Menschen mit Parkinson, die aufgrund ihrer Erkrankung in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Dieser Ausweis dient als Nachweis einer Schwerbehinderung und ermöglicht den Betroffenen, verschiedene Nachteilsausgleiche und Sonderrechte in Anspruch zu nehmen, um die durch die Krankheit entstehenden Benachteiligungen auszugleichen.
Schwerbehinderung und Grad der Behinderung (GdB)
Als schwerbehindert gelten Menschen, die einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben. Der GdB wird aufgrund einer ärztlichen Untersuchung durch das zuständige Versorgungsamt oder Landratsamt festgestellt und in einer Zahl zwischen 0 und 100 bewertet. Die Versorgungsmedizin-Verordnung listet die Krankheiten auf, die für eine Schwerbehinderung in Frage kommen. Auch neurologische Erkrankungen wie Parkinson können mit unterschiedlichen Schweregraden bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung berücksichtigt werden.
Bei Parkinson richtet sich der GdB vor allem nach der Schwere der Störungen der Bewegungsabläufe. Eine wesentliche Folge der Parkinsonerkrankung ist eine Beeinträchtigung der Bewegungssteuerung, die zu schweren Einschränkungen im Alltag führen kann. Die Symptome von Parkinson können verschiedene Formen und Schweregrade annehmen, sodass jeder Fall individuell bewertet werden muss. Die Diagnose Parkinson allein reicht daher nicht aus, um den Status der Schwerbehinderung zu erhalten. Es muss eine deutliche Störung vorliegen, um den Status der Schwerbehinderung zu erhalten.
Feststellung des GdB bei Parkinson
Die Feststellung des GdB bei Morbus Parkinson funktioniert so, dass das Versorgungsamt die Berichte und Unterlagen von den behandelten Ärzten erhält und beurteilt. Selbst müssen Sie in der Regel keine Unterlagen bereitstellen. Das Versorgungsamt, Amt für Soziale Angelegenheiten oder Amt für Soziales und Versorgung richtet sich bei der Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) bzw. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen". Diese enthalten Anhaltswerte über die Höhe des GdB. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze können in der Versorgungsmedizin-Verordnung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingesehen werden. Die Anhaltswerte sind nur ein Orientierungsrahmen.
Sollte die Prüfung eine geringe Störung feststellen, kann zu einem späteren Zeitpunkt ein Antrag auf Erhöhung des GdB gestellt werden. Wenn sich die Symptome in dieser Zeit verschlechtert haben, ist es möglich, dass die neue Prüfung einen höheren GdB feststellt und dadurch den Erhalt des Schwerbehindertenausweises genehmigt. Derselbe Antrag gilt auch für die Erhöhung des GdB von einer deutlichen zu einer schweren Störung.
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Widerspruch gegen die Entscheidung des Versorgungsamtes
Mitunter entspricht der Grad der Behinderung, den das Amt festgestellt hat, nicht den Erwartungen der Antragstellenden. Dann kann man innerhalb von vier Wochen Widerspruch dagegen einlegen. Dieser geht dann an die Widerspruchsstelle des Amtes.
Vorteile mit Schwerbehindertenausweis
Menschen mit Schwerbehinderung haben in vielen Bereichen Vorteile, die ihnen das Leben erleichtern oder Nachteile ausgleichen sollen. Offiziell werden sie daher „Nachteilsausgleiche“ genannt. Für bestimmte Nachteile werden sogenannte „Merkzeichen“ anerkannt. Die Vorteile reichen von Arbeit und Beruf über Kommunikation und Mobilität bis hin zu Steuern und Wohnen. Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können sich mit schwerbehinderten Personen „gleichstellen“ lassen, das heißt in den Genuss derselben Vorteile kommen.
Mobilität
- Blauer Parkausweis: Mit diesem Ausweis kann man Behindertenparkplätze nutzen, die am Rollstuhl-Symbol zu erkennen sind. Zudem können Betroffene besondere „Parkerleichterungen“ in Anspruch nehmen, zum Beispiel bis zu drei Stunden im Halteverbot parken. Der blaue Parkausweis ist in der EU und weiteren Ländern gültig.
