Allianz Haftpflichtversicherung und Leistungen bei Demenz: Ein umfassender Überblick

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie schützt vor finanziellen Risiken, wenn man versehentlich Schäden verursacht. Die Allianz bietet hier ein breites Spektrum an Versicherungen aus einer Hand, von Haftpflicht- über Hausrat- und Kfz-Versicherungen bis hin zu Lebens-, Gesundheits- oder Reiseversicherungen. Focus Money zeichnete die Allianz als fairsten privaten Haftpflichtversicherer mit der Note "Sehr gut" aus. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie vor hohen Kosten durch berufliche Fehler. Sie bietet finanziellen und rechtlichen Schutz, indem sie berechtigte Ansprüche abdeckt und unberechtigte abwehrt.

Was leistet die private Haftpflichtversicherung?

Die private Haftpflichtversicherung der Allianz greift in verschiedenen Situationen:

  • Schäden am Eigentum anderer: Wenn Sie versehentlich das Handy eines Freundes fallen lassen oder im Bad Ihrer Mietwohnung ein Waschbecken beschädigen.
  • Verkehrsunfälle: Wenn Sie mit Ihrem Fahrrad ein fremdes Auto beschädigen. Die Werkstattkosten zahlt Ihre Haftpflichtversicherung.
  • Missgeschicke im Alltag: Wenn Sie bei einem Besuch ein Glas Saft verschütten und damit die teure Tapete an der Wand beschmutzen.

Die Allianz ist seit über 130 Jahren am Markt und einer der größten Versicherer, was für ihre Zuverlässigkeit und Erfahrung spricht. Kunden profitieren von schneller Schadensregulierung, umfassender Beratung sowie maßgeschneiderten Zusatzbausteinen.

Haftpflichtversicherung und Demenz: Was Sie wissen müssen

Patientinnen und Patienten mit Demenz sind oft aufgrund der Nebenwirkungen bestimmter Medikamente schläfrig. Übermäßige Müdigkeit und Tagesschläfrigkeit, die erst im Alter auftritt, kann auch ein Zeichen beginnender Demenz sein. Die zunehmende Schlafdauer weist dabei auf einen raschen Abbau kognitiver Fähigkeiten hin.

Ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit der Haftpflichtversicherung ist die Demenz. Hier gibt es einige Punkte zu beachten:

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Deliktsunfähigkeit und Haftung

Wer dement ist, gilt laut Gesetz als „deliktsunfähig“. Das bedeutet, dass Betroffene für Schäden, die sie verursachen, nicht haften müssen - ähnlich wie Kinder unter sieben Jahren. Wenn ein Alzheimerpatient mit dem Rollator ein Auto beschädigt, erhält der Autobesitzer also keinen Schadenersatz.

Die Rolle der Haftpflichtversicherung bei Deliktsunfähigkeit

Auch wenn keine gesetzliche Haftung besteht, leistet die Privathaftpflichtversicherung: Sie wehrt die Ansprüche auf eigene Kosten ab, auch vor Gericht. In der Praxis wirkt sie dann wie eine Rechtsschutzversicherung.

Zusätzlicher Schutz durch Deliktsunfähigkeitsversicherung

Für Angehörige von Demenzkranken kann es dennoch sinnvoll sein, Deliktsunfähigkeit mitzuversichern. Dann zahlt die Gesellschaft auch, wenn der Kunde rein rechtlich nicht haftbar ist. Bei vielen Anbietern ist diese Klausel ohne Mehrkosten im Vertrag enthalten. Prüfen Sie Ihre Police, ob Deliktsunfähigkeit versichert ist und ob der Schutz nicht auf Kinder begrenzt ist.

Aufsichtspflicht der Angehörigen

Angehörige von Demenzkranken können selbst zum Ziel von Schadenersatzansprüchen werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Eine solche Pflicht trifft aber selbst Eheleute nur in besonderen Fällen, etwa wenn sie als amtliche Betreuer die volle Personensorge für den kranken Partner übernommen haben oder als Haushaltsvorstand auf vorhersehbare Gefahren nicht angemessen reagieren. Wer also weiß, dass der Patient mit dem Rollator regelmäßig Blechschäden produziert und ihn auf vollbesetzten Parkplätzen dennoch allein lässt, muss damit rechnen, dass Autobesitzer ihn zur Kasse bitten.

