Arbeitsunfähigkeit nach Schlaganfall: Ursachen, Dauer und Rehabilitation

Ein Schlaganfall ist ein einschneidendes Ereignis, das das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen stark beeinflussen kann. Er tritt auf, wenn die Blutzufuhr zum Gehirn unterbrochen wird, was zu einer Schädigung von Hirnzellen führt. Die Folgen können vielfältig sein und reichen von vorübergehenden Beschwerden bis hin zu dauerhaften Beeinträchtigungen. Dieser Artikel beleuchtet die Ursachen und Folgen eines Schlaganfalls, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und die verschiedenen Rehabilitationsmöglichkeiten.

Ursachen und Arten von Schlaganfällen

Ein Schlaganfall, auch Apoplex, Insult oder Stroke genannt, ist eine plötzlich auftretende Mangelversorgung der Nervenzellen im Gehirn. Ursache ist eine Durchblutungsstörung des Organs, die zu einem Mangel an Sauerstoff und Nährstoffen führt. In der Folge sterben Nervenzellen ab, wodurch es zu Ausfallerscheinungen kommt. Ein schneller Therapiebeginn ist entscheidend für den Behandlungserfolg. Jede Minute ist kostbar.

Man unterscheidet hauptsächlich zwei Arten von Schlaganfällen:

  • Ischämischer Schlaganfall (Hirninfarkt): Er wird durch den Verschluss einer Hirnarterie verursacht, meist durch ein Blutgerinnsel. Dies führt zu einer Durchblutungsstörung und somit zu einem Mangel an Sauerstoff und Nährstoffen im Gehirn.
  • Hämorrhagischer Schlaganfall (Hirnblutung): Er entsteht durch das Reißen einer Hirnarterie, was zu einer Blutung im Gehirngewebe führt. Diese Blutung kann das Gehirngewebe schädigen und den Druck im Schädelinneren erhöhen. Sie entsteht meist durch hohen Blutdruck, veränderte Gefäßwände oder Gefäßmissbildungen.

Risikofaktoren für einen Schlaganfall sind vielfältig und umfassen unter anderem:

  • Hoher Blutdruck
  • Rauchen
  • Bewegungsmangel
  • Übergewicht
  • Diabetes mellitus
  • Erhöhte Cholesterinwerte
  • Herzrhythmusstörungen (insbesondere Vorhofflimmern)
  • Dauerstress und hohe Luftverschmutzung
  • Bluthochdruck in der Schwangerschaft (Präeklampsie)
  • Hormonelle Verhütung
  • Hormonersatztherapie wegen Beschwerden durch die Wechseljahre und Hormonschwankungen
  • Alter
  • Vererbung
  • Bereits erlittener Schlaganfall

Folgen eines Schlaganfalls

Die Folgen eines Schlaganfalls sind vielfältig und hängen davon ab, welche Bereiche des Gehirns betroffen sind und wie stark die Schädigung ist. Da verschiedene Hirnregionen auf unterschiedliche Aufgaben spezialisiert sind, können die resultierenden Symptome sehr unterschiedlich sein. Zu den häufigsten Folgen gehören:

