Das Alter und schwere Krankheiten können ein selbstbestimmtes Leben erschweren. Glücklicherweise gibt es Möglichkeiten, für solche Fälle vorzusorgen. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen für die Erteilung einer Vollmacht bei Demenz und gibt einen Überblick über wichtige Aspekte der Vorsorge.
Einführung
Viele Menschen sind im Alter auf Unterstützung angewiesen. Fragen wie "Wer erledigt meine Bankgeschäfte?", "Wer organisiert notwendige Hilfen?" oder "Wie werde ich ärztlich versorgt?" werden relevant. Eine Vollmacht kann hier eine Lösung bieten, indem sie einer Vertrauensperson die Befugnis gibt, in bestimmten Bereichen Entscheidungen zu treffen.
Vollmacht oder rechtliche Betreuung?
Niemand ist zwingend verpflichtet, eine Vollmacht zu erteilen. Die Entscheidung liegt bei jedem Einzelnen. Wer sich jedoch absichern möchte, kann dies durch eine Vollmacht tun. Andernfalls kann ein vom Amtsgericht bestellter rechtlicher Betreuer die Angelegenheiten regeln. Dies kann zwar jemand aus dem Familienkreis sein, aber auch eine unbekannte Person. Viele Menschen empfinden die Bestellung eines Betreuers als Einmischung in die Privatsphäre. Mit einer Vollmacht kann man hingegen selbst bestimmen, wer für einen entscheiden soll.
Die Rolle des Bevollmächtigten
Es ist wichtig, die Person, die man bevollmächtigen möchte, uneingeschränkt zu vertrauen. Diese Person soll wichtige und persönliche Entscheidungen treffen. Wenn Familienmitglieder oder Freunde nicht in Frage kommen, kann eine Betreuungsverfügung aufgesetzt werden. Darin kann man festlegen, wer im Bedarfsfall zum Betreuer bestellt werden soll.
Umfang und Form der Vollmacht
Eine Vollmacht kann sich auf einzelne Rechtsgeschäfte beziehen oder umfassend sein. Es empfiehlt sich, die Vollmacht mit einer Betreuungsverfügung zu kombinieren. Die Vollmacht sollte schriftlich vorliegen. Eine notarielle Beurkundung ist nur bei Immobiliengeschäften erforderlich, erhöht aber die Akzeptanz im Rechtsverkehr. Die Vollmacht muss eigenhändig unterschrieben und mit Ort und Datum versehen sein. Vordrucke sollten nur als Anregung dienen, eine individuelle Vollmacht ist vorzuziehen.
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Generalvollmacht und ihre Grenzen
Eine Generalvollmacht ist grundsätzlich möglich, deckt aber nicht alle Bereiche ab. Bestimmte Befugnisse, wie die Entscheidung über eine geschlossene Unterbringung oder schwerwiegende Heilbehandlungen, müssen ausdrücklich genannt sein.
Geschäftsfähigkeit und Demenz
Solange man geschäftsfähig ist, kann die Vollmacht jederzeit geändert werden. Bevollmächtigungen an der Grenze zur Geschäftsfähigkeit sind jedoch fragwürdig. Wenn der Zeitpunkt verpasst ist, muss eine rechtliche Betreuung angeregt werden.
Auswahl des Bevollmächtigten
Jeder Mensch muss selbst entscheiden, wen er bevollmächtigt. Der Bevollmächtigte sollte vertrauenswürdig sein und idealerweise jünger, da er oft über Jahre hinweg tätig sein soll. Es ist wichtig, die Vollmacht an einem sicheren Ort aufzubewahren und den Bevollmächtigten darüber zu informieren. Gegen eine Gebühr kann die Vollmacht beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.
Gültigkeit der Vollmacht
Die Gültigkeit der Vollmacht kann an Bedingungen geknüpft werden, wie z.B. die Bestätigung einer Bedingung durch einen Arzt. Eine sofortige Gültigkeit ist jedoch oft praktischer. Im Innenverhältnis kann mit dem Bevollmächtigten geregelt werden, ab wann die Vollmacht genutzt werden soll. Es empfiehlt sich, die Vollmacht über den Tod hinaus gültig zu halten, um die Nachlassabwicklung zu erleichtern.
Betreuungsvereine als Unterstützung
Betreuungsvereine informieren über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen und beraten bei der Erstellung einer Vollmacht. Sie beraten auch Ehrenamtliche und Familienangehörige, die zu rechtlichen Betreuern bestellt werden.
