Ein Schlaganfall kann das Leben eines Menschen von einer Sekunde auf die andere verändern. Plötzlich ist man nicht mehr in der Lage, für sich selbst zu entscheiden. In solchen Situationen ist es wichtig, dass Angehörige oder Vertrauenspersonen handlungsfähig sind, um im Sinne des Betroffenen zu entscheiden. Eine Vollmacht, insbesondere die Vorsorgevollmacht, spielt hierbei eine zentrale Rolle. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte der Vollmacht nach einem Schlaganfall und gibt wichtige Informationen zur Vorsorge.
Die Bedeutung der Vorsorgevollmacht
Jede medizinische Maßnahme bedarf der Zustimmung des Patienten. Doch was passiert, wenn man aufgrund eines Schlaganfalls oder einer anderen gesundheitlichen Notsituation nicht mehr einwilligungsfähig ist? In diesem Fall sind eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht von entscheidender Bedeutung. Sie legen fest, wie Ärzte und Angehörige bzw. Vertrauenspersonen entscheiden sollen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Dies umfasst medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe.
Die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Werkzeug, um sich vor unerwünschten Therapiemaßnahmen zu schützen. Sie ist eine freiwillige schriftliche Erklärung einer einwilligungsfähigen volljährigen Person für den Fall, dass sie nicht mehr einwilligungsfähig ist.
Während die Patientenverfügung den persönlichen Willen in Bezug auf medizinische Behandlungen im Notfall festlegt, bestimmt die Vorsorgevollmacht, wer stellvertretend als Ansprechpartner fungiert und den Willen gegenüber Ärzten und medizinischem Personal vertritt. Eine Vorsorgevollmacht ist unerlässlich, da eine Patientenverfügung niemals alle medizinischen Situationen berücksichtigen kann. In solchen Fällen ist es wichtig, dass eine Person, der man vertraut und die die (mutmaßlichen) Wünsche kennt, für einen entscheidet.
Inhalte und Umfang der Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht kann neben Gesundheitsangelegenheiten auch Aufenthalts-, Wohnungs- und Vermögensangelegenheiten umfassen. Man bestimmt selbst, welche Rechte die bevollmächtigte Person erhält. Die Vorsorgevollmacht ist eine sofort wirksame Generalvollmacht, bei der der Bevollmächtigte jedoch angewiesen wird, erst zu handeln, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
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Ergänzend zur Vorsorgevollmacht ist es sinnvoll, eine Betreuungsverfügung zu verfassen. Diese legt fest, wer am liebsten als Betreuer eingesetzt werden soll, falls ein solcher aufgrund der Gesetzeslage trotz Vorsorgevollmacht erforderlich wird.
Das Notvertretungsrecht für Ehegatten
Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein sogenanntes Not- oder auch Ehegattenvertretungsrecht. Dieses besagt, dass bei gesundheitlichen Fragen automatisch der Ehe- oder Lebenspartner für den nicht ansprechbaren Partner entscheiden kann, sofern keine anderslautende Vorsorgevollmacht vorliegt.
Angenommen, eine Person wird bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert und ist nicht ansprechbar. Um eine Verschlechterung des Gesundheitszustands zu verhindern, ist schnelles Handeln erforderlich. In diesem Fall kann der behandelnde Arzt den Ehegatten oder Lebenspartner fragen, ob er berechtigt ist, das Notvertretungsrecht auszuüben.
Es ist wichtig zu beachten, dass dieses Notvertretungsrecht auf sechs Monate begrenzt ist. Für diesen Zeitraum ist der behandelnde Arzt gegenüber dem Ehegatten oder Lebenspartner von der Schweigepflicht entbunden. Die Wünsche des Patienten sind auch im Notvertretungsrecht maßgeblich.
Das Notvertretungsrecht greift jedoch nicht, wenn Ehegatten oder Lebenspartner getrennt leben oder die erkrankte Person einen Widerspruch gegen das Notvertretungsrecht eingelegt hat, der im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) hinterlegt ist. Zudem erstreckt sich das Notvertretungsrecht ausschließlich auf Entscheidungen im medizinischen Bereich und nicht auf Vermögensangelegenheiten.
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Die Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist ein weiteres wichtiges Dokument, um im Falle eines Schlaganfalls oder einer anderen schweren Erkrankung den eigenen Willen durchzusetzen. Sie legt fest, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, sich zu äußern.
