Autofahren und Demenz: Ein Ratgeber für Betroffene und Angehörige

Autofahren bedeutet für viele Menschen Unabhängigkeit und Flexibilität. Besonders für ältere Menschen kann der Verlust der Fahrerlaubnis eine erhebliche Einschränkung bedeuten. Doch mit fortschreitendem Alter können Erkrankungen wie Demenz die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über das Thema Autofahren und Demenz, gibt Ratschläge und zeigt Alternativen auf.

Was ist Demenz?

Demenz ist ein Oberbegriff für verschiedene Erkrankungen des Gehirns, die mit einem fortschreitenden Verlust der geistigen Fähigkeiten einhergehen. Die Alzheimer-Krankheit ist die häufigste Form der Demenz. Betroffen sind vor allem ältere Menschen. Demenz beeinträchtigt unter anderem die Aufmerksamkeit, das Gedächtnis, die Lernfähigkeit, die Sprache, das räumliche Denken, die Orientierungsfähigkeit und das Urteilsvermögen.

Dürfen Menschen mit Demenz Auto fahren?

Ob Menschen mit Demenz noch Auto fahren dürfen, hängt vom Fortschritt der Erkrankung ab und ist eine Einzelfallentscheidung. Autofahren ist nicht grundsätzlich verboten, auch wird nicht automatisch der Führerschein entzogen.

  • Frühstadium: Im Frühstadium einer Demenz können die Voraussetzungen für eine Fahrerlaubnis der Fahrzeuggruppe 1 (Pkw, Motorräder bis 3,5 Tonnen) noch gegeben sein.
  • Mittelschwere und schwere Demenz: Bei mittelschwerer oder schwerer Demenz sind die geistigen Fähigkeiten in der Regel so stark eingeschränkt, dass keine Fahreignung mehr besteht. Fahrzeuge der Gruppe 2 (Lkw, Busse) dürfen Betroffene bereits im Frühstadium nicht mehr fahren, ebenso erlischt die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Es ist ratsam, bereits im frühen Erkrankungsstadium darauf zu achten, dass die jeweilige Autofahrt keine zu hohen Herausforderungen birgt. Es kann sinnvoll sein, nicht mehr bei Nacht, bei widrigen Wetterverhältnissen oder bei besonders dichtem Verkehr zu fahren sowie unbekannte Strecken zu meiden.

Wann ist die Fahreignung nicht mehr gewährleistet?

Der Zeitpunkt, ab dem die Fahreignung nicht mehr gegeben ist, lässt sich nicht pauschal festlegen. Der Verlauf einer Demenz ist individuell verschieden, und auch die einzelnen Demenzformen unterscheiden sich in ihrer Symptomatik. Menschen mit frontotemporaler Demenz neigen beispielsweise frühzeitig zu einem aggressiven Fahrstil, während Menschen mit Alzheimer im Frühstadium tendenziell eher übervorsichtig sind. Auch äußere Faktoren wie Medikamente oder der allgemeine Gesundheitszustand können die Fahreignung beeinflussen.

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Kontrolle der Fahreignung

Für Menschen mit Demenz ist es wichtig, die eigene Fahreignung frühzeitig und regelmäßig überprüfen zu lassen.

  1. Ärztliche Beratung: Erste Anlaufstelle ist die Hausarztpraxis. Die Ärztin oder der Arzt kann die weiteren Schritte besprechen und gegebenenfalls an Neurologinnen und Neurologen, Gedächtnisambulanzen oder verkehrsmedizinisch qualifizierte Fachärzte überweisen.
  2. Ärztliches Urteil: Wenn keine Fahreignung mehr besteht, muss die Ärztin oder der Arzt mitteilen, dass kein Fahrzeug mehr geführt werden darf. Auch bei bestehender Fahreignung ist es wichtig, auf den möglichen Verlust im weiteren Krankheitsverlauf hinzuweisen.
  3. Schweigepflicht: Die Schweigepflicht darf nur in Ausnahmefällen gebrochen werden, wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft sind und schwerwiegende Bedenken an der Fahreignung bestehen, die oder der Betroffene dennoch weiterhin Auto fahren möchte, Angehörige oder gesetzliche Vertreter eingebunden wurden und es auch ihnen nicht gelungen ist, die Betroffene oder den Betroffenen vom Fahren abzuhalten undeine Güterabwägung erfolgt ist, bei der die Ärztin oder der Arzt sich die Frage stellen muss, ob höhere Rechtsgüter gefährdet sind, wenn die oder der Betroffene weiterhin Auto fährt (dazu zählen zum Beispiel das Leben und die Gesundheit der anderen Verkehrsteilnehmenden). Vorab sollte immer eine aktuelle Untersuchung und Begutachtung erfolgen.
  4. Amtliche Kontrolle: Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine fachärztliche oder medizinisch-psychologische Begutachtung anordnen, wenn Auffälligkeiten im Straßenverkehr gemeldet werden.

Was können Angehörige tun?

Angehörige spielen eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Fahreignung von Menschen mit Demenz, da diese ihre eigenen Probleme oft nicht realistisch einschätzen können. Typische sicherheitsrelevante Auffälligkeiten sind:

  • Auffallend langsames oder schnelles Fahren
  • Verlangsamte Reaktionen
  • Übersehen von Verkehrszeichen oder Ampeln
  • Missachten von Verkehrsregeln
  • Unsicheres Verhalten auf unbekannten Strecken
  • Verfahren auf bekannten Strecken
  • Falsches Benutzen der Pedale
  • Probleme in komplexen Verkehrssituationen
  • Unsicherheit beim Rückwärtsfahren
  • Vermehrte Bagatellschäden oder "Beinahe"-Unfälle
  • Verärgerung anderer Verkehrsteilnehmer

Wenn solche Auffälligkeiten beobachtet werden, sollte das Gespräch gesucht und eine medizinische Untersuchung angeregt werden. Es ist wichtig, mögliche Alternativen zum eigenen Auto aufzuzeigen, um die Mobilität und die Teilnahme am sozialen Leben weiterhin zu gewährleisten.

