Zusatzversicherung für Kinder mit Epilepsie: Leistungen und Optionen

Epilepsie ist eine neurologische Erkrankung, die Menschen jeden Alters betreffen kann, wobei sich die ersten Anfälle oft im Kindes- oder Jugendalter zeigen. Schätzungsweise 0,5-1 % der Bevölkerung leidet an Epilepsie. Die Ursachen für Epilepsie können vielfältig sein, darunter genetische Faktoren, Hirnverletzungen, Infektionen oder Stoffwechselstörungen. Obwohl Epilepsie bis heute nicht heilbar ist, können Menschen mit guter Behandlung und den richtigen Medikamenten weitestgehend anfallsfrei leben, und auch die Lebenserwartung wird in der Regel nicht beeinträchtigt.

Herausforderungen bei der privaten Krankenversicherung

Trotz der Fortschritte in der Behandlung von Epilepsie stellt die Erkrankung eine Herausforderung bei der Suche nach einer privaten Krankenversicherung dar. Das Risiko einer Verschlechterung der Krankheit, die Kosten für Medikamente und Behandlungen sowie die erhöhte Wahrscheinlichkeit von Begleiterkrankungen führen oft zu einem Risikozuschlag oder sogar zu einer Ablehnung durch private Krankenversicherer. Viele Versicherer scheuen das finanzielle Risiko, insbesondere wenn der Antragsteller regelmäßig Anfälle hat oder kontinuierlich Medikamente benötigt.

Individuelle Risikobeurteilung

Die Entscheidung über die Aufnahme in eine private Krankenversicherung hängt von der spezifischen Ausprägung der Epilepsie und weiteren Vorerkrankungen ab. Eine anonyme Risikovoranfrage, bei der alle Fragen sehr genau beantwortet werden, ist empfehlenswert. Ob die Epilepsie durch äußere Umstände oder genetische Faktoren entstanden ist, es besteht auf jeden Fall eine Chance, die richtige Versicherung zu finden. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass mit einem Risikozuschlag zu rechnen ist, dessen Höhe von der Schwere der Erkrankung und der Ausrichtung der Versicherung abhängt. Bei besonders schweren Erkrankungen kann es auch vorkommen, dass keine private Krankenversicherung für das Risiko Epilepsie Versicherungsschutz anbietet.

Alternativen und Ergänzungen zur Krankenversicherung

Unfallversicherung

Viele Versicherer bieten Schutz in Form einer Unfallversicherung, auch wenn Epilepsie vorliegt. Eine private Kinderunfallversicherung kann finanzielle Sicherheit im Falle eines Unfalls bieten, insbesondere in der Freizeit, wo der gesetzliche Versicherungsschutz oft nicht greift. Die Württembergische bietet beispielsweise eine Kinderunfallversicherung mit verschiedenen Produktlinien (Kompakt, Komfort und Premium) an, die individuell an die Bedürfnisse angepasst werden können.

Leistungen der Kinderunfallversicherung:

  • Invaliditätsleistung als Einmalzahlung
  • Monatlich lebenslange Unfallrente
  • Privatärztliche Behandlung
  • Krankenhaustagegeld mit Verdopplung, Rooming-in und Schulausfallgeld
  • Kosten für kosmetische Operationen
  • Beratungsleistungen im Reha-Management
  • Beitragsbefreiung
  • Umbau- und Umschulungsmaßnahmen

Eltern können die Beiträge zur Unfallversicherung unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend machen.

Lesen Sie auch: Parkinson: Brauche ich eine Zusatzversicherung?

Kinderinvaliditätsversicherung

Eine weitere wichtige Absicherung für Kinder mit Epilepsie ist die Kinderinvaliditätsversicherung. Sie leistet, wenn das Kind durch Unfall oder Krankheit, wie beispielsweise Epilepsie, Krampfleiden oder Entwicklungsstörungen, schwer beeinträchtigt wird. Im Gegensatz zur Kinderunfallversicherung, die nur bei Unfällen leistet, bietet die Kinderinvaliditätsversicherung umfassenden Schutz auch bei Krankheiten, der häufigsten Ursache für Kinderinvalidität.