Die Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen, kann aber am Computer getippt, ausgedruckt und eigenhändig mit Angabe von Ort und Datum unterschrieben werden. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert. Es ist ratsam, die Patientenverfügung regelmäßig zu aktualisieren.
Liegt keine Patientenverfügung vor oder sind die Festlegungen darin zu unkonkret oder allgemein, entscheiden die gesetzlichen oder von Ihnen bestimmten Vertreter gemeinsam mit dem Arzt auf der Grundlage des mutmaßlichen Patientenwillens über die anstehende Behandlung. Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden, mündlich oder sogar durch eindeutige Gesten.
Die Vorsorgevollmacht im Detail
Die Vorsorgevollmacht kann mehrere bevollmächtigte Personen umfassen. Dies birgt jedoch das Risiko unterschiedlicher Einschätzungen des Willens des Vollmachtgebers. Es ist daher empfehlenswert, eine Rangfolge der Bevollmächtigten anzugeben oder bestimmte Zuständigkeitsbereiche festzulegen. Wichtig ist, dass immer eine zweite Person bevollmächtigt wird, die im Verhinderungsfall der erstgenannten Entscheidungen treffen darf.
Die bevollmächtigten Personen müssen die Werte und Wünsche des Vollmachtgebers gut kennen und in einer Belastungssituation entscheidungsfähig und erreichbar sein. Die Vorsorgevollmacht wird erst mit der Unterschrift des Vollmachtgebers sowie der Angabe von Ort und Datum verbindlich. Es sollte angegeben werden, ob die Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers erlischt oder darüber hinaus besteht.
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Zusätzlich zur Vorsorgevollmacht kann auch eine Kontrollvollmacht ausgestellt werden. Banken und Sparkassen erkennen oftmals nur notarielle Vorsorgevollmachten im Rechtsverkehr an. Daher sollte zusätzlich zu einer selbst erstellten Vorsorgevollmacht die vom jeweiligen Geldinstitut vorgeschriebene Konto- und/oder Depotvollmacht erteilt werden, damit die bevollmächtigten Personen beispielsweise Rechnungen per Überweisung vom Konto des Vollmachtgebers bezahlen können.
Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, ein vorgefertigtes Vorsorgevollmacht-Formular zu verwenden oder auf Vordrucke einer Patientenverfügung zurückzugreifen. Entscheidend ist, dass der Wille des Vollmachtgebers zweifelsfrei hervorgeht und die Situationen, für die er gelten soll, eindeutig beschrieben sind. Die Textbausteine der Vordrucke sollten um Verfügungen ergänzt werden, die sich auf Besonderheiten der persönlichen Gesundheitssituation beziehen, zum Beispiel auf Dialyse oder einen implantierbaren Herzschrittmacher. Es kann ratsam sein, Rücksprache mit dem Hausarzt zu halten und sich professionellen Rechtsrat beim Rechtsanwalt oder Notar einzuholen.
Der Notar bereitet als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. So wird gewährleistet, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen.
Pflegevollmacht: Was ist das?
Der Begriff Pflegevollmacht ist kein juristischer Fachbegriff. Gemeint ist in der Regel die Vorsorgevollmacht. Mit ihr legen Sie fest, wer im Notfall Ihre Angelegenheiten regeln darf. Das können beispielsweise der Ehepartner, die Kinder oder eine andere Vertrauensperson sein.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person, die in Ihrem Namen Entscheidungen treffen und Rechtsgeschäfte erledigen darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Typische Situationen sind ein länger andauerndes Koma, eine fortgeschrittene Demenzerkrankung oder eine andere schwere Krankheit, die die eigene Entscheidungsfähigkeit einschränkt.
Voraussetzungen für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht
- Sie müssen volljährig sein.
- Sie müssen geschäftsfähig sein.
Eine einmal erteilte Vollmacht kann jederzeit widerrufen oder geändert werden.
Warum ist eine Pflegevollmacht wichtig?
Ohne Vorsorgevollmacht dürfen selbst Ehepartner oder Kinder nicht automatisch für Sie handeln. Seit 2023 gibt es ein gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehegatten. Dieses gilt jedoch ausschließlich für Gesundheitsfragen und ist auf höchstens sechs Monate beschränkt. In allen anderen Bereichen müsste das Gericht einen Betreuer bestellen. Mit einer Vorsorgevollmacht verhindern Sie ein solches Verfahren. Ihre Vertrauensperson kann sofort handeln und Ihre Angelegenheiten so regeln, wie Sie es wünschen.
