Die vorliegenden Informationen zeichnen ein düsteres Bild von Fällen, in denen ältere Menschen, oft überfordert mit der Pflege ihrer dementen Partner, zu einer Verzweiflungstat schreiten und diese töten. Diese Fälle sind von tiefer Tragik geprägt und werfen wichtige Fragen nach den Ursachen, der Verantwortung und dem Umgang mit Demenz in unserer Gesellschaft auf.
Einzelfälle von Tötungen Dementer Partner
Die Berichterstattung der Deutschen Presse-Agentur (dpa/lnw) aus Köln schildert den Fall eines 84-Jährigen, der seine Alzheimer-kranke Ehefrau tötete. Das Landgericht Köln verurteilte ihn 2017 wegen Totschlags in einem minder schweren Fall zu zwei Jahren Gefängnis, setzte die Strafe jedoch zur Bewährung aus. Der Vorsitzende Richter Peter Koerfers betonte, es handle sich um eine „Einzelfallentscheidung“, die dem „unheilvollen Ende einer erfüllten 58 Jahre dauernden Ehe“ geschuldet sei. Der Angeklagte hatte aus Verzweiflung gehandelt, da er befürchtete, nach einem Umzug ins Seniorenheim von seiner Frau getrennt zu werden und sie wiederholt Suizidabsichten geäußert hatte.
Ein ähnlicher Fall ereignete sich in München-Aubing, wo ein 85-Jähriger seine demente Frau (84) vermutlich tötete. Der Sohn fand die Eltern in verschiedenen Räumen, die Mutter tot und den Vater blutüberströmt mit aufgeschnittenen Pulsadern. Er wurde in die Psychiatrie gebracht. Als Motiv wurden Mitleid, Verzweiflung und der Wunsch, niemandem zur Last zu fallen, genannt.
Ein weiterer Fall aus Berlin betraf einen 83-jährigen Mann, der seine 83-jährige Ehefrau im Schlaf mit einem Hammer erschlug. Das Gericht ordnete die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus auf Bewährung an, da er an Alzheimer litt und zur Tatzeit nicht steuerungsfähig war.
Auch in Duisburg kam es zu einem solchen Vorfall. Hier versuchte ein 89-jähriger Mann, seiner 84-jährigen, an Demenz erkrankten Frau mit einem Messer die Kehle durchzuschneiden. Das Gericht verurteilte ihn zu sechs Jahren Haft.
Lesen Sie auch: "Breakout – Der Mann ohne Nerven": Hintergründe zur Produktion und Entstehung
Ein Fall aus Konstanz zeigt, dass es auch zu Tötungen im Kontext von Trennungen kommen kann. Eine 84-Jährige wurde zu elf Jahren Haft verurteilt, weil sie ihren 73-jährigen Ex-Mann mit einem Hammer erschlagen, mit Benzin übergossen und angezündet hatte.
In Heidelberg wurde ein 85-jähriger Mann wegen Totschlags zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er seine schwer kranke und pflegebedürftige 84-jährige Frau erschossen hatte. Er hatte geplant, sich anschließend selbst zu töten, was jedoch scheiterte.
Ursachen und Hintergründe
Die genannten Fälle verdeutlichen, dass die Tötung eines dementen Partners oft das Resultat einer langen Kette von Belastungen und Überforderungen ist. Die Pflege eines Menschen mit Demenz ist kräftezehrend und kann Angehörige an ihre physischen und psychischen Grenzen bringen. Hinzu kommen oft soziale Isolation, finanzielle Sorgen und die Angst vor der Zukunft.
Überforderung durch Pflege
Die zunehmende Hilflosigkeit und Wesensveränderung des erkrankten Partners können zu einer emotionalen Belastung führen, die sich in Aggression und Verzweiflung entlädt. Viele Angehörige scheuen sich, professionelle Hilfe anzunehmen, entweder aus Scham, aus falsch verstandenem Pflichtgefühl oder weil der Betroffene keine Fremden an sich heranlassen möchte.
Isolation und fehlende Unterstützung
Die Fälle zeigen auch, dass die Täter oft isoliert sind und keine ausreichende Unterstützung erhalten. Nachbarn, Freunde und Familie sind möglicherweise nicht in der Lage oder willens, die notwendige Hilfe zu leisten. Dies kann zu einem Gefühl der Einsamkeit und Verzweiflung führen, das die Situation zusätzlich verschärft.
Lesen Sie auch: Anzeichen eines Schlaganfalls: Was Männer wissen sollten
Eigene gesundheitliche Probleme
Oftmals sind die pflegenden Angehörigen selbst von gesundheitlichen Problemen betroffen. Im hohen Alter nehmen die körperlichen und geistigen Kräfte ab, was die Pflege zusätzlich erschwert. Die Täter sind nicht mehr in der Lage, die notwendige Versorgung zu gewährleisten, und sehen keinen anderen Ausweg als die Tötung des Partners.