Kündigung nach einem Schadenfall

Was vorkommen kann, ist, dass Versicherer nach einem Schaden kündigen. Dazu sind sie nach jedem Schadenfall berechtigt.

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Die private Pflegezusatzversicherung der Allianz

Die Allianz bietet mit der privaten Pflegezusatzversicherung einen zusätzlichen Schutz im Pflegefall. Im Pflegefall reichen die Basisleistungen der Pflegekasse oft nicht aus. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Versorgungslücken geschlossen werden.

Die Allianz Pflegezusatzversicherung PflegetagegeldBest ist bis zum 60. Lebensjahr online abschließbar.

Leistungen der Pflegezusatzversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach dem Pflegegrad. Ab Pflegegrad 1 erhalten Sie bei häuslicher oder ambulanter Pflege einen monatlichen Entlastungsbetrag und finanzielle Zuschüsse.

Die Pflegebetreuung kümmert sich individuell um die Bedürfnisse von Demenzerkrankten. Dazu gehören persönliche Pflegeleistungen wie Hilfe beim Ankleiden oder die tägliche Hygieneversorgung, sowie hauswirtschaftliche Erledigungen wie Hilfe bei Einkäufen, Erledigung des Haushalts, Kochen und Betreuung der Nahrungsaufnahme, Hygiene­maßnahmen in der Wohnung wie Putzen oder Wäsche waschen. Nicht zu den Aufgaben der Demenzpflege gehören sämtliche Tätigkeiten, die medizinischen Hintergrund haben. Diese verordnet der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin und führt ein medizinisch geschulter Pflegedienst im Rahmen der Behandlungspflege aus.

Pflegegrade und Leistungen

Seit 2017 gelten neue Regeln, wer in welchem Maße pflegebedürftig ist. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es jetzt fünf Pflegegrade. Dadurch sollen mehr Menschen Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung erhalten.

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Wer an Alzheimer oder einer anderen Form von Demenz erkrankt, benötigt früher oder später Unterstützung im Alltag. Zum Glück erhalten Demenzkranke mittlerweile den gleichen Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung wie jeder andere Pflegebedürftige. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (2017) hat sich die Situation für Demenzkranke und ihre Angehörigen deutlich verbessert. Seitdem berücksichtigt das System bei der Einstufung in Pflegegrade auch geistige sowie psychische Beeinträchtigungen. So werden Demenzkranke mit „eingeschränkter Alltagskompetenz“ (früher Pflegestufe 0) nun mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Pflegebedürftige, die von selbst organisierten Pflegehilfen betreut werden, haben Anspruch auf das sogenannte Pflegegeld. Hierzu zählen beispielsweise Angehörige, Bezugspersonen, Nachbarn bzw. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Leistungserbringung der Pflegeversicherung. Das Pflegegeld wird nicht an die pflegende Person, sondern an den oder die Leistungsempfänger:in überwiesen. Diese:r kann darüber frei verfügen. In der Regel wird das Pflegegeld aber als „Anerkennung“ an den oder die pflegende Angehörige:n, Nachbarn bzw.

Gesetzlich Versicherte, die mithilfe eines ambulanten Pflegedienstes oder einer professionellen Einzelpflege zuhause gepflegt werden, erhalten sogenannte Pflegesachleistungen. Das heißt: Sie erhalten keine Geldleistungen, sondern eine Dienstleistung in Form häuslicher Pflege. Pflegedienst oder Pflegefachkraft werden direkt von der Pflegekasse bezahlt. In der Höhe sind Pflegesachleistungen und Geldleistungen gleich.

Jede pflegebedürftige Person hat individuelle Bedürfnisse und Ansprüche. Um Betreuung und Pflege optimal darauf zuzuschneiden, besteht die Option der sogenannten Kombinationspflege. Sie ermöglicht es, Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander zu kombinieren.

Entlastungsleistungen und Entlastungsbetrag

Entlastungsleistungen sind zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Sie werden meist stundenweise beansprucht und variieren je nach Bundesland. Zu den Entlastungs- und Betreuungsleistungen zählen beispielsweise Dienstleistungen für den Haushalt, die Tages- und Nachtpflege oder Alltagsbegleiter:innen.

Der Entlastungsbetrag ist der einzige monatliche Zuschuss, den alle Pflegebedürftigen erhalten, die ambulant Zuhause versorgt werden. Der Pauschalbetrag in Höhe von 131 Euro steht allen Leistungsempfängern und Leistungsempfängerinnen unabhängig vom Pflegegrad zu und ist zweckgebunden.

