Migräne ist eine weit verbreitete neurologische Erkrankung, von der Frauen zwei- bis dreimal so häufig betroffen sind wie Männer. Sie ist nicht nur eine häufige Ursache für vorübergehende körperliche Einschränkungen, sondern auch mit anderen Erkrankungen wie Depressionen, Angsterkrankungen und vaskulären Erkrankungen assoziiert. In Europa ist Migräne laut der „Global Burden of Disease Study“ die führende neurologische Ursache für verlorene Lebensjahre und die häufigste Ursache für eine Behinderung bei unter 50-Jährigen. Angesichts dieser Belastung ist eine wirksame Migräneprophylaxe von entscheidender Bedeutung.
Medikamentöse Prophylaxe der Migräne
Die deutsche S1-Leitlinie „Therapie der Migräneattacke und Prophylaxe der Migräne“ leitet die Indikation zu einer medikamentösen Prophylaxe der Migräne aus dem besonderen Leidensdruck, der Einschränkung der Lebensqualität und dem Risiko eines Medikamentenübergebrauchs ab. Die Indikation für eine medikamentöse Prophylaxe ist individuell zu stellen. Dabei sollten realistische Therapieziele und potenzielle Nebenwirkungen der Arzneimittel gegeneinander abgewogen werden. Anhaltspunkte, die für eine medikamentöse Prophylaxe sprechen, sind ein hoher Leidensdruck, mindestens drei Attacken mit deutlicher Beeinträchtigung der Lebensqualität pro Monat oder eine Einnahme von Analgetika an zehn oder mehr Tagen pro Monat. Es wird geschätzt, dass bei mindestens jedem vierten Patienten mit Migräne eine Indikation für eine medikamentöse Migräneprophylaxe vorliegt.
Die medikamentöse Prophylaxe der Migräne war jedoch häufig unbefriedigend. Bis zur Einführung monoklonaler Antikörper standen lediglich Wirkstoffe zur Verfügung, die ursprünglich für andere Indikationen entwickelt wurden und deren Nebenwirkungen und begrenzte Wirksamkeit durch eine Adhärenzrate von unter 30 % nach sechs Monaten illustriert werden.
Für folgende oral einzunehmende Medikamente liegt eine Zulassung in der Prophylaxe der Migräne vor: Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Amitriptylin und Topiramat. Auch die Wirksamkeit von Valproinsäure ist in mehreren kontrollierten Studien nachgewiesen. Valproinsäure ist off-label jedoch nur verordnungsfähig, wenn eine Behandlung mit allen anderen zugelassenen Arzneimitteln nicht wirksam war oder kontraindiziert ist und darf bei Frauen im gebärfähigen Alter wegen Teratogenität nicht eingesetzt werden. Kein Medikament hat einen nachgewiesenen Vorteil hinsichtlich seiner Wirksamkeit. Die Auswahl des Arzneimittels richtet sich vielmehr nach den potenziellen Nebenwirkungen: Die Wahl sollte auf ein Präparat fallen, dessen typisches Nebenwirkungsprofil für den individuellen Patienten akzeptabel ist oder dessen Wirksamkeit hinsichtlich begleitender Erkrankungen therapeutisch genutzt werden kann. Die Wirkung sollte mittels eines Kopfschmerzkalenders zwei bis drei Monate nach Erreichen der tolerablen Zieldosis evaluiert werden. Bei ungenügender Wirksamkeit - das heißt in der Regel, wenn die Häufigkeit der Migränetage nicht um mindestens 50 % bei episodischer Migräne bzw. um 30 % bei chronischer Migräne sinkt- oder bei Unverträglichkeit sollte auf einen anderen Wirkstoff gewechselt werden.
