Verbeamtung bei Multipler Sklerose: Voraussetzungen und Möglichkeiten

Viele Berufe im öffentlichen Dienst, wie im Lehramt, im Polizeiwesen oder in der Verwaltung, bieten die Möglichkeit der Verbeamtung auf Lebenszeit. Diese bringt zwar viele Vorteile mit sich, ist aber auch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Insbesondere die gesundheitliche Eignung spielt eine entscheidende Rolle.

Vorteile der Verbeamtung auf Lebenszeit

Verbeamtete auf Lebenszeit profitieren von einem guten Gehalt, einer höheren Rente und genießen nahezu Unkündbarkeit. Diese Vorteile sind jedoch mit strengen Vorgaben verbunden.

Gesundheitliche Eignung als Hürde

Zukünftige Beamte müssen neben der fachlichen auch die gesundheitliche Eignung mitbringen. Eine Amtsärztin oder ein Amtsarzt muss bescheinigen, dass der Job mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ausgeübt werden kann. Für Menschen mit Multipler Sklerose (MS) bedeutete diese Prüfung in der Vergangenheit oft die Ablehnung ihres Antrags auf Verbeamtung.

Aktuelle Entwicklungen und Möglichkeiten

Mittlerweile gibt es aber auch für MS-Betroffene Möglichkeiten, Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit zu werden. MS-Betroffene mit leichten Verläufen und geringen Einschränkungen sollten sich zunächst an ihre Neurologin oder ihren Neurologen wenden. Eventuell kann dort aufgrund des bisherigen Krankheitsverlaufs eine günstige Prognose für die Dienstfähigkeit abgegeben werden.

Sonderregelung für Schwerbehinderte

Eine besondere Regelung gilt für Betroffene mit Schwerbehinderung, also mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent. Hier genügt es, wenn die Amtsärztin oder der Amtsarzt den Bewerbenden eine voraussichtliche Dienstfähigkeit über mehrere Jahre bescheinigt und nicht bis zum Rentenalter. MS-Betroffene mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 Prozent können bei der Arbeitsagentur eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen.

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Fallbeispiele und Gerichtsurteile

Wie der Fall eines an MS erkrankten Lehrers in Hessen zeigt, können Betroffene so eine Verbeamtung auf Lebenszeit durchsetzen. Das Hessische Landessozialgericht ebnete einem MS-betroffenen Lehrer über eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten den Weg zu einer Verbeamtung.

Auch andere Gerichte haben in den vergangenen Jahren in mehreren Entscheidungen Personen mit Multipler Sklerose das Recht auf eine Verbeamtung zugesprochen.

Individuelle Beurteilung und Rechtslage

Die Rechtslage ist nicht immer eindeutig und unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern. Letztlich wird immer der individuelle Krankheitsverlauf beurteilt.

Voraussetzungen für die Verbeamtung

Neben der gesundheitlichen Eignung müssen Beamtenanwärter auch die notwendige fachliche Qualifikation nachweisen. Daran scheiterten in der Vergangenheit regelmäßig Anträge von Personen mit MS auf Verbeamtung, da der Nachweis einer voraussichtlich lebenslangen Diensttauglichkeit gefordert wurde.

Günstige fachärztliche Prognose

Personen mit einem leichten Verlauf ohne, bzw. mit nur geringen MS bedingten Einschränkungen und einer günstigen fachärztlichen Prognose hinsichtlich des weiteren Verlaufs ihrer Erkrankung können verbeamtet werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart geht in einem solchen Fall davon aus, dass zwar nicht mit absoluter Sicherheit, jedoch mit ausreichender Wahrscheinlichkeit eine vorzeitige Dienstunfähigkeit ausgeschlossen werden kann. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen. Wer zu dieser Personengruppe gehört, hat also gute Chancen durch Vorlage eines positiv prognostischen Gutachtens eines Neurologen verbeamtet zu werden.

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Schwerbehindertenausweis und Gleichstellung

Eine weitere Möglichkeit besteht durch die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises. Wie oben bereits dargestellt besteht für Schwerbehinderte ja eine niedrigere Zugangshürde hinsichtlich der Prognose der Diensttauglichkeit. Über eine Schwerbehinderung kann sicherlich häufig eine Verbeamtung erreicht werden.