Haftung bei Unfallschäden

Bei einem Unfall mit Beteiligung einer Person mit Demenz muss geklärt werden, ob diese selbst zur Verantwortung gezogen werden kann. Wer einem anderen Schaden zufügt, muss über die Haftpflichtversicherung dafür aufkommen. Ob Regressmöglichkeiten bestehen oder die Kaskoversicherung leistet, wird im Einzelfall juristisch geprüft.

Frühe Anzeichen und GPS-Tracking

Veränderungen im Fahrverhalten können schon Jahre vor einer Demenz-Diagnose auf kognitive Beeinträchtigungen hinweisen. Eine Studie der Washington University School of Medicine hat gezeigt, dass GPS-Daten älterer Autofahrer frühe Anzeichen erkennen lassen.

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  • Weniger Fahrten: Die Anzahl der Fahrten pro Monat nimmt ab.
  • Kürzere Strecken: Die gefahrenen Strecken werden kürzer.
  • Vertraute Routen: Es werden hauptsächlich bekannte Strecken gefahren.
  • Nachtfahrten: Nachtfahrten werden vermieden.

Die Studie ergab, dass die Vorhersage einer kognitiven Beeinträchtigung allein anhand der Fahrdaten eine Genauigkeit von 82 Prozent erreichte. In Kombination mit kognitiven Tests und genetischen Merkmalen erhöhte sich die Genauigkeit auf 87 Prozent.

Umgang mit dem Thema Autofahren und Demenz

Das Thema Autofahren und Demenz ist oft mit Konflikten verbunden, da der Verlust der Fahrerlaubnis einen großen Einschnitt in die Autonomie und Unabhängigkeit bedeutet. Es ist wichtig, einfühlsam und verständnisvoll vorzugehen.

  • Gespräch suchen: Formulieren Sie Ihre Sorgen respektvoll und bieten Sie gemeinsam eine Lösung an.
  • Alternativen aufzeigen: Überlegen Sie gemeinsam, wie Mobilität auch ohne Auto möglich bleibt, z.B. durch Fahrdienste, Bus und Bahn oder Unterstützung aus Familie und Nachbarschaft.
  • Zeit geben: Drängen Sie nicht auf eine sofortige Entscheidung.
  • Ärztliche Unterstützung: Sprechen Sie mit einer Ärztin oder einem Arzt, um die Situation einschätzen zu lassen.
  • Fahreignung prüfen: Organisationen wie ADAC oder TÜV bieten Fahrtests an.

Alternativen zum Autofahren

Der Abschied vom Auto ist ein großer Schritt, der Zeit, Geduld und gute Planung erfordert. Es hilft, frühzeitig über Alternativen nachzudenken und sie gemeinsam auszuprobieren.

  • Öffentliche Verkehrsmittel: Nutzen Sie Busse und Bahnen.
  • Fahrdienste: Organisieren Sie Fahrdienste durch Familie, Freunde oder professionelle Anbieter.
  • Lieferdienste: Lassen Sie Einkäufe, Medikamente oder Mahlzeiten liefern.
  • Digitale Möglichkeiten: Nutzen Sie Videoanrufe, Online-Bestellungen und Bankgeschäfte, um Wege zu vermeiden.

Technische Hilfen

Technische Hilfen wie Smartwatches können zusätzliche Sicherheit geben, etwa wenn jemand unterwegs die Orientierung verliert. Voraussetzung ist, dass die Person mit Demenz der Nutzung zustimmt und sich damit wohlfühlt.

Selbsttest für Senioren

Mit dem folgenden Selbsttest können Senior*innen überprüfen, ob sie sicher am Steuer sind:

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  • Verlieren Sie beim Fahren manchmal die Orientierung?
  • Haben Sie Schwierigkeiten, andere Verkehrsteilnehmer*innen, Ampeln oder Verkehrszeichen zu erkennen und rechtzeitig darauf zu reagieren?
  • Haben Sie Probleme, das Gas-, Kupplungs- oder Bremspedal zu betätigen?
  • Hören Sie Motorengeräusche, Schaltung oder Signale anderer Verkehrsteilnehmer (manchmal) spät oder schlecht?
  • Finden Sie es schwierig, den Kopf zu drehen und über Ihre Schulter zu blicken?
  • Werden Sie im dichten Verkehr oder auf unbekannten Straßen nervös?
  • Hupen andere Autofahrer*innen häufig wegen Ihres Fahrverhaltens?
  • Verursachen Sie in letzter Zeit häufiger kleinere oder „Beinahe“-Unfälle?
  • Fühlen Sie sich beim Fahren unsicher?

Wenn eine oder mehrere der Fragen mit „Ja“ beantwortet werden, sollte ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden, um zu überprüfen, ob das Problem mit dem gesundheitlichen Befinden zusammenhängen könnte.

Parkerleichterungen für Menschen mit Demenz

Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Blindheit können den blauen Parkausweis beantragen, um Erleichterungen beim Parken zu erhalten. Auch Menschen mit Demenz können unter Umständen die Voraussetzungen für eine „außergewöhnliche Gehbehinderung“ erfüllen. Mit dem blauen Parkausweis dürfen sie auf Behindertenparkplätzen parken, auch wenn sie das Fahrzeug nicht mehr selbständig steuern können.

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