Zuschüsse für den behindertengerechten Badumbau bei Parkinson: Voraussetzungen und Möglichkeiten

Wenn Bewegung, Gleichgewicht oder Kraft eingeschränkt sind, kann das eigene Badezimmer zur täglichen Herausforderung werden. Ein zu hoher Einstieg in die Badewanne, fehlende Haltegriffe oder eine rutschige Duschwanne führen schnell zu gefährlichen Situationen. Für behinderte oder hilfsbedürftige Mitmenschen und ihre Angehörigen kann die tägliche Körperhygiene ohne erleichternde Pflegehilfsmittel zu einer kräftezehrenden Belastung werden. Ein gezielter Badumbau schafft hier nicht nur mehr Sicherheit, sondern auch Unabhängigkeit - und verbessert spürbar die Lebensqualität im Alltag. Ein barrierefreies Bad erhöht die Sicherheit und Selbstständigkeit erheblich.

Warum ein Badumbau bei Schwerbehinderung wichtig ist

Gerade im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit kann es notwendig werden, in eine passendere Wohnung umzuziehen. Häufig sind bauliche Barrieren - wie enge Türen, fehlende Aufzüge oder rutschige Böden - der Grund für einen erforderlichen Umzug. Wenn die Badewanne plötzlich zur unüberwindbaren Hürde wird, die Treppe zum Obergeschoss zur Gefahr oder die Türschwelle zum Stolperstein, dann wird vielen Senioren und Menschen mit Behinderungen schmerzlich bewusst: Das eigene Zuhause passt nicht mehr zu den veränderten Bedürfnissen.

Ein barrierefreies Badezimmer ist im direkten Vergleich mit einem herkömmlichen Bad mit höheren Kosten verbunden. Aufgrund dessen, dass barrierefreie Lösungen im Badezimmer als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gelten, können Senioren, die im Besitz eines Pflegegrades sind, von Zuschüssen durch die Kranken- und Pflegekasse sowie durch die Förderungen der einzelnen Bundesländer profitieren.

Förderungsmöglichkeiten für den Badumbau

Für Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis oder einem Pflegegrad kommen verschiedene Zuschüsse infrage. Dabei ist entscheidend, welche Stelle für die Förderung zuständig ist, und ob der Umbau tatsächlich zu einer Verbesserung der Selbstständigkeit beiträgt. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Senioren ein Rezept vom Arzt. Dieses wird gemeinsam mit der Anfrage auf Bezuschussung bei der Krankenkasse eingereicht. Wird der Antrag genehmigt, kann das Hilfsmittel beim jeweiligen Vertragspartner bestellt und anschließend abgeholt werden.

Pflegekassenzuschuss (§ 40 SGB XI)

Wenn ein Pflegegrad vorliegt - unabhängig vom Grad der Behinderung - kann ein Zuschuss bis zu 4.180 Euro pro Person beantragt werden. Dieser Zuschuss wird zweckgebunden für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewährt, zu denen auch der barrierearme Badumbau zählt. Die Pflegekasse bezuschusst den Umbau eines barrierefreien Badezimmers mit 4.180 Euro. Liegt ein Pflegegrad vor, wird die Förderung dem Pflegebedürftigen unter gewissen Voraussetzungen ohne Eigenanteil gewährt. Sollten die anfallenden Kosten der Umbauten geringer ausfallen, verfällt der Restbetrag nicht, sondern kann vom Antragsteller für weitere Umbaumaßnahmen und Pflegehilfsmittel genutzt werden.

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Wichtig: Leben mehrere Anspruchsberechtigte in einem Haushalt, kann sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 Euro summieren. Leben mehrere Menschen in einer Wohnung (Ehepaare), die einen Pflegegrad besitzen und dementsprechend Anspruch auf eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme haben, steht jeder Person der volle Förderbetrag für den Umbau desselben Badezimmers zu. Dieser kann dann jeweils für die individuellen Einzelmaßnahmen genutzt werden.

Ändert sich die Pflegesituation und es sind aufgrund dessen weitere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen notwendig, werden von der Pflegekasse zusätzliche Zuschüsse oder eine Kostenübernahme gewährt. Damit Sie den Zuschuss erhalten, müssen Sie vor Beginn der Umbaumaßnahmen einen Antrag bei der Pflegekasse stellen und einen Kostenvoranschlag einreichen. Erst wenn die Maßnahme genehmigt ist, können Sie mit dem Umbau beginnen!