Monoklonale Antikörper: Ein gezielter Ansatz
Im Gegensatz zu den bisher zu Verfügung stehenden oralen Wirkstoffen zur Migräneprophylaxe, die alle ursprünglich für andere Indikationen entwickelt wurden, richten sich die monoklonalen Antikörper gezielt gegen ein wichtiges Substrat der Migräne-Pathophysiologie, den Vasodilatator und Neuromodulator Calcitonin Gene-related Peptid (CGRP). Bisher liegt in der EU für vier monoklonale Antikörper eine Zulassung zur Prophylaxe von Migräne bei Erwachsenen mit mindestens vier Migränetagen pro Monat vor: Erenumab, Galcanezumab, Fremanezumab und Eptinezumab. Die Applikation erfolgt subkutan vierwöchentlich bei Erenumab, Galcanezumab und Fremanezumab. Bei Fremanezumab ist alternativ auch eine vierteljährliche Gabe möglich. Eptinezumab wird i.v. alle zwölf Wochen verabreicht.
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Eine Verordnung eines monoklonalen Antikörpers zur Migräneprophylaxe ist gemäß den Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) möglich, wenn mindestens Substanzen aus allen vier verfügbaren, zugelassenen pharmakologischen Gruppen (Betablocker, Antiepileptika, Kalziumantagonisten, Antidepressiva) nicht wirksam waren, nicht vertragen wurden oder wenn gegen deren Einnahme Kontraindikationen oder Warnhinweise bestehen. Bei Patienten mit chronischer Migräne wird empfohlen, dass diese zusätzlich auf eine Therapie mit Onabotulinumtoxin A nicht angesprochen haben. Für Erenumab stellte der G-BA in einer Neubewertung auf Grundlage der HER-MES-Studie 2021 einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen fest. Eine budgetneutrale Verordnung von Erenumab im Rahmen einer bundesweiten Praxisbesonderheit ist anerkannt, wenn mindestens eine Vortherapie (Metoprolol, Propranolol, Topiramat, Amitriptylin, Flunarizin oder OnabotulinumtoxinA) nicht wirksam war bzw. nicht vertragen wurde oder Kontraindikationen gegen alle diese Wirkstoffe bestehen.
Wenn nach drei Monaten kein befriedigender Therapieeffekt vorliegt, sollte die Behandlung beendet werden, bei Eptinezumab wird ein Beobachtungszeitraum von sechs Monaten empfohlen. Die Wirksamkeit der monoklonalen Antikörper ist im indirekten Vergleich nicht höher als jene der bisher verfügbaren Wirkstoffe zur Migräneprophylaxe. Hinsichtlich der Verträglichkeit und Adhärenz scheinen die monoklonalen Antikörper gegenüber bisher verfügbaren Wirkstoffen jedoch deutlich vorteilhaft zu sein. Relevante Nebenwirkungen sind sehr selten, gelegentlich treten lokale Reaktionen an der Injektionsstelle und Obstipation auf. Vorsichtshalber sollten die monoklonalen Antikörper nicht bei Patienten mit schweren kardiovaskulären Erkrankungen und Autoimmunerkrankungen eingesetzt werden.
Daten, die einen direkten Vergleich der monoklonalen Antikörper untereinander ermöglichen, liegen nicht vor. Ein indirekter Vergleich der Wirksamkeit der monoklonalen Antikörper ist erheblich erschwert, da die Reduktion der Migränetage um mindestens 50 % als Endpunkt in den verschiedenen Zulassungsstudien auf verschiedene Arten berechnet wurde. Unkontrollierte Studien weisen darauf hin, dass bei Versagen des CGRP-Antagonisten Erenumab ein Therapieversuch mit einem CGRP-Rezeptorantagonisten (Galcanezumab, Fremanezumab, Eptinezumab) und vice versa sinnvoll sein kann.
Bisher liegt lediglich eine Studie vor, die einen monoklonalen Antikörper mit einem oralen zur Migräneprophylaxe zugelassenen Wirkstoff vergleicht: In einer doppelblinden Therapiestudie bei Patienten mit episodischer bzw. chronischer Migräne führte Erenumab zu einer stärkeren Reduktion von Migränetagen und zu einer geringeren Abbruchrate wegen Nebenwirkungen als Topiramat. Allerdings wurde in der erneuten Nutzenbewertung von Erenumab das Design der Studie kritisiert, da die Studienmedikation bei Auftreten von Nebenwirkungen nicht reduziert werden konnte, die Zieldosis im Topiramat-Arm vorgegeben war, im Erenumab-Arm dagegen individuell gewählt werden konnte und bei Abbruch der Studientherapie im Topiramat-Arm kein alternativer, zur Migräneprophylaxe zugelassener Wirkstoff eingenommen werden konnte. Die hohe Abbruchrate im Topiramat-Arm führte dazu, dass ein großer Anteil der Patienten, die eine Vergleichstherapie erhielten, über den längsten Zeitraum der Erhaltungsphase unbehandelt war. Diese Faktoren führen zu einem Bias, der den Topiramat-Arm der Studie benachteiligt.
