Rehabilitationssport (Rehasport) ist eine wichtige Maßnahme, um Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen wie Polyneuropathie zu unterstützen. Ziel ist es, ihre Ausdauer, Kraft, Koordination und Flexibilität zu verbessern und sie bestmöglich in den Alltag zu integrieren. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen für Rehasport bei Polyneuropathie, den Ablauf der Antragstellung und wichtige Aspekte rund um die Kostenübernahme.
Was ist Rehasport und Funktionstraining?
Rehasport und Funktionstraining sind beides Leistungen, die Menschen mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen nach § 2 SGB IX zustehen. Sie unterscheiden sich jedoch in ihrer Ausrichtung:
- Rehasport: Konzentriert sich auf die Verbesserung von Ausdauer, Kraft, Koordination und Flexibilität. Ziel ist die bestmögliche Eingliederung in den Arbeitsalltag. Herzsport in Herzgruppen ist eine Variante des Rehasports.
- Funktionstraining: Ist eine Form der Krankengymnastik bzw. Ergotherapie. Hauptziel ist der Erhalt und die Verbesserung von Körperfunktionen, Schmerzlinderung, Bewegungsverbesserung und Mobilität zur Krankheitsbewältigung.
Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Kostenübernahme: Rehasport wird in der Regel vollständig gefördert, während beim Funktionstraining möglicherweise Zuzahlungen anfallen. Die Wahl der geeigneten Maßnahme trifft zunächst der Arzt und abschließend der Kostenträger.
Voraussetzungen für Rehasport bei Polyneuropathie
Polyneuropathie, eine Erkrankung des peripheren Nervensystems, kann zu vielfältigen Einschränkungen führen. Rehasport kann hier helfen, die Symptome zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern. Damit Rehasport bei Polyneuropathie in Frage kommt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ärztliche Verordnung: Ein Arzt muss die Notwendigkeit von Rehasport feststellen und eine Verordnung (Muster 56) ausstellen.
- Behinderung oder drohende Behinderung: Laut Gesetz haben Menschen, die behindert sind oder von einer Behinderung bedroht sind, Anspruch auf Rehasport. Polyneuropathie kann eine solche Behinderung darstellen.
- Zielsetzung: Der Rehasport muss darauf abzielen, die durch die Polyneuropathie verursachten Beeinträchtigungen zu reduzieren und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.
- Anerkannte Rehasportgruppe: Der Rehasport muss in einer vom Kostenträger anerkannten Gruppe unter der Leitung eines qualifizierten Übungsleiters stattfinden.
Der Antrag auf Kostenübernahme für Rehasport
Um die Kostenübernahme für Rehasport zu erhalten, ist ein Antrag beim zuständigen Kostenträger erforderlich. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Lesen Sie auch: Rechtliche Grundlagen der geschlossenen Unterbringung bei Demenz
- Arztbesuch: Der Patient informiert seinen behandelnden Arzt umfassend über seine Beeinträchtigungen durch die Polyneuropathie. Der Arzt stellt die Diagnose und füllt das Formular 56 (Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/Funktionstraining) aus. Wichtig ist, dass der Arzt die Diagnose und die Schädigung, die durch die Polyneuropathie entstanden sind, genau angibt. Er definiert auch das gewünschte Ziel des Rehasports und die empfohlene Sportart.
- Informationen zum Rehasport-Anbieter: Es ist ratsam, sich bereits vorab über geeignete Rehasport-Anbieter zu informieren. Der Leistungserbringer (z.B. ein Rehasportverein) kann den Antrag ebenfalls abstempeln.
- Antragstellung: Der ausgefüllte Antrag wird an den zuständigen Kostenträger geschickt (Krankenkasse, Rentenversicherung oder Unfallversicherung). In manchen Fällen übernimmt der Arzt den Versand.
- Prüfung und Genehmigung: Der Kostenträger prüft den Antrag und genehmigt ihn im Idealfall.
- Kostenübernahmeerklärung: Der Kostenträger teilt dem Versicherten die Kostenübernahme mit und gibt an, welche Maßnahme in welchem Umfang genehmigt wird. Die Kostenübernahme wird mit Genehmigungsdatum, Stempel und Unterschrift besiegelt.
- Beginn des Rehasports: Nach Erhalt der Genehmigung kann der Patient mit dem Rehasport beginnen. Die genehmigte Verordnung gibt genau an, wie viele Übungseinheiten in welchem Zeitraum absolviert werden können.
Das Formular 56: Antrag auf Kostenübernahme im Detail
Das Formular 56 ist ein zentrales Dokument im Rehasport. Hier sind die wichtigsten Punkte, die beim Ausfüllen zu beachten sind:
- Persönliche Daten des Patienten: Vollständige und korrekte Angaben sind wichtig, einschließlich der Krankenkasse, Kostenträgerkennung und Versichertennummer.
- Angaben des Arztes: Betriebsstättennummer (BSNR) und Arztnummer (LANR) des behandelnden Arztes.
- Diagnose und Schädigung: Der Arzt muss die Diagnose (Polyneuropathie) und die daraus resultierende Schädigung genau beschreiben.
- Ziel des Rehasports: Das gewünschte Ziel des Rehasports muss klar formuliert sein.
- Empfohlene Sportart: Der Arzt gibt an, welche Form des Rehasports geeignet ist.
- Umfang der Maßnahme: In der Regel werden 50 Übungseinheiten in 18 Monaten verordnet. Bei bestimmten Erkrankungen (siehe unten) können auch 120 Einheiten in 36 Monaten verordnet werden.
- Häufigkeit der Übungen: Der Arzt gibt an, wie oft pro Woche eine Übungseinheit ideal wäre.
- Unterschrift und Stempel des Arztes: Die Unterschrift des Arztes sowie ein gültiger Stempel sind zwingend erforderlich.
- Angaben zum Leistungserbringer: Idealerweise wird bereits im Antrag ein genauer Anbieter von Rehasport angegeben.
Seit dem 1. Januar gilt das neue Formular 56, das einige Anpassungen erfahren hat. Es ist rot (Rehabilitationssport) und grün (Funktionstraining) gekennzeichnet. Die grün markierten Felder können ignoriert werden, wenn es um Rehasport geht.
Kostenübernahme und Zuzahlungen
In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Rehasport vollständig, solange die Übungen in einer zertifizierten Einrichtung durchgeführt werden. Es ist jedoch möglich, dass Zuzahlungen anfallen, wenn zusätzliche Leistungen wie die Nutzung von Fitnessstudio-Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Es ist ratsam, sich vorab bei der Krankenkasse und dem Rehasport-Anbieter über mögliche Kosten zu informieren.
Es ist nicht zulässig, neben der Vergütung des Rehabilitationsträgers für die Teilnahme am Rehabilitationssport bzw. Funktionstraining Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen etc. von den Teilnehmern zu fordern. Mitgliedsbeiträge bei freiwilliger Mitgliedschaft sind möglich.
Verlängerung und Folgeverordnungen
Eine Verlängerung der Verordnung bzw. eine Folgeverordnung ist zwar möglich, aber es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf. Oftmals erhalten Patienten eine Verlängerung, wenn sie erneut erkranken oder einen Unfall erleiden. Auch nach einer ambulanten bzw. stationären Behandlung sind Folgeverschreibungen keine Seltenheit.
Lesen Sie auch: Anspruch auf Betreuungsgeld bei Demenzerkrankung
Wenn eine Krankenkasse die Begründung einer Folgeverordnung nicht ausreichen findet, kann der Patient eine Gegendarstellung verlangen oder sich mit seinem Arzt in Verbindung setzen.
Besonderheiten bei bestimmten Erkrankungen
Für bestimmte Krankheiten, darunter auch Polyneuropathie, gelten besondere Regelungen bezüglich des Leistungsumfangs. Anstelle des Regelfalls von 50 Übungseinheiten in 18 Monaten können in folgenden Fällen 120 Übungseinheiten in einem Zeitraum von 36 Monaten verordnet werden:
- Infantile Zerebralparese
- Querschnittlähmung, schwere Lähmungen (Paraparese, Paraplegie, Tetraparese, Tetraplegie)
- Doppelamputation von Gliedmaßen (Arm/Arm, Bein/Bein, Arm/Bein)
- Organische Hirnschädigungen durch:
- Schädel-Hirn-Trauma
- Tumore
- Infektion (Folgen entzündlicher Krankheiten des ZNS)
- vaskulären Insult (Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit)
- Multiple Sklerose
- Morbus Parkinson
- Morbus Bechterew (Spondylitis ankylosans)
- Glasknochen (Osteogenesis imperfecta)
- Muskeldystrophie
- Marfan-Syndrom
- Asthma bronchiale
- Chronisch obstruktive Lungenkrankheit (COPD)
- Mukoviszidose (zystische Fibrose)
- Polyneuropathie
- Dialysepflichtiges Nierenversagen (terminale Niereninsuffizienz)
- therapieresistenter Epilepsie
- in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung erworbene Blindheit beider Augen
Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung/Krankheit können auch langfristig bis hin zu lebenslang Folgeverordnungen erhalten.
Rehasport im Verein
Viele Vereine bieten Rehasport an und arbeiten dabei mit qualifizierten Übungsleitern zusammen. Um Rehasport anbieten zu können, muss ein Verein bestimmte Voraussetzungen erfüllen und als Rehabilitationssportgruppe anerkannt sein. Die Vereine erhalten für die Durchführung des Rehasports eine Vergütung von den zuständigen Kostenträgern.
Die Rolle des Übungsleiters
Beim Rehasport müssen die Übungen von Übungsleitern geleitet werden, die über einen besonderen Qualifikationsnachweis verfügen, z.B. eine Fachübungsleiterlizenz "Rehabilitationssport" nach den Ausbildungsrichtlinien des Deutschen Behindertensportverbands (DBS). Diese Übungsleiter gewährleisten eine fachkundige Anleitung und Überwachung der Gruppen.
Lesen Sie auch: Parkinson als Berufskrankheit für Landwirte
Ziele und Inhalte des Rehasports
Rehasport umfasst alle Angebote, die nach oder bei bereits eingetretener Erkrankung Folge- bzw. Spätschäden verhindern oder begrenzen sowie ein erneutes Auftreten einer Erkrankung vermeiden sollen. Zu den Zielen gehören die Stärkung von Ausdauer, Kraft, Koordination, Flexibilität sowie des Selbstbewusstseins und die Hilfe zur Selbsthilfe.
Der Rehabilitationssport arbeitet mit den Mitteln des Sports sowie mit Sportspielen. Er soll die Ausdauer und Kraft der Patienten stärken sowie ihre Koordination und Flexibilität verbessern.
Beispiele für Sportarten im Rehasport
- Aquagymnastik: Besonders hilfreich für Menschen mit Wirbelsäulen- und Gelenkproblemen, da das Wasser den Sport als leicht und weniger anstrengend empfinden lässt.
- Schwimmen: Entlastet die Gelenke, da Menschen im Wasser nur ein Zehntel ihres tatsächlichen Körpergewichtes tragen.
- Ergometertraining: Fördert gelenkschonende Mobilisation sowie Kraft und Ausdauer.
- Medizinische Sporttherapie: Ergänzt die Physiotherapie und gehört allgemein zur Bewegungstherapie. Sie dient der Wiederherstellung einer gestörten oder beeinträchtigten Muskulatur.
Die neue Ausrichtung des Rehasports
Die Rehabilitationsziele orientieren sich im Sinne der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) an dem gesamten Lebenshintergrund der betroffenen Menschen. Wesentlich dabei ist, dass die verbliebenen Fertigkeiten und Fähigkeiten zu unterstützen sind und nicht wie bisher die Defizite im Vordergrund stehen.
tags: #antrag #rehabilitationssport #polyneuropathie