Kosten für neurologische Behandlungen: Ein Überblick für Patienten in Deutschland

Viele gesetzlich Versicherte kennen das Problem: Lange Wartezeiten auf Arzttermine. Es gibt jedoch Möglichkeiten, schneller einen Termin zu bekommen, insbesondere bei Neurologen, wenn man bereit ist, die Kosten selbst zu tragen. Dieser Artikel beleuchtet die Thematik der Selbstzahler-Termine, die damit verbundenen Kosten und gibt einen Überblick über die aktuelle Situation in Deutschland.

Die Realität: Lange Wartezeiten und Selbstzahler-Optionen

Gesetzlich versicherte Patienten klagen häufig über lange Wartezeiten auf Facharzttermine. Einige Praxen bieten daher sogenannte Selbstzahler-Termine an, bei denen Patienten die Kosten für die Behandlung selbst übernehmen, um schneller einen Termin zu erhalten.

Gudrun Wolter aus Niedersachsen benötigte beispielsweise ein MRT zur Abklärung ihrer Handgelenksbeschwerden. Die Wartezeiten für einen Termin auf Krankenkasse waren jedoch sehr lang. Man bot ihr einen Selbstzahler-Termin an, bei dem sie die Kosten für das MRT selbst hätte tragen müssen (ca. 180 Euro).

Die "Drei-Klassen-Gesellschaft" im Gesundheitswesen

Diese Praxis führt zu einer Art "Drei-Klassen-Gesellschaft" im Gesundheitswesen: Privatpatienten, Kassenpatienten mit Selbstzahler-Option und Kassenpatienten, die sich die Selbstzahler-Option nicht leisten können. Kritiker bemängeln, dass dies zu einer Ungleichbehandlung führt, bei der Patienten mit finanziellen Mitteln bevorzugt werden.

Verbreitung von Selbstzahler-Angeboten

Selbstzahler-Sprechstunden werden offen auf zahlreichen Internetseiten angeboten. Das Muster ist oft ähnlich: Für Standard-Termine für Kassenpatienten sind die Wartezeiten lang, während bei der Wahl der Selbstzahler-Option kurzfristig Termine verfügbar sind. Einige Praxen bieten solche Termine täglich und nahezu im Viertelstunden-Takt an.

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Eine Umfrage des AOK-Bundesverbandes ergab, dass 17 Prozent der Befragten bereits die Erfahrung gemacht haben, einen Selbstzahler-Termin angeboten bekommen zu haben. Der AOK-Bundesverband befürchtet ein System der zwei Geschwindigkeiten und fordert ein Verbot dieser Praxis.

Rechtliche Aspekte und Kontroversen

Es ist umstritten, ob Kassenärzte Selbstzahler-Termine anbieten dürfen und unter welchen Voraussetzungen. Kassenärzte müssen 25 Stunden pro Woche Sprechzeiten für Kassenpatienten anbieten. In dieser Zeit dürfen sie keine Kassenleistungen als Selbstzahler-Option anbieten. Wie es in der übrigen Zeit aussieht, ist umstritten.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) betont, dass die medizinische Notwendigkeit bei der Terminvergabe entscheide. Sie räumt ein, dass es generell "untersagt" sei, für Kassenleistungen eine "privatärztliche Vergütung zu verlangen". Verbraucherschützer zweifeln jedoch an, dass Patienten diese Selbstzahler-Option bewusst und freiwillig wählen.

Die Verbraucherzentrale NRW hat in einem Fall eine Verbraucherschutzklage gegen einen Augenarzt gewonnen, der Kassenleistungen als Selbstzahler-Termine angeboten hatte. Das Landgericht Düsseldorf untersagte dies. Ob andere Gerichte dieser Rechtsauffassung folgen, ist jedoch ungewiss.

Die Rolle der Praxisgebühr

Der Hartmannbund fordert die Abschaffung der Praxisgebühr, da diese zu bürokratischem Mehraufwand in den Praxen führe. Es wird vorgeschlagen, dass die Krankenkassen ihren Versicherten zu Jahresbeginn ein Praxisgebühren-Scheckheft aushändigen.