Zuschüsse von Integrationsämtern oder Sozialhilfeträgern

Bei Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung, die berufstätig oder in der beruflichen Wiedereingliederung sind, können zusätzlich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt werden - etwa bei den Integrationsämtern oder im Rahmen der Eingliederungshilfe. Auch wenn keine Pflegebedürftigkeit besteht, lohnt sich die Nachfrage bei dem zuständigen Sozialamt, dem Versorgungsamt oder dem Integrationsfachdienst.

Senioren, die von der Grundversicherung leben müssen, können über das "Amt für Grundsicherung" einen Antrag für einen barrierefreien Badumbau stellen. Bevor die Sozialhilfeträger greifen, müssen zuerst die bereits genannten Fördermöglichkeiten (außer Stiftungen) bezuschussen. Zudem müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor der Förderung durch die Sozialträger nachweisen können, dass kein anderer altersgerechter Wohnraum mit einem barrierefreien Badezimmer zur Verfügung steht. Auch Kostenvoranschläge müssen beim Amt eingereicht werden. Wurde der Antrag durch einen Mitarbeiter des örtlichen Gesundheitsamtes aufgrund der Notwendigkeit bestätigt, werden nur die notwendigen Badumbau-Maßnahmen durch den Sozialhilfeträger finanziert. Für weitere Pflegeleistungen müssen alle anderen Förderung-Maßnahmen ausgeschöpft werden.

Regionale und kommunale Förderprogramme

In einigen Bundesländern oder Städten gibt es regionale Förderprogramme für den barrierefreien Umbau von Wohnraum - auch für Menschen mit Schwerbehinderung. Einen umfassenden Überblick bietet der Artikel zur Förderung Badsanierung. Viele Kommunen bieten eigene Zuschussprogramme an - insbesondere für Umbauten wie Badewanne raus, Dusche rein oder den Einbau rutschhemmender Böden. Pflegebedürftige haben ebenfalls die Möglichkeit, städtische Förderprogramme für einen altersgerechten Badumbau in Anspruch zu nehmen. Ansprechpartner ist das kommunale Amt der jeweiligen Gemeinde. Für beide Fördermöglichkeiten müssen sämtliche Umbauten den DIN-Normen entsprechen.

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KfW-Förderung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt als nationale öffentlich-rechtliche Förderbank Zuschüsse und zinsgünstige Kredite, die an bestimmte förderungswürdige Zwecke gebunden sind. Eine KfW-Förderung kann durch einen Zuschuss oder ein zinsgünstiges Darlehen erfolgen. Dabei ist die Förderung immer zweckgebunden. Das heißt, dass die Mittel nur für bestimmte Zwecke zur Verfügung gestellt werden, wie zum Beispiel dem Abbau von Barrieren. Dabei müssen genaue Vorgaben beachtet werden. Die KfW Förderung können Sie online über das KfW Zuschussportal beantragen. Dort können Daten verwaltet und Nachweise hochgeladen werden.

Die KFW-Förderung per Kredit steht nicht nur Privatpersonen offen. Die KfW fördert auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger und Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Sprechen Sie Ihren Vermieter auf diese Möglichkeit an! Schließen Sie eine Modernisierungsvereinbarung mit Ihrem Vermieter abWenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind, sollten Sie unbedingt im Vorfeld mit Ihrem Vermieter die Konditionen regeln, wann und wie Sie barrierefrei umbauen oder umgestalten möchten. Zu empfehlen ist der Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung. Bei einer Modernisierungsvereinbarung werden die vereinbarten Maßnahmen schriftlich als Ergänzung im Mietvertrag festgehalten.

Nach Einstellung des Investitionszuschusses 455-B fördert die KfW aktuell ausschließlich über das Kreditprogramm 159 „Altersgerecht Umbauen“ Maßnahmen zur Barrierereduzierung und altersgerechten Wohnraumanpassung. Umbauten zur Herstellung eines barrierearmen oder -freien Zugangs zur Wohnung (z. B. Umgestaltung von vorhandenen Flächen (z. B. Nachrüstung altersgerechter Assistenzsysteme (Ambient Assisted Living, z. B.

KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen - Kredit“: Mit dem KfW Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen - Kredit“ stellt die KfW günstige Darlehen beziehungsweise Kredite bereit, mit denen Sie barrierereduzierende Umbaumaßnahmen in Ihrem Zuhause finanzieren können. Der KfW-Kredit 159 ist ganzjährig verfügbar und richtet sich an Eigentümer und Mieter, die ihre Wohnung oder ihr Haus altersgerecht umbauen möchten. Den Antrag auf den KfW-Kredit 159 stellt Ihre Bank der WahlDer zinsgünstige Kredit wird nicht von der KfW-Bank direkt bereitgestellt, sondern das Verfahren läuft über ein weiteres Kreditinstitut. Dazu wenden Sie sich an eine Bank Ihrer Wahl und diese beantragt dann für Sie die Förderung von der KfW. Wichtig: Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden.

