Zweite Reha nach Schlaganfall: Voraussetzungen und Möglichkeiten

Ein Schlaganfall kann das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen grundlegend verändern. Nach der Akutversorgung im Krankenhaus und der ersten Rehabilitationsmaßnahme stehen viele Patienten vor der Frage, wie es weitergeht und ob eine zweite Reha sinnvoll oder notwendig ist. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen für eine zweite Reha nach einem Schlaganfall und gibt einen Überblick über die verschiedenen Aspekte, die bei der Beantragung und Durchführung zu beachten sind.

Nachsorge nach dem Schlaganfall: Wer ist zuständig?

In der Regel übernimmt der Hausarzt die weitere Versorgung nach einem Schlaganfall. Sollte die Ursache des Schlaganfalls noch nicht gefunden sein oder weiterhin neurologische Defizite bestehen, können Kardiologen oder Neurologen hinzugezogen werden. Bei Vorhofflimmern im Herzen gibt es neben der medikamentösen Behandlung auch die Möglichkeit einer Katheterablation oder einer Operation. Ob diese Optionen in Frage kommen, muss in einer Facharztpraxis für Kardiologie geklärt werden.

Die Rolle der Rehabilitation nach einem Schlaganfall

Eine Rehabilitation hilft dabei, Fähigkeiten wiederzuerlangen und den Alltag zu bewältigen. Sie unterstützt Betroffene dabei, wieder selbstständiger zu werden, mit Einschränkungen umzugehen und Folgen des Schlaganfalls wie Lähmungen, Sprachstörungen, Gedächtnisprobleme und Depressionen zu lindern. Die Rehabilitation bereitet auf die Rückkehr nach Hause und das Alltagsleben vor und bietet Hilfen für Angehörige.

Die Behandlungsziele werden gemeinsam mit den therapeutischen Fachkräften festgelegt und hängen unter anderem davon ab, wie schwer die Beeinträchtigungen sind, was sich durch die einzelnen Maßnahmen erreichen lässt und welche persönlichen Bedürfnisse im Vordergrund stehen.

Ziele der Rehabilitation

  • Verbesserung der Mobilität: Förderung der Bewegungsfähigkeit und Reduzierung des Sturzrisikos.
  • Schmerzlinderung: Reduzierung chronischer Schmerzen durch geeignete Therapien und Interventionen.
  • Wiederherstellung von Selbstständigkeit und Alltagskompetenzen: Befähigung der Patienten, alltägliche Aktivitäten wie Ankleiden, Essen und Körperpflege ohne oder mit minimaler Unterstützung zu bewältigen und wenn möglich Pflegebedürftigkeit vermeiden.
  • Kognitive Förderung: Verbesserung kognitiver Fähigkeiten durch gezielte Übungen und Therapien.
  • Soziale Integration: Förderung der sozialen Teilhabe und Verbesserung der Kommunikationsfähigkeiten.
  • Anpassung des Wohnumfelds: Empfehlungen zur Anpassung des häuslichen Umfelds zur Erhöhung der Sicherheit und Selbstständigkeit zu Hause.
  • Psychische Stabilität: Unterstützung bei der Bewältigung von Ängsten, Depressionen oder anderen emotionalen Herausforderungen, die mit der Erkrankung oder Verletzung einhergehen können.
  • Beeinflussung von Risikofaktoren und Motivation zu gesundheitsförderndem Verhalten: z. B. Optimierung von Blutdruck, Blutzuckerwerten etc.

Voraussetzungen für eine zweite Reha

Wenn nach der ersten Reha weiterhin Bedarf besteht, stellt sich die Frage, wann und wie oft ein erneuter Anspruch auf eine Rehabilitation besteht. Grundsätzlich können Sie nach vier Jahren eine weitere Reha beantragen. Reha-Anträge in kürzeren Zeitabständen haben weniger Aussicht, bewilligt zu werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen bereits vor Ablauf der vier Jahre ein Reha-Aufenthalt notwendig ist. Dies ist der Fall, wenn eine besonders große medizinische Notwendigkeit besteht und eine zeitnahe Behandlung erforderlich ist, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu schützen.

