Wann zahlen Krankenkassen Stehlifter bei Apoplex? Ein umfassender Überblick

Ein Apoplex, auch Schlaganfall genannt, kann das Leben der Betroffenen und ihrer Familien grundlegend verändern. Oftmals sind Betroffene auf umfassende Unterstützung im Alltag angewiesen, was den Einsatz von Hilfsmitteln wie Stehliftern erforderlich macht. Dieser Artikel beleuchtet die Frage, wann Krankenkassen die Kosten für Stehlifter bei Apoplex übernehmen, und gibt einen Überblick über die verschiedenen Aspekte, die dabei eine Rolle spielen.

Einführung in die Thematik

Nach einem Schlaganfall können vielfältige Beeinträchtigungen auftreten, die die Mobilität und Selbstständigkeit der Betroffenen stark einschränken. In solchen Fällen können Stehlifter eine wertvolle Unterstützung bieten, um den Alltag zu erleichtern und die Lebensqualität zu verbessern. Sie ermöglichen es, Patienten sicher und komfortabel vom Sitzen in den Stand zu heben und umzusetzen, was sowohl für den Betroffenen als auch für die pflegenden Angehörigen eine große Entlastung darstellt.

Arten von Patientenliftern

Um die Frage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu beantworten, ist es wichtig, die verschiedenen Arten von Patientenliftern zu kennen:

  • Mobile Lifter: Mobile Liftsysteme sind flexibel einsetzbar, da sie dank ihrer Rollen in verschiedenen Räumen verwendet werden können. Sie eignen sich besonders gut für den Transfer vom Bett in den Rollstuhl, vom Rollstuhl in die Badewanne oder zur Toilette.
  • Stationäre (fest installierte) Lifter: Diese Lifter werden fest an der Wand oder Decke montiert und sind ideal für wiederkehrende Pflegetätigkeiten, bei denen ein hoher Kraftaufwand erforderlich ist. Sie sind besonders platzsparend, da sie nicht auf dem Boden stehen. Stationäre Lifter eignen sich gut für den Transfer vom Rollstuhl in die Badewanne oder von der Toilette auf den Rollstuhl.
  • Patientenlifter für kleine Räume: Diese Lifter sind besonders kompakt und wendig, sodass sie auch in beengten Zimmern problemlos eingesetzt werden können.
  • Elektrische Patientenlifter: Diese Lifter werden über eine Fernbedienung oder einen Schalter gesteuert und ermöglichen eine sanfte und gleichmäßige Bewegung beim Anheben und Absenken. Sie schonen die Kräfte der Pflegeperson und sind besonders sicher für Pflegebedürftige.

Wann zahlen Krankenkassen Stehlifter?

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Patientenlifter, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Grundsätzlich gilt:

  • Medizinische Notwendigkeit: Der Patientenlifter muss aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung medizinisch notwendig sein. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Betroffene aufgrund seiner Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, selbstständig aufzustehen oder sich umzusetzen.
  • Ärztliche Verordnung: In der Regel ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, um einen Patientenlifter von der Krankenkasse erstattet zu bekommen. Der Arzt muss die Notwendigkeit des Hilfsmittels begründen und die Diagnose angeben.
  • Hilfsmittelverzeichnis: Patientenlifter sind im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen unter der Kategorie "22 - Mobilitätshilfen" gelistet und gelten als technische Hilfsmittel für die Pflege.
  • Kein allgemeiner Gebrauchsgegenstand: Der Patientenlifter darf kein allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens sein. Das bedeutet, dass er speziell für die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen konzipiert sein muss.

Der Antragsprozess

Um einen Patientenlifter von der Krankenkasse erstattet zu bekommen, sind folgende Schritte erforderlich:

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  1. Ärztliche Verordnung: Der behandelnde Arzt stellt eine Verordnung für einen Patientenlifter aus.
  2. Antrag bei der Krankenkasse: Der Patient oder sein gesetzlicher Vertreter stellt einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Dem Antrag wird die ärztliche Verordnung beigefügt.
  3. Genehmigung durch die Krankenkasse: Die Krankenkasse prüft den Antrag und entscheidet über die Genehmigung. Gegebenenfalls wird ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) eingeholt.
  4. Auswahl eines Anbieters: Nach Genehmigung des Antrags kann der Patient einen Anbieter für Patientenlifter auswählen.
  5. Lieferung und Anpassung: Der Anbieter liefert den Patientenlifter und passt ihn an die individuellen Bedürfnisse des Patienten an.
  6. Zuzahlung: In der Regel ist eine gesetzliche Zuzahlung zwischen 10 und 25 Euro als Eigenanteil zu leisten.

Abgrenzungskatalog: Pflegeheim oder Krankenkasse?

In der Theorie sind die Zuständigkeiten von Pflegeheim und Krankenkasse klar geregelt. In der Praxis kann es jedoch zu Überschneidungen kommen. Grundsätzlich gilt:

  • Pflegeheim: Das Pflegeheim ist für die Bereitstellung von Hilfsmitteln zuständig, die für die hauswirtschaftliche Versorgung und Grundpflege der Bewohner notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise Hilfen beim Baden und Duschen, Mobilitätshilfen und Hilfen beim Toilettengang.
  • Krankenkasse: Die Krankenkasse ist für die Bereitstellung von Hilfsmitteln zuständig, die aufgrund einer individuellen Erkrankung oder Behinderung notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise Hilfsmittel, die einer medizinischen Behandlung dienen, eine drohende Erkrankung verhindern oder die Mobilität und Teilhabe am alltäglichen Leben ermöglichen.