KfW-Programm 455-B "Altersgerecht umbauen": Bei dieser Förderung durch die KfW-Bank wird für Umbaumaßnahmen ein Zuschuss in Höhe von 12,5 Prozent auf die verbleibenden Kosten gewährt. Er wird direkt bei der KfW-Bank beantragt. Je Einzelmaßnahme beträgt die Bezuschussung durch die KfW-Bank im Normalfall zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Bezuschusst wird mit einem maximalen Betrag von 6.250 Euro pro Wohneinheit. Folgende Anforderungen müssen für den Investitionszuschuss erfüllt werden:

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Planung: Planen Sie die Baumaßnahmen gründlich. Möglichkeit weiterer Förderungen prüfen: Prüfen Sie, ob über das altersgerechte Umbauen hinaus weitere Maßnahmen sinnvoll sind, zum Beispiel Baumaßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz der Immobilie. Finanzierungspartner suchen: Vor Beginn der Arbeiten beziehungsweise vor dem Immobilienkauf sollten Sie mit der Bank Ihrer Wahl sprechen. Kreditvertrag abschließen: Schließen Sie den Kreditvertrag mit Ihrer Bank ab. Warten Sie auf die Zusage, bevor Sie mit dem Umbau beginnenWenn Sie sich für den Kredit der KfW für altersgerechtes oder barrierearmes Wohnen entschieden haben: Warten Sie mit dem Beginn der Baumaßnahme in jedem Fall bis Sie eine Zusage für die Mittel erhalten. Denn die KfW fördert ausschließlich Baumaßnahmen, die bei Antragstellung noch nicht begonnen wurden.

Stiftungen

Auch diverse Stiftungen bezuschussen pflegebedürftige Menschen bei der Barrierereduzierung ihres Badezimmers. Jedoch fördert nicht jede Stiftung alles. Bei der Auswahl ist darauf zu achten, ob man zum berücksichtigten Personenkreis zählt. Denn es gibt unter anderem Stiftungen, die explizit Rollstuhlfahrer durch Fördergelder begünstigen und andere unterstützen ausschließlich an MS erkrankte Menschen mit einem Zuschuss zur Umsetzung der wohnverbessernden Maßnahmen. Werden hilfsbedürftige Mitmenschen durch eine Institution wie diese bezuschusst, ist der Umbau jedoch nicht an eine DIN-Norm gebunden, wie es bei der KfW-Bank der Fall ist. Sie orientieren sich dann an dem individuellen Bedarf. Hierfür wird die Gesamtsituation durch eine Beratungsstelle eingeschätzt und die bestehende Notwendigkeit schriftlich festgehalten. Wird eine Bedürftigkeit der Person festgestellt, sind Stiftungen in der Regel großzügige Förderer, die Pflegebedürftige bezüglich der Umsetzung finanziell unterstützen.

Technische Aspekte und Normen

Viele Menschen suchen nach Möglichkeiten, ihr Zuhause barrierefrei umzubauen. Dabei ist der Begriff Barrierefreiheit an strenge baulich-technische Bedingungen geknüpft, die als DIN-Norm 18040-2 festgelegt sind. Die in diesem Beitrag besprochenen KfW Zuschüsse beziehen sich jedoch auf barrierereduzierende und nicht barrierefreie Maßnahmen, was die Voraussetzungen für eine Förderung weniger streng und dadurch leichter realisierbar macht.

Die KfW-Förderung für Badsanierungen über das Kreditprogramm 159 „Altersgerecht Umbauen“ ist an bestimmte technische Mindeststandards gebunden. Vorkehrungen für spätere Sicherheitstechnik (z. B. Türen müssen barrierefrei gestaltet sein, z. B. Diese Vorgaben dienen dazu, eine langfristige Nutzung des Bades im Alter oder bei Mobilitätseinschränkungen zu ermöglichen. Bodengleich sein. Ist dies nicht möglich, darf das Niveau zum angrenzenden Bodenbereich um nicht mehr als 20 Millimeter abgesenkt sein. Eine Höhe von maximal 0,50 Meter aufweisen.

