Logbuch Neurologie in Rheinland-Pfalz: Weiterbildung, eLogbuch und aktuelle Entwicklungen

Die Neurologie umfasst die Prävention, Erkennung, konservative Behandlung und Rehabilitation von Erkrankungen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems, einschließlich der Muskulatur. Ziel der Weiterbildung im Gebiet Neurologie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Facharztweiterbildung Neurologie: Ein Überblick

Nach Abschluss des Medizinstudiums durchlaufen Ärztinnen und Ärzte eine mehrjährige Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt. Diese dauert mindestens fünf bis sechs Jahre und muss unter Anleitung erfahrener Ärztinnen und Ärzte stattfinden, die von der Landesärztekammer zur Weiterbildung befugt worden sind.

Weiterbildungszeit und -inhalte

Die Weiterbildungszeit in der Neurologie beträgt 60 Monate bei einem Weiterbilder an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs.

Die Rolle der Bezirksärztekammern

Für die Anerkennung der Qualifikationen gemäß Weiterbildungsordnung (Facharzt, Schwerpunkt-Kompetenz, Zusatz-Weiterbildung und Fachkunde) ist die jeweilige Bezirksärztekammer zuständig. Sie überwacht die Kriterien der Weiterbildung mit Hilfe der Logbücher/e-Logbücher, gibt Hilfestellung bei der korrekten Antragstellung, führt die Fachgespräche durch und erteilt mit der Urkunde die Berechtigung, die entsprechende Bezeichnung führen zu dürfen.

Zuständigkeiten und Aufgaben

Die Bezirksärztekammern spielen eine zentrale Rolle im Weiterbildungsprozess:

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  • Überwachung der Weiterbildungskriterien: Mithilfe von Logbüchern und e-Logbüchern stellen die Bezirksärztekammern sicher, dass die Weiterbildungsinhalte und -standards eingehalten werden.
  • Beratung und Unterstützung: Sie bieten Hilfestellung bei der Antragstellung und beantworten Fragen rund um die Weiterbildung.
  • Durchführung von Fachgesprächen: Die Bezirksärztekammern führen die notwendigen Fachgespräche mit den Weiterbildungskandidaten.
  • Anerkennung von Qualifikationen: Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erteilen die Bezirksärztekammern die Urkunde, die zur Führung der entsprechenden Bezeichnung berechtigt.

Anerkennung von Weiterbildungsstätten

Einrichtungen, an denen eine Weiterbildung durchlaufen wird, müssen von der Landeärztekammer als Weiterbildungsstätte anerkannt worden sein. Vor Beginn der Weiterbildung bzw. bei Wechsel der Weiterbildungsstätte sollte mit der zuständigen Bezirksärztekammer abgeklärt werden, welche Weiterbildungsbefugnisse vorliegen. Fachbezogene Adresslisten über die zur Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz werden auf Anfrage von den Bezirksärztekammern versandt.

Antragstellung für Weiterbildungsbefugnisse

Wer selber weiterbilden möchte, muss einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Bezirksärztekammer stellen. Diese berät und schickt die benötigten Antragsformulare bzw. Erhebungsbögen zu. Die Unterlagen sind anschließend, vorzugsweise digital, bei der Bezirksärztekammer einzureichen.

Mehrstufiger Bearbeitungsprozess

Die Bearbeitung eines Antrags auf Weiterbildungsbefugnis erfolgt mehrstufig:

  1. Prüfung auf Vollständigkeit: Der Antrag wird formal und inhaltlich auf Vollständigkeit geprüft, ggf. werden weitere Unterlagen nachgefordert.
  2. Einholung einer fachlichen Stellungnahme: Es ist das Einholen einer fachlichen Stellungnahme erforderlich.
  3. Beratung in den Gremien der Bezirksärztekammer: Erst bei vollständig vorliegendem Antrag erfolgt eine erste Beratung in den Gremien der Bezirksärztekammern. Diese übermittelt eine Empfehlung zur Befugniserteilung an die Landesärztekammer.
  4. Beratung im Weiterbildungsausschuss: Der Weiterbildungsausschuss berät daraufhin über die Befugnisanträge der Bezirksärztekammern und spricht eine Empfehlung aus.
  5. Genehmigung durch den Vorstand der Landesärztekammer: Die vom Weiterbildungsausschuss ausgesprochenen Empfehlungen müssen abschließend vom Vorstand der Landesärztekammer genehmigt werden.
  6. Erteilung der Befugnis: Die Landesärztekammer erteilt die Befugnis zur Weiterbildung, in der Regel befristet auf sieben Jahre, mit entsprechendem Bescheid.

Maßgebend für den Beginn der Befugnis ist der Zeitpunkt, zu dem der vollständige Antrag bei der zuständigen Bezirksärztekammer vorgelegen hat. Die Befugnis endet automatisch zum im Bescheid angegebenen Wirkungsdatum. Es wird empfohlen, für alle Befugnisanträge sowie für Anträge auf Fortführung der Befugnis einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf (mindestens sechs Monate) einzuplanen.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, weitere ärztliche Kolleginnen und Kollegen in eine bestehende Befugnis einzubeziehen.

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Übergangsfristen in der Weiterbildungsordnung

Kammerangehörige Ärztinnen und Ärzte, die vor dem 2.1.2022 ihre Facharztweiterbildung in RLP begonnen haben, können diese bis zum 01.01.2030 noch nach der „alten“ Weiterbildungsordnung von 2006 abschließen. Kammerangehörige Ärztinnen und Ärzte, die vor dem 02.01.2022 ihre Weiterbildung für eine Schwerpunktbezeichnung oder für eine Zusatzbezeichnung in RLP begonnen haben, können diese nach der WBO 2006 bis zum 1.1.2027 abschließen. Für die Ärztinnen und Ärzte, die nach der „alten“ WBO 2006 ihre Weiterbildung begonnen haben, ist ein Wechsel in die neue WBO möglich.

Teilzeitweiterbildung

Die Weiterbildung muss in Abschnitten von mindestens drei Monaten Dauer absolviert werden, kürzere Abschnitte sind nicht anrechenbar. Eine Teilzeittätigkeit ist möglich, sie muss mindestens 50% umfassen und vor Beginn bei der Bezirksärztekammer angezeigt werden. Die Mindestdauer der Abschnitte verlängert sich dann entsprechend (z.B. bei 50% Teilzeittätigkeit an der WB-Stätte beträgt die Mindestdauer der Abschnitte sechs Monate).

Das eLogbuch: Digitale Dokumentation der Weiterbildung

Mit der neuen Weiterbildungsordnung wurde verpflichtend das e-logbuch eingeführt. Der Benutzerzugang wird über den Mitgliederbereich der zuständigen Bezirksärztekammern zur Verfügung gestellt. Die Ärztin/ der Arzt in Weiterbildung führt das elektronische Logbuch selbstständig und legt dieses den Weiterbildern regelmäßig in elektronischer Form vor.

Zugang und Nutzung des eLogbuchs

Um das eLogbuch nutzen zu können, ist eine Registrierung im Mitglieder-Portal der jeweiligen Bezirksärztekammer erforderlich. Nach dem Login steht das eLogbuch in der Navigation unter „eLogbuch Login“ zur Verfügung. Alle Mitglieder der rheinland-pfälzischen Ärztekammern erhalten automatisch einen Zugang als WBA (Ärztin/Arzt in Weiterbildung). Weiterbildungsbefugte (WBB) können innerhalb der eLogbuch-Anwendung die Benutzer-Rolle von WBA zu WBB wechseln.

Funktionen und Vorteile des eLogbuchs

Das eLogbuch bietet zahlreiche Vorteile für Weiterzubildende und Weiterbildungsbefugte:

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  • Digitale Dokumentation: Alle relevanten Weiterbildungsinhalte können digital erfasst und verwaltet werden.
  • Strukturierte Erfassung von Kompetenzen: Das eLogbuch ermöglicht eine strukturierte Erfassung der erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten.
  • Effiziente Kommunikation: Die regelmäßige Vorlage des eLogbuchs in elektronischer Form erleichtert die Kommunikation zwischen Weiterzubildenden und Weiterbildungsbefugten.
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Das eLogbuch sorgt für Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Weiterbildungsprozesses.