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Medizinische Notwendigkeit und Begründung

Eine erneute Reha kann beispielsweise erforderlich sein, wenn sich der Zustand des Patienten verschlechtert hat oder neue Beschwerden hinzugekommen sind. Auch wenn die Ziele der ersten Reha nicht vollständig erreicht werden konnten, kann eine zweite Reha sinnvoll sein, um weitere Fortschritte zu erzielen.

Soll eine Reha öfter hintereinander (nach weniger als vier Jahren) erfolgen, müssen die Notwendigkeit (etwa zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit), die Erfolgsaussichten einer langfristigen Verbesserung (positive Rehabilitationsprognose) und das Scheitern anderer Maßnahmen im Antrag sehr gut begründet und mit entsprechenden Nachweisen belegt sein. Der behandelnde Arzt ist der beste Ansprechpartner, um hierbei zu helfen.

Rehafähigkeit und Rehaprognose

Für die Bewilligung einer zweiten Reha müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Rehafähigkeit: Der Patient muss in der Lage sein, die Rehamaßnahme durchzuführen. Das bedeutet, dass er körperlich und geistig in der Lage sein muss, aktiv an den Therapien teilzunehmen.
  2. Rehaprognose: Es muss erwartet werden, dass die Reha zu einer Verbesserung des Zustands des Patienten führt. Dabei reicht die Erwartung, das Ziel muss nicht zwingend erreicht werden.
  3. Medizinische Notwendigkeit: Ambulante Maßnahmen reichen nicht aus, um das mit stationärer Reha verfolgte Ziel zu erreichen.

Unterschiedliche Erkrankungen

Wenn für die gleiche Krankheit zweimal kurz hintereinander Reha beantragt wird, ist dies meist schwer zu begründen. Handelt es sich jedoch um verschiedene Erkrankungen, kann dies durchaus der Fall sein. Beispielsweise könnte im letzten Jahr eine orthopädische Reha durchgeführt worden sein und in der Zwischenzeit ein psychosomatisches Leiden entwickelt haben, welches dringend behandelt werden muss.

Arten der Rehabilitation

Nach einem Schlaganfall kommen verschiedene Arten der Rehabilitation in Frage:

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Neurologische Rehabilitation

Die neurologische Rehabilitation beinhaltet mehr Therapiestunden als eine geriatrische und zielt vor allem darauf ab, wieder in den Beruf zurückkehren zu können. Grundvoraussetzung für eine neurologische Rehabilitation ist das Vorliegen einer neurologischen Erkrankung, das heißt vor allem Erkrankungen des Gehirns, des Rückenmarks oder des peripheren Nervensystems.

Geriatrische Rehabilitation

Eine geriatrische Rehabilitation richtet sich hauptsächlich an ältere Menschen mit mehreren Vorerkrankungen. Sie ist speziell darauf ausgerichtet, den besonderen Bedürfnissen von Seniorinnen und Senioren gerecht zu werden. Auch Angehörige werden miteinbezogen, wenn dies erforderlich ist. Um eine geriatrische Reha in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie 70 Jahre oder älter sein und es müssen mehrere (mindestens zwei) Erkrankungen gleichzeitig bestehen (Multimorbidität).

Frührehabilitation

Die Frührehabilitation (kurz: Frühreha) nach einem Schlaganfall zielt darauf ab, die körperlichen Funktionen wiederherzustellen. Besonderes Augenmerk gilt hierbei den Körperfunktionen, die durch den Schlaganfall womöglich geschädigt wurden. Je früher geeignete Therapiemaßnahmen und Übungen umgesetzt werden, desto eher können die Schlaganfall-Symptome behandelt und schwerere Folgeschäden verringert werden.