Um eine Förderung für den Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“ zu erhalten, müssen Sie einen unabhängigen Sachverständigen im Bereich Barriereabbau oder Barrierefreiheit hinzuziehen. Dieser muss bei Ihrem Antrag schriftlich die förderfähigen Kosten sowie die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen Ihrer Umbaumaßnahmen bestätigen.

Maßnahmen im Bad

Umbaukosten steuerlich geltend machenEin barrierearmer Badumbau kann nicht nur durch Zuschüsse gefördert werden - auch steuerlich lassen sich viele Maßnahmen geltend machen. Gemäß § 33 EStG gelten bestimmte Umbaukosten als sogenannte „außergewöhnliche Belastung“ und können so das zu versteuernde Einkommen senken. Wichtig: Die Maßnahme muss medizinisch notwendig sein - zum Beispiel bei einer diagnostizierten Erkrankung oder einer dokumentierten Schwerbehinderung. Ein ärztliches Attest kann hier hilfreich sein. Sprechen Sie mit einem Steuerberater oder lassen Sie sich unverbindlich beraten. So können sich Umbaukosten doppelt lohnen - finanziell und funktional.

Typische Maßnahmen

Umbaumaßnahmen im Bad haben in der Regel höchste Priorität, wenn es darum geht, möglichst lange und selbstbestimmt in der eigenen Wohnung leben zu können. Umgestaltung des Badezimmers, z. B. Barrierearme Duschen, flache Einstiege, Haltegriffe, rutschhemmende Bodenbeläge, unterfahrbare Waschbecken, Türverbreiterung und mehr (abhängig von der jeweiligen Förderstelle).

Besonders häufig und sinnvoll: der Umbau Badewanne raus, Dusche rein. So läuft die Antragstellung abKostenlose Erstberatung durch SenioconPrüfung der Voraussetzungen und FördermöglichkeitenErstellung eines fachgerechten KostenvoranschlagsEinreichung des Antrags bei der zuständigen StelleWartezeit (bei Pflegekasse ca. 2-4 Wochen)Durchführung des barrierearmen Umbaus - in der Regel innerhalb von 24h!Wichtig: Der Antrag muss immer vor dem Umbau gestellt werden. Ein nachträglicher Zuschuss ist nicht möglich.

Konkrete Maßnahmen

Die Zuschüsse gelten für konkrete Maßnahmen, die die Barriere reduzieren. Dazu zählen:

  • der Einbau einer flachen oder barrierearmen Dusche
  • der Austausch einer Badewanne gegen eine begehbare Duschlösung
  • die Verbreiterung von Türen oder das Entfernen von Schwellen
  • das Anbringen von Haltegriffen, Duschsitzen oder rutschhemmenden Böden
  • die Installation von unterfahrbaren Waschbecken oder höhenverstellbaren Sanitärobjekten

Treppenlifte und andere Maßnahmen

Treppen stellen im Zuhause die größten Barrieren dar. Der Umbau der Treppen beziehungsweise der Einbau eines Treppenlifts kann eine große Erleichterung im Alltag von Menschen mit eingeschränkter Mobilität sein. Sie sind zudem eine effektive Maßnahme, damit Sie länger in Ihrem Zuhause wohnen bleiben können. Treppenlifte sind jedoch in der Anschaffung teuer. Damit Sie eine KfW-Förderung für den Umbau Ihrer Treppe oder den Einbau eines Treppenlifts oder von Rampensystemen bekommen können, müssen Sie exakte technische Vorgaben umsetzen. Die genauen Vorgaben sind im Förderbereich 3 „Überwindung von Treppen und Stufen“ aufgeführt. Förderfähig ist der Einbau von Treppenliften, Hebe- und Plattformliften sowie Senkrechtliften. Beidseitige Handläufe ohne Unterbrechung über alle Geschosse aufweisen. Ab sechs Meter Länge Zwischenpodeste aufweisen, die mindestens 1,50 Meter lang sind. Nicht immer lassen sich die Vorgaben baulich umsetzen. Neben den Maßnahmen im Bad oder an der Treppe lassen sich noch weitere Umbaumaßnahmen zur Barriererreduzierung in Ihrem Zuhause über die KfW mit einem Zuschuss fördern. Neben Maßnahmen im Bad oder an der Treppe unterstützt die KfW mit dem Kreditprogramm 159 „Altersgerecht Umbauen“ auch eine Vielzahl weiterer baulicher Veränderungen, die Barrieren im Wohnumfeld reduzieren. Wer sein Zuhause barrierearm umgestalten möchte, sollte überlegen, ob im Zuge dessen nicht weitere Umbaumaßnahmen den Zustand des Hauses oder der Wohnung verbessern würden, wie etwa eine energieeffiziente Sanierung. Die KfW unterstützt dies, indem sie mehrere KfW-Förderungen in Kombination anbietet und damit erhöhte Zuschüsse ermöglicht.

