Alzheimer Versicherung: Schutz und Sicherheit im Umgang mit Demenz

Demenz ist eine fortschreitende Erkrankung, die mit dem Verlust kognitiver Fähigkeiten einhergeht und das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen stark beeinträchtigt. Neben den gesundheitlichen Aspekten spielen auch finanzielle und rechtliche Fragen eine wichtige Rolle. Eine Alzheimer Versicherung kann hier einen wertvollen Beitrag leisten, um die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit der Erkrankung zu minimieren und den Alltag zu erleichtern.

Demenz: Eine wachsende Herausforderung

In Deutschland sind derzeit etwa 1,7 Millionen Menschen an Demenz erkrankt, wobei die Zahl aufgrund der steigenden Lebenserwartung weiter zunimmt. Statistisch gesehen sind vor allem ältere Frauen betroffen. Die Alzheimer-Krankheit ist die häufigste Ursache für Demenz. Da es bislang keine Heilung gibt, ist eine umfassende Betreuung und Pflege der Betroffenen von großer Bedeutung.

Oftmals beginnt die Demenz schleichend, und erste Anzeichen wie Vergesslichkeit werden zunächst nicht ernst genommen. Im weiteren Verlauf der Erkrankung verschlechtern sich jedoch das Gedächtnis, das Denkvermögen und die Sprache. Dies kann zu erheblichen Einschränkungen im Alltag führen.

Versicherungsfragen bei Demenz

Eine Demenzdiagnose wirft viele Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf den Versicherungsschutz. Es gibt zahlreiche Gerüchte und Missverständnisse darüber, welche Auswirkungen die Erkrankung auf bestehende Versicherungen hat.

Gerüchte und Fakten

  • Gerücht 1: „Ich muss der Versicherung meine Demenzerkrankung melden“

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    Falsch! Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, die Diagnose der Versicherung zu melden. Eine Ausnahme bildet die private Unfallversicherung, da schwer- und schwerstpflegebedürftige Personen in der Regel als nicht versicherungsfähig gelten. Hier orientieren sich viele Versicherer am Pflegegrad 3.

  • Gerücht 2: „Meine Prämien steigen bei einer Demenzerkrankung“

    Falsch! Der Versicherer kann die Prämie aufgrund einer Demenzerkrankung nicht erhöhen. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn ein Demenz-Patient am Steuer einen Unfall verursacht, der von der Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert werden muss. In diesem Fall erfolgt in der Regel eine Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt.

  • Gerücht 3: „Mir droht nach der Demenzerkrankung die Vertragskündigung“

    Falsch! Es besteht kein Sonderkündigungsrecht bei einer Demenzerkrankung. Eine Kündigung kann jedoch nach einem Schadensfall erfolgen, der von der Sach-, Haftpflicht- oder Unfallversicherung reguliert werden muss. Dieses Recht haben beide Vertragspartner.

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  • Gerücht 4: „Meine Privathaftpflicht-Versicherung zahlt nicht für Schäden von Demenz-Erkrankten“

    Richtig! Das kann tatsächlich passieren. Wenn ein Demenz-Patient juristisch als „deliktunfähig“ gilt, haftet er nicht für verursachte Schäden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Person vollkommen verwirrt ist und nicht mehr begreift, was sie tut. In solchen Fällen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Schadenersatz, und die private Haftpflichtversicherung muss nicht aufkommen.

  • Gerücht 5: „Richte ich mit meinem Auto einen Schaden an, bin ich nicht versichert“

    Falsch! Auch wenn der Fahrer aufgrund seiner Demenz deliktunfähig ist, hat das Verkehrsopfer gegen den Halter des Fahrzeugs einen Schadensersatzanspruch.

Die private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, da sie vor den finanziellen Folgen schützt, wenn man anderen Personen oder deren Eigentum Schaden zufügt. Im Zusammenhang mit Demenz stellt sich jedoch die Frage der Deliktsfähigkeit.

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Deliktsfähigkeit und Demenz

Deliktsfähigkeit bedeutet, dass eine Person für ihre Handlungen haftbar gemacht werden kann. Menschen mit fortgeschrittener Demenz gelten oft als deliktsunfähig, da sie die Tragweite ihrer Handlungen nicht mehr erkennen können. Gemäß § 827 BGB sind Menschen, die aufgrund einer krankhaften Störung ihrer Geistestätigkeit nicht in der Lage sind, das Unrecht ihrer Handlung zu erkennen, nicht deliktsfähig.

Das bedeutet: Im fortgeschrittenen Stadium der Demenz muss die betroffene Person für verursachte Schäden meist nicht selbst aufkommen - und eine normale Haftpflichtversicherung zahlt in solchen Fällen oft nicht. Kompliziert wird es, wenn die Erkrankung noch im Frühstadium ist oder es „lichte Momente“ gibt: Dann kann die Deliktsfähigkeit im Einzelfall bejaht werden.

Deliktsunfähigkeits- oder Demenzklausel

Viele Versicherer bieten eine besondere Zusatzklausel an, die sogenannte Deliktsunfähigkeits- oder Demenzklausel. Diese Klausel sorgt dafür, dass die Haftpflichtversicherung auch dann zahlt, wenn die versicherte Person zum Zeitpunkt des Schadens nicht deliktsfähig war. Diese Klausel kann oft in bestehende Verträge aufgenommen werden - manchmal gegen einen kleinen Aufpreis. Das kann sehr sinnvoll sein, wenn Konflikte um Schäden vermieden werden sollen, die zusätzlich Kraft und Nerven kosten.

Empfehlungen für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung

  • Demenzklausel prüfen: Achten Sie beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung darauf, ob eine Demenzklausel enthalten ist. Diese stellt sicher, dass auch deliktsunfähige Personen versichert sind.
  • Versicherung kontaktieren: Kontaktieren Sie Ihre Versicherung und klären Sie, ob eine Deliktsunfähigkeitsklausel enthalten ist oder ergänzt werden kann. Lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen, um Diskussionen im Schadensfall zu vermeiden.
  • Haftpflicht im Pflegeheim: Wenn der Mensch mit Demenz in ein Pflegeheim zieht, sollte die private Haftpflichtversicherung nicht vorschnell gekündigt werden. Prüfen Sie genau, welche Schäden abgedeckt sind, da die Sammelversicherungen der Heime oft nicht so umfassend sind wie ein eigener Vertrag.

Die Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz bei Unfällen, die zu dauerhaften gesundheitlichen Schäden führen. Für Menschen mit Demenz ist dies besonders wichtig, da sie aufgrund ihrer Erkrankung ein erhöhtes Unfallrisiko haben. Stürze und andere Unfälle können schwerwiegende Folgen haben und hohe Kosten verursachen. Die Unfallversicherung kann helfen, diese Kosten zu decken und die finanzielle Belastung für die Betroffenen und ihre Familien zu reduzieren.

Empfehlungen für den Abschluss einer Unfallversicherung

  • Versicherung anpassen: Wählen Sie eine Unfallversicherung, die auch im hohen Alter und bei bestehenden Vorerkrankungen wie Demenz greift. Informieren Sie sich über die Leistungen und Bedingungen der Versicherung.

Die Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist ein wichtiger Baustein der sozialen Absicherung bei Demenz. Sie leistet finanzielle Unterstützung, wenn die Betroffenen aufgrund ihrer Erkrankung pflegebedürftig werden.

Beantragung eines Pflegegrades

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss zunächst ein Pflegegrad beantragt werden. Dieser bestimmt, wie viel Unterstützung jemand braucht und wie hoch die Leistungen ausfallen. Seit 2017 gibt es statt der früheren Pflegestufen fünf Pflegegrade. Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes erfassen alle Informationen anhand eines standardisierten Fragenkatalogs.

Vorbereitung auf die Begutachtung

Eine gute Vorbereitung auf den Besuch des Gutachters kann helfen, Unsicherheiten zu reduzieren. Folgende Dokumente können hilfreich sein:

  • Arztberichte
  • Medikamentenpläne
  • Dokumentationen des ambulanten Pflegedienstes (sofern vorhanden)
  • Schwerbehindertenausweis
  • Pflegetagebuch

Leistungen der Pflegeversicherung

Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegeversicherung. Es gibt sowohl Geld- als auch Sachleistungen. Wird die Pflege durch Angehörige übernommen, wird Pflegegeld gezahlt. Wird ein ambulanter Pflegedienst beauftragt, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten als Sachleistung. Auch eine Kombination beider Leistungen ist möglich.

