Epilepsie, auch bekannt als Fallsucht, ist eine neurologische Erkrankung, die durch wiederholte epileptische Anfälle gekennzeichnet ist. Diese Anfälle entstehen durch plötzliche, synchrone Entladungen von Nervenzellen im Gehirn, ähnlich wie Blitze bei einem Gewitter. Die Ursachen für Epilepsie sind vielfältig und reichen von genetischen Faktoren bis hin zu erworbenen Hirnschädigungen. Die Diagnose Epilepsie kann weitreichende Folgen für das Leben der Betroffenen haben, von Einschränkungen in der Berufswahl bis hin zu sozialen Stigmatisierungen. Trotz dieser Herausforderungen ist Epilepsie in vielen Fällen gut behandelbar, und viele Betroffene können ein normales Leben führen.
Was ist Epilepsie?
Von Epilepsie spricht man, wenn zwei epileptische Anfälle ohne erkennbare Auslöser stattgefunden haben oder ein Anfall, bei dem es Hinweise für eine Neigung zu weiteren Anfällen gibt. Ein einzelner Anfall bedeutet noch keine Epilepsie und kann bei ausreichend hoher Reizung des Gehirns, beispielsweise durch Schlafentzug, Sauerstoffmangel, Fieber oder Alkoholentzug jeden treffen, man spricht dann von einem Gelegenheitsanfall. Die häufigsten Gelegenheitsanfälle im Kleinkindalter sind die Fieberkrämpfe.
Bei einer Epilepsie befinden sich Nervenzellen des Gehirns andauernd oder bei bestimmten auslösenden Reizen in einem Zustand, der plötzlich auftretende Funktionsstörungen, sogenannte epileptische Anfälle, auslösen kann. Diese Anfälle kommen durch plötzliche, synchrone Entladungen von Nervenzellen - ähnlich Blitzen bei einem Gewitter - in einem entweder begrenzten Bereich der Hirnrinde oder im Bereich beider Hirnhälften zustande. Als Folge kommt es entweder zu immer gleich verlaufenden Verhaltensänderungen des Patienten oder zu einer Störung seiner Befindlichkeit und seines Bewusstseins.
Ursachen von Epilepsie
Die Ursachen für Epilepsie sind vielfältig. Sie reichen von:
- angeborenen, erblich bedingten Hirnschädigungen oder Syndromen
- Störungen des Gehirnstoffwechsels
- Hirnmissbildungen
- Hirntumoren
- Entzündungen des Gehirns
- Schädigungen in den hirnversorgenden Gefäßen (Gefäßfehlbildungen, Engstellungen der Gefäße)
- Schlaganfällen
- Kopfverletzungen
Formen epileptischer Anfälle
Das Spektrum der Anfallserscheinungen reicht von einem nur für den Patienten spürbaren Anfallsvorgefühl (Aura) bis hin zu einem sehr bedrohlich erscheinenden großen Anfall, der mit Zuckungen des gesamten Körpers und komplettem Bewusstseinsverlust ("Grand mal") einhergeht. Epileptische Anfälle können von wenigen Sekunden bis mehrere Minuten dauern, in der Regel sind es 1,5 bis 2 Minuten. Nach dem Anfall hat der Patient oft das Bedürfnis zu schlafen und ist häufig verwirrt, was manchmal wenige Minuten, aber auch bis zu 24 Stunden andauern kann. Dieser postiktale Zustand kann darüber hinaus gekennzeichnet sein durch depressive oder aggressive Stimmungen, Sprachstörungen, manchmal aber auch Lähmungserscheinungen.
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- Aura: Vor dem sichtbaren Anfall berichtet der Patient manchmal über eine sogenannte Aura, ein Anfallsvorgefühl, das bereits Teil des epileptischen Anfalls ist und sich z.B. als aufsteigendes Unwohlsein, Sprachstörung, Schwindel oder Gedächtnisstörung zeigen kann. Manchmal ist die Aura aber auch das einzige spürbare Zeichen eines epileptischen Anfalls.
- Fokaler Anfall: Manchmal ist der Anfall äußerlich kaum erkennbar, wenn der Betroffene z.B. nur eine seltsame Armhaltung zeigt, verbunden mit starrem Blick, Verharren, Nicht-Ansprechbarkeit und Kauen oder Schmatzen. Solche Anfälle werden "fokale Anfälle" genannt und beruhen auf einer Funktionsstörung eines begrenzten Gewebebereichs des Gehirns, dem "Epilepsieherd".
