Umschulung nach Schlaganfall: Möglichkeiten und Perspektiven für einen erfolgreichen beruflichen Wiedereinstieg

Ein Schlaganfall stellt für viele Menschen einen einschneidenden Wendepunkt im Leben dar. Neben den gesundheitlichen Herausforderungen kann er auch die berufliche Zukunft in Frage stellen. Doch ein Schlaganfall muss nicht das Ende des Berufslebens bedeuten. Eine Umschulung kann eine vielversprechende Möglichkeit sein, sich beruflich neu zu orientieren und wieder aktiv am Arbeitsleben teilzunehmen. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte einer Umschulung nach einem Schlaganfall, von den Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten bis hin zu den spezifischen Herausforderungen und Chancen.

Schlaganfall: Ursachen und Folgen

Unter einem Schlaganfall versteht man alle Störungen des Gehirns, die mit einer Durchblutungsstörung einhergehen. Diese Durchblutungsstörungen können unterschiedliche Ursachen haben, wobei meist entweder eine Blutung im Gehirn (Hämorrhagie) oder eine Mangeldurchblutung des Gehirns (Ischämie) vorliegt. Ein Schlaganfall ist immer ein Notfall und muss umgehend behandelt werden, um Folgestörungen zu vermeiden. Die Behandlung kann sowohl operativ als auch medikamentös erfolgen.

Die Folgen eines Schlaganfalls für das Berufsleben sind vielfältig. Es können sowohl äußerlich sichtbare Beeinträchtigungen als auch innere, nicht offenkundige Folgen zurückbleiben. Offenkundige Beeinträchtigungen können beispielsweise Lähmungen der Extremitäten sein, die in der Regel halbseitig auftreten und Gang- und Standstörungen verursachen können. Aber auch wenn ein Schlaganfall körperlich folgenlos ausheilt, können sich psychische Folgen einstellen.

Berufliche Rehabilitation nach Schlaganfall

Gerade für Schlaganfall-Betroffene kann nach dem Krankenhausaufenthalt eine medizinisch-berufliche Rehabilitation ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zurück ins Berufsleben sein. Ziel der beruflichen Rehabilitation ist es, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu einer angemessenen Tätigkeit auf Dauer zu befähigen. Wenn Sie berufsunfähig sind und durch die Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr den bisherigen Anforderungen der Berufstätigkeit entsprechen, muss festgestellt werden, wie Ihre Erwerbstätigkeit verbessert oder wiederhergestellt werden kann.

Umschulung als Chance zur beruflichen Neuorientierung

Eine Umschulung ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) und kann im Rahmen der beruflichen Rehabilitation beantragt werden. Sie bietet die Möglichkeit, einen neuen Beruf zu erlernen, der den individuellen Fähigkeiten und gesundheitlichen Einschränkungen entspricht. Eine Umschulung kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden, beispielsweise nach einer Krankheit oder einem Unfall, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.

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Voraussetzungen für eine Umschulung nach Schlaganfall

Bevor eine krankheitsbedingte Umschulung von der Agentur für Arbeit oder Unfall- und Rentenversicherung bewilligt wird, werden bestimmte Kriterien und Voraussetzungen geprüft. Ein Antrag auf eine Umschulung wegen Krankheit sollte erst dann gestellt werden, wenn klar ist, welche körperlichen und psychischen Folgen der Schlaganfall hat und ob diese Folgen dauerhafter Natur sind. Nur dann kann sicher beurteilt werden, ob ein ausgewählter neuer Beruf auch tatsächlich ausgeübt werden kann. Entsprechende Angaben können bereits den Rehabilitationberichten entnommen werden, die nach der Behandlung erstellt werden.

Künftige Berufe, die durch eine Umschulung wegen Krankheit erlernt werden können, müssen sich an den verbleibenden Folgen eines Schlaganfalls orientieren. Sind die Folgen dauerhafter körperlicher Natur, muss sich die neue berufliche Tätigkeit dem körperlichen Restleistungsvermögen anpassen können. Bei Einschränkungen in der Fortbewegung sollten entweder entsprechende sitzende Tätigkeiten erlernt werden oder aber entsprechende Hilfsmittel, wie Gehhilfen oder Rollstühle, die Fortbewegung unterstützen. Bei Lähmungen der Arme und Hände können Sprachcomputer oder sprachgestützte Kommunikationssysteme helfen. Arbeiten mit hohen Anforderungen an die Feinmotorik sind nicht mehr geeignet.