Personen, die keinen Schwerbehindertenausweis haben, bei denen aber ein Grad der Behinderung von mindestens 30 anerkannt wurde, haben im Rahmen eines Antrags auf Verbeamtung Anspruch auf eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten über die Arbeitsagentur. Dies hat das Hessische Landessozialgericht im Falle eines an MS erkrankten Lehrers entschieden.

Die Arbeitsagentur hatte zuvor eine Gleichstellung abgelehnt, mit der Begründung, dass eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis möglich wäre und somit die Voraussetzung für eine Gleichstellung, nämlich die Schaffung oder Erhaltung eines geeigneten Arbeitsplatzes, nicht gegeben wäre. Das Gericht führte dazu aus, dass hinsichtlich des geeigneten Arbeitsplatzes auf die Tätigkeit als Lehrer im Beamtenverhältnis abzustellen ist und deshalb ein Anspruch auf Gleichstellung besteht. Dies ist sicherlich auch auf andere Berufsfelder übertragbar, die üblicherweise im Beamtenverhältnis ausgeübt werden.

Gesundheitliche Eignung im Detail

Der Zugang zu einem öffentlichen Amt richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, wie es sich unmittelbar aus Art. 33 Abs. 2 GG ergibt. Von besonderer Bedeutung ist das Element der Eignung, die sich aus geistigen, körperlichen, psychischen und charakterlichen Eigenschaften eines Bewerbers zusammensetzt.

Die gesundheitliche Eignung wird als Voraussetzung für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder auf Probe herangezogen.

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Das BVerwG hat im Jahr 2013 definiert, dass ein Bewerber gesundheitlich erst dann nicht mehr als geeignet anzusehen ist, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder von regelmäßigen erheblichen krankheitsbedingten Ausfallzeiten über Jahre hinweg auszugehen ist.

Amtsbezogenheit der gesundheitlichen Eignung

Die Frage der gesundheitlichen Eignung hängt von vielen Faktoren ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Im Einzelfall kann auch die beabsichtigte konkrete dienstliche Tätigkeit der gewählten Laufbahn bei der Bewertung, ob die Bewerber*innen den gesundheitlichen Anforderungen des statusrechtlichen Amtes dauerhaft gewachsen sein werden, Berücksichtigung finden.

Dies leuchtet ein, denn schließlich kommen auf eine Richterin mit einem festen Arbeitsplatz andere Anforderungen zu als bei einer Tätigkeit im diplomatischen Dienst des Auswärtigen Amtes, bei dem auch eine uneingeschränkte Reisefähigkeit bestehen muss. Noch deutlicher wird dies am Beispiel einer Polizeidienstfähigkeit als gesteigerte Form einer gesundheitlichen Eignung.

Der Vollzugsdienst als Polizeibeamter/in stellt höhere körperliche Anforderungen an Bewerber*innen, als dies bei einer Tätigkeit im höheren Dienst der Finanzverwaltung erforderlich ist. Die gesundheitliche Eignung orientiert sich also nicht nur an der Person, sondern auch am spezifischen Amt, in dem man tätig werden möchte.

Erheblichkeit von gesundheitlichen Beeinträchtigungen

Nicht alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Erkrankungen stehen einer Verbeamtung entgegen, also eine gewisse Erheblichkeit bestehen muss. Hier sind zunächst verschiedene Arten von Erkrankungen zu unterscheiden: bereits aufgetretene Erkrankungen, bestehende oder chronische Krankheitsbilder, aber auch Veranlagungen oder mögliche Gefahren von Begleiterkrankungen, und schließlich auch Auswirkungen von Behinderungen, die nicht notwendigerweise auch eine Erkrankung darstellen müssen.

Kernfrage ist immer, ob eine bereits aufgetretene Erkrankung, eine Veranlagung oder eine drohende Begleiterkrankung mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit (also deutlich mehr als 50%) zu einem vorzeitigen Arbeitsausfall führen könnte.