- Oranger Parkausweis: Mit diesem Ausweis kann man in Deutschland ebenfalls die besonderen „Parkerleichterungen“ nutzen, nicht aber auf Behindertenparkplätzen parken. Eine Ausnahme bilden hier Berlin und Brandenburg. Beide Parkausweise beantragt man bei seiner örtlichen Straßenverkehrsbehörde.
- Zentralschlüssel: Für Behindertentoiletten auf vielen Autobahnraststätten und an anderen öffentlichen Orten kann man einen Zentralschlüssel erwerben.
- Öffentlicher Nah- und Fernverkehr: Menschen mit Schwerbehinderung können stark ermäßigt oder gratis Bus und Bahn nutzen. Um den Schwerbehindertenausweis als Fahrkarte zu nutzen, müssen Sie zusätzlich zum grün-orangen Ausweis eine Wertmarke erwerben. Die Wertmarke bekommen Sie auf Antrag von der zuständigen Behörde. Die Wertmarke wird gegen Entrichtung eines Eigenanteils für ein Jahr oder für ein halbes Jahr ausgegeben. Sofern Sie also für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln über diesen Betrag kommen, lohnt es sich für Sie diese Wertmarke zu erwerben. Sofern sie jedoch eine Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung nach § 3a Absatz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Anspruch genommen haben, haben Sie keinen Anspruch auf diese Wertmarke. Mit Ihrem Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke als mitzuführenden Fahrausweis können Sie neben den Bussen und Straßenbahnen der regionalen Verkehrsverbünde auch in allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn AG bundesweit unentgeltlich fahren. Zur kostenfreien Mitnahme einer Begleitperson sind Sie berechtigt, wenn der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B und die Anmerkung "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" aufweist.
Finanzen
- Freibeträge: Menschen mit Behinderungen haben einen erhöhten Freibetrag („Pauschbetrag“). Je nach Grad der Behinderung verringert er schrittweise die Einkommenssteuer. Hinzu kommen weitere mögliche Pauschbeträge für Fahrtkosten, Pflege, behinderte Kinder und Alleinerziehende. Zwar wird der Schwerbehindertenausweis erst bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 ausgestellt, jedoch führt schon ein GdB von 20 zu einer steuerlichen Begünstigung. Hierfür reicht ein Bescheid des Versorgungsamtes aus. Die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale gilt für Personen mit Merkzeichen G und einem GdB von 70 oder einem GdB ab 80.
- Vergünstigungen fürs Auto: Wer die Merkzeichen aG, H oder BL im Schwerbehindertenausweis hat, kann die Kosten für ein Kraftfahrzeug und eine Steuerermäßigung in Höhe von 100 Prozent geltend machen. Bei den Merkzeichen G und Gl sind es 50 Prozent. Das Auto muss dabei auf die schwerbehinderte Person zugelassen sein. Ausführlich informiert der ADAC zur Kfz-Steuerbefreiung für Menschen mit Behinderung. Eine Steuerermäßigung bis zu 50 Prozent erhalten Sie, wenn Sie einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und dem Merkzeichen "G" (gehbehindert) aufweisen. Sie haben (wenn Sie über diese Voraussetzungen verfügen) ein Wahlrecht zwischen Kfz-Steuerermäßigung oder Freifahrtberechtigung. Um die Kfz-Steuerermäßigung zu erhalten, müssen Sie auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung verzichten. Auf Ihren Schwerbehindertenausweis vermerkt der Zoll die Ihnen zugesprochene Kfz-Steuerermäßigung bzw. Die Kfz-Steuerbegünstigung wird nur Ihnen persönlich und nur für ein Kraftfahrzeug gewährt. Es kommt nicht darauf an, ob diese Fortbewegung zu beruflichen oder privaten Zwecken erfolgt. Um das zu verhindern, kann man eine zweckfremde Benutzung durch Dritte, etwa die private Urlaubsfahrt durch einen Menschen ohne Behinderung, dem Zoll vorab melden. Es ist dann für die Dauer der Benutzung, mindestens für einen Monat, Kfz-Steuer zu entrichten.
- Hundesteuer: Speziell ausgebildete Hunde von Menschen mit Schwerbehinderung können von der Steuer befreit werden (etwa Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde).
