Eine medizinische Rehabilitation (Reha) kann bei der Genesung helfen, wenn man unter einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung leidet, etwa aufgrund einer chronischen Krankheit, eines Schlaganfalls oder einer Krebserkrankung. Die AOK unterstützt Versicherte mit Angeboten im ambulanten und stationären Bereich. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen für eine AOK Reha nach einem Schlaganfall und gibt einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten.
Wann kommt eine Reha infrage?
Eine Reha dient dazu, die Gesundheit so weit wie möglich wiederherzustellen. Sie kann erforderlich werden, wenn eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit droht und die ärztliche Behandlung einschließlich Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln nicht mehr ausreicht. Für eine Reha kommt entweder eine ambulante oder eine stationäre Maßnahme infrage. Für beide Formen gilt: Sie können in der Regel im Abstand von vier Jahren wiederholt werden.
Ambulante Rehabilitation nach Schlaganfall
Die ambulante Reha findet in einer zugelassenen, wohnortnahen Rehabilitationseinrichtung statt. Während des Tages werden Patienten von einem interdisziplinären Team individuell und ganzheitlich betreut und nutzen die umfangreichen Therapieangebote. Am Ende des Therapietages fahren sie zurück in ihr gewohntes Umfeld. Auch am Wochenende oder an therapiefreien Tagen sind sie zu Hause.
Die ambulante Reha ermöglicht ein individuelles Therapieangebot - ebenso wie die stationäre Reha. Der Unterschied: Bei der ambulanten Reha finden nur die Behandlungen in einer Rehabilitationseinrichtung statt, während man die verbleibende Zeit zu Hause verbringen kann.
Voraussetzungen für eine ambulante Rehaleistung
- Eine ständige ärztliche Überwachung und eine pflegerische Versorgung sind nicht erforderlich.
- Die wohnortnahe Rehabilitationseinrichtung ist nicht mehr als circa 30 Kilometer entfernt und kann in circa 45 Minuten erreicht werden.
Wer zahlt die Fahrt zur ambulanten Rehabilitation?
Für die An- und Heimfahrt organisiert i.d.R. das Rehazentrum einen Fahrservice. Steht der Rehaeinrichtung kein Fahrservice zur Verfügung, übernimmt die AOK Sachsen-Anhalt die Fahrkosten zur ambulanten Rehabilitation. Bitte lassen Sie sich einen Antrag auf Erstattung der Fahrkosten von uns zusenden, wenn die gewählte Einrichtung keine Erstattung leistet. Hierzu werden Sie von der Einrichtung entsprechend informiert.
Lesen Sie auch: Der Weg zurück: Rehabilitation nach einem Schlaganfall
Wie lange dauert eine ambulante Rehabilitation?
In der Regel dauert eine ambulante Rehabilitation 15 Behandlungstage. Sprechen medizinische Gründe dafür, kann eine Verlängerung bei uns beantragt werden.
Wie oft habe ich Anspruch auf eine ambulante Rehabilitation?
In der Regel haben Sie alle vier Jahre Anspruch auf eine ambulante Rehabilitationsbehandlung. Wenn medizinische Gründe vorliegen, ist es möglich bereits vorher eine Rehabilitation zu beantragen.
Wann ist eine ambulante Rehabilitation notwendig?
Eine Rehabilitation dient dazu, Ihre Gesundheit soweit wie möglich wiederherzustellen, beispielsweise aufgrund einer chronischen Krankheit, nach einem Schlaganfall oder einer Krebserkrankung. Die Maßnahme kann notwendig werden, wenn eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit droht und die ärztliche Behandlung einschließlich Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln nicht mehr ausreicht. Ihr Arzt entscheidet auf Basis Ihres Gesundheitszustandes und des Angebots der Rehabilitationseinrichtung, ob eine ambulante Rehabilitation möglich ist. Auch wenn Sie selbst den Wunsch nach einer ambulanten Rehabilitation haben (zum Beispiel wegen pflegebedürftigen Angehörigen oder Kindern), prüfen wir die Möglichkeit.
Was ist der Unterschied zwischen einer ambulanten Rehabilitation und einer ambulanten Anschlussheilbehandlung?
Eine ambulante Anschlussheilbehandlung kann nur im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt gewährt werden zum Beispiel nach einer Knie- oder Hüft-OP. Eine ambulante Rehabilitation kann jederzeit bei gesundheitlichen Beschwerden beantragt werden.