Chronische Migräne: Eine besondere Herausforderung
Eine Sonderstellung nimmt die medikamentöse Prophylaxe der chronischen Migräne ein, für die neben den vier in der EU zugelassenen monoklonalen Antikörpern lediglich Topiramat und Botulinumtoxin zugelassen sind. Für andere, bei der episodischen Migräne nachweisbar wirksame Migräneprophylaktika ist die Studienlage hinsichtlich der chronischen Migräne unzureichend.
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Versorgungspraxis in Deutschland
Die Versorgungspraxis in Deutschland wird durch eine große Beobachtungsstudie dargestellt, die 243.471 Patienten mit Migräne einschloss, die zwischen 2008 und 2016 behandelt wurden. 22,3 % der Patienten erhielten mindestens ein Rezept für einen für die Migräneprophylaxe zugelassenen Wirkstoff oder Valproinsäure. Bei Patienten mit komplizierter Migräne (einschließlich chronischer Migräne) war dies bei 38,0 % der Fall. Mit Abstand am häufigsten wurden Betablocker verordnet (53,8 %), vermutlich jedoch bei den meisten Patienten mit internistischer Indikation und nicht primär als Migräneprophylaxe. Nur wenigen Patienten (4,0 %) wurde mehr als ein zur Migräneprophylaxe zugelassener Wirkstoff oder Valproinsäure verordnet. In einer weiteren epidemiologischen Studie nahmen nur 2,4 % der Teilnehmer in Deutschland mit mindestens fünf Migränetagen pro Monat eine medikamentöse Prophylaxe ein.
Die Rolle von CGRP und monoklonalen Antikörpern
Calcitonin-gene related peptide (CGRP) ist ein Polypeptid, das eine wichtige Rolle in Neuronen des zentralen und peripheren Nervensystems spielt. Die Substanz ist darüber hinaus ein potenter Vasodilatator und hat physiologische Bedeutung in der Neuroimmunologie, im Gastrointestinaltrakt und bei der Wundheilung. Goadsby und Edvinsson entdeckten vor mehr als 30 Jahren, dass CGRP während akuter Migräneattacken ausgeschüttet wird. Eine Behandlung mit subkutanem Sumatriptan reduzierte die Freisetzung von CGRP und behandelte erfolgreich akute Migräneattacken. Resultierend aus diesen wissenschaftlichen Beobachtungen wurden dann in den letzten 10 Jahren CGRP-Rezeptor-Antagonisten zur Behandlung akuter Migräneattacken entwickelt. Parallel dazu wurden humanisierte monoklonale Antikörper entwickelt, die am CGRP-Rezeptor angreifen oder direkt CGRP blockieren. Diese Antikörper wurden gezielt für die Prophylaxe der Migräne entwickelt.
Insgesamt 4 monoklonale Antikörper wurden zur Prophylaxe der episodischen chronischen Migräne entwickelt und 3 dieser Antikörper sind in der Zwischenzeit in Deutschland zugelassen. Erenumab ist ein Antikörper, der am CGRP-Rezeptor angreift, Fremanezumab, Galcanezumab und Eptinezumab hingegen blockieren das CGRP-Molekül selbst. Die monoklonalen Antikörper sind hochspezifisch und zeigen eine im Vergleich zu den etablierten Prophylaxen sehr gute Verträglichkeit. Aufgrund ihrer langen Halbwertszeit muss die Behandlung nur einmal monatlich oder alle 3 Monate erfolgen. Die Applikation erfolgt entweder subkutan (Erenumab, Galcanezumab, Fremanezumab) oder intravenös (Eptinezumab).