- Generalisierter Anfall, Grand-Mal-Anfall: Der generalisierte Anfall sieht oft lebensbedrohlich für Außenstehende aus und schockiert sie: der Atem der Krampfenden kann stocken, die Augen blicken starr, der Körper kann rhythmisch zucken oder auch ganz verkrampft sein. Beim Anfall kommt es nicht selten zu Urinabgang oder Zungenbiss - kurz: die Körperkontrolle geht verloren. Dennoch schämen sich viele Patienten, auch wenn sie diesen Kontrollverlust nicht beeinflussen können. In der Bevölkerung ist die Erkrankung hauptsächlich wegen dieser Grand-Mal-Anfälle seit Jahrhunderten mit Vorurteilen besetzt. Der Anfall schockiert.
- Status epilepticus: Dies ist ein lang andauernder Anfallszustand, von dem man spricht, wenn mehrere Anfälle aufeinander folgen, ohne dass sich der Patient dazwischen erholen könnte, oder wenn ein einziger Anfall länger als 20 Minuten dauert. Bei dieser Form des Anfallsverlaufs besteht die Gefahr, dass eine nicht mehr reparable Schädigung des Gehirns auftritt.
- Myoklonien und Myoklonische Anfälle: Diese kurzen, einzelnen, unwillkürlichen Zuckungen einzelner Muskelgruppen oder einer Vielzahl von Muskeln sind oft Phänomene bei genetisch bedingten Epilepsien oder Epilepsiesyndromen und entstehen durch epileptische Reizung der Großhirnrinde.
- Absencen: Sekunden bis Minuten dauernde Zustände mit Bewusstseinstrübung und meist starrem Blick. Dieser Begriff wird im Zusammenhang mit generalisierten Epilepsien verwendet.
Auswirkungen auf den Alltag
Die Diagnose der Erkrankung Epilepsie hat oft weit reichende Folgen für das alltägliche Leben:
- Die Berufswahl kann eingeschränkt sein, insbesondere Berufskraftfahrer sind mit einem Schlag berufsunfähig.
- Die Mobilität mit dem PKW ist durch zunächst begrenztes Fahrverbot erst einmal aufgehoben.
- Ein Kinderwunsch muss nun - hauptsächlich aufgrund der eventuell notwendigen Medikation - geplant werden.
- Begleiterkrankungen, wie Depressionen, Angststörungen oder Gedächtnisstörungen sind bei Epilepsie häufig. Eine psychiatrische und/oder psychotherapeutische Mitbehandlung ist in vielen Fällen zur Erhaltung der Lebensqualität notwendig.
Untersuchungen bei Epilepsie
Die erste und wichtigste Untersuchung ist die Befragung des Patienten und der Augenzeugen des Anfallsereignisses, welche Vorgefühle eventuell den Anfall angekündigt haben, was der Patient noch selbst von dem Ereignis weiß, welche sichtbaren Phänomene sich abspielten. Dabei werden wichtige Informationen erhoben, die manchmal schon allein eine Verdachtsdiagnose begründen können, aber weiter ergänzt werden müssen durch neurologische und technische Untersuchungen.
Die wichtigsten technischen Untersuchungen bei Verdacht auf Epilepsie sind:
- Hochauflösende Magnetresonanztomografie des Gehirns: In der Magnetresonanztomografie des Gehirns (craniales MRT oder cMRT, veraltet: Kernspintomographie) werden die Bilder durch starke Magnetfelder erzeugt. Für spezielle Fragestellungen steht die funktionelle Magnetresonanztomografie (fMRT) zur Verfügung. Insbesondere können dabei vor einer Epilepsiechirurgie (siehe unten) spezielle Hirnfunktionen den zugehörigen Rindenarealen zugeordnet werden.
- EEG-Diagnostik, Ableitung von Hirnströmen: Durch eine Elektroenzephalographie (EEG) kann die Bereitschaft des Gehirns zu epileptischen Entladungen direkt gezeigt werden. Je schneller nach einem Anfall eine EEG durchgeführt wird, umso höher die Chancen, Epilepsiepotentiale aufzuzeichnen. Dazu bekommt der Patient eine Haube mit Elektroden aufgesetzt, von denen die elektrische Oberflächenaktivität der Hirnrinde abgeleitet wird.