Teilstationäre und ambulante Rehabilitation

Manchmal kommt auch eine teilstationäre oder eine ambulante Rehabilitation infrage. Dabei ist man tagsüber in der Rehaklinik, aber abends und am Wochenende zu Hause (teilstationäre Reha). Oder die Reha findet in Einrichtungen statt, die nur für die Behandlungstermine besucht werden (ambulante Reha). Voraussetzung für eine teilstationäre oder ambulante Reha ist, dass man sich entweder selbst versorgen kann oder die Versorgung durch andere gesichert ist.

Der Reha-Antrag

Die Rehabilitation wird bei der Rentenversicherung oder der Krankenkasse beantragt. Diese bewilligen die Reha zunächst für drei Wochen. Sie kann aber bei Bedarf verlängert werden. Der Sozialdienst des Krankenhauses unterstützt in der Regel bei der Antragstellung für die Anschlussrehabilitation (AHB). Der Reha-Antrag wird meistens direkt an den Kostenträger, also die Krankenversicherung oder die Deutsche Rentenversicherung, weitergeleitet.

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Für eine medizinische Rehabilitation (HV) ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt ist ein aktuelles ärztliches Attest erforderlich, das die Notwendigkeit und den erwarteten Nutzen einer geriatrischen Rehabilitation belegt.

Verlängerung der Reha

Eine Verlängerung der Rehabilitationsmaßnahme ist unter bestimmten Umständen möglich und kann wesentlich dazu beitragen, die therapeutischen Ziele zu erreichen und den Übergang in den Alltag zu erleichtern. Die Entscheidung für eine Verlängerung liegt beim behandelnden Ärzteteam und erfordert die Zustimmung der Patient:innen sowie die Genehmigung durch die zuständigen Kostenträger.

Therapieangebote in der Rehabilitation

In der Rehabilitation werden verschiedene Therapieangebote eingesetzt, um die bestmögliche Behandlung zu gewährleisten:

  • Physiotherapie / Krafttraining: Übungen zum Aufstehen, Gehen, Training von Gleichgewicht, Kraft und Ausdauer, um wieder sicherer zu werden.
  • Logopädie: Behandlung von Schwierigkeiten, Sätze zu bilden oder Worte zu finden, undeutlicher Aussprache oder Schluckstörungen.
  • Ergotherapie: Training von Alltagsfertigkeiten wie Anziehen oder selbstständig essen, aber auch Wahrnehmungs- und Konzentrationsübungen.
  • Neuropsychologische Therapie: Training von Gedächtnis, Aufmerksamkeit und Wahrnehmung. Es geht aber auch darum zu lernen, mit den Einschränkungen im Alltag umzugehen und sie emotional zu bewältigen.
  • Pflege: Aktivierende Pflege unterstützt beim Essen, Waschen, An- und Auskleiden.

Nach der Rehabilitation

Nach dem Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik werden die Maßnahmen meist ambulant fortgeführt. Dies organisiert der Sozialdienst der Rehabilitationsklinik vor der Entlassung. Bei der Planung prüfen die Fachkräfte auch, ob zu Hause spezielle Hilfsmittel nötig sind oder die Wohnung anders gestaltet werden muss.

Unterstützungsmöglichkeiten

  • Hausarzt: Der Hausarzt ist die erste Anlaufstelle für medizinische Fragen.
  • Fachärzte: Kardiologen oder Neurologen können bei spezifischen Problemen hinzugezogen werden.
  • Therapeuten: Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden setzen die Therapie ambulant fort.
  • Selbsthilfegruppen: Der Besuch einer Selbsthilfegruppe kann helfen, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen und wichtige Tipps zu erhalten.
  • Schlaganfall-Lotsen: Schlaganfall-Lotsen beraten und begleiten Betroffene und ihre Angehörigen durch das erste Jahr nach ihrem Schlaganfall, bis sie in der Lage sind, ihre weitere Versorgung selbst zu organisieren.
  • Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen: Diese Stellen bieten Beratung zu rechtlichen und organisatorischen Fragen.
  • Deutsche Schlaganfall-Hilfe: Die Deutsche Schlaganfall-Hilfe unterstützt Betroffene und ihre Angehörigen mit Informationen und Beratungsangeboten.

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