Wirksamkeit der monoklonalen Antikörper
Alle monoklonalen Antikörper wurden in placebokontrollierten Studien zur Prophylaxe der episodischen Migräne untersucht. Zielparameter waren die Reduktion der Migränetage und eine 50-%-Responderrate (Reduktion der Kopfschmerz- bzw. Migränetage um mindestens 50 %).
Die 50-%-Responderraten für die monoklonalen Antikörper lagen zwischen 39 % und 62 % bei episodischer Migräne, bei chronischer Migräne zwischen 27 % und 57 % bei allerdings unterschiedlichen Placeboraten in den einzelnen Studien. Die Reduktion der Migränetage im Vergleich zu Placebo liegt zwischen −1,3 und −1,9 Tagen für die episodische Migräne und bei −1,7 bis −2,5 Tagen für die chronische Migräne pro 4 Wochen. Basierend auf den vorliegenden Daten können keine Aussagen zu einem Wirkvergleich zwischen den einzelnen Antikörpern gemacht werden, solange Head-to-Head-Studien fehlen.
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In allen Studien waren die patientenzentrierten Endpunkte wie Lebensqualität sowie die Beeinträchtigung durch die Migräne unter Verum signifikant mehr gebessert als unter Placebo.
Leider hat keine der bisher durchgeführten Studien einen Vergleich mit den bisher verwendeten zugelassenen Migräneprophylaktika durchgeführt. Indirekte Vergleiche der 50-%-Responderraten lassen aber vermuten, dass die Wirksamkeit der monoklonalen Antikörper nicht besser ist als die der bisher verfügbaren Migräneprophylaktika.
Das Hauptproblem der bisher verwendeten Migräneprophylaktika ist ihr Nebenwirkungsprofil. Außerdem setzt die Wirkung zeitverzögert ein, was ein Problem in der Akzeptanz der Therapien darstellt, da die Patienten zunächst nur die unerwünschten Arzneimittelwirkungen wahrnehmen und erst dann die positive Wirkung verspüren.
Die monoklonalen Antikörper wurden auch bei Patienten eingesetzt, bei denen die bisherige Migräneprophylaxe versagt hatte. Therapieversagen war definiert als ein Nichtansprechen auf die Therapie, Therapieabbruch wegen unerwünschter Arzneimittelwirkungen oder bestehende Kontraindikationen und andere Einschränkungen. Die monoklonalen Antikörper waren bei dieser Patientengruppe signifikant wirksamer als Placebo.
Die Wirkung der monoklonalen Antikörper setzt fast sofort ein. In den Studien konnte zum Teil bereits nach einer Woche ein signifikanter Unterschied zwischen Placebogruppe und Verumgruppe gezeigt werden. Da die Wirksamkeit im Zeitverlauf zuzunehmen scheint, ist ein Therapieversuch über 3 Monate gerechtfertigt, zeigt sich nach 3 Monaten kein Effekt, sollte die Therapie beendet werden.
Es gibt erste Hinweise darauf, dass Patienten, die auf einen Antikörper gegen den CGRP-Rezeptor nicht ansprechen, bei einem CGRP-Antikörper eine Wirkung zeigen. Auch der umgekehrte Wechsel ist möglich. Aus pharmakologischer Sicht würde dabei insbesondere ein Wechsel von einem CGRP-Rezeptor-Antikörper auf einen CGRP-Liganden-Antikörper oder vice versa Sinn ergeben.
Wie hoch die Rate der Betroffenen ist, die vom Wechsel des Therapieprinzips profitieren, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.
Bei den etablierten Migräneprophylaktika gab es keine Hinweise aus randomisierten Studien, dass die Kombination von 2 Migräneprophylaktika wirksamer ist als eine Monotherapie. Dies scheint aber zumindest für Fremanezumab nicht zu gelten. Hier gibt es eine Studie, die eine Überlegenheit von Fremanezumab gegenüber Placebo zeigt, wenn Fremanezumab zusätzlich zu einer Komedikation mit traditionellen Migräneprophylaktika eingesetzt wurde.