Leistungen der Kinderinvaliditätsversicherung:

  • Lebenslange monatliche Rente
  • Beitragsfreistellung im Leistungsfall
  • Rehabilitations-Management-Leistungen

Die Höhe der monatlichen Rente kann bei Abschluss festgelegt werden, wobei eine Mindestabsicherung von 1.200 € monatlich empfohlen wird. Die Kinderinvaliditätsversicherung kann ab der 6. Lebenswoche abgeschlossen werden und bietet finanzielle Unterstützung, wo die gesetzliche Absicherung nicht ausreicht.

Barmenia Kinderinvaliditätsversicherung (KISS)

Die Kinderinvaliditätsversicherung der Barmenia (KISS) ist eine Erweiterung der Absicherungsmöglichkeiten bzgl. einer Unfallversicherung. Sie leistet auch bei Krankheiten und bietet eine ideale Ergänzung zur Unfallversicherung. Die KISS leistet bei einem vorliegenden Grad der Behinderung von 50, wobei der Grund der Behinderung keine Rolle spielt (mit einer Ausnahme).

Beispiele für Leistungsfälle der Barmenia KISS:

  • Diabetes mellitus Typ I
  • Hirnschaden mit Entwicklungsstörung
  • Entwicklungsstörung mit Krampfanfällen und fehlender Sprachentwicklung
  • BNS-Epilepsie (West-Syndrom)
  • Bösartiger Hirntumor

Die Barmenia bietet auch Rehabilitations-Management-Leistungen an, um das Kind bei der medizinischen, schulischen/beruflichen und sozialen Rehabilitation zu unterstützen.

Wichtige Hinweise zur Barmenia KISS:

  • Persönlichkeits- / Verhaltensstörungen sind ausgeschlossen beim Grad der Behinderung, es sei denn, die Beeinträchtigung wurde durch einen Unfall, eine Erkrankung mit hirnorganischen Schäden, eine Vergiftung oder Infektion verursacht.
  • Drogen (ab dem 14. Lebensjahr) und Unfälle aufgrund von Alkoholkonsum sind nicht abgesichert.
  • Die Barmenia besitzt ein ordentliches Kündigungsrecht für den gesamten Bestand / Tarifgeneration.

Anfang 2023 gab es ein größeres Update bei der Kinderinvalidität der Barmenia, mit leichten Beitragserhöhungen und einigen Leistungsverbesserungen.

Lesen Sie auch: Meningitis bei Kindern: Vorbeugung

Neuerungen der Barmenia KISS 2023:

  • Kosten für psychologische Unterstützung bis zu 1.000 EUR
  • Kosten für Nachhilfeunterricht bis zu 1.000 EUR
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers für bis zu 12 Monate

Zusätzliche Bausteine für Kinder

  • Krankenhauszusatzversicherung: Eine Krankenhauszusatzversicherung kann die Kosten für Krankenhausaufenthalte, wie z.B. Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, abdecken.
  • Zahnzusatzversicherung: Eine Zahnzusatzversicherung kann die Kosten für Zahnbehandlungen, Füllungen, Brücken, Kronen, Implantate, Inlays und Kieferorthopädie übernehmen.
  • Auslands­kranken­versicherung: Für Reisen ins Ausland ist eine Auslands­kranken­versicherung empfehlenswert, um die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland abzudecken.

Steuerliche Aspekte

Die Beiträge zur Kranken­zusatz­versicherung für Kinder können von der Steuer abgesetzt werden. Dazu tragen Sie die Beiträge als sogenannte Vorsorge­aufwendungen in der Steuer­erklärung ein. Auch die Aufwände für Kiefer­orthopädie können unter Umständen abgesetzt werden.

Lesen Sie auch: Behandlung von Hirnhautentzündung bei Kindern

tags: #zusatzversicherung #kind #epilepsie