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  • Lähmungen: Oftmals tritt eine halbseitige Lähmung (Hemiparese oder Hemiplegie) auf, die Arme und Beine einer Körperseite betrifft.
  • Verkrampfte Muskulatur (Spastiken): Muskeln können sich unkontrolliert zusammenziehen, was zu schmerzhaften Verkrampfungen und Bewegungseinschränkungen führt.
  • Bewegungs- und Empfindungsstörungen: Betroffene können Schwierigkeiten haben, Bewegungen auszuführen oder Empfindungen wie Berührung, Schmerz oder Temperatur wahrzunehmen.
  • Sprach- und Schluckstörungen: Sprachstörungen (Aphasie) können das Sprechen, Verstehen, Lesen und Schreiben beeinträchtigen. Schluckstörungen (Dysphagie) können das Essen und Trinken erschweren und das Risiko einer Lungenentzündung erhöhen.
  • Sehstörungen: Gesichtsfeldausfälle, Doppeltsehen oder andere Sehstörungen können auftreten. Plötzliche, oft nur kurzzeitige Sehstörung auf einem Auge.
  • Bewusstseinsstörungen und Schwindel: In schweren Fällen kann es zu Bewusstseinsverlust oder Schwindel kommen.
  • Aufmerksamkeits- und Gedächtnisstörungen: Konzentrationsschwierigkeiten, Gedächtnislücken und andere kognitive Beeinträchtigungen können auftreten.
  • Antriebslosigkeit: Viele Betroffene leiden unter Müdigkeit, Erschöpfung und einem Mangel an Motivation.
  • Psychische Folgen: Ein Schlaganfall kann zu Ängsten, Depressionen, Reizbarkeit und anderen psychischen Problemen führen.
  • Post-Stroke-Delir: Ein demenzähnlicher Zustand mit Desorientiertheit, Verwirrtheit, Unruhe, Schlafstörungen, Apathie, Störungen des Denkens und der Sprache und sogar zu Halluzinationen und Wahnvorstellungen kommen kann.

Auch "kleine Schlaganfälle" oder transitorische ischämische Attacken (TIA), bei denen die Symptome nur kurzzeitig auftreten, sind ernst zu nehmen, da sie Vorboten eines größeren Schlaganfalls sein können. Gleiches gilt für einen "stummen Schlaganfall", bei dem klassische Symptome meist ausbleiben.

Dauer der Arbeitsunfähigkeit nach Schlaganfall

Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nach einem Schlaganfall ist individuell sehr unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie:

  • Schweregrad des Schlaganfalls: Je schwerer der Schlaganfall, desto länger dauert in der Regel die Arbeitsunfähigkeit.
  • Art der Beeinträchtigungen: Art und Umfang der neurologischen Ausfälle (z.B. Lähmungen, Sprachstörungen, kognitive Defizite) beeinflussen die Fähigkeit, die bisherige Arbeit wieder aufzunehmen.
  • Art der Tätigkeit: Körperlich anstrengende Berufe erfordern eine längere Erholungsphase als überwiegend sitzende Tätigkeiten.
  • Erfolg der Rehabilitation: Eine erfolgreiche Rehabilitation kann die Dauer der Arbeitsunfähigkeit verkürzen.
  • Motivation des Patienten: Die Bereitschaft, aktiv an der Rehabilitation mitzuwirken, spielt eine wichtige Rolle.
  • Alter und Gesundheitszustand des Patienten: Jüngere Patienten mit wenigen Begleiterkrankungen haben oft bessere Chancen auf eine schnellere Genesung.

Die Krankenhausbehandlung nach einem Schlaganfall dauert ca. 7 bis 10 Tage. Im Anschluss folgt je nach Bedarf eine ambulante oder stationäre Reha-Maßnahme. Im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung folgt für gesetzlich Versicherte meistens eine Anschlussheilbehandlung (AHB). Ist der GKV-versicherte Patient berufstätig, hat er zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit gesetzlichen Anspruch auf die Entgeltfortzahlung (100 % für sechs Wochen). Im Anschluss daran gibt es in der Regel Krankengeld (70 % des Bruttoverdienstes, max. 90 % vom Netto für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren), wenn der Patient auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt wird. Für Privatversicherte und Selbstständige gelten andere Regelungen, je nach Vertrag mit der Krankenkasse bzw. je nachdem, ob sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben oder nicht.

Viele Betroffene können nach einem Schlaganfall nicht an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren, sondern müssen Tätigkeiten mit geringeren Anforderungen übernehmen. Etwa ein Viertel der Betroffenen schaffe den Weg in die Vollzeittätigkeit. Für die Hälfte komme lediglich eine Teilzeitbeschäftigung in Betracht. Der Prozess bis dahin dauere - je nach Patient und Schweregrad des Schlaganfalls - sechs bis zwölf Monate. Ein Drittel bis ein Viertel der Patienten bleibt arbeitsunfähig.

