Demenz ist eine fortschreitende Erkrankung, die mit dem Verlust kognitiver Fähigkeiten einhergeht. Menschen mit Demenz benötigen oft regelmäßige Unterstützung, und die Pflegeversicherung übernimmt teilweise die entstehenden Kosten, wenn voraussichtlich länger als ein halbes Jahr Pflegebedarf besteht. Der Umfang der Leistungen hängt vom Pflegegrad ab, der die Art und Schwere der Beeinträchtigungen berücksichtigt. Da sich der Unterstützungsbedarf im Laufe der Demenz verändert, sollte der Pflegegrad regelmäßig überprüft werden.
Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung
Viele Menschen mit Demenz haben Anspruch auf Leistungen und Unterstützungsangebote der Pflegeversicherung. Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Alltag aufgrund von körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen nicht mehr selbstständig bewältigt werden kann und voraussichtlich länger als sechs Monate ein Hilfebedarf besteht.
Um einen Pflegegrad und damit Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden, die an die Krankenkasse gekoppelt ist. Anspruchsberechtigt sind Personen, die in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre als Mitglied in die Pflegeversicherung eingezahlt haben oder über einen Beitragszahler familienversichert waren.
Feststellung des Pflegegrades
Die Pflegekasse beauftragt größtenteils den Medizinischen Dienst (MD) mit der Feststellung des Pflegegrades. Der MD führt eine Pflegebegutachtung durch, bei der die Gutachter die Selbstständigkeit im Alltag und den Hilfebedarf feststellen. Dabei werden die pflegebedürftige Person und anwesende Angehörige befragt. Die Ergebnisse und Empfehlungen werden in einem Gutachten zusammengefasst und an die Pflegekasse gesendet.
Ein Pflegetagebuch, in dem alle Tätigkeiten, bei denen Hilfe benötigt wird, notiert werden, kann den tatsächlichen Pflegebedarf verdeutlichen.
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Während der Corona-Pandemie war eine telefonische Begutachtung möglich. Diese Möglichkeit besteht weiterhin, jedoch hat der Wunsch nach einer persönlichen Begutachtung Vorrang.
Leistungen der Pflegeversicherung
Ab Pflegegrad 2 besteht die Möglichkeit, zwischen Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen zu wählen. Zum 1. Januar 2025 steigen die Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent.
Pflegegeld
Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege zu Hause von einer nahestehenden Person übernommen wird. Es ist als Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Pflegeperson gedacht.
Pflegesachleistungen
Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung übernimmt, rechnet dieser die Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegeversicherung ab. Die Leistungen umfassen Unterstützung bei der Körperpflege, hauswirtschaftliche Verrichtungen oder Betreuungsleistungen. Auch Pflege-Wohngemeinschaften gehören zur ambulanten Versorgung.
Übersteigen die Kosten des Pflegedienstes den Betrag der Pflegesachleistungen, kann das Sozialamt eventuell die zusätzlichen Kosten übernehmen.
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Kombinationsleistungen
Die Kombinationsleistung ermöglicht die gleichzeitige Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Das Pflegegeld reduziert sich prozentual um den Anteil der in Anspruch genommenen Sachleistung.
Pflegesachleistung bei teilstationärer Versorgung
Betroffene der Pflegegrade 2 bis 5 können zusätzlich zum Pflegegeld und zu den Pflegesachleistungen der ambulanten Versorgung auch eine Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nehmen. Ein Teil der Pflegekosten muss jedoch möglicherweise selbst getragen werden. Der Entlastungsbetrag kann für den Eigenanteil (Hotelkosten) verwendet werden.
Pflegesachleistung bei stationärer Versorgung
Versicherte in stationären Pflegeeinrichtungen haben Anspruch auf pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen, einschließlich Betreuung, Aktivierung und medizinischer Behandlungspflege. Seit dem 1. Januar 2022 gibt es Zuschüsse zu den Pflege- und Ausbildungskosten, um die finanzielle Belastung zu reduzieren. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim.
Entlastungsleistungen
Alle Versicherten ab Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag von derzeit 131 Euro im Monat nutzen. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für bestimmte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden, wie z.B. niedrigschwellige Betreuungsangebote, hauswirtschaftliche Versorgung oder allgemeine Begleitung. Ab Pflegegrad 2 ist es möglich, 40 Prozent der ambulanten Sachleistung für Angebote zur Unterstützung im Alltag zu verwenden.