Um eine einheitliche Entscheidungsgrundlage zu schaffen, haben die Spitzenverbände der Kranken- und Pflegekassen den sogenannten Abgrenzungskatalog abgestimmt, der die Zuordnung von Hilfsmitteln regelt.

Was tun im Streitfall?

Sollte es zu einem Streitfall mit dem Pflegeheim oder der Krankenkasse kommen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, vorzugehen:

  • Streitfall mit dem Pflegeheim: Wenn der Konflikt über die Finanzierung eines Hilfsmittels zwischen dem Patienten und dem Heimbetreiber liegt, kann der Anspruch aus dem Heimvertrag vor den Zivilgerichten eingeklagt werden.
  • Streitfall mit der Krankenkasse: Lehnt die Krankenkasse die Versorgung mit einem Hilfsmittel ab, handelt es sich um eine sozialrechtliche Streitigkeit. In diesem Fall kann Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse eingelegt werden. Wird der Widerspruch abgelehnt, kann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

Verschiedene Modelle und ihre Einsatzmöglichkeiten

  • Mobile Hebelifter: Diese kompakten Modelle sind mit Rollen ausgestattet und können in der gesamten Wohnung eingesetzt werden. Sie bestehen aus einem vierrädrigen Fahrgestell und einem Hubarm, der über einen Motor, eine Hebe-Hydraulik oder ein Kurbelsystem beweglich ist.
  • Umsetz- und Aufstehlifter: Diese Lifter bewegen pflegebedürftige Menschen von einer sitzenden in eine aufrechte Position, beispielsweise vom Bett in den Stand und dann in den Rollstuhl.
  • Schwerlast-Patientenlifter: Diese Lifter verfügen über eine besonders hohe Tragfähigkeit und eignen sich für Patienten mit einem höheren Gewicht.
  • Reise- und Klapplifter: Diese Lifter sind besonders leicht und kompakt und können problemlos im Kofferraum verstaut werden.
  • Wandlifter: Diese Lifter werden fest an der Wand montiert und sind besonders platzsparend. Der Hebearm kann ein- und ausgehängt werden, sodass der Lifter in verschiedenen Zimmern genutzt werden kann.
  • Deckenlifter: Diese Lifter werden fest an der Decke montiert und ermöglichen einen komfortablen Transfer von einer Stelle zur anderen.

Zubehör für Patientenlifter

Für Patientenlifter gibt es eine Vielzahl von Zubehör, das den Komfort und die Sicherheit der Anwendung erhöht:

  • Hebegurte und -tücher: Diese Gurte und Tücher werden verwendet, um den Patienten sicher und bequem anzuheben.
  • Aufhängevorrichtungen: Es gibt verschiedene Aufhängevorrichtungen, die eine optimale Gewichtsverteilung gewährleisten.

Tipps für die Auswahl des richtigen Patientenlifters

Bei der Auswahl des richtigen Patientenlifters sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:

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  • Bedürfnisse und Einschränkungen des Patienten: Welche Art von Unterstützung benötigt der Patient? Welche Einschränkungen hat er?
  • Häusliche Umgebung: Wie sind die räumlichen Verhältnisse? Gibt es ausreichend Platz für einen mobilen Lifter? Ist eine stabile Wand oder Decke für einen stationären Lifter vorhanden?
  • Bedienbarkeit: Ist der Lifter einfach zu bedienen? Können die pflegenden Angehörigen den Lifter problemlos handhaben?
  • Sicherheit: Entspricht der Lifter den geltenden Sicherheitsstandards?

Weitere unterstützende Maßnahmen

Neben dem Einsatz von Patientenliftern gibt es noch weitere Maßnahmen, die den Alltag von Apoplex-Patienten erleichtern können:

  • Wohnumfeldanpassung: Durch die Anpassung des Wohnumfelds können Barrieren beseitigt und die Selbstständigkeit des Patienten gefördert werden.
  • Pflegekurse: In Pflegekursen können Angehörige lernen, wie sie den Patienten optimal unterstützen können.
  • 24-Stunden-Pflege: Eine 24-Stunden-Pflege kann eine umfassende Betreuung und Unterstützung im Alltag gewährleisten.
  • Seniorenbetreuung: Eine Seniorenbetreuung kann den Patienten flexibel versorgen, Aufgaben im Haushalt übernehmen und in der Freizeit begleiten.

Die Bedeutung der Beratung

Angesichts der Vielfalt an Patientenliftern und Zubehör ist eine umfassende Beratung unerlässlich. Geschulte Berater können helfen, den passenden Patientenlifter für die individuellen Bedürfnisse und die häusliche Umgebung zu finden. Auch der Hausarzt oder ein Facharzt kann wertvolle Tipps geben und bei der Auswahl des richtigen Hilfsmittels behilflich sein. Zudem können Sanitätshäuser eine gute Anlaufstelle sein, um verschiedene Modelle auszuprobieren und zu testen.

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