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Nachteile der Vollmacht im Rechtsverkehr
Im Rechtsverkehr mit Banken und Behörden kann eine Vollmacht Nachteile gegenüber einer rechtlichen Betreuung haben. Es gibt keine Formvorschriften, daher können Mitarbeiter die Gültigkeit der Vollmacht nicht immer auf den ersten Blick sicher beurteilen. Auch die Kontrolle der Ausübung der Bevollmächtigung entfällt. Daher sollte die Vollmacht immer mit einer Betreuungsverfügung kombiniert werden.
Vorsorgevollmacht vs. Betreuungsverfügung
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragt man eine Vertrauensperson, stellvertretend zu handeln. Die Vollmacht gilt, wenn man die Dinge nicht mehr selbst bewältigen kann. Eine Betreuungsverfügung ist ein Auftrag an das Gericht, eine gewünschte Person zum rechtlichen Betreuer zu bestellen. Der Betreuer wird vom Gericht überwacht und muss ihm berichten.
Rechtliche Betreuung: Voraussetzungen und Ablauf
Eine rechtliche Betreuung kann für Volljährige eingerichtet werden, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können. Voraussetzung ist, dass dies erforderlich ist und die Angelegenheiten nicht durch einen Bevollmächtigten oder andere Hilfen erledigt werden können. Die Betreuung soll dem Wohl des Betreuten dienen und seine Selbstbestimmung stärken. Rechtliche Betreuungen können von geeigneten Personen mit familiären Beziehungen übernommen werden. Nur wenn kein ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht, wird ein Berufsbetreuer bestellt.
Beantragung einer rechtlichen Betreuung
Eine rechtliche Betreuung kann von der betroffenen Person selbst oder von Amts wegen beantragt werden. Oft regen Familienangehörige oder soziale Einrichtungen eine Betreuung an. Vor der Entscheidung des Richters erstellt die Betreuungsbehörde einen Bericht und schlägt einen möglichen Betreuer vor. Ein psychiatrischer Facharzt erstellt ein Gutachten über die Notwendigkeit der Betreuung.
Vorsorge für den Fall der Demenz
Menschen mit Demenz können Vertrauenspersonen mit der Regelung ihrer Angelegenheiten betrauen oder ihre Wünsche für verbindlich festhalten. Sie können eine Vorsorgevollmacht ausstellen, solange sie noch voll geschäftsfähig sind, oder eine Betreuungsverfügung verfassen. Liegt keine Vollmacht vor, schlägt das Gericht üblicherweise den Ehepartner oder nahe Angehörige als Betreuer vor.
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Pflichten von Angehörigen und Betreuern
Betreuer sind verpflichtet, die Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen im Rahmen der Aufgabenkreise umzusetzen. Auch wenn die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist, muss der natürliche Wille des Betroffenen berücksichtigt werden. Als Bevollmächtigter oder Betreuer hat man eine Aufsichtspflicht und haftet in bestimmten Fällen für Schäden, die der Betroffene anrichtet.
Unterhalt bei Pflegebedürftigkeit
Angehörige können zur Finanzierung der Pflege herangezogen werden. Ehegatten und Verwandte ersten Grades sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro sind Kinder zum Unterhalt verpflichtet.
Aufgabenkreise der Betreuung
Betreuer dürfen nur für die Aufgaben bestellt werden, in denen eine Betreuung erforderlich ist. Diese Bereiche werden als Aufgabenkreise bezeichnet.
Die Rechtslage bei Demenz
Demenz bedeutet nicht automatisch Geschäftsunfähigkeit. Entscheidend sind Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Fehlen diese, ordnet das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung an.
Geschäftsunfähigkeit bei Demenz
Geschäfte, die von geschäftsunfähigen Personen getätigt werden, sind grundsätzlich nichtig. Liegen Vorsorgedokumente vor, ist dies der Idealfall. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, eine Vorsorgevollmacht bei bestehender Demenz auszustellen.
Betreuungsverfügung bei Demenz
Für die Erstellung einer Betreuungsverfügung benötigt man nicht unbedingt volle Geschäftsfähigkeit. In der Verfügung kann man festhalten, wer keinesfalls für eine Betreuung in Betracht gezogen werden soll und Wünsche äußern, die ein Betreuer berücksichtigen soll.
Selbstbestimmung trotz Demenz
Im Umgang mit Demenzerkrankten ist es wichtig, ihren aktuellen Willen zu verstehen und die Selbstbestimmung zu respektieren. Auch wenn die Kommunikationsfähigkeit eingeschränkt ist, sollten die Wünsche und Bedürfnisse erfasst werden.
Verwahrlosung und Selbstbestimmung
Das Recht auf Selbstbestimmung gilt auch im Zusammenhang mit Demenzerkrankungen. Es gibt jedoch Grenzen, insbesondere wenn die Gesundheit oder Sicherheit der Person ernsthaft gefährdet ist.
