Die Asklepios Neurologische Klinik Bad Salzhausen ist eine Fachklinik für Neurologie mit insgesamt 159 Betten. Sie bietet ein breites Spektrum an neurologischer Versorgung, von der Akutbehandlung bis zur Rehabilitation. Spezialisten der Neurologie sind rund um die Uhr im Einsatz, um eine schnelle und nachhaltige Behandlung auf höchstem Niveau zu gewährleisten.
Behandlungsschwerpunkte
Die Klinik gliedert sich in einen Akut- und einen Rehabilitationsbereich.
Akutbereich:
- Zertifizierte Stroke Unit: Akutversorgung von Schlaganfallpatienten. Die erste Stroke Unit in Hessen wurde 1996 an dieser Klinik eröffnet.
- Intensivstation: Intensivstation mit Beatmungsplätzen und Frührehabilitation. 2016 wurde ein Neubau mit 30 Pflegebetten zur Intensivbehandlung, einschließlich Beatmung und Überwachung von schwer betroffenen Patienten, eröffnet.
- Station für Diagnostik und Therapie: Diagnostik und Therapie eines breiten Spektrums nicht überwachungspflichtiger neurologischer Erkrankungen.
Rehabilitationsbereich:
- Behandlung von Rehabilitanden der Rehabilitationsphasen C und D.
- Betreuung von Rehabilitanden sämtlicher neurologischer Indikationen einschließlich neuro-orthopädischer Krankheitsbilder und Patienten nach neurochirurgischen Eingriffen.
- Bereits seit der Gründung der Neurologischen Klinik 1984 wurde eine akutnahe Rehabilitation neurologischer Patienten mit umfassender Diagnostik durchgeführt.
- 2002 wurde eine Abteilung für Frührehabilitation neurologisch schwerst betroffener Patienten eröffnet.
Qualitätssicherung und Patientensicherheit
Die Asklepios Neurologische Klinik Bad Salzhausen legt großen Wert auf die Qualitätssicherung und Patientensicherheit. Dies umfasst verschiedene Aspekte, die im Folgenden näher erläutert werden.
Qualitätsmanagement gemäß § 4 Absatz 2 der Qualitätsmanagement-Richtlinie
Gemäß § 4 Absatz 2 der Qualitätsmanagement-Richtlinie haben Einrichtungen die Prävention von und Intervention bei Gewalt und Missbrauch als Teil des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vorzusehen. Ziel ist es, Missbrauch und Gewalt insbesondere gegenüber vulnerablen Patientengruppen, wie beispielsweise Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen, vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und auch innerhalb der Einrichtung zu verhindern. Das jeweilige Vorgehen wird an Einrichtungsgröße, Leistungsspektrum und den Patientinnen und Patienten ausgerichtet, um so passgenaue Lösungen zur Sensibilisierung der Teams sowie weitere geeignete vorbeugende und intervenierende Maßnahmen festzulegen.
Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, müssen sich gemäß § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Teil B Abschnitt I § 1 der Qualitätsmanagement-Richtlinie gezielt mit der Prävention von und Intervention bei (sexueller) Gewalt und Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen befassen (Risiko- und Gefährdungsanalyse) und - der Größe und Organisationsform der Einrichtung entsprechend - konkrete Schritte und Maßnahmen ableiten (Schutzkonzept).
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Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS)
AMTS ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für Patientinnen und Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern. Die Instrumente und Maßnahmen zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit werden mit Fokus auf den typischen Ablauf des Medikationsprozesses bei der stationären Patientenversorgung dargestellt.
Eine Besonderheit des Medikationsprozesses im stationären Umfeld stellt das Überleitungsmanagement bei Aufnahme und Entlassung dar. Die im Folgenden gelisteten Instrumente und Maßnahmen adressieren Strukturelemente, z.B. besondere EDV-Ausstattung und Arbeitsmaterialien, sowie Prozessaspekte, wie Arbeitsbeschreibungen für besonders risikobehaftete Prozessschritte bzw. Konzepte zur Sicherung typischer Risikosituationen. Zusätzlich können bewährte Maßnahmen zur Vermeidung von bzw. zum Lernen aus Medikationsfehlern angegeben werden. Das Krankenhaus stellt hier dar, mit welchen Aspekten es sich bereits auseinandergesetzt bzw. welche Maßnahmen es konkret umgesetzt hat.
Aspekte des Medikationsprozesses:
- Aufnahme ins Krankenhaus, inklusive Anamnese: Dargestellt werden können Instrumente und Maßnahmen zur Ermittlung der bisherigen Medikation (Arzneimittelanamnese), der anschließenden klinischen Bewertung und der Umstellung auf die im Krankenhaus verfügbare Medikation (Hausliste), sowie zur Dokumentation, sowohl der ursprünglichen Medikation der Patientin oder des Patienten als auch der für die Krankenhausbehandlung angepassten Medikation. Elektronische Unterstützung des Aufnahme- und Anamnese-Prozesses (z. B. Möglichkeit einer elektronischen Verordnung, d. h. strukturierte Eingabe von Wirkstoff (oder Präparatename), Form, Dosis, Dosisfrequenz (z. B. Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Arzneimittelinformationssysteme (z. B. Anwendung von gebrauchsfertigen Arzneimitteln bzw.
- Medikationsprozess im Krankenhaus: Im vorliegenden Rahmen wird beispielhaft von folgenden Teilprozessen ausgegangen: Arzneimittelanamnese - Verordnung - Patienteninformation - Arzneimittelabgabe - Arzneimittelanwendung - Dokumentation - Therapieüberwachung - Ergebnisbewertung. Dargestellt werden können hierzu Instrumente und Maßnahmen zur sicheren Arzneimittelverordnung, z. B. bezüglich Leserlichkeit, Eindeutigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation, aber auch bezüglich Anwendungsgebiet, Wirksamkeit, Nutzen-Risiko-Verhältnis, Verträglichkeit (inklusive potentieller Kontraindikationen, Wechselwirkungen u. Ä.) und Ressourcenabwägungen. Außerdem können Angaben zur Unterstützung einer zuverlässigen Arzneimittelbestellung, -abgabe und -anwendung bzw. -verabreichung gemacht werden. Spezielle AMTS-Visiten (z. B. Aushändigung von arzneimittelbezogenen Informationen für die Weiterbehandlung und Anschlussversorgung der Patientin oder des Patienten im Rahmen eines (ggf. Vorhandensein adressatengerechter und themenspezifischer Informationsmaterialien für Patientinnen und Patienten zur ATMS z. B.
- Entlassung: Dargestellt werden können insbesondere die Maßnahmen der Krankenhäuser, die sicherstellen, dass eine strukturierte und sichere Weitergabe von Informationen zur Arzneimitteltherapie an weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie die angemessene Ausstattung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimittelinformationen, Medikationsplan und Medikamenten bzw.
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