Rehabilitation nach Schlaganfall

Die Rehabilitation nach einem Schlaganfall ist ein wichtiger Bestandteil der Behandlung und zielt darauf ab, die verloren gegangenen Fähigkeiten wiederzuerlangen und die Lebensqualität zu verbessern. Sie beginnt idealerweise bereits auf der Stroke Unit im Krankenhaus (Frührehabilitation) und wird in verschiedenen Phasen fortgesetzt. Ziel ist die Vermeidung einer Behinderung, ein selbstbestimmtes Leben, die Erhaltung der Erwerbsfähigkeit („Reha vor Rente!“) und die Vermeidung oder Minderung von Pflegebedürftigkeit („Reha vor Pflege!“).

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Die Rehabilitation umfasst verschiedene Therapieformen, die individuell auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt werden:

  • Physiotherapie (Krankengymnastik): Verbesserung der motorischen Fähigkeiten, des Gleichgewichts und der Koordination.
  • Ergotherapie: Training alltagspraktischer Fähigkeiten wie Anziehen, Essen, Kochen und Körperpflege.
  • Logopädie (Sprach- und Sprechtherapie): Behandlung von Sprach- und Schluckstörungen.
  • Neuropsychologie: Behandlung von kognitiven Störungen wie Aufmerksamkeits-, Gedächtnis- und Konzentrationsproblemen.
  • Psychotherapie: Unterstützung bei der Bewältigung psychischer Probleme wie Depressionen, Ängsten und Anpassungsschwierigkeiten.
  • Kunst- und Musiktherapie: Förderung der Kreativität und des emotionalen Ausdrucks.

In den verschiedenen Phasen und Formen der Rehabilitation erlernen die Patienten verloren gegangene Fähigkeiten mithilfe von Krankengymnasten (Physiotherapie), Logopäden (Sprach- und Sprechtherapie), Ergotherapeuten (alltagspraktisches Handeln), Neuropsychologen, Kunst- und Musiktherapeuten Schritt für Schritt wieder neu. Dabei erhalten sie Unterstützung durch die Versorgung mit Hilfsmitteln sowie Beratung zu berufsfördernden und Wiedereingliederungsmaßnahmen.

Phasen der Rehabilitation

Die Rehabilitation nach Schlaganfall erfolgt in der Regel in einem Phasenmodell:

  • Phase A (Akuttherapie): Notfallbehandlung auf einer Stroke Unit.
  • Phase B (Frührehabilitation): Intensive medizinische und therapeutische Behandlung zur Stabilisierung des Patienten und zur Wiederherstellung grundlegender Funktionen.
  • Phase C (Rehabilitation): Weiterführende Rehabilitation mit dem Ziel, die Selbstständigkeit des Patienten zu verbessern und die Rückkehr in den Alltag vorzubereiten.
  • Phase D (Anschlussheilbehandlung): Rehabilitation im engeren Sinne nach Abschluss der Frühmobilisation.
  • Phase E (Berufliche Wiedereingliederung): Maßnahmen zur Unterstützung der Rückkehr in den Beruf.
  • Phase F (Dauerhafte unterstützende Maßnahmen): Langfristige Betreuung und Unterstützung zur Erhaltung des erreichten Zustands.

Berufliche Wiedereingliederung

Ob und wann über die Wiederaufnahme einer Arbeit nachgedacht werden kann, hängt davon ab, wie erfolgreich die Reha-Maßnahmen verlaufen sind und welche realistischen Ziele nach der Beratung mit dem Arzt gesetzt werden können. Schon während der Krankschreibung ist eine stufenweise Wiedereingliederung als eine Maßnahme der Medizinischen Rehabilitation (sog. Hamburger Modell) möglich. Damit können arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach längerer schwerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung herangeführt und so der Übergang zur vollen Berufstätigkeit erleichtert werden. Die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung ist abhängig vom individuellen gesundheitlichen Zustand. Sie kann bis zu sechs Monate beanspruchen, dauert in der Regel aber vier bis sechs Wochen. Ansprechpartner für das Hamburger Modell sind die Krankenkassen, die Agentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger oder Rentenversicherungsträger, die Sozialberatung der Reha-Klinik, der behandelnde Arzt und der Arbeitgeber. Darüber hinaus gibt es verschiedene Optionen für den Weg zurück in den bisherigen Beruf (z. B. Abschluss einer Inklusionsvereinbarung mit dem Arbeitgeber, Reha-Begleiter, individuelles Coaching, Beteiligung eines Betreuungsnetzwerks). Oder der Betroffene entscheidet sich für eine berufliche Neuorientierung (z. B. mittels Umschulung, (erneuter) Ausbildung, (Zweit-)Studiums). Zudem gibt es auch Möglichkeiten des Wiedereinstiegs mit einer Schwerbehinderung je nach Art und Schwere der Einschränkung.