- Liquordiagnostik und Labordiagnostik: Zur Bestätigung eines Verdachts auf einen sogenannten Grand-Mal-Anfall werden bestimmte Blutwerte herangezogen (CK-Wert, Prolaktin), aber auch bei bekannter Epilepsie sind regelmäßige Blutuntersuchungen (Blutspiegelkontrollen) unverzichtbar, da einige der eingesetzten Medikamente den Stoffwechsel von Leber oder Niere beeinflussen. Die Hirnwasser-Entnahme (Liquordiagnostik) wird immer bei Verdacht auf ein akut entzündliches Geschehen (z.B. Gehirnentzündung) durchgeführt, aber auch im Verlauf der Erkrankung, wenn die Anfälle medikamentös nicht einstellbar sind oder andere Beschwerden wie Gedächtnisstörungen oder Depression hinzu treten.
- Spezielle Diagnostik: Sind Kernspintomographie und EEG-Untersuchungen unauffällig, gibt es weitere bildgebende Verfahren zur Lokalisierung des Epilepsieherdes. Diese sollten bei schwer behandelbarer Epilepsie angewendet werden und spezialisierten Einrichtungen vorbehalten sein, da die Interpretation der Ergebnisse einer großen Expertise bedarf.
- Neuropsychologische Tests: Einbußen in Gedächtnis und Konzentration durch die individuelle Behandlung können erfasst und im Verlauf kontrolliert werden. Darüber hinaus können die Auswirkungen der Erkrankung auf den Lebensalltag der Patienten in Tests gemessen und im Verlauf immer wieder kontrolliert werden. Diese Untersuchungen der Gedächtnis- und Sprachleistungen dienen der Beurteilung einer vorgeschlagenen Maßnahme, wie die eines epilepsiechirurgischen Eingriffs oder der Vertretbarkeit einer medikamentösen Behandlung.
- Eigene Videodokumentation per Smartphone: Im Zeitalter der Smartphones plädieren die Experten sehr dafür, dass Familienangehörige oder enge Freunde den Anfall des Betroffenen als Video aufnehmen und den behandelnden Ärzten zukommen lassen. Denn: Allein durch die Aufzeichnungen der sichtbaren Anfallsphänomene kann der Verdacht auf eine bestimmte Lokalisation des Epilepsieherds im Gehirn geäußert werden. Manchmal muss die Verdachtsdiagnose aber auch in Frage gestellt werden.
Behandlungsmöglichkeiten bei Epilepsie
Prinzipiell ist Epilepsie eine gut behandelbare Erkrankung. Circa 60-70 Prozent der Erkrankten werden durch eine für sie passende Behandlung langfristig anfallsfrei. Nach dem ersten Anfall kann, nach mehreren Anfällen sollte eine Therapie der Epilepsie begonnen werden.
- Akutbehandlung beim Anfall: Ein epileptischer Anfall ist normalerweise nach ca. 2-3 Minuten beendet und bedarf keiner Notfallmedikation. Dauert er länger, ist in jedem Fall professionelle Hilfe erforderlich. Als Außenstehender, der zu einem krampfenden Patienten kommt, ist es zunächst wichtig, Ruhe zu bewahren und den Patienten zu "sichern". Das kann bedeuten, spitze Gegenstände außer Reichweite zu bringen und den Notarzt zu rufen. Krampflösende Medikamente aus der Gruppe der Benzodiazepine werden zur Unterbrechung eines länger dauernden Anfalls oder einer Anfallsserie durch den Notarzt eingesetzt.
- Medikamentöse Behandlung: Antiepileptika (Medikamente gegen Epilepsie) wirken nicht anti-epileptisch im eigentlichen Sinne, sondern sind "nur" Anfallsblocker und sorgen dafür, dass die Krampfschwelle des Gehirns nicht mehr so niedrig ist wie im unbehandelten Zustand. Setzt man sie ab, sind im Allgemeinen erneut Anfälle zu erwarten. Daher ist es oft lebenswichtig, Medikamente nur in Absprache mit dem behandelnden Neurologen um- oder abzusetzen. Die ausführliche Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen, über Wirkung und Chancen mit dem Präparat ist Grundlage für eine langfristig erfolgreiche Therapie. Gerade spezielle Patientengruppen, wie Schwangere, ältere Patienten oder Kinder, bedürfen einer besonderen Überprüfung der Medikation hinsichtlich Verträglichkeit, Nebenwirkung und Wechselwirkung mit anderen Präparaten - vor allem, wenn weitere Erkrankungen vorliegen. Bei schwer behandelbaren Epilepsien oder Epilepsiesyndromen existieren noch alternative medikamentöse Behandlungsansätze aus der Gruppe der Immunsuppressiva. Die Indikationsgebiete hierfür sind streng begrenzt. Diagnosestellung und Einsatz solcher Medikamente ist spezialisierten Epilepsiezentren vorbehalten.