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Auswirkungen der Praxisgebühr auf das Patientenverhalten

Umfragen haben gezeigt, dass ein Teil der Bevölkerung aufgrund der Praxisgebühr in Zukunft seltener zum Arzt gehen möchte.

Neurologische Untersuchungen und ihre Kosten

Die Kosten für eine neurologische Untersuchung können stark variieren, abhängig von der Art und dem Umfang der Untersuchung.

Einige neurologische Praxen bieten spezielle Leistungen wie Ultraschalldiagnostik von Nerven, Hirnleistungsdiagnostik oder die Erstellung eines Schlaganfall-Risiko-Profils an. Die Kosten für diese Leistungen werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und müssen selbst getragen werden.

Beispiele für Kosten neurologischer Leistungen (Selbstzahler)

  • Ultraschalldiagnostik von Nerven: ca. 100 Euro
  • Hirnleistungsdiagnostik (CERAD-Test): ca. 100 Euro
  • Schlaganfall-Risiko-Profil ("Stroke-Check"): ca. 123,19 Euro
  • Wach-EEG: ca. 350 Euro
  • Schlaf-EEG/BERA: ca. 450 Euro
  • Neurokardiale Funktionsdiagnostik/SEP/VEP/Nervenleitgeschwindigkeit: ca. 81,11 Euro

Weitere mögliche Kosten:

  • Testverfahren (Autismus, ADHS, IQ-Test, LRS, Dyskalkulie): 500-700 Euro (inkl. Gutachtenerstellung)
  • Ärztliches Erstgespräch (bei Testverfahren): ca. 500 Euro
  • Auswertungsgespräch (bei Testverfahren): ca. 500 Euro
  • Akupunktur: ca. 40,80 Euro pro Sitzung
  • Entspannungsverfahren/Manualtherapie: ca. 75 Euro pro 45 Minuten
  • Einfache Beratung (Rezeptausstellung, Verordnung): ca. 26,44 Euro
  • Attest/gutachterliche Stellungnahme: ca. 34-67 Euro
  • Infusionsgabe: ca. 56 Euro pro Stunde (zzgl. Materialkosten und Medikamente)
  • Auslesen eines implantierten Vagus-Nervstimulators: ca. 100 Euro

Hinweis: Die genannten Preise sind Richtwerte und können je nach Arzt und Praxis variieren. Es empfiehlt sich, vor der Behandlung die genauen Kosten zu erfragen.

Alternativen zur Selbstzahlung

Es gibt auch Möglichkeiten, schneller einen Termin bei einem Neurologen zu bekommen, ohne die Kosten selbst tragen zu müssen:

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  • Terminservicestelle (116117): Gesetzlich Krankenversicherte haben die Möglichkeit, über die Terminservicestelle einen Termin bei einem Facharzt zu vereinbaren. Hierfür ist eine Überweisung mit einem Dringlichkeitscode erforderlich. Die Terminservicestelle vermittelt Termine für Untersuchungen und Behandlungen in dringenden Fällen (Termin innerhalb von 35 Tagen, im Akutfall spätestens am Folgetag).
  • Hausarztvermittlung: Hausärzte können für ihre Patienten einen dringenden Termin bei einem Facharzt vereinbaren. In diesem Fall erhalten sowohl der Hausarzt als auch der Facharzt eine zusätzliche Vergütung.
  • Offene Sprechstunde: Einige Fachärzte bieten offene Sprechstunden ohne vorherige Terminvereinbarung an.

Die Rolle des Privatarztes

Privatärzte können ihren Patienten eine individuelle, qualitativ hochwertige und angemessene medizinische Versorgung anbieten. Sie sind keiner Krankenkasse verpflichtet und können sich mehr Zeit für jeden einzelnen Patienten nehmen. In der Regel sind die Wartezeiten kürzer und die Atmosphäre in der Praxis ruhiger.

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