Die häufige Einnahme von Schmerz- oder Migränemitteln kann die Häufigkeit von Migräneattacken erhöhen und trägt das Risiko eines Kopfschmerzes durch Übergebrauch von Schmerz- oder Migränemitteln in sich. Daher ist es ein wichtiges Therapieziel, die Einnahmetage der Akuttherapie zu reduzieren. Dies gelang in den Zulassungsstudien mit monoklonalen Antikörpern signifikant besser als mit Placebo. Dabei lag die Reduktion der Einnahmetage der Akuttherapie für Placebo zwischen +0,5 und −2,2 und für die monoklonalen Antikörper zwischen −1,1 und −4,7.
In den meisten Zulassungsstudien betrug die Dauer der Therapie in der doppelblinden Phase 3-6 Monate. Danach hatten die Patienten die Möglichkeit, in eine offene Behandlungsstudie zu wechseln. Für die klinische Anwendung wird daher empfohlen, die Therapie nach 6-9 Monaten zu unterbrechen, um zu überprüfen, ob eine Migräneprophylaxe noch notwendig ist. Aus den Langzeitstudien gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass im Lauf der Zeit ein Verlust an Wirkung eintritt.
Monoklonale Antikörper wirken sehr spezifisch, was erklärt, warum sie ein sehr gutes Verträglichkeitsprofil haben. Die meisten Nebenwirkungen waren unter aktiver Therapie nicht häufiger als unter Placebo. Typische Nebenwirkungen sind Schmerzen an der Injektionsstelle und allergische Reaktionen bis hin zur Anaphylaxie. Gelegentlich werden auch eine Nasopharyngitis oder andere Infekte der oberen Atemwege beobachtet. Erenumab kann in seltenen Fällen zu einer schweren Obstipation führen, sodass Patienten auf diese Nebenwirkung hingewiesen werden müssen. Da monoklonale Antikörper die Blut-Hirn-Schranke nicht überwinden können, treten keine zentralen Nebenwirkungen auf.
Potenzielle Sicherheitsbedenken
In den randomisierten Studien wurden alle Patienten mit akuten oder schweren Begleiterkrankungen ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen wurden Kinder und Jugendliche sowie Menschen im Alter über 65 Jahre. Daher gibt es keine Erfahrungen beim Einsatz der monoklonalen Antikörper in diesen Populationen. Da CGRP ein potenter Vasodilatator ist, sollten die Antikörper bei Patienten mit schwerwiegenden kardiovaskulären Erkrankungen oder einem hohen Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse nicht eingesetzt werden. Die Risikogruppe umfasst Patienten mit koronarer Herzerkrankung, ischämischem Schlaganfall, TIA einer Subarachnoidalblutung, einer peripheren Arterienverschlusskrankheit und dem Morbus Raynaud. Bis weitere Sicherheitsdaten vorliegen, sollten auch Patienten mit einer COPD oder pulmonalen Hypertonie nicht behandelt werden. Dies gilt auch für Patienten mit entzündlichen Darmerkrankungen und Wundheilungsstörungen. Die monoklonalen Antikörper dürfen auch nicht in der Schwangerschaft und Stillzeit angewendet werden.
Voraussetzungen der Erstattung in Deutschland
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) sieht eine Übernahme der Therapiekosten durch die gesetzliche Krankenversicherung bei Patienten mit episodischer Migräne vor, wenn mindestens die folgenden 5 zugelassenen medikamentösen Prophylaktika Betablocker (Metoprolol oder Propranolol), Flunarizin, Topiramat, Valproinsäure und Amitriptylin nicht wirksam waren, nicht vertragen wurden oder wenn gegen deren Einnahme Kontraindikationen oder Warnhinweise bestehen.
Bei Patienten mit chronischer Migräne wird als zusätzliches Kriterium empfohlen, dass diese nicht auf eine Therapie mit OnabotulinumtoxinA angesprochen haben.