Zusätzliche Unterstützung

Es besteht außerdem Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus, wenn die Versorgung zu Hause nicht sichergestellt werden kann. Wird kein Pflegegrad bewilligt oder erscheint die Einstufung zu niedrig, kann Widerspruch eingelegt werden.

Die Deutsche DemenzVersicherung

Die Deutsche DemenzVersicherung ist eine private Zusatzversicherung, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz zugeschnitten ist. Sie bietet finanzielle Leistungen, die zur freien Verfügung stehen und unabhängig davon erfolgen, ob ein Pflegegrad erreicht ist.

Vorteile der Deutschen DemenzVersicherung

  • Zusatzversicherung bis zu 600 € im Monat
  • Einfaches Anerkennungsverfahren bei Demenz
  • Leistung erfolgt unabhängig davon, ob ein Pflegegrad erreicht ist
  • Abschluss ab Geburt bis zu einem Alter von 75 Jahren möglich

Leistungen der Deutschen DemenzVersicherung

Die Deutsche DemenzVersicherung leistet eine monatliche Tagegeldzahlung, die zur Deckung der Kosten für die Betreuung und Pflege von Menschen mit Demenz verwendet werden kann. Die Höhe der Zahlung kann individuell festgelegt werden.

Voraussetzungen für den Leistungsbezug

Um eine Tagegeldleistung für Demenz zu beantragen, genügt ein Pflegegutachten des Medizinischen Diensts der Krankenversicherungen (MDK) oder die Stellungnahme eines Neurologen bzw. Psychiaters.

Weitere Aspekte der Vorsorge

Neben den genannten Versicherungen gibt es weitere Aspekte der Vorsorge, die im Zusammenhang mit Demenz wichtig sind.

Rechtliche Vorsorge

Gerade zu Beginn einer Demenzerkrankung können viele Dinge für die Zukunft geregelt werden. Es ist ratsam, sich mit einer Vertrauensperson oder der Familie zusammenzusetzen und Wünsche und Vorstellungen für die kommende Zeit zu besprechen. Vorsorgeverfügungen sollten schriftlich formuliert und in bestimmten Fällen notariell beurkundet werden.

Folgende Bereiche sind bei der rechtlichen Vorsorge zu beachten:

  • Vorsorgevollmacht: Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt man eine Vertrauensperson, Entscheidungen zu treffen und im Namen des Vollmachtgebers zu handeln, wenn dieser krankheitsbedingt selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.
  • Patientenverfügung: In einer Patientenverfügung werden im Vorfeld wichtige Dinge festgelegt, beispielsweise ob man künstlich ernährt oder beatmet werden möchte, wenn man sich in einem lebensbedrohlichen Zustand befindet.
  • Testament: In einem Testament bestimmt man, was nach dem Tod mit dem Vermögen geschehen soll.

Finanzielle Vorsorge

Neben den Leistungen der Pflegeversicherung und der Deutschen DemenzVersicherung gibt es weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.

  • Schwerbehindertenausweis: Ein Schwerbehindertenausweis bringt steuerliche und nicht-steuerliche Vorteile, wie Ermäßigung der Kfz-Steuer, Anspruch auf einen Behindertenparkplatz, Freifahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Befreiung von der Rundfunkgebühr sowie Zuschüsse zur Wohnraumanpassung.
  • Hilfe zur Pflege: Wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um den tatsächlichen Hilfebedarf abzudecken, besteht Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ durch das Sozialamt.

Umgang mit Demenz

Der Schlüssel zu einem sinnvollen Umgang mit Demenzpatienten liegt im Verständnis von deren verändertem Selbsterleben. Es ist wichtig, genau hinzuschauen, inwieweit der Betroffene sich selbst noch erkennen und mit seiner eigenen Biografie identifizieren kann.

Tipps für den Umgang mit Demenz

  • Sprechen Sie das Thema frühzeitig an und beginnen Sie mit kleinen, konkreten Schritten.
  • Zeigen Sie Verständnis und bieten Sie Unterstützung an.
  • Nutzen Sie Informationsangebote und Selbsthilfegruppen.
  • Sorgen Sie für eine biografiefreie Umgebung, wenn biografische Bezüge überfordernd wirken.
  • Vermeiden Sie es, dem Patienten zu früh das eigene Handeln zu vereinfachen.

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