Umschulungsberufe und ihre Anforderungen

Bevor Sie eine Umschulung durch die Rentenversicherung beantragen, sollten Sie die Angebote für Umschulungsberufe prüfen. Welcher Beruf passt zu Ihnen? Für die Motivation ist es wichtig, einen Umschulungsberuf zu wählen, der den eigenen Wünschen am nächsten kommt. Hilfreich ist es, sich an seinen beruflichen Vorstellungen, Fähigkeiten und Neigungen zu orientieren.

Das Angebot an Umschulungsberufen ist vielfältig. Es ist wichtig, einen Beruf zu wählen, der den individuellen Fähigkeiten und Einschränkungen entspricht. Bei der Wahl der passenden Umschulung sollten Sie das Berufsziel sowie die zukünftigen Jobchancen beachten.

Finanzierung der Umschulung

Die Finanzierung einer Umschulung nach einem Schlaganfall erfolgt in der Regel durch verschiedene Träger der beruflichen Rehabilitation. Ansprechpartner sind in den meisten Fällen die Rentenversicherung oder die Arbeitsagentur. Die Finanzierung erfolgt in der Weise, dass nicht nur die Umschulungsmaßnahme selbst, sondern auch der Lebensunterhalt der betroffenen Person in Form von Übergangsgeld bezahlt wird.

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Mögliche Kostenträger sind:

  • Bundesagentur für Arbeit
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Träger der Kriegsopferversorgung
  • Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • Sozialhilfeträger

Ablauf einer Umschulung

Umschulungen beinhalten stets einen theoretischen sowie praktischen Teil und enden mit einer Prüfung. Reha-Umschulungen werden in Vollzeit und Teilzeit angeboten. Oft gehören bedarfsweise auch Angebote der sozialpädagogischen und psychologischen Betreuung dazu. Ergänzend dazu kann die Unterstützung des privaten Umfelds den erfolgreichen Abschluss einer Umschulung nach Krankheit begünstigen. Die Mehrzahl der Umschulungen starten zweimal im Jahr: Anfang Februar und Anfang August.

Bevor Sie eine Umschulung, z.B. über die Rentenversicherung beginnen, besteht die Möglichkeit, im Rahmen der beruflichen Rehabilitation Maßnahmen zur Eignungsfeststellung zu absolvieren. Direkt vor Beginn der Umschulung können Sie zudem individuelle Vorbereitungslehrgänge nutzen, um die schulischen Kenntnisse aufzufrischen. Eine Umschulung wegen Krankheit unterscheidet sich von einer Aus- oder Weiterbildung. Im Vergleich zur regulären Berufsausbildung findet die Umschulung sehr oft verkürzt statt und beträgt dann maximal 2 Jahre.

Teilzeitumschulung

Ja, Umschulungen in Teilzeit sind auch möglich, wenn der Reha-Kostenträger zustimmt. Teilzeit-Umschulungen werden bereits in vielen Berufen angeboten. Sie sind besonders bei einer Doppelbelastung von Privat- und Berufsleben bzw. Berufsschulleben zu empfehlen.

Angebote für Menschen mit spezifischen Beeinträchtigungen

Verschiedene Krankheitsbilder erfordern unterschiedliche Vorgehensweisen bei der beruflichen Rehabilitation. Deshalb bietet das Reha-Zentrum spezielle Qualifizierungsangebote, die auf Erkrankungen wie Aphasie oder Hörbehinderungen abgestimmt sind.

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Integrative Berufliche Rehabilitation von Personen mit Aphasie (IBRA)

Aphasie ist eine Sprachstörung, die in Folge einer Schädigung der linken Gehirnhälfte, zum Beispiel nach einem Schlaganfall oder Schädel-Hirn-Traum, auftritt. Die Betroffenen sind meist nicht in ihrer Intelligenz beeinträchtigt, haben aber Probleme beim Sprechen, Verstehen, Lesen, Schreiben oder auch Rechnen. Aufgrund der Erkrankungen können viele Aphasiker ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben, auch wenn sie wieder arbeitsfähig sind. Für diese Menschen bietet das Berufsförderungswerk Nürnberg die Integrative Berufliche Rehabilitation von Personen mit Aphasie, kurz IBRA.

Das Ziel des beruflichen Rehabilitationsangebotes ist eine dauerhafte Integration in den ersten Arbeitsmarkt - und der damit verbundenen selbstbestimmten Teilhabe an der Gesellschaft. Die Teilnehmenden erlernen Strategien, die ihnen helfen, ohne oder mit reduziertem Sprechvermögen mit der beruflichen Umwelt zu kommunizieren. Danach absolvieren sie eine Umschulung in den regulären Ausbildungsgruppen. IBRA ist im Rahmen eines Modellprojektes entstanden und gehört inzwischen zum Regelangebot des Berufsförderungswerks Nürnberg.