- Neurostimulation:
- Vagusnervstimulation (VNS): Die Vagusnervstimulation beruht auf der regelmäßigen Reizung des linken Vagusnervs, die über einen implantierten Generator unterhalb des linken Schlüsselbeins standardisiert alle 5 Minuten für 30 Sekunden abgegeben und ins Gehirn weitergeleitet wird, wo epileptische Aktivität regional unterdrückt werden kann. Diese Methode ist seit fast 20 Jahren weltweit etabliert und zeigt gute Erfolge bei den schwer betroffenen Epilepsiepatienten. Langzeit-Untersuchungen zeigen, dass mehr als die Hälfte der Patienten eine deutliche Anfallsverbesserung um mehr als 50 Prozent zeigt und dass die Lebensqualität durch deutliche Stimmungsverbesserungen sowie Verbesserungen der Aufmerksamkeit und der motorischen Fähigkeiten steigt.
- Tiefe Hirnstimulation: Die tiefe Hirnstimulation ist ein Verfahren, das erst seit wenigen Jahren zur Behandlung zur Verfügung steht. Dabei werden Elektroden in bestimmten Hirnbereichen operativ eingepflanzt, die regelmäßig elektrische Impulse aussenden und damit eine Verbesserung der Anfallssituation erzielen können.
- Transcutane Vagusnervstimulation (T-VNS): Die Wirksamkeit der transcutanen Vagusnervstimulation wird derzeit in Deutschland und Österreich im Rahmen einer Studie untersucht und Versicherten mit schwer behandelbarer Epilepsie in einem aktuell laufenden Projekt angeboten. Diese Methode beruht auf der äußeren Reizung eines Nerves, der die Ohrmuschel versorgt und ein Teilast des "Vagusnerven" ist. Eine Untersuchung konnte zeigen, dass regelmäßige Stimulationen über die Ohrelektrode, die der Patient selbst ein- und ausschalten sowie fein regulieren kann, die Anfallsaktivität unterdrücken kann.
- Epilepsiechirurgie: Bei schwer von Epilepsie Betroffenen kann im Rahmen eines stationären Aufenthaltes in einem Epilepsiezentrum geklärt werden, ob ein operativer Eingriff zur Behandlung der Epilepsie möglich ist und mit welchen Chancen auf Heilung oder Besserung der Symptome, aber auch mit welchen Risiken (Sprachstörungen, Lähmungen, usw.) zu rechnen ist. Die Anzahl der epilepsiechirurgischen Operationen in Deutschland pro Jahr ist überschaubar und den epileptologischen Spezialeinrichtungen vorbehalten, die z. B. über einen ausreichenden Erfahrungshintergrund verfügen sollten. Ziel der Operation ist, den Epilepsieherd vollständig zu entfernen, ohne wichtige Gehirnfunktionen zu schädigen. Eine frühe Entscheidung für eine Operation kann den weiteren Lebensverlauf eines Patienten sehr positiv beeinflussen, vorausgesetzt, die Bedingungen für eine Operation sind erfüllt. Gerade im Kindesalter bedeutet eine Anfallsreduktion oder Anfallsfreiheit eine günstigere Entwicklung. Daher sollte die Abklärung, ob ein chirurgischer Eingriff für den Patienten in Betracht kommt, so früh wie möglich in einem dafür spezialisierten Zentrum vorgenommen werden.
Verlassen wegen Epilepsie: Eine Herausforderung in Partnerschaften
Die Diagnose Epilepsie kann nicht nur das Leben des Betroffenen, sondern auch das seiner Partnerin oder seines Partners beeinflussen. Die Angst vor Anfällen, die Notwendigkeit, im Notfall richtig zu reagieren, und die möglichen Einschränkungen im Alltag können eine Belastung für die Beziehung darstellen. Einige Menschen mit Epilepsie berichten von negativen Erfahrungen in Partnerschaften, in denen die Erkrankung zu Ablehnung oder gar zur Trennung geführt hat.
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Einige Betroffene berichten, dass Partner nach einem Anfall geschockt oder befremdet reagierten und Schwierigkeiten hatten, über die Erkrankung zu sprechen. In manchen Fällen führte dies dazu, dass sich die Betroffenen "mit anderen Augen" gesehen fühlten und eine emotionale Distanz entstand. Es gibt auch Berichte von Trennungen, bei denen die Epilepsie als (vermutlicher) Grund genannt wurde oder zumindest eine Rolle spielte. Die Angst vor der Erkrankung und die damit verbundenen Herausforderungen können dazu führen, dass Partner sich überfordert fühlen und die Beziehung beenden.