Vergleich der Migräne-Spritzen
Mittlerweile sind vier Migräne-Antikörper in Deutschland zugelassen: Eptinezumab (Vyepti®), Erenumab (Aimovig®), Fremanezumab (Ajovy®) und Galcanezumab (Emgality®). Diese innovativen Antikörper beugen Migräneattacken wirksam und verträglich vor, indem sie einen wichtigen entzündungsfördernden Botenstoff, CGRP (Calcitonin Gene-related Peptide), ausschalten.
Ein direkter Vergleich der monoklonalen Antikörper untereinander ist aufgrund der aktuellen Datenlage nicht möglich. Es fehlen vergleichende Studien, die die einzelnen Wirkstoffe direkt gegeneinander prüfen und so vielleicht zeigen würden, dass einer der Antikörper die Anzahl der Migränetage stärker verringert als ein anderer oder spürbar weniger unerwünschte Nebenwirkungen verursacht.
Eine Metaanalyse, veröffentlicht im Oktober 2021, zeigte tatsächlich für Fremanezumab die höchste Chance, auf eine Therapie anzusprechen (50-%-Responderrate). Diese war für Fremanezumab 2,58-mal so hoch wie für Placebo - gefolgt von Galcanezumab (2,41-mal so hoch wie für Placebo), Erenumab (2,25-mal so hoch wie für Placebo) und Eptinezumab (2,02-mal so hoch wie für Placebo).
Fasst man jedoch alle Metaanalysen zusammen, zeigen sich „keine Unterschiede in der Wirksamkeit der monoklonalen Antikörper“, weder bei der durchschnittlichen Reduktion der monatlichen Migränetage noch bei den Ansprechraten.
Erenumab im Vergleich zu Topiramat
Zumindest für Erenumab liegen vergleichende Daten zu Topiramat vor: In der HER-MES-Studie wirkte Erenumab besser und reduzierte die monatlichen Migränetage bei 55,4 Prozent der Migränepatienten um die Hälfte, Topiramat schaffte dies bei 31,2 Prozent. Aufgrund der Ergebnisse der HER-MES-Studie stellte der G-BA für Erenumab einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber einer Migräneprophylaxe mit Topiramat fest. Deswegen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Erenumab auch ohne Vortherapien mit einem anderen Migräneprophylaktikum.
Fremanezumab und Galcanezumab: Voraussetzungen für die Erstattung
Nach Ansicht des G-BA sind Fremanezumab und Galcanezumab nur für austherapierte Patienten sinnvoll, wenn diese auf keine der genannten medikamentösen Therapien mit Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin, Valproinsäure und Clostridium botulinum Toxin Typ A (Letzteres bei chronischer Migräne) angesprochen haben, sich diese Arzneimittel nicht eignen oder die Patienten diese nicht vertragen haben. Für Eptinezumab ist laut dem G-BA-Beschluss vom 16. Februar 2023 der Zusatznutzen verglichen mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie (Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin, Clostridium botulinum Toxin Typ A oder Erenumab) oder nach Versagen dieser Behandlung verglichen mit Erenumab, Fremanezumab oder Galcanezumab nicht belegt.
Individuelle Faktoren bei der Wahl des Antikörpers
Für welchen Antikörper sich Arzt und Patienten bei einer indizierten Migräneprophylaxe mit CGRP-Antikörpern (Eptinezumab, Fremanezumab oder Galcanezumab) beziehungsweise CGRP-Rezeptor-Antikörper (Erenumab) entscheiden, ist in vielen Fällen sicher auch abhängig von individuellen Vorlieben. So besteht beispielsweise bei Fremanezumab die Möglichkeit, den Antikörper nur vierteljährlich zu injizieren. Erenumab und Galcanezumab dürfen nur im Vier-Wochen- beziehungsweise Monatsrhythmus verabreicht werden. Für Eptinezumab gilt ebenfalls ein Dosierintervall von zwölf Wochen, allerdings erhalten Migränepatienten diesen Antikörper intravenös.