Integrative Berufliche Rehabilitation von Personen mit Hörbehinderung (IBRH)

Mündliche Kommunikation ist eine wichtige Voraussetzung nahezu aller Arbeitsabläufe. Umso schwerer haben es Menschen mit Hörbehinderung, im Berufsleben zu bestehen. Die Integrative Berufliche Rehabilitation von Personen mit Hörbehinderung, kurz IBRH, richtet sich an schwerhörige Menschen, die ihren alten Beruf nicht mehr ausüben können.

Das Berufsförderungswerk begleitet die Betroffenen auf ihrem Weg zurück in die Berufstätigkeit. Nach einer Eignungsprüfung erhalten die Teilnehmenden eine hörtechnische Grundqualifizierung, bei der die Entwicklung einer individuellen Hörtaktik im Vordergrund steht. Die anschließende Umschulung findet zusammen mit der regulären Ausbildungsgruppe im jeweiligen BFW-Lernbetrieb statt. Dabei kommen verschiedene besondere Hilfen zum Einsatz, die das Lernen in der Gruppe erleichtern.

Weitere Unterstützungsangebote

Neben der Umschulung gibt es eine Vielzahl weiterer Unterstützungsangebote, die den beruflichen Wiedereinstieg erleichtern können.

Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)

Schon während der Krankschreibung ist eine stufenweise Wiedereingliederung als eine Maßnahme der Medizinischen Rehabilitation (sog. Hamburger Modell) möglich. Damit können arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach längerer schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung herangeführt und so der Übergang zur vollen Berufstätigkeit erleichtert werden. Die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung ist abhängig vom individuellen gesundheitlichen Zustand. Sie kann bis zu sechs Monate beanspruchen, dauert in der Regel aber vier bis sechs Wochen. Ansprechpartner für das Hamburger Modell sind die Krankenkassen, die Agentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger oder Rentenversicherungsträger, die Sozialberatung der Reha-Klinik, der behandelnde Arzt und der Arbeitgeber.

Individuelle Betriebliche Qualifizierung im Rahmen unterstützter Beschäftigung

Sie möchten gerne arbeiten, fühlen sich aber wegen Ihrer Behinderung einer formellen Ausbildung nicht gewachsen? Mit einer Individuellen Betrieblichen Qualifizierung im Rahmen unterstützter Beschäftigung erlernen Sie eine Tätigkeit direkt am Arbeitsplatz: mit genau der Unterstützung, die Sie brauchen.

Integration in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Rahmen Unterstützter Beschäftigung (IsB-UB)

Sie möchten arbeiten, fühlen sich aber wegen Ihrer Behinderung einer Tätigkeit nicht gewachsen? Mit der Integration in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Rahmen Unterstützter Beschäftigung (IsB-UB) finden Sie einen Arbeitsplatz, der genau auf Ihre Fähigkeiten zugeschnitten ist - in netten Teams und einem verständnisvollen Umfeld.

Schwerbehindertenrecht

Die Sicherung des Arbeitsplatzes ist das zentrale Anliegen des Schwerbehindertengesetzes. Behinderte haben eine besondere Rechtsposition z. B. in bezug auf Auswahl und Ausgestaltung ihres Arbeitsplatzes, Leistungsanforderungen, berufliche Förderung usw. Der Bestand des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten ist besonders geschützt durch den Kündigungsschutz, wobei dieser erst nach einer mindestens sechsmonatigen Beschäftigungszeit wirksam wird.

Die Hauptfürsorgestelle bzw. die örtlichen Fürsorgestellen bei Ihrer Stadt- und Gemeindeverwaltung haben die Aufgabe, bestehende Arbeitsverhältnisse zu sichern. Es ist beispielsweise möglich, Zuschüsse zu zahlen, wenn Ihr Arbeitsplatz behindertengerecht ausgestattet bzw.

Während des Übergangs in einen neuen Beruf kann das Arbeitsamt mit Zuschüssen zur Einarbeitung und Probebeschäftigung seinen Beitrag dazu leisten.

Beratung und Information

Wenn Sie eine Umschulung planen, ist eine sehr gute Beratung wirklich wichtig. Die Unfall- und Rentenversicherungen sowie die Arbeitsagentur / das Arbeitsamt beraten Sie zu Themen wie Umschulung mit 40 oder Förderung mit Bildungsgutschein.

Ausführliche und verständliche Informationen finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Neben vielen Informationen finden Sie auf ihrer Internetseite den Kontakt zu der für Sie zuständigen Arbeitsagentur.

Das wohl umfangreichste unabhängige Informationsangebot finden Sie bei REHADAT: 14 Internetportale, Publikationen, Apps und Seminare rund um die berufliche Teilhabe. Alle Angebote sind barrierefrei und kostenlos zugänglich. REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln, gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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