Es ist wichtig zu betonen, dass nicht alle Partnerschaften von diesen Problemen betroffen sind. Viele Menschen mit Epilepsie führen glückliche und erfüllte Beziehungen, in denen die Erkrankung kein Hindernis darstellt. Entscheidend ist, dass beide Partner offen über die Epilepsie sprechen, sich informieren und lernen, mit den Herausforderungen umzugehen. Eine liebevolle und unterstützende Partnerin oder ein Partner kann eine große Stütze im Leben mit Epilepsie sein.
Umgang mit Anfällen im Alltag
Viele Menschen sind unsicher, wie sie reagieren sollen, wenn jemand einen epileptischen Anfall hat. Dabei ist das richtige Verhalten gar nicht so kompliziert. Einige wenige Regeln können helfen:
- Ruhig bleiben: Grundsätzlich ist es am wichtigsten, ruhig zu bleiben und Betroffene vor Verletzungen zu schützen. Die meisten Anfälle sind nicht gefährlich und nach wenigen Minuten vorbei.
- Vor Verletzungen schützen: Wichtig ist vor allem, auf den Kopf zu achten. Man kann zum Beispiel eine Jacke oder ein Kissen unter den Kopf legen, die Brille abnehmen und gefährliche Gegenstände außer Reichweite bringen. Auf keinen Fall sollte die oder der Betroffene während des Anfalls festgehalten oder zu Boden gedrückt werden. Dem Anfall sollte man soweit es geht seinen Lauf lassen.
- Atemwege freihalten: Sitzt die Kleidung am Hals eng, sollte man sie lockern. Es kann passieren, dass sich der Betroffene auf die Zunge beißt. Dennoch sollte man während des Anfalls nicht den Mund öffnen oder einen Gegenstand zwischen die Zähne schieben. Nach dem Anfall ist es wichtig zu kontrollieren, ob die Atemwege frei sind.
- Dableiben: Den Betroffenen nicht allein lassen; auch nicht, um Hilfe zu holen - außer es wird unbedingt nötig, weil der Anfall nicht aufhört.
- Auf die Uhr schauen, wie lange der Anfall dauert: Meist beginnt ein Anfall plötzlich und ist nach 1 oder 2 Minuten wieder vorbei. Selten dauert ein Anfall länger als fünf Minuten. Wenn doch, ist dies ein Notfall - dann muss unter der Nummer 112 eine Notärztin oder ein Notarzt gerufen werden.
- Nach dem Anfall dableiben und helfen: Eine Person, die einen Anfall hinter sich hat, kann einige Zeit benötigen, um wieder zu sich zu kommen. Vielleicht hat sie einen Wunsch oder braucht Orientierung. Manche Menschen sind sehr müde und möchten sofort schlafen. Sie werden am besten in die stabile Seitenlage gebracht. Wichtig ist außerdem, Schamgefühle zu beachten und zu vermeiden, dass sich etwa bei einem Anfall in der Öffentlichkeit viele Menschen ansammeln. Es kann auch passieren, dass während eines Anfalls ungewollt Urin abgeht.
- Wann den Rettungsdienst rufen? Bei einem großen Anfall muss nicht immer der Rettungsdienst gerufen werden: Geht er schnell vorüber und kommt die Person schnell wieder zu sich, kann man besprechen, ob eine Notärztin oder ein Notarzt gerufen werden soll. Der Anfall dauert länger als fünf Minuten. Es kommt zu mehreren Anfällen hintereinander. Es gibt Atemprobleme. Es kam zu Verletzungen. Man weiß, dass es der erste Anfall war. Die Person kommt nicht wieder zu sich.