Weitere wichtige Vorsorgedokumente
Neben der Vorsorgevollmacht gibt es weitere Dokumente, die unterschiedliche Zwecke erfüllen:
- Patientenverfügung: Hält medizinische Wünsche fest, zum Beispiel zu lebensverlängernden Maßnahmen, wenn man nicht mehr einwilligen kann.
- Betreuungsverfügung: Bestimmt, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll, falls eine gerichtliche Betreuung notwendig wird.
- Generalvollmacht: Eine sehr weitreichende Vollmacht, die sofort ab Unterzeichnung gilt. Sie eignet sich, wenn eine Person bereits zu Lebzeiten umfassend unterstützen soll.
- Testament: Regelt die Verteilung des Nachlasses.
Erstellung und Inhalt einer Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht muss schriftlich erstellt und eigenhändig unterschrieben werden. Ein offizielles Musterformular ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen, zum Beispiel vom Bundesjustizministerium.
Wichtige Inhalte sind:
- Persönliche Daten von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem
- Eine genaue Auflistung der Befugnisse, zum Beispiel für Bankgeschäfte, Vertragsabschlüsse, medizinische Entscheidungen oder Behördenwege
- Ort, Datum und Unterschrift
Immobiliengeschäfte erfordern eine notarielle Beglaubigung. Auch in anderen Fällen kann eine notarielle oder amtliche Beglaubigung sinnvoll sein, da viele Banken und Behörden dies bevorzugen. Vollmachten sind nur im Original gültig.
Aufbewahrung und Registrierung
Bewahren Sie das Original sicher auf. Informieren Sie Ihre Vertrauensperson, wo es im Notfall zu finden ist. Eine Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist empfehlenswert. Gerichte können dort im Ernstfall sofort erkennen, dass eine Vollmacht existiert.
Widerruf einer Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange Sie geschäftsfähig sind. Achten Sie darauf, alle ausgehändigten Originale zurückzufordern und zu vernichten. Anschließend können Sie eine neue Vollmacht mit geänderten Inhalten erstellen.
Die Betreuungsverfügung als Alternative
Eine Alternative zur Vorsorgevollmacht ist die Betreuungsverfügung. In ihr kann man bestimmen, wer als gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden und wie die Betreuung inhaltlich gestaltet werden soll. Das Betreuungsgericht ist weitgehend daran gebunden.
Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll und darf, wenn Sie das selbst nicht mehr können. Doch erst wenn das Betreuungsgericht die Notwendigkeit bestätigt und den gewünschten Betreuer amtlich eingesetzt hat, kann die Person Sie vertreten. Von Ihrer Betreuungsverfügung kann das Betreuungsgericht nur in Ausnahmefällen und mit guter Begründung abweichen.
Im Kern geht es bei einer Betreuungsverfügung darum, eine oder mehrere Personen zu bestimmen, die Sie sich bei Bedarf als gesetzlichen Betreuer wünschen. Sie äußern konkrete Wünsche, die bei Ihrer Betreuung beachtet werden sollen. In jedem Fall ist es absolut notwendig, dass in Ihrer Betreuungsverfügung eindeutig Ihre eigene und die Identitäten der anderen erwähnten Personen erkennbar ist.
Die Betreuung kann verschiedene Aufgabenbereiche umfassen. In Ihrer Betreuungsverfügung können Sie auch die Aufgabenbereiche des Betreuers vorschlagen:
- Aufenthaltsbestimmung: Gegebenenfalls Umzug in ein Pflegeheim oder in eine Wohngemeinschaft.
Eine gesetzliche Betreuung ist eine verantwortungsvolle Aufgabe und muss unter Umständen auch über längere Zeit zuverlässig erfüllt werden. Außerdem müssen Sie sich sicher sein, dass Sie mit dieser Person alles besprechen können und alles vor ihr offenlegen können, was für die Betreuung wichtig ist. Besonders wichtig: Das Gericht kann Betreuer nur freiwillig einsetzen. Das heißt, die Person muss sich bereiterklären, die Betreuung zu übernehmen. Sprechen Sie deshalb im Vorfeld mit der Person.
