segeltörns sinnvoll.
  • Rettung bei Krampfanfällen in offenen Gewässern ist meist unmöglich, trotz Begleitung durch eine im Rettungsschwimmen geschulte Person.
  • Beim Tauchen sind auch bewusst erlebte fokal beginnende Anfälle lebensgefährlich.

Eigenverantwortung und Fremdgefährdung

Erwachsene mit Epilepsie können Risiken für sich selbst beim Sport eingehen, wenn Ihnen die eigene Lebensqualität wichtiger ist als ihre Sicherheit. Allerdings müssen sie Fremdgefährdung durch Anfälle während des Sports vermeiden.

Sauerstoff als Notfallmaßnahme

Sauerstoff ist eine unerlässliche Sofortmaßnahme bei Tauchunfällen und sollte auch bei Verdacht auf Sauerstofftoxizität verabreicht werden. Taucher sollten den Umgang mit der O2-Beatmungstechnik erlernen. Kurse wie "DAN Oxygen First Aid Provoder" vermitteln die notwendigen Kenntnisse.

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