Beratung und Unterstützung pflegender Angehöriger
Versicherte mit Leistungen der Pflegeversicherung haben Anspruch auf Pflegeberatung. Pflegepersonen haben Anspruch auf kostenlose Pflegekurse. Die Pflegekasse bietet Beratungstermine an und unterstützt bei der Sicherung der Qualität der Pflege. Beratungsbesuche durch ambulante Pflegedienste oder neutrale Beratungsstellen können vereinbart werden, um die Versorgung zu Hause sicherzustellen.
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Weitere Leistungen
- Häusliche Krankenpflege: Beinhaltet behandlungspflegerische Leistungen, die durch einen anerkannten Pflegedienst durchgeführt werden und vom Hausarzt verordnet werden müssen.
- Kurzzeitpflege: Krankenkassen können Personen ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 unter bestimmten Voraussetzungen Kurzzeitpflege gewähren.
- Übergangspflege im Krankenhaus: Wenn Patient:innen nach einer schweren Erkrankung nicht sofort aus dem Krankenhaus entlassen werden können, gewährt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Übergangspflege.
Beantragung eines Pflegegrades
- Formular finden: Das Formular "Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung" bei der Pflegekasse (angehörig bei der Krankenkasse) anfordern oder herunterladen.
- Formular ausfüllen: Persönliche Informationen angeben, Angaben zur Pflege machen und das Formular unterschreiben.
- Anruf vom MD abwarten: Der Medizinische Dienst vereinbart einen Termin für eine Pflegebegutachtung zu Hause.
- Pflegekassen-Bescheid empfangen: Innerhalb von 25 Arbeitstagen teilt die Pflegekasse mit, ob ein Pflegegrad bewilligt wird und wie hoch er ist.
- Widerspruch abwägen: Bei Nichtübereinstimmung mit dem Pflegegrad kann innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch eingelegt werden.
Unterstützung für pflegende Angehörige
Die Betreuung und Pflege von Menschen mit Demenz zu Hause ist oft eine große Belastung für Angehörige. Es ist wichtig, frühzeitig Unterstützung und Entlastungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.
Entlastungsangebote
- Ambulante Pflegestationen: Bieten Hilfen im Haushalt sowie Grundpflege (Körperpflege, Hilfe beim Essen).
- Häusliche Krankenpflege: Wird von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt und umfasst Tätigkeiten wie Medikamentengabe und Wundversorgung.
- Betreuungsgruppen: Alzheimer-Gesellschaften und Wohlfahrtsverbände bieten Betreuungsgruppen zur Entlastung pflegender Angehöriger an.
- Angehörigen- bzw. Selbsthilfegruppen: Bieten die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen und gegenseitig Unterstützung zu geben.
- Helferinnenkreise: Ehrenamtliche Helfer betreuen Demenzerkrankte stundenweise zu Hause.
- Tagespflegeeinrichtungen: Bieten Aktivierung, Rehabilitation und soziale Einbindung durch therapeutische und pflegerische Angebote.
- Kurzzeitpflege: Ermöglicht die vorübergehende Unterbringung des erkrankten Angehörigen in einer stationären Pflegeeinrichtung.
- Verhinderungspflege: Ermöglicht die Versorgung des erkrankten Angehörigen zu Hause durch einen Pflegedienst oder eine nahestehende Person, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist.
- Urlaubsangebote: Spezielle Urlaubsangebote für Demenzkranke und ihre Angehörigen werden zunehmend etabliert.
Tipps für die Kommunikation mit Gutachtern des Medizinischen Dienstes
Eine gute Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes kann Unsicherheiten reduzieren. Hilfreich sind:
- Arztberichte
- Medikamentenpläne
- Dokumentationen des ambulanten Pflegedienstes
- Schwerbehindertenausweis
- Pflegetagebuch
Es ist wichtig, die Gutachter ehrlich über den tatsächlichen Hilfebedarf zu informieren, auch wenn die erkrankte Person diesen herunterspielt.
Umgang mit der Ablehnung von Hilfe
Hinter der Ablehnung von Hilfe steckt oft der Wunsch, die Kontrolle zu behalten. Es ist wichtig, das Thema frühzeitig anzusprechen, mit kleinen Schritten zu beginnen und Verständnis zu zeigen.