Hilfsmittel und Zuschüsse

Darunter fallen Sachmittel und Geräte, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, diese erleichtern oder ermöglichen Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung. Sie können technischer Natur sein, wie etwa ein Pflegebett oder Hausnotrufsystem. Der Eigenanteil für technische Pflegehilfsmittel beträgt zehn Prozent, maximal jedoch 25 Euro pro Gegenstand. Pflegerische Hilfsmittel können aber auch zum Verbrauch bestimmt sein, beispielsweise Einmalhandschuhe, Windeln oder Betteinlagen.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Ist die Grundpflege nicht ausreichend, haben Sie für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer geeigneten Pflegeeinrichtung.

Die sogenannte Verhinderungspflege dient ab Pflegegrad 2 als Ersatzpflege, wenn Ihre Angehörigen Urlaub machen oder krank sind. Damit können Sie für maximal sechs Wochen im Jahr einen ambulanten Pflegedienst oder eine andere Ersatzpflegekraft engagieren. Sie erhalten dann noch maximal für sechs Wochen die Hälfte des bisherigen Pflegegelds zusätzlich. Hierfür steht Ihnen pro Kalenderjahr ein Höchstbetrag von 1.685 Euro zur Verfügung. Falls Sie die Verhinderungspflege nur stundenweise beanspruchen, ändert sich die Höhe des Pflegegeldes nicht. Darüber hinaus können Sie (im Kalenderjahr) bis zu 843 Euro des Leistungsbetrags vom nicht genutzten Budget aus der Kurzzeitpflege auch für die Verhinderungspflege einsetzen.

Wohnraumanpassung

Damit Pflegebedürftige so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben können, unterstützen Pflegekassen Baumaßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Die Pflegekasse steuert in allen Pflegegraden bis zu 4.180 Euro pro Umbaumaßnahme bei.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Ob Freunde bzw. Freundinnen, Kinder oder andere Angehörige: Die meisten (ehrenamtlichen) Pflegepersonen müssen ihre Arbeitszeiten reduzieren, um für die pflegebedürftige Person da zu sein. Dadurch erleiden sie mitunter hohe finanzielle Einbußen. Neben der Pflegetätigkeit bleibt wenig Zeit, um zum Beispiel für die eigene Rente vorzusorgen. Damit Betroffene nicht in Arbeitslosigkeit oder Altersarmut abdriften, übernimmt die Pflegeversicherung Leistungen für Pflegepersonen. Voraussetzung: Die Pflegeperson kümmert sich mindestens zehn Stunden pro Woche um den Pflegebedürftigen (mit mindestens Pflegegrad 2).

Übergangspflege und Behandlungspflege

Wer vorübergehend Unterstützung im Alltag benötigt, kann seit 2016 die sogenannte Übergangspflege bei seiner Krankenkasse (nicht Pflegekasse!) beantragen. Dazu gehören unter anderem häusliche Krankenpflege und Hilfe im Haushalt. Pro Krankheitsfall haben Sie Anspruch auf Übergangspflege von bis zu vier Wochen.

Ein weiteres Hilfsangebot ist die Behandlungspflege, die von der Krankenkasse getragen wird. Sie soll helfen, die Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls zu bewältigen und umfasst medizinische Leistungen durch eine ausgebildete Pflegekraft. Dazu zählen z.B.

Pflegezeit und Pflegeunterstützungsgeld

Arbeitnehmer:innen und Minijobber:innen können auch ohne Pflegegrad die Pflege von Pflegebedürftigen organisieren. Für eine Pflegezeit von bis zu zehn Tagen können Sie Pflegeunterstützungsgeld beziehen, eine Lohnersatzleistung (der Pflegeversicherung) für entgangenes Arbeitsentgelt.

Steuerliche Aspekte

Pflegende Angehörige können finanzielle Aufwendungen wie Fahrtkosten in Form eines Pflegepauschbetrags unter gewissen Umständen in ihrer Steuererklärung geltend machen. Anspruch auf den jährlichen Pflegepauschbetrag haben Sie, wenn Sie Angehörige in deren Zuhause oder auch in Ihrer eigenen Wohnung pflegen. Ihre jährlichen Ausgaben (Kosten) für die Pflege übersteigen den Pflegepauschbetrag? Nachteil: Als Steuerpflichtige:r sind Sie jedoch zum entsprechenden Einzelnachweis der jeweiligen Aufwendungen (z. B.