Chronische Erkrankungen im Kontext der Verbeamtung

Während eine einmalig aufgetretene oder eine aktuell bestehende Erkrankung noch kein Hindernis für eine Verbeamtung bedeuten muss, so führen chronische Erkrankungen sehr häufig zu der Feststellung der mangelnden gesundheitlichen Eignung. Bei einer entzündlichen Erkrankung des Nervensystems (z. B. Multiple Sklerose) oder bei entzündlichen Erkrankungen des Skelettsystems (wie etwa Morbus Bechterew, Rheuma) scheint die Frage der gesundheitlichen Eignung schnell zum Nachteil des Bewerbers geklärt.

Doch was ist mit schwachen Verlaufsformen oder anderen chronischen Erkrankungen, die mit einer entsprechenden Medikation eingestellt werden können? Zu denken sei hier nur an eine chronische Verlaufsform einer Migräne, Erkrankungen der Schilddrüse (Hashimoto-Thyreoiditis) oder auch einer Diabetes.

Prognoseentscheidung bei chronischen Erkrankungen

Im Bereich der chronischen Erkrankungen gilt umso mehr der konkrete Einzelfall der Bewerber*innen und der Blick auf die konkrete Laufbahn, die eingeschlagen werden soll. Eine rheumatische Erkrankung muss die Dienstfähigkeit auf Dauer nicht beeinträchtigen, auch wenn die Erkrankung bei zunehmender Verschlechterung vielleicht Modifikationen der Arbeitsplatzumgebung erforderlich macht.

Eine gut eingestellte Diabetes muss zu keinen Auswirkungen führen, kann aber die Ausübung eines konkreten Amtes unmöglich machen (beispielsweise in Sicherheitsbereichen). Die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung ist immer eine Prognoseentscheidung, die durch einen Amtsarzt getroffen wird.

Für manche Erkrankungen sind die Prognosen eher schlecht, wie etwa bei der Multiplen Sklerose, bei anderen eher neutral, wie bei einer Schilddrüsenerkrankung. Eine gute Hilfestellung für eine eigene Einschätzung bieten hier die medizinischen Leitlinien, die für fast jede Erkrankung verfügbar sind und die auch Ausführungen zu Prognosen zu einem Krankheitsverlauf beinhalten.

Psychiatrische Beschwerdebilder und Verbeamtung

Zu den chronischen Erkrankungen zählen auch fast alle psychiatrischen Beschwerdebilder. Auch hier gilt es, einen genauen Blick auf diese Beeinträchtigungen zu werfen und genau zu untersuchen, in welchen Zusammenhang Diagnosen gestellt worden sind. Während einmalige, in einem direkten Zusammenhang mit einem auslösenden Ereignis stehende psychische Erkrankungen einer gesundheitlichen Eignung nicht entgegenstehen müssen, scheidet eine Verbeamtung in der Regel in den Fällen aus, in denen tatsächlich von einer chronischen Form gesprochen werden kann.

Episodische Erkrankungen

Nicht selten kommt es auch vor, dass ein Bewerber während der Einstellungsuntersuchung erstmals von „seiner“ psychischen Erkrankung erfährt. War er bisher der Überzeugung, dass er etwa wegen Nervosität und Schlafstörungen doch nur Baldrian und Johanniskraut genommen habe, so hat der Hausarzt hier vielleicht - ohne Wissen des Bewerbers - die Diagnose einer psychischen Erkrankung gegenüber der Krankenkasse abgerechnet.

Dies muss dann klargestellt werden, eine vorherige Kenntnis der eigenen Arztunterlagen ist unbedingt anzuraten. Eine psychiatrische Symptomatik hat häufig einen Auslöser, wie etwa einen Trauerfall, eine Trennung oder besonders belastende Situationen wie Prüfungsphasen oder auch traumatische Erlebnisse.

Nicht selten wirken hier mehrere Ursachen zusammen, die erst zu einer Belastungsreaktion führen. Solche Phasen können überwunden werden, sie treten dann später mit einer ausreichend hohen Wahrscheinlichkeit nicht wieder auf. Eine gesundheitliche Eignung kann dann durchaus attestiert werden.

Manifeste Erkrankungen

Von den episodischen Erkrankungen sind jedoch manifeste psychischen Erkrankungen, wie wiederholt auftretende Depressionen oder psychotische Zustände, zu unterscheiden. Diese sind zumeist unberechenbar, leider auch für den Facharzt. Prognosen über einen weiteren gesundheitlichen Verlauf können in diesen Fällen nur selten abgegeben werden und es muss auf statistische Annahmen zurückgegriffen werden.

Die Tätigkeit im öffentlichen Dienst erfordert häufig auch eine besondere psychische Belastbarkeit und psychiatrische Erkrankungen stellen die häufigste Ursache einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit dar. Daher hält sich allgemein die Motivation eines Dienstherren zur Übernahme eines entsprechend veranlagten Bewerbers in das Beamtenverhältnis sehr in Grenzen.

Sonderfall körperliche Zustände: BMI und Adipositas

Als Kriterium einer gesundheitlichen Eignung wird auch immer wieder der Body-Mass-Index (BMI) herangezogen. Diese Maßzahl soll eine Aussage darüber treffen, ob eine Person normalgewichtig ist oder ob bei einer Person ein Übergewicht vorliegt, das in Form einer Adipositas als behandlungsbedürftige Erkrankung gilt. Der bloße Wert des BMI ist trügerisch, denn besonders trainierte Kraftsportler haben schnell einen bedenklichen BMI, ohne tatsächlich übergewichtig zu sein. Auch dies wird mitunter übersehen.

Während vor der Entscheidung des BVerwG im Jahr 2013 ab einem BMI von 35 automatisch die mangelnde Eignung angenommen wurde, muss heute ein genauer Blick auf den Einzelfall geworfen werden. Werte ab einem BMI von 30 sind nur noch als Anhaltspunkt zu sehen, dass eine Adipositas bestehen könnte. Relevant werden dann die Anamnese des Bewerbers, seine bisherige Krankheitsgeschichte und vielleicht sogar schon bestehende Erkrankungen des Bewerbers.

So kann auch bei einem hohen BMI noch die Möglichkeit der Verbeamtung bestehen, wenn keine familiäre Veranlagung, keine schon bekannte Diabetes oder ein vorhandener Bluthochdruck als weitere Risikofaktoren hinzutreten. In Grenzfällen kann eine kurzfristige Senkung des BMI durch Diäten eine gesundheitliche Eignung retten, während ein BMI ab 40 in der Regel nicht einmal weitere Prüfungen erfordert und die Bewerbung gleich abgelehnt werden kann.

Sonderfall Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt - diesen Text enthalten fast alle Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst. Ist das Bestehen einer Schwerbehinderung also ein Vorteil auf dem Weg in die Verbeamtung?

Auch hier kommt es wieder auf den Einzelfall an, was sich am einfachsten an einem Beispiel erklären lässt: ein querschnittsgelähmter Bewerber hat keine Einschränkungen bis auf die Tatsache, dass er nicht laufen kann und ein besonderer Arbeitsplatz erforderlich ist. Für ihn bestehen fast alle Möglichkeiten einer Beschäftigung im höheren Dienst, sofern der konkrete Dienstposten diese Flexibilität zulässt.

Er könnte aber keine Tätigkeit ausüben, die eine volle körperliche Leistungsfähigkeit voraussetzt. Ist die konkrete Tätigkeit, bzw. die konkrete Laufbahn grundsätzlich auch Personen mit Handicap möglich, dann gelten für sie geringere Anforderungen an eine gesundheitliche Eignung, als diese an „gesunde“ Bewerber gestellt werden.

Neben der Bevorzugung bei ansonsten gleicher fachlicher Eignung soll dies Nachteile kompensieren, die aus der Behinderung resultieren. Keinesfalls aber soll ein Vorteil entstehen, der mit der Behinderung nicht im Zusammenhang besteht. Dies wäre mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar.

Die amtsärztliche Untersuchung

Jede/r angehende Beamtin und Beamte muss sich vor der endgültigen Verbeamtung einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen. Bei „Nichtbestehen“ sinken die Chancen auf die gewünschte Beamtenstatus. Der Termin wird in der Regel über das zuständige Gesundheitsamt vergeben, sobald Ihnen die Untersuchungsanordnung vorliegt. Es geht lediglich darum, die Dienstfähigkeit für Ihre zukünftige Beamtenlaufbahn festzustellen.

Warum ist eine amtsärztliche Untersuchung Pflicht?

Der Übergang in den Beamtenstatus ist gesetzlich geregelt und muss nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen. Da eine Verbeamtung auf Lebenszeit gilt, muss sich der Dienstherr - also Ihr Arbeitgeber - zuvor rückversichern, dass Sie gesundheitlich in der Lage sind, Ihrem Beruf lange genug ohne Einschränkungen auszuüben. Durch das ärztliche Gutachten soll feststellt werden, wie hoch das Risiko einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze ist. Diese Bescheinigung muss also bei Übernahme ins Verhältnis Beamter bzw. Beamtin auf Probe vorgelegt werden.

Wann ist man gesundheitlich geeignet für eine Verbeamtung?

Bei der amtsärztlichen Untersuchung wird geprüft, ob Ihr Gesundheitszustand den Anforderungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis genügt. Das Gesundheitszeugnis dient jedoch nur als Entscheidungshilfe für den jeweiligen Dienstherren. Denn weder die „gesundheitliche Eignung“ noch die Ausschlusskriterien sind eindeutig definiert und immer im Zusammenhang mit dem Arbeitsfeld zu setzen. Hier kann Ihre körperliche Verfassung anders bewertet werden - gerade was die psychische Belastungsfähigkeit angeht.

Ablauf der amtsärztlichen Untersuchung

Der Ablauf der Untersuchungen sowie die spätere Gewichtung der Ergebnisse können sich von Arzt zu Arzt, aber auch in den einzelnen Bundesländern leicht unterscheiden.

Zu Beginn müssen Sie - wie bei jedem anderen Arzt - einen Fragebogen zu ihrer Person ausfüllen. In jedem Fall sollten Sie diesen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Werden wichtige Information verschwiegen oder nachweislich falsche Angaben gemacht, kann Sie das später Ihren Beamtenstatus oder sogar den Job kosten.

Typische Fragen beim Amtsarzt:

  • die persönliche Krankengeschichte
  • bestehende Beschwerden
  • zurückliegende Krankenhausaufenthalte
  • frühere Operationen
  • ernsthafte Erkrankungen in der Familie
  • Medikamenteneinnahme
  • Nikotin- und Alkoholkonsum
  • Drogenkonsum
  • sportliche Aktivitäten

Typische Untersuchungen beim Amtsarzt:

  • Sehtest
  • Hörtest
  • Testen von Reflexen
  • Abhören und Abklopfen verschiedener Körperpartien
  • Messung von Puls und Blutdruck
  • Lungenfunktionstest
  • Blick in Mund und Rachen
  • Urinprobe
  • Blutprobe
  • Ruhe-EKG
  • Messung von Körpergröße und Gewicht (BMI)
  • Überprüfung des Gleichgewichtssinns und der Koordination

Mythen rund um den Besuch beim Amtsarzt

  • Der Amtsarzt ist besonders kritisch bei Übergewicht und Untergewicht: Beamtenanwärter/innen mit leichtem Übergewicht steht einer Verbeamtung in der Regel nichts im Wege. Die Bewertung des Ergebnisses ist allerdings immer abhängig von dem angestrebten Dienst.
  • Mit Schwerbehinderung hat man keine Aussicht auf eine Verbeamtung: Auch mit einer Schwerbehinderung ist es möglich, als Beamter bzw. Beamtin eingestellt zu werden. Mit einer Schwerbehinderung müssen Sie nur das Mindestmaß an körperlicher Eignung für Ihren jeweiligen Dienst erfüllen.
  • Mit Vorerkrankung oder chronischer Krankheit hat man schlechte Chancen: Auch chronische Erkrankungen oder Vorerkrankungen stellen nicht zwangsläufig ein Hindernis für die Beamtenlaufbahn dar. Die amtsärztliche Untersuchung wird trotzdem sehr häufig bestanden und die Dienstfähigkeit nicht in Frage gestellt.

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