Antrag auf Rehabilitation

Den Antrag auf Reha müssen Sie als Patient:in selbst stellen. Der oder die behandelnde Ärzt:in unterstützt Sie dabei. Antragsformulare gibt es zum Beispiel bei den Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger, den Krankenkassen und Versicherungsämtern. Sie können auch einen formlosen Antrag stellen. Dann erhalten Sie vom Rehabilitationsträger die entsprechenden Formulare, die Sie ausfüllen und zurückschicken müssen. Wenn eine Reha unmittelbar nach einer Behandlung im Krankenhaus notwendig ist (Anschlussheilbehandlung), hilft in der Regel der Sozialdienst der Klinik bei der Antragsstellung. Sprechen Sie in diesem Fall die behandelnden Ärzte im Krankenhaus direkt darauf an und fragen Sie nach der Möglichkeit einer Reha als Anschlussheilbehandlung. Haus-, Fach- oder Betriebsärzt:innen sind die ersten Ansprechpartner:innen. Sie können abklären, ob die Voraussetzungen für eine Reha vorliegen, und ob die Reha ambulant (also in einer Reha-Klinik in der Nähe Ihres Wohnorts, wobei Sie zu Hause wohnen) oder stationär (mit Unterbringung in einer Reha-Klinik) sinnvoll ist. Den Befundbericht des oder der Ärzt:in müssen Sie dem Reha-Antrag beifügen. Je besser und ausführlicher die medizinische Notwendigkeit begründet und dokumentiert ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Reha genehmigt wird. Aus dem Antrag sollte deutlich werden, inwieweit sich die medizinischen Befunde auf Ihre alltäglichen Aktivitäten auswirken. Unterstützen Sie Ihre:n Ärzt:in, indem Sie die notwendigen Angaben machen und Ihre Einschränkungen im Alltag beschreiben. Legen Sie den Schwerpunkt auf eine bestimmte Diagnose und deren Reha-Ziel. Der Reha-Antrag hat eine viel größere Chance, wenn Sie den Selbstauskunftsbogen sorgfältig ausfüllen. Legen Sie ausführlich dar, warum die Reha aus Ihrer Sicht notwendig ist, welche Erwartungen Sie daran haben und dass Sie motiviert sind, Ihren Anteil zum Gelingen der Reha beizutragen.

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Kostenträger der Rehabilitation

Grundsätzlich haben alle Versicherten gesetzlicher Krankenkassen, also auch Rentner:innen, mitversicherte Ehepartner:innen, Kinder und Jugendliche, Anspruch auf medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur, wenn kein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist. Abhängig von der beruflichen Situation und der Ursache der Erkrankung zahlen entweder die Renten-, die Unfall- oder die Pflegeversicherung die Kosten der Reha. Aber auch die Alterssicherung der Landwirte, die Träger der Kriegsopferversorgung, das Jugendamt oder der Sozialhilfeträger können in Betracht kommen. Diese übernehmen in der Regel die Behandlungs- und Unterbringungskosten der Reha, aber auch die Kosten für die An- und Abreise und den Gepäcktransport. Sind Sie erwerbstätig und in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, ist der Kostenträger für die Reha-Maßnahme in der Regel die Deutsche Rentenversicherung. Jeder Rehabilitationsträger muss beim Eingang eines Antrags prüfen, ob er zuständig ist. Ist das nicht der Fall, muss er den Antrag innerhalb von 14 Tagen an den zuständigen Leistungsträger weiterleiten.