Leistungen aus der Pflegeversicherung sind grundsätzlich einkommensteuerfrei, wenn sie dem Pflegebedürftigen oder der Pflegebedürftigen zustehen. Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben). Ihre Pflegeversicherungsbeiträge sowie die Basisbeiträge zur Krankenversicherung können Sie vollständig von der Steuer absetzen. Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung sind ebenfalls steuerlich voll absetzbar. Beiträge zur staatlich geförderten Pflegeversicherung (Pflege-Bahr) sind bis zu einem gewissen Grad ebenfalls steuerlich absetzbar. Als Beamter bzw. Beamtin oder Arbeitnehmer:in können Sie insgesamt höchstens 1.900 Euro im Jahr für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich geltend machen. Beiträge zu privaten Pflegezusatzversicherungen lassen sich auch von der Steuer absetzen - allerdings mit Einschränkungen.

Pflegeberatung und Unterstützung

Pflegestützpunkte sind lokale Auskunfts- und Beratungsstellen der Kranken- und Pflegekassen rund um das Thema Pflege. Pflegebedürftige und deren Angehörige erhalten hier persönliche und individuelle Pflegeberatung.

Menschen mit Behinderung benötigen neben Pflegeleistungen meist auch Unterstützung in vielen anderen Lebensbereichen. Solche unterstützenden Leistungen gewährleisten im Rahmen der sogenannten Eingliederungshilfe eine selbstbestimmte Teil­nahme am Leben und an der Gesellschaft. Nach einer gesetzlichen Neuregelung bleiben Leistungen der Eingliederungshilfe unberührt von Pflegeleistungen.

Pflege im Ausland

Ja, Ihr Anspruch auf Leistungen aus der (gesetzlichen) Pflegeversicherung bleibt auch im Ausland vollumfänglich erhalten. Solange Sie sich nicht länger als maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr im Ausland aufhalten. Die sechs Wochen können Sie dabei frei über das Jahr verteilen. In der Regel betrifft dieser Anspruch die Zahlung von Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen.

Weitere Informationen und Angebote der Allianz

Die Allianz bietet verschiedene Möglichkeiten, sich im Pflegefall abzusichern:

  • Pflegetagegeldversicherung: Im Pflegefall erhalten Sie für jeden Tag einen festen Betrag, der Ihnen monatlich ausgezahlt wird. Ihr Pflegetagegeld ist nicht zweckgebunden: Sie können also frei entscheiden, wofür Sie es ausgeben.
  • Pflegerentenversicherung: Im Pflegefall erhalten Sie eine lebenslange garantierte Rente. Die Höhe bemisst sich am Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit. Zudem bieten manche Verträge die Möglichkeit zur flexiblen Kapitalentnahme.
  • PflegePolice Flexi: Bietet eine Leistung - egal ob durch die umfassende lebenslange Pflegeabsicherung, im Todesfall, bei Beitragsfreistellung oder bei Kündigung.
  • PflegeRente gegen Einmalbeitrag: Sichern Sie Ihre Pflegevorsorge mit einer einzigen Zahlung. Im Todesfall erhalten Ihre Hinterbliebenen eine Leistung, auch wenn Sie pflegebedürftig waren.
  • Allianz PflegeBahr: Eine staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung, die einen Basisschutz im Pflegefall bietet.

Zielgruppen

  • Beamte und Beamtinnen: Erhalten im Krankheitsfall von ihrem Dienstherrn eine Erstattung der Krankheitskosten, sogenannte Beihilfeleistungen. Auch hier müssen Personen mit Beamtenstatus eine private Pflegepflichtversicherung abschließen.
  • Soldaten und Soldatinnen: Erhalten grundsätzlich freie Heilfürsorge. Allerdings schließt die Heilfürsorge keine Pflegepflichtversicherung mit ein.

Antragstellung und Begutachtung

Den Antrag auf Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung können Sie selber oder eine andere Person für Sie stellen. Wenn Sie privat Pflegepflichtversichert sind, übernimmt MEDICPROOF das Gutachten. Unabhängige medizinische Fachleute prüfen Ihre Fähigkeiten, zum Beispiel wie selbstständig Sie Ihren Alltag meistern. Die ermittelte Punktzahl bestimmt Ihren Pflegegrad.

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