Support und Hilfestellung

Der Support der Bundesärztekammer (BÄK) ist über ein Kontaktformular erreichbar. Anfragen, die über dieses Kontaktformular eingehen, ermöglichen dem BÄK-Support eine strukturierte Bearbeitung über ein Ticketsystem.

Kompetenzbasierte Weiterbildung

Mit der Verabschiedung der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 auf dem 121. Deutschen Ärztetag wurde die ärztliche Weiterbildung kompetenzbasiert ausgerichtet. Gleichzeitig beschloss der Ärztetag, die Dokumentation der Weiterbildung künftig über ein elektronisches Logbuch zu führen. Die kontinuierliche Dokumentation im eLogbuch liegt im Verantwortungsbereich der sich in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzte (WBA).Die Aufgabe der Weiterbildungsbefugten/-ermächtigten (WBB) ist es, dem WBA den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in den Rubriken „Kognitive und Methodenkompetenz“ bzw.

Weitere Informationen und Tools

Neben dem eLogbuch gibt es weitere nützliche Tools und Informationen für die Weiterbildung in der Neurologie:

  • eLogbuch-App Deutscher Ärzteverlag: Über die eLogbuch-App des Deutschen Ärzteverlages können Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung ihre Weiterbildungskompetenzen, OP-Zahlen etc. jetzt ganz bequem dokumentieren.
  • DGAV WeiFoQ DIGITAL: Die Anwendung der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV) ermöglicht es Ärztinnen und Ärzten, ihre Weiterbildung zu planen, zu dokumentieren und zu bewerten. Sie ist ein Instrument, das die Dokumentation von Kompetenzen, OP-Zahlen und anderen relevanten Daten erleichtert. Die Anwendung kann mit dem eLogbuch verknüpft werden, um weiterbildungsrelevante Inhalte folgender Weiterbildungen zu übertragen: Facharzt/Fachärztin für Viszeralchirurgie, Facharzt/Fachärztin für Allgemeinchirurgie, Zusatz-Weiterbildung Spezielle Viszeralchirurgie.
  • WDoku Marketing GmbH: WDoku ist eine Dokumentationssoftware, die Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung eine tagesaktuelle Übersicht des Weiterbildungsstandes zeigt.

Zusatz-Weiterbildung Geriatrie

Der Erwerb der Zusatz-Weiterbildung Geriatrie ist in allen Bundesländern möglich. Ziel der Weiterbildung im Schwerpunkt Geriatrie ist aufbauend auf der Facharztweiterbildung in der Inneren Medizin die Erlangung der Schwerpunktkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte einschließlich der Inhalte der Basisweiterbildung. Die Weiterbildungszeit beträgt 24 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Geriatrie gemäß § 5 Abs. bzw. 18 Monate bei einem Weiterbildungsermächtigten gemäß § 5 Abs.

Aktuelle Themen im Ärzteblatt Rheinland-Pfalz

Das Ärzteblatt Rheinland-Pfalz greift regelmäßig aktuelle Themen auf, die für Ärztinnen und Ärzte relevant sind. In der Ausgabe 7/2025 wurden beispielsweise folgende Themen behandelt:

  • Vom Patienten zum Verbraucher
  • Epidemiologie studieren am IMBEI an der Uni Mainz
  • Landesärztekammer gibt Tipps zum Hitzeschutz
  • Moderner, mobiler, nutzerfreundlicher
  • Symposium Oranienstein 3.0 am 19. September 2025
  • Junge Ärzteschaft in Rheinland-Pfalz
  • Wie kann die Weiterbildung zum Facharzt fortentwickelt werden?
  • Digitalisierung in Krankenhäusern und Praxen
  • Zehn Jahre Präventionsgesetz Rheinland-Pfalz: Eine Bilanz
  • Gesundheitsminister Clemens Hoch: "Gemeinsam Gesundheit stärken"
  • Wie kann Künstliche Intelligenz (KI) in der Medizin genutzt werden?
  • Dialogforum mit jungen Ärztinnen und Ärzten: "KI konkret im ärztlichen Alltag"
  • Marburger Bund positioniert sich in Leipzig
  • Anordnung und Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen in Rheinland-Pfalz
  • Nachruf Prof. Dr. Christian Rittner (1938 - 2025)

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