Zuzahlungen zur Rehabilitation

Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und über 18 Jahre sind, müssen Sie bei ambulanten und stationären Reha-Maßnahmen ohne zeitliche Begrenzung 10 Euro pro Tag zuzahlen. Bei einer Anschlussheilbehandlung (direkt im Anschluss an einen Klinikaufenthalt) sowie bei einigen Krankheitsbildern, deren Behandlung länger dauert als die üblichen drei Reha-Wochen, ist die Zuzahlung auf 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt. Zahlt die Deutsche Rentenversicherung die Reha, dann müssen Sie bei ambulanten Reha-Leistungen nichts zuzahlen. Bei stationären Leistungen richtet sich die Höhe der Zuzahlungen nach Ihrem Einkommen (0 bis 10 Euro pro Tag). Die Belastungsgrenze für alle Zuzahlungen, also auch Medikamente oder Heilmittel wie Krankengymnastik, beträgt bei gesetzlich Versicherten pro Kalenderjahr zwei Prozent der Brutto-Einnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken ein Prozent.

Widerspruch gegen Ablehnung der Rehabilitation

Lehnt die Rentenversicherung oder ein anderer Kostenträger die Reha ab, kann ein schriftlicher Widerspruch helfen. Maximal einen Monat nachdem Sie die Ablehnung bekommen haben, muss der Widerspruch beim Kostenträger eingegangen sein. Prüfen Sie den Ablehnungsgrund und reichen Sie gut begründete Stellungnahmen behandelnder Ärzt:innen ein. Will der Kostenträger die Reha danach noch immer nicht genehmigen, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheides Klage vor dem Sozialgericht erheben. Das Verfahren ist für Versicherte kostenfrei, aber es dauert in der Regel lange.

Leben mit den Folgen eines Schlaganfalls

Ein Schlaganfall kann das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen nachhaltig verändern. Es ist wichtig, sich über die Erkrankung und ihre Folgen zu informieren und sich professionelle Hilfe zu suchen. Neben der medizinischen und therapeutischen Behandlung spielen auch die soziale Unterstützung durch Familie, Freunde und Selbsthilfegruppen eine wichtige Rolle.

Tipps für den Alltag

  • Achten Sie auf eine gesunde Lebensweise: Vermeiden Sie Risikofaktoren wie Rauchen, Übergewicht und Bewegungsmangel. Achten Sie auf eine ausgewogene Ernährung mit viel Obst und Gemüse.
  • Nehmen Sie Ihre Medikamente regelmäßig ein: Befolgen Sie die Anweisungen Ihres Arztes und nehmen Sie Ihre Medikamente regelmäßig ein.
  • Trainieren Sie Ihre Fähigkeiten: Üben Sie regelmäßig, um Ihre motorischen, sprachlichen und kognitiven Fähigkeiten zu verbessern.
  • Nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch: Zögern Sie nicht, sich professionelle Hilfe zu suchen, wenn Sie psychische Probleme haben.
  • Suchen Sie den Austausch mit anderen Betroffenen: Der Austausch mit anderen Betroffenen in Selbsthilfegruppen kann Ihnen helfen, mit den Folgen des Schlaganfalls besser umzugehen.
  • Beziehen Sie Angehörige mit ein: Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über Ihre Probleme und Bedürfnisse.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Wenn Sie einen Angehörigen nach einem Schlaganfall pflegen, können Sie sich bei einem Pflegestützpunkt beraten lassen. Dort erhalten Sie Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung und zu Kursen, die Ihnen spezielles Wissen zur Pflege nach einem Schlaganfall vermitteln. Die Beratung ist kostenlos und hilft Ihnen auch bei Anträgen und der Organisation der Pflege.

Schwerbehinderung und Erwerbsminderungsrente

Die Folgen eines Schlaganfalls können Sie als Behinderung oder Schwerbehinderung anerkennen lassen und dann verschiedene Hilfen und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Wenn Betroffene nach einem Schlaganfall dauerhaft nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten können, dann haben sie möglicherweise Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die Rehabilitation nicht oder nicht ausreichend geholfen hat.

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