- Wohngeld: Für die Berechnung wird dazu ein Freibetrag von 1.800 Euro vom Jahres-Brutto-Einkommen abgezogen. Voll erwerbsgeminderte Menschen mit Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis erhalten zusätzlich 17 Prozent Wohngeld, erwerbsfähige Schwerbehinderten in einer Eingliederungshilfe zusätzlich 35 Prozent.
- Rundfunkbeitrag: Mit dem Merkzeichen „RF“ erhalten Sie außerdem eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag.
Arbeit und Beruf
Um Benachteiligungen bei der Teilhabe am Berufsleben auszugleichen, haben schwerbehinderte Arbeitnehmer Sonderrechte am Arbeitsplatz. Bis auf einige Ausnahmefälle muss eine Kündigung einer schwerbehinderten Person immer vom Integrationsamt genehmigt werden. Das Amt genehmigt die Kündigung nur, wenn die Behinderung nicht der Kündigungsgrund ist. Außerdem haben schwerbehinderte Arbeitnehmer Anspruch auf fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr. Die Zahl der Urlaubstage wird an die Arbeitswoche der Person angepasst.
Wohnen
- Barrierefreies Wohnen: Mieter können ihre Wohnung barrierefrei umbauen. Der Vermieter muss dem Umbau zustimmen, wenn er für ihn zumutbar ist.
- Sozialklausel bei Wohnungskündigung: Für Menschen mit Behinderungen kann eine Kündigung eine besondere Härte darstellen, auch wenn sie keinen anerkannten GdB haben. Betroffene können darauf berufen und entsprechend Widerspruch gegen die Kündigung einlegen.
Rente
Menschen mit einer Schwerbehinderung können früher in Rente gehen. Dazu müssen man als Erstes eine sogenannte Wartezeit von 35 Jahren erfüllen. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann dann mit 65 Jahren ohne finanzielle Abzüge in Rente gehen. Mit Abzügen geht das ab 62 Jahre. Dann wird für jeden Monat früherer Renteneintritt 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Ist man zwischen 1952 und 1963 geboren, gelten andere Regeln. Der Jahrgang 1952 kann ohne Abzüge mit 63 in Rente gehen, mit Abzügen ab 60 Jahren. Für die folgenden Jahrgänge erhöhen sich diese Altersgrenzen schrittweise. Neues Rentenpaket für Schwerbehinderte . Schwerbehinderte Menschen, können weiterhin 2 Jahre vor der regulären Altersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Dies gilt für Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und einer Wartezeit von mindestens 35 Jahren. Schwerbehinderte Menschen, die vorzeitig in Rente gehen, müssen künftig nur noch geringfügige Rentenabschläge in Kauf nehmen.
Kommunikation
- Telefon: Bei Festnetz- und Mobilfunk-Tarifen gibt es mitunter einen „Schwerbehindertenrabatt“. Die Telekom bietet dauerhaft Sozialtarife für Festnetz-Anschlüsse an.
- Barrierefreie Kommunikation mit Behörden: Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen haben ein Anrecht auf barrierefreie Kommunikation mit Behörden.
Antragstellung
Einen Antrag auf Schwerbehinderung stellt man beim zuständigen Versorgungsamt oder Landratsamt. Wird Ihr Antrag anerkannt, erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis. Die Antragsformulare und Antragsverfahren unterscheiden je nach Bundesland. Auf der Webseite einfach-teilhaben.de vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales finden Sie die für Sie passenden Informationen. Die Antragstellung ist relativ einfach. Selbst müssen Sie in der Regel keine Unterlagen bereitstellen.
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Sie können aber auch den Schwerbehindertenausweis gleichzeitig mit dem Grad der Behinderung beantragen. Den Ausweis erhalten Sie dann nur, wenn tatsächlich ein GdB von mindestens 50 festgestellt wird. In diesem Fall müssen Sie zusätzlich ärztliche Dokumente einreichen, um die Behinderung zu belegen. Ein medizinischer Gutachter prüft dann anhand der verfügbaren Dokumente Ihren Grad der Behinderung. Wenn ein Gutachter Belege für Ihