Kostenübernahme für Ataxie-Therapie durch Krankenkassen

Die Kostenübernahme für Therapien bei Ataxie, einer neurologischen Erkrankung, die durch Koordinationsstörungen gekennzeichnet ist, stellt Betroffene und ihre Familien oft vor Herausforderungen. Dieser Artikel beleuchtet, welche Therapien in Frage kommen, wie die Kostenübernahme durch die Krankenkassen geregelt ist und welche zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.

Was ist Ergotherapie?

Ergotherapie ist eine anerkannte Heilmethode, die sich an Menschen richtet, deren Handlungsfähigkeit aufgrund einer psychischen oder physischen Krankheit, einer Behinderung oder altersbedingt eingeschränkt ist. Ziel der Ergotherapie ist es, die Selbstständigkeit im Alltag zu verbessern und die Lebensqualität zu erhöhen. Bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Ärztin oder ein Arzt eine Verordnung für Ergotherapie ausstellen.

Formen der Ergotherapie

Die Ergotherapie kann in verschiedenen Formen durchgeführt werden:

  • Einzeltherapie: Individuelle Behandlung, die auf die spezifischen Bedürfnisse des Patienten zugeschnitten ist.
  • Gruppentherapie: Therapie in kleinen oder größeren Gruppen, die den Austausch und die soziale Interaktion fördert.
  • Stationäre Ergotherapie: Angebot in Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, psychiatrischen und psychotherapeutischen Kliniken.
  • Teilstationäre Ergotherapie: Behandlung in Tageskliniken.
  • Ambulante Ergotherapie: Findet in zugelassenen Ergotherapiepraxen oder sozialpsychiatrischen Ambulanzen statt.

Das Besondere an der Ergotherapie ist, dass Aktivitäten aktiv durch handwerklich-schöpferische Arbeiten, die Handhabung von Werkzeugen und Alltagsgegenständen sowie das Einbeziehen von Spielen nachvollzogen werden. Die Therapie wird jeweils an die Beeinträchtigung, Behinderung und das Alter des Patienten angepasst.

Indikationen für Ergotherapie

Ergotherapeutische Maßnahmen können von verschiedenen Fachärzten verordnet werden, darunter Hausärzte, Neurologen und Psychiater. Ergotherapie kann bei einer Vielzahl von Erkrankungen in Frage kommen, beispielsweise bei:

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  • Neurologischen Erkrankungen wie Schlaganfall, spastischer Zerebralparese oder Schädel-Hirn-Verletzungen
  • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems
  • Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
  • Verletzungen und Vergiftungen
  • Sonstigen Symptomen und Befunden

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für Ergotherapie, sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht und eine ärztliche Verordnung vorliegt. Welche Heilmittel bei welcher Erkrankung verordnet werden dürfen, ist im Heilmittelkatalog geregelt. Diese Voraussetzungen müssen für die Kostenübernahme erfüllt sein.

Zuzahlungen

Versicherte Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt zehn Prozent der Behandlungskosten sowie zehn Euro je Verordnung. Nur zuzahlungsbefreite Versicherte sind von dieser Regelung ausgenommen. Die AOK übernimmt die Behandlungskosten für alle Versicherten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Antragstellung und Ablauf

Um Ergotherapie in Anspruch zu nehmen, sind folgende Schritte erforderlich:

  1. Ärztliche Verordnung erhalten: Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt entscheidet über Art und Umfang der ergotherapeutischen Behandlung und stellt eine entsprechende Verordnung aus.
  2. Therapeuten suchen: Patienten können sich dann einen geeigneten Therapeuten suchen.
  3. Zuzahlung leisten: Sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, ist die gesetzliche Zuzahlung zu leisten.

Die ärztliche Verordnung für die ambulante Ergotherapie muss in der Regel innerhalb von 28 Kalendertagen ab dem Ausstellungsdatum bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten begonnen werden. In dringenden Fällen kann die Ärztin oder der Arzt den Gültigkeitszeitraum auf 14 Tage beschränken.

Ambulante Intensivtherapie für neurologische Erkrankungen

Das AMBULANTICUM® in Herdecke ist ein ambulantes Therapiezentrum, das sich auf die neurologische Nachsorge spezialisiert hat. Hier werden Patienten mit spastischer Zerebralparese, schweren Schädel-Hirn-Verletzungen oder einem Schlaganfall mit einem innovativen Reha-Konzept behandelt. Dabei kommen modernste robotik- und gerätegestützte Therapien mit Biofeedback-Verfahren zum Einsatz.