Neue Leitlinien zur Prophylaxedauer
Die Leitlinie bricht erstmals mit dem Dogma, dass eine medikamentöse Prophylaxe nach nur sechs bis neun Monaten überprüft werden müsse und maximal zwölf Monate dauern dürfe. »Natürlich soll die Indikation für eine Prophylaxe auch weiterhin überprüft werden, aber es gibt keinerlei wissenschaftliche Evidenz dafür, dies regelhaft nach neun oder zwölf Monaten zu tun«, sagte Privatdozent Dr. Tim Jürgens, Präsident der DMKG und Facharzt für Neurologie, Güstrow. Vor allem Patienten mit einer chronischen Migräne oder solche, die sich in einer besonders belastenden Lebensphase befänden, seien besonders schwer betroffen und verschlechterten sich oft, wenn die Therapie bereits nach einem Jahr beendet werde.
Neue Verordnungsalgorithmen
Neu in der Leitlinie ist der seit 2022 zugelassene Anti-CGRP-Antikörper Eptinezumab (Vyepti®). »Als erster monoklonaler Antikörper wird er intravenös gegeben und erreicht daher schnell den therapeutischen Wirkstoffspiegel«, sagte Jürgens. Neu ist zudem der Verordnungsalgorithmus für die Antikörper. Als einziger von ihnen kann Erenumab seit dem 1.
Anwendung der Migräne-Spritzen
Wie die Migräne-Spritze anwendet wird, hängt vom jeweiligen Präparat ab. Ihr Arzt zeigt Ihnen die korrekte Handhabung. Außerdem wird er den Behandlungserfolg regelmäßig überprüfen und gemeinsam mit Ihnen besprechen.
- Erenumab: Spritzen Sie eine Einzeldosis Erenumab alle vier Wochen unter die Haut. Der Fertigpen enthält normalerweise 70 Milligramm Injektionslösung. Reicht die Menge nicht aus, kann Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt auch 140 Milligramm verordnen. Injizieren Sie Erenumab in den Bauch oder Oberschenkel. Wenn Ihnen eine andere Person Erenumab verabreicht, kann das Medikament auch in die Außenseite des Oberarms gespritzt werden.
- Galcanezumab: Die Behandlung mit Galcanezumab beginnt mit einer Anfangsdosis von 240 Milligramm. Anschließend werden alle vier Wochen120 Milligramm unter die Haut gespritzt. Sie können Galcanezumab in den Bauch oder den Oberschenkel injizieren. Wenn Ihnen eine andere Person die Spritze verabreicht, ist dies auch an der Außenseite des Oberarbs oder im Gesäßbereich möglich.
- Fremanezumab: Fremanezumab ist in zwei Dosierungen erhältlich: Erfolgt die Injektion monatlich, erhalten Betroffene 225 Milligramm. Bei Anwendung alle drei Monate werden 675 Milligramm (aufgeteilt in drei Pens / Spritzen) verabreicht. Fremanezumab soll in den Bauch, Oberschenkel oder Oberarm gespritzt werden.
- Eptinezumab: Eptinezumab muss - im Gegensatz zu den drei anderen CGRP-Antikörpern - von medizinischem Fachpersonal verabreicht werden. Der Wirkstoff wird nicht in das Unterhautfettgewebe gespritzt, sondern als intravenöse Infusion verabreicht. Normalerweise werden 100 Milligramm Eptinezumab als intravenöse Infusion alle 12 Wochen gegeben. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann diese Dosis bei Bedarf auf 300 Milligramm steigern. Eine Infusion dauert ungefähr 30 Minuten.
Wechseln Sie bei allen Präparaten zur Selbstinjektion regelmäßig die Einstichstelle. Wenn Sie eine Injektion vergessen, holen Sie diese möglichst rasch nach. Spritzen Sie in keine geröteten oder verhärteten Hautareale.
Gegenanzeigen und Wechselwirkungen
Migräne-Spritzen darf man im Allgemeinen nicht anwenden, wenn man überempfindlich oder allergisch auf den Wirkstoff oder einen anderen Bestandteil des Medikaments reagiert. Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Schwangere und Stillende sollen nicht mit Migräne-Spritzen behandelt werden. Es sind keine Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten bekannt.