Suizidgedanken des Betroffenen
In einigen Fällen äußern die Betroffenen selbst den Wunsch zu sterben. Dies kann den pflegenden Angehörigen zusätzlich unter Druck setzen und zu dem Gefühl führen, dem Partner einen letzten Wunsch zu erfüllen. Die Angst vor einem langen Siechtum und der Wunsch, dem geliebten Menschen Leid zu ersparen, können zu einer fatalen Entscheidung führen.
Rechtliche Bewertung
Die rechtliche Bewertung der Tötung eines dementen Partners ist komplex und hängt von den individuellen Umständen des Falles ab. In der Regel wird zwischen Mord und Totschlag unterschieden. Mord setzt ein oder mehrere Mordmerkmale voraus, wie Heimtücke, Grausamkeit oder Habgier. Totschlag liegt vor, wenn keine Mordmerkmale erfüllt sind, aber die Tat dennoch vorsätzlich begangen wurde.
Schuldunfähigkeit und verminderte Schuldfähigkeit
In vielen Fällen wird die Schuldfähigkeit des Täters aufgrund seines hohen Alters und seiner psychischen Verfassung eingeschränkt oder sogar aufgehoben sein. Dies bedeutet, dass der Täter für seine Tat nicht oder nur vermindert verantwortlich gemacht werden kann. In solchen Fällen ordnen die Gerichte oft die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anstelle einer Gefängnisstrafe an.
Mildernde Umstände
Auch wenn die Schuldfähigkeit gegeben ist, können mildernde Umstände berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise die lange Ehe mit dem Opfer, die Überforderung durch die Pflege, die Isolation und die Suizidabsichten des Opfers. In solchen Fällen kann das Gericht eine geringere Strafe verhängen oder die Strafe zur Bewährung aussetzen.
Lesen Sie auch: Harmonie in der Beziehung wiederherstellen
Prävention und Hilfsangebote
Um solche Tragödien zu verhindern, ist es wichtig, dass pflegende Angehörige frühzeitig Unterstützung erhalten. Es gibt eine Vielzahl von Hilfsangeboten, die in Anspruch genommen werden können:
- Beratungsstellen: Beratungsstellen für ältere Menschen und pflegende Angehörige bieten Informationen, Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um die Pflege.
- Ambulante Pflegedienste: Ambulante Pflegedienste übernehmen die häusliche Pflege und entlasten die Angehörigen.
- Tagespflege: Die Tagespflege bietet eine stundenweise Betreuung von Menschen mit Demenz und ermöglicht den Angehörigen eine Auszeit.
- Selbsthilfegruppen: Selbsthilfegruppen bieten die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen und gegenseitig zu unterstützen.
- Entlastungsangebote: Es gibt verschiedene Entlastungsangebote, wie beispielsweise Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Familienentlastende Dienste, die den Angehörigen eine vorübergehende Auszeit ermöglichen.
Es ist wichtig, dass diese Angebote bekannt gemacht und leicht zugänglich sind. Zudem ist es notwendig, das Thema Demenz zu enttabuisieren und eine offene Kommunikation über die damit verbundenen Belastungen zu fördern.
Gesellschaftliche Verantwortung
Die Tötung eines dementen Partners ist nicht nur eine persönliche Tragödie, sondern auch ein Spiegelbild gesellschaftlicher Defizite. Unsere Gesellschaft muss sich der Herausforderungen des demografischen Wandels stellen und die notwendigen Strukturen schaffen, um ältere Menschen und ihre pflegenden Angehörigen bestmöglich zu unterstützen.
Ausbau der Pflegeinfrastruktur
Es bedarf eines Ausbaus der Pflegeinfrastruktur, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Dazu gehören mehr Pflegeheime, Tagespflegen und ambulante Pflegedienste.
Förderung der Angehörigenpflege
Die Angehörigenpflege muss gestärkt und gefördert werden. Dazu gehören finanzielle Anreize, Beratungsangebote und Entlastungsmöglichkeiten.
Enttabuisierung von Demenz
Demenz muss enttabuisiert und als eine Krankheit wie jede andere akzeptiert werden. Nur so können Betroffene und ihre Angehörigen offen über ihre Probleme sprechen und die notwendige Hilfe erhalten.
Wertschätzung älterer Menschen
Ältere Menschen müssen als wertvoller Teil unserer Gesellschaft anerkannt und respektiert werden. Ihre Bedürfnisse und Wünsche müssen ernst genommen und berücksichtigt werden.