Kosten und Gültigkeit einer Betreuungsverfügung
Grundsätzlich können Sie eine Betreuungsverfügung selbst aufsetzen - ohne besondere Kosten. Sie ist prinzipiell mit Ihrer persönlichen Unterschrift gültig. Eine amtliche Beglaubigung bekommen Sie für wenig Geld in einer Verwaltungsbehörde. Eine notarielle Beglaubigung bekommen Sie beim Notar. Am höchsten sind die Kosten einer Betreuungsverfügung allerdings, wenn Sie dabei eine Beratung von einem Anwalt oder einem Notar in Anspruch nehmen.
Wenn das Gericht tatsächlich eine Betreuung einsetzen muss, entstehen dabei Gerichtskosten für den Betroffenen. Die Höhe richtet sich nach dem Vermögen des Betreuten. Sind weniger als 25.000 Euro als Vermögen vorhanden, übernimmt der Staat die Kosten.
Sie können jederzeit Ihre Betreuungsverfügung formlos widerrufen. Informieren Sie einfach die betreffenden Personen und vernichten Sie das Dokument. Auf ähnliche Art und Weise können Sie jederzeit Ihre Betreuungsverfügung ändern. Sorgen Sie dann aber dafür, dass das neue Dokument mindestens eine gleichwertige Beglaubigung oder Beurkundung erhält, wie die ursprüngliche Betreuungsverfügung.
Eine Betreuungsverfügung ist zeitlich unbegrenzt gültig. Sie verliert ihre Wirksamkeit erst mit dem Tod des Erstellers. Mit dem Tod endet übrigens auch die gesetzliche Betreuung automatisch.
Generalvollmacht: Was ist das?
Eine Generalvollmacht bezeichnet die Erteilung der Vertretungsmacht in allen rechtlichen Angelegenheiten. Das bedeutet, dass Sie damit einer Person die weitreichende Befugnis erteilen, Sie in Rechtsgeschäften zu vertreten. Im Falle einer Handlungsunfähigkeit, zum Beispiel aufgrund Ihrer Abwesenheit, wird Ihr Wille mit einer deutlich formulierten Vollmacht also trotzdem durchgesetzt.
Bei der Generalvollmacht handelt es sich also um eine sehr umfangreiche Übertragung von Entscheidungsbefugnissen. Sie bevollmächtigen damit eine Person, Sie in fast allen rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten zu vertreten. Bevor Sie eine solche Vollmacht ausstellen, sollten Sie sich daher genau über die Konsequenzen informieren. Ausgeschlossen von der Generalvollmacht sind nur wenige Angelegenheiten, wie zum Beispiel die Eheschließung oder die Einreichung einer Scheidung.
Eine Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht unterscheiden sich übrigens in erster Linie darin, dass eine Generalvollmacht schon eingesetzt wird, während der Vollmachtgeber noch geschäftsfähig ist.
Bankvollmacht: Wichtig für die finanzielle Absicherung
Mit der Bankvollmacht erlauben Sie einer anderen Person, Ihre Geldangelegenheiten zu erledigen. Welche Transaktionen sie genau ausführen darf - zum Beispiel Geld abheben, Aktien kaufen, Konto auflösen - legen Sie in der Vollmacht fest. Manche Banken und Sparkassen bieten Vordrucke dafür an.
Eine Bankvollmacht sollte zu Lebzeiten und darüber hinaus gelten. So kann die oder der Bevollmächtigte die Beerdigung und andere Kosten mit dem Geld vom Konto bezahlen, ohne lang auf den Erbschein zu warten.
Vollmacht für Behördengänge
Die Behördenvollmacht gilt im Umgang mit öffentlichen Stellen. Sie können mit dem Papier einer vertrauten Person zum Beispiel erlauben, dass sie Wohngeld für Sie beantragt, einen Seniorenpass bei der Gemeinde bestellt oder eine Meldebescheinigung abholt.
Neben der Vollmacht verlangen Behörden oft auch den Personalausweis oder Pass der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers. Wird ein neues Ausweisdokument beantragt, muss die oder der Vollmachtgebende sogar selbst bei der Meldestelle erscheinen, solange er mobil genug dafür ist. Ist das nicht der Fall, kann er auch von der Ausweispflicht befreit werden.
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