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Behandlungsziel und Therapiemodule

Ziel der technikgestützten neurologischen Reha im AMBULANTICUM® ist die Verbesserung der Mobilität und Selbstständigkeit der Patienten. Durch häufiges, wiederholtes Bewegen einzelner Körperteile wird die motorische Lern- und Anpassungsfähigkeit von Gehirn und Rückenmark genutzt.

Zum Einsatz kommen unter anderem folgende Therapiemodule:

  • Lokomat® Pro: Ermöglicht ein Gangtraining bei Patienten mit wenig bis keiner Funktion der unteren Extremitäten.
  • Spacecurl: Ein Gleichgewichts- und Wahrnehmungstraining in einem dreidimensionalen Gerätesystem verbessert die Bewegungskoordination und Sturzprophylaxe bei Lähmungen.
  • Pablo®-System: Der Sensorgriff Pablo ermöglicht das Training verschiedenster Bewegungs- und Greifmuster der Arme und Hände.
  • Armeo® Spring: Ein Armtrainer für ein funktionelles dreidimensionales Training der oberen Extremität.

Therapieverlauf

Nach Prüfung der medizinischen Behandlungsvoraussetzungen erstellt das AMBULANTICUM® gemeinsam mit dem Patienten einen individuellen Therapieplan. Ein interdisziplinäres Team aus den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Sportwissenschaft betreut den Patienten während der täglichen mehrstündigen Therapie.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten

Neben der Ergotherapie gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Ataxie und ihre Familien.

Schwerbehindertenausweis

Durch den Besitz eines Schwerbehindertenausweises erhalten Betroffene einige Sonderrechte und Nachteilsausgleiche, wie beispielsweise freie Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Steuervergünstigungen. Antragsformulare für einen Schwerbehindertenausweis sind bei den Versorgungsämtern oder im Internet erhältlich.

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Hilfsmittel

Viele Erkrankte sind auf Hilfsmittel angewiesen, die den Alltag erleichtern. Nach Ausstellung eines Rezepts durch den Arzt können diese beim Sanitätsfachgeschäft beantragt werden. Bei Ablehnung durch die Krankenkasse kann Widerspruch eingelegt werden.

Rehabilitation

Eine Rehabilitationsmaßnahme kann helfen, die Selbstständigkeit und Lebensqualität zu verbessern. Anträge können bei der Rentenversicherung gestellt werden. Der behandelnde Arzt stellt die medizinische Notwendigkeit fest und hilft beim Ausfüllen des Antrags.

Pflegegrad

Bei zunehmender Hilfsbedürftigkeit kann ein Pflegegrad beantragt werden. Die Pflegekasse beauftragt den MDK mit der Erstellung eines Pflegegutachtens.

Wohnraumanpassung

Muss eine Wohnung oder ein Haus aufgrund der Erkrankung umgebaut werden, können Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes beantragt werden. Der Zuschuss beträgt maximal 4.000 € und wird bei der Pflegeversicherung beantragt.

Therapiefonds und Sozialfonds

Einige Organisationen bieten Therapiefonds und Sozialfonds an, um Familien in finanziellen Notlagen zu unterstützen. Diese Fonds können beispielsweise für Medikamente, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, oder für wichtige Gebrauchsgegenstände verwendet werden.

Der Fall „Lotta“

Ein Beispiel für die Unterstützung durch einen Therapiefonds ist der Fall von Lotta, einem Mädchen mit Spastischer Ataxie Typ 5 und Spinozerebellärer Ataxie Typ 28. Mithilfe des Therapiefonds konnte Lotta eine Stammzellentherapie in Bangkok durchführen lassen, die ihre Symptome linderte und ihr Lebenszeit schenkte.

Selbsthilfegruppen

Der Anschluss an Selbsthilfegruppen kann für viele Betroffene eine Hilfe sein. Dort können Erfahrungen mit dem Umgang mit der Erkrankung ausgetauscht werden. Informationen zu Selbsthilfegruppen in der Umgebung sind bei der Stadtverwaltung, im Internet oder in Arztpraxen erhältlich.

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