Stationäre Rehabilitation nach Schlaganfall
Eine stationäre Rehabilitation kommt infrage, wenn die ambulante Rehabilitation nicht ausreicht, nicht durchführbar oder nicht sinnvoll ist. Sie findet in einer zugelassenen stationären Rehabilitationseinrichtung statt. Das ermöglicht es einem Patienten, sich herausgelöst aus dem Alltag um seine gesundheitlichen Probleme zu kümmern. Dabei wird er von einem Team aus Fachärzten und Therapeuten individuell betreut und angeleitet.
Lesen Sie auch: Schlaganfall-Rehabilitation: Was erwartet Sie?
Formen der Reha in der Rehaklinik und Therapien
Je nach Erkrankung oder Verletzung kommen ganz unterschiedliche Reha-Ansätze mit unterschiedlichen Therapien in Betracht.
- Psychosomatische Reha: Hier lernen Patienten, mit psychischen Belastungen besser umzugehen und Verhaltensweisen und Gedankenmuster effektiv zu verbessern.
- Onkologische Reha: Diese Reha-Form dient dazu, körperliche und psychische Belastungen zu lindern, die aus dem Krebs oder der Krebsbehandlung entstanden sind. Ziele sind die Behandlung von Schmerzen, das Erlernen des Umgangs mit Prothesen oder auch der Wiederaufbau von Muskelmasse.
Was geschieht zu Beginn in einer Rehaklinik?
Die Ärzte und Therapeuten in der Rehaklinik erhalten die Unterlagen zu den vorherigen ambulanten oder stationären Behandlungen. Zu Beginn des Aufenthalts untersuchen sie den Patienten ein weiteres Mal, um sich ein eigenes Bild zu machen.
Entlassmanagement nach einer stationären Reha
Vor Ende des Aufenthalts in der Rehaklinik setzt das sogenannte Entlassmanagement ein - vorausgesetzt, der Patient ist damit einverstanden. Dabei tauschen sich die Ärzte der Rehaklinik detailliert mit den ambulanten Ärzten und Therapeuten aus, die sich im Anschluss an den Reha-Aufenthalt um den Patienten kümmern werden. Ziel des Entlassmanagements ist, dass alle medizinisch notwendigen Maßnahmen frühzeitig zu Hause eingeleitet werden, um nachhaltig zu helfen.
Dauer einer stationären Rehabilitation
Eine stationäre Rehabilitation dauert gewöhnlich drei Wochen. Eine Verlängerung ist jedoch möglich, wenn sie aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist. Eine erneute Rehabilitation kann der Versicherte in der Regel erst nach Ablauf von vier Jahren beantragen, außer es liegt vorher eine medizinische Notwendigkeit vor.
Der Reha-Antrag: So finden Sie den richtigen Kostenträger
In vielen Fällen ist die AOK als gesetzliche Krankenversicherung der richtige Ansprechpartner, wenn man eine Reha beantragen möchte. Wenn mit einer Rehaleistung der Weg zurück ins Arbeitsleben ermöglicht werden soll, ist die Rentenversicherung zuständig. Sollte man einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, wendet man sich bitte an die gesetzliche Unfallversicherung. Darüber hinaus gibt es noch weitere mögliche Träger. Die AOK berät hierzu gerne.
Lesen Sie auch: Voraussetzungen für Reha nach Schlaganfall
Reha beantragen: Schritt für Schritt
- Beratungsgespräch beim Haus- oder Facharzt: Der Arzt prüft, ob die ambulanten Möglichkeiten ausgeschöpft sind, und füllt gegebenenfalls ein Formular zur Prüfung (Muster 61 Teil A) oder zur Verordnung (Muster 61 Teil B-E, wenn die Krankenkasse zuständig ist) einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme aus.
- Bescheid über Kostenübernahme: Nach Eingang des Verordnungsmusters 61 (Teile A bis E oder Teile B bis E) prüft die Kasse abschließend ihre Zuständigkeit und ob es Gründe gibt, die einer medizinischen Rehabilitation entgegenstehen. Dazu bezieht sie gegebenenfalls den Medizinischen Dienst (MD) ein.
Kosten und Zuzahlungen bei Rehaleistungen
Die AOK übernimmt die Kosten für eine ambulante oder stationäre medizinische Rehabilitation abzüglich des Eigenanteils, wenn die Maßnahme nicht in die Zuständigkeit eines anderen Kostenträgers fällt. Bei stationären Rehamaßnahmen übernimmt die AOK die Fahrkosten für die An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Manche Rehakliniken bieten auch einen kostenlosen Abholdienst an.