Einbruchschutzmaßnahmen

Das KfW-Zuschussprogramm 455-E für Einbruchschutz wurde eingestellt. Stattdessen können Sie Einbruchschutzmaßnahmen über den KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ finanzieren. Die KfW fördert mit dem Produkt 455-E Maßnahmen, die dem Einbruchschutz dienen. Auch wenn es nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, beugen solche Maßnahmen Unfällen im Zuhause vor. Denn eine gegen Einbruch gesicherte Wohnung erhöht das Sicherheitsempfinden. Mehr Selbstsicherheit kann zur Vermeidung von häuslichen Unfällen beitragen.

Voraussetzungen für die Förderung

Ein Zuschuss zum Badumbau bei Schwerbehinderung wird in der Regel dann bewilligt, wenn:

  • ein anerkannter Schwerbehindertenausweis (GdB ab 50) oder ein Pflegegrad vorliegt,
  • die geplante Maßnahme nachweislich die Selbstständigkeit im Alltag erhöht,
  • der Antrag vor Beginn der Baumaßnahme gestellt wird,
  • alle geforderten Nachweise (z. B. Kostenvoranschlag, ärztliches Attest, Pflegegradbescheid) eingereicht werden.

Umzugskosten

Gerade im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit kann es notwendig werden, in eine passendere Wohnung umzuziehen. Häufig sind bauliche Barrieren - wie enge Türen, fehlende Aufzüge oder rutschige Böden - der Grund für einen erforderlichen Umzug. Doch viele Betroffene wissen nicht, dass sie dafür finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse erhalten können. Ein Umzug ist oft mit großen Herausforderungen verbunden: Neben der emotionalen Belastung entstehen auch organisatorische und finanzielle Hürden. Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten der Pflegekasse und lassen Sie sich von Experten beraten. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche oder organisatorische Anpassungen, die es Pflegebedürftigen ermöglichen, weiterhin selbstbestimmt zu leben. Der Umbau von Badezimmern für barrierefreien Zugang (z. B. Wichtig: Umzüge in stationäre Pflegeeinrichtungen sind nicht förderfähig, da das Ziel dieser Maßnahmen die Erhaltung der Selbstständigkeit ist.

Die Pflegekasse bezahlt die Umzugskosten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Barrierefreie oder Barrierearme Wohnung
  2. Senioren-Wohngemeinschaft oder betreutes Wohnen
  3. Ebenerdige Wohnung
  4. Vom ländlichen Raum in eine Stadt

Um finanzielle Unterstützung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu erhalten, ist ein anerkannter Pflegegraderforderlich. Die Pflegekasse gewährt Zuschüsse erst ab Pflegegrad 1. Ein zentrales Ziel wohnumfeldverbessernder Maßnahmen ist die Erhaltung oder Verbesserung der Selbstständigkeit. Mit zunehmendem Alter oder bei fortschreitender Pflegebedürftigkeit kann der Alltag erschwert werden. Durch den Zuschuss der Pflegekasse können bauliche Veränderungen vorgenommen oder ein Umzug finanziert werden, um die individuelle Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten. Dabei gilt: Je früher Maßnahmen zur Wohnraumanpassung ergriffen werden, desto besser können Einschränkungen im Alltag vermieden werden. Besonders bei progressiven Erkrankungen wie Parkinson oder Multipler Sklerose ist es ratsam, frühzeitig für ein geeignetes Wohnumfeld zu sorgen.

Um diese Unterstützung zu beantragen, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden, der die geplanten Maßnahmen und deren Notwendigkeit erläutert. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro pro Person im Jahr 2025 für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Antragstellung:

  1. Antrag bei der Pflegekasse heraussuchen(Musteranträge gibt es bei AOK, IKK Classic und anderen Kassen)
  2. Begründung für den Umzug beifügen(z. B. ärztliches Attest, Nachweis über Barrierefreiheit der neuen Wohnung)
  3. Kostenaufstellung einreichen(z. B. durch Angebote eines Umzugsunternehmens)

Seniocon als Partner

Als Spezialist für barrierearme Bäder kennt Seniocon alle Anforderungen und Fallstricke. Deshalb begleiten wir Sie Schritt für Schritt - von der Beratung bis zur Umsetzung.

Unser Komplettservice für Sie:

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