Autofahren und Demenz
Das Thema Autofahren bei Demenz ist anspruchsvoll. Bei fortgeschrittener Demenz kann der Führerschein von der Straßenverkehrsbehörde entzogen werden.
Haftung bei Schäden
Personen, die durch eine Vorsorgevollmacht oder als Betreuer eingesetzt wurden, können im Falle eines Schadens haftbar gemacht werden.
Wahlrecht bei Demenz
Das Wahlrecht bleibt auch bei einer Demenzerkrankung bestehen. Eine Begleitung in die Wahlkabine ist zur technischen Unterstützung zulässig.
Bankgeschäfte bei Demenz
Solange Demenzerkrankte voll geschäftsfähig sind, können sie frei über ihr Geld verfügen. Sobald die Geschäftsfähigkeit nicht mehr gegeben ist, wird ein Betreuer bestellt. Viele Banken verlangen eine gesonderte Vollmacht für ihre Transaktionen.
Geschäftsunfähigkeit und Einwilligungsvorbehalt
Wird die Geschäftsunfähigkeit gerichtlich festgestellt, sind alle von der Person abgeschlossenen Geschäfte rechtsunwirksam. Es kann jedoch ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden, der im Betreuerausweis vermerkt wird.
Reform des Betreuungsrechts
Zum 1. Januar 2023 wurde das Betreuungsrecht reformiert, um es stärker auf die Rechte und Selbstbestimmung betreuter Personen auszurichten.
Wann ist eine Betreuung unumgänglich?
Eine rechtliche Betreuung wird nur dann eingerichtet, wenn andere Unterstützungsmaßnahmen nicht ausreichen oder keine Vorsorgevollmacht vorliegt.
Verletzung der Betreuungspflichten
Verstößt ein Betreuer gegen seine Pflichten, wird er dafür haftbar gemacht.
Demenzerkrankte können geschäftsfähig sein
Solange die kognitiven Einschränkungen nicht so schwerwiegend sind, dass sie ihre Fähigkeit, verantwortungsbewusste Entscheidungen zu treffen, verlieren, können Demenzerkrankte geschäftsfähig sein.
Antrag auf rechtliche Betreuung
Um die Betreuung für eine demenzerkrankte Person zu beantragen, muss ein formeller Antrag beim Betreuungsgericht eingereicht werden, wobei ein ärztliches Attest beigefügt werden sollte.
Dürfen Bankgeschäfte übernommen werden?
Bankgeschäfte dürfen übernommen werden, wenn eine rechtliche Betreuung eingerichtet wurde oder eine gültige Vorsorgevollmacht vorliegt.
Was tun, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt?
Liegt keine Verfügung oder Vollmacht vor, sollte beim zuständigen Betreuungsgericht ein Antrag auf rechtliche Betreuung gestellt werden.
Unterstützung bei Demenz
Menschen mit Demenz brauchen Hilfe, z.B. für Entscheidungen über medizinische Behandlung, Geldgeschäfte oder Behördenangelegenheiten. Oft übernehmen nahe Angehörige diese Aufgaben. Um eine Person rechtswirksam vertreten und in deren Namen handeln und entscheiden zu dürfen, bedarf es einer Vorsorgevollmacht oder einer gesetzlichen Betreuung.
Vorsorgevollmacht bei Demenz
Wer an Demenz erkrankt ist, kann besonders im Anfangsstadium noch (teilweise) geschäftsfähig sein und damit eine Vorsorgevollmacht erteilen. Die Person muss ihren Willen erklären, die Folgen absehen und die Tragweite der getroffenen rechtlichen Vertretung einschätzen können.
Ehegattennotvertretungsrecht
Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, gilt im akuten Notfall das seit 01.01.2023 gültige Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB). Eheleute und eingetragene Lebenspartner:innen können sich in gesundheitlichen Fragen auch ohne Vollmacht oder rechtliche Betreuung vertreten, wenn der/die Andere aufgrund von Krankheit oder Unfall selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann.
Wann soll die Vollmacht genutzt werden?
Die Frage, ab wann der/die Bevollmächtigte die Vorsorgevollmacht nutzen soll, um den demenzkranken Menschen zu vertreten, ist sehr individuell und kann für die verschiedenen Aufgabenbereiche variieren.
Was passiert, wenn der Bevollmächtigte nicht entscheiden kann?
Sie können einen Hauptbevollmächtigten bestimmten.
Ab wann gilt die Vollmacht?
Sie können als Vollmachtgeber*in entscheiden, ab wann die Vorsorgevollmacht gilt.
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