Fahrtauglichkeit bei Epilepsie
Menschen mit Epilepsie können ein Risiko für plötzliche Anfälle haben, die beim Autofahren gefährlich wären. Wenn sie trotzdem fahren, machen sie sich strafbar. Bei längerer Anfallsfreiheit, Anfällen nur aus dem Schlaf heraus oder bei Anfällen nur mit vollständig klarem Bewusstsein ist Autofahren nach ärztlicher Rücksprache in einigen Fällen wieder möglich. Trotz Führerschein müssen Menschen mit Epilepsie das Auto in der Regel stehen lassen. Fahren darf nämlich nur, wer das Fahrzeug "sicher führen" kann. Ein Anfall kann z.B. das Bewusstsein, das Sehen, das Hören und/oder die Bewegungsfähigkeit beeinträchtigen und dadurch Autounfälle verursachen. Die Medikamente gegen Epilepsie können z.B. Epileptische Anfälle und/oder Medikamente beeinträchtigen oft die sog. Fahrtüchtigkeit, während die Anfallswahrscheinlichkeit bei Epilepsie die sog. Trotzdem muss niemand den Führerschein freiwillig abgeben. Wer zunächst wegen der Epilepsie fahruntauglich war, aber jetzt wieder fahrtauglich ist und den Führerschein behalten hat, darf sich ans Steuer setzen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann den Führerschein entziehen, wenn die Epilepsie amtsbekannt wird, z.B. nach einem Unfall. Fahrtaugliche Menschen mit einer Epilepsiediagnose können einen Führerschein machen. Bei Fahrerlaubnisgruppe 1 ist nur dann ein Gutachten nötig, wenn die Führerscheinbehörde Zweifel an der gesundheitlichen Eignung hat. Wenn bei bekannter Epilepsiediagnose ein Anfall am Steuer auftritt, kann es zu einem Strafverfahren kommen, z.B. wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren ohne gesundheitliche Eignung. Sie können einen epileptischen Anfall am Steuer und einen dadurch verursachten Verkehrsunfall nie ganz ausschließen. Solange Ihr Gesundheitszustand sich nicht ändert, dürfen Sie sich aber trotz dieses Restrisikos darauf verlassen und fahren, wenn Ihnen Ihr Arzt bestätigt hat, dass Sie fahrtauglich sind. Ob ein Mensch mit Epilepsie fahrtauglich ist, ist eine individuelle Frage. Es gibt zwar Begutachtungsleitlinien mit Richtlinien, die bei Gutachten über die Fahrtauglichkeit verwendet werden, aber sie gelten nicht starr. In diesen Leitlinien heißt die Fahrtauglichkeit "Kraftfahreignung", weil es nur um Kraftfahrzeuge geht, nicht z.B. Sie wird abhängig von der Art des Führerscheins unterschiedlich eingeschätzt. Es gibt 2 Fahrerlaubnisgruppen. Fahrerlaubnisgruppe 1: Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T, z.B. Fahrerlaubnisgruppe 2: Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und FzF, z.B. LKWs und Busse sowie die Erlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen (= P-Schein oder Personenbeförderungsschein z.B.
Schwerbehinderung und Merkzeichen bei Epilepsie
Ab einer mittleren Anfallshäufigkeit mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 70 bekommen Menschen mit Epilepsie meist das Merkzeichen G und das Merkzeichen B und bei sehr häufigen Anfällen mit einem GdB von 100 das Merkzeichen H. Das Merkzeichen G steht für "erhebliche Gehbehinderung“ und ermöglicht unter anderem starke Ermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Merkzeichen B steht für "Begleitperson", die damit kostenfrei in öffentlichen Verkehrsmitteln mitfahren darf. Das Merkzeichen H steht für "Hilflosigkeit" und ermöglicht sogar kostenlose Fahrten im öffentlichen Nahverkehr. Der Mensch mit Epilepsie hat keine andere Person, die ihn fahren kann, z.B. Der Zuschuss ist eine sog. Ermessensleistung. Das bedeutet: Wenn die Voraussetzungen vorliegen, entscheidet der Kostenträger nach den Umständen des Einzelfalls über den Zuschuss. Die unabhängige Teilhabeberatung, die Rehabilitationsträger wie z.B. die Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherungsträger und das Integrationsamt bzw.
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Beratung und Unterstützung
Die Lebensqualität der Patienten ist nicht nur durch die Anfälle selbst, sondern auch durch deren Auswirkungen auf den Alltag beeinträchtigt. Eine besondere Beratung und Aufklärung zu vielfältigen Themenkreisen ist daher notwendig, z. B. Erste Hilfe, Auslöser von Anfällen, Risiken im Alltag, Mobilität, Reisefähigkeit, Behandlung, Beruf, Sexualität, Begleiterkrankungen, usw. Patienten mit Epilepsie werden im Allgemeinen sehr gut und ausreichend durch die niedergelassenen Ärzte betreut. Manchmal kann eine Person aus der Familie oder dem Bekanntenkreis Fahrten übernehmen. Eine persönliche Beratung bieten auch Verkehrspsychologen.