Was kann die AOK rund um die Reha noch tun?
Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Seit dem 1. Juli 2022 gelten veränderte Zugangsvoraussetzungen für Rehabilitationsmaßnahmen. Dies betrifft Leistungen der geriatrischen Rehabilitation aus dem vertragsärztlichen Bereich sowie Fallkonstellationen aus dem Bereich der Anschlussrehabilitation.
Anschlussrehabilitation (AR/AHB)
Wenn ein Patient z. B. nach einer Operation im Krankenhaus behandelt wird, kann er den Sozialdienst des Krankenhauses nach einer Rehabilitation, einer sogenannten Anschlussrehabilitation (AR/AHB), fragen. Die Mitarbeitenden des Sozialdiensts unterstützen gerne bei der Antragsstellung. Die AR schließt sich unmittelbar an eine stationäre Krankenhausbehandlung an, spätestens zwei Wochen nach der Entlassung. Die Dauer der Anschlussrehabilitation beträgt in der Regel drei Wochen und kann verkürzt oder verlängert werden.
Das Wunsch- und Wahlrecht
Patienten haben nach dem Sozialgesetzbuch IX § 8 in Bezug auf die Auswahl der Rehaklinik das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht. Voraussetzung ist, dass die gewünschte Rehaklinik fachlich geeignet ist und möglichst einen Vertrag mit dem zuständigen Kostenträger hat.
Rehabilitation für Rentner
Wie in allen anderen Lebensphasen, kann auch bei Rentnern aufgrund von Erkrankungen eine Reha notwendig werden. In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Reha, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht und ambulante Maßnahmen (auf Rezept) nicht ausreichen.
Wann bekommen Rentner eine Rehabilitation?
Eine Rehabilitationmaßnahme können Sie erhalten, wenn Sie durch Krankheit, Unfall oder Behinderung an der Teilhabe am normalen Leben gehindert werden. Die Rehabilitationsmaßnahme muss geeignet sein, Ihre gesundheitliche Einschränkung zu beseitigen, zu mindern, eine Verschlechterung zu verhindern oder die Folgen der Einschränkung zu mildern. Es geht also darum, mit gezielten Rehabilitationsmaßnahmen eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder Ihnen trotz dauerhafter gesundheitlicher Einschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. All dies regelt das IX Sozialgesetzbuch. Sie haben also einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation.
Wer ist zuständig?
Für Berufstätige übernimmt daher die gesetzliche Rentenversicherung in der Regel die Kosten der Reha, um eine vorzeitige Rentenzahlung zu vermeiden. Nur in Ausnahmefällen zahlt die Rentenversicherung für Rentnerinnen und Rentner Rehamaßnahmen: Dies ist z.B. auch bei einer sogenannten Kinder-Reha kann die Rentenversicherung verantwortlich sein.
Was tun bei Ablehnung des Reha-Antrags?
Wurde die Reha abgelehnt, bleiben 30 Tage, um Widerspruch einzureichen. Beim Widerspruch geht es darum, die Gründe für die Ablehnung zu widerlegen. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt ggf. ein zusätzliches Gutachten erstellen. Falls die Reha weiterhin abgelehnt wird, besteht außerdem die Möglichkeit, den Aufenthalt selbst zu bezahlen.
Zunächst sollten Sie ein klärendes Gespräch mit Ihrer Krankenkasse bzw. der Rentenversierung suchen, um Missverständnisse auszuschließen. Nehmen Sie die Ablehnung nicht einfach hin, sondern legen Sie Widerspruch ein. Dafür müssen Sie die Widerspruchsfrist einhalten. Diese finden Sie meist am Ende des Bewilligungsschreibens. Die Frist beträgt üblicherweise 4 Wochen. Fehlen im Brief des Kostenträgers die Hinweise auf Ihr Widerspruchsrecht und die Widerspruchsfrist, nehmen Sie unverzüglich mit dem Kostenträger Kontakt auf und verlangen Sie die Zustellung einer „rechtsmittelfähigen Entscheidung“. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihnen alle Rechtsmittel gegen die Ablehnung offen stehen. Und: Keine Angst vor dem Aufwand. Arbeitskreis Gesundheit e. V. hilft Ihnen gern und kostenlos. Oft genügt schon der Widerspruch, um den Kostenträger seine Entscheidung noch einmal überdenken zu lassen.
tags: #aok #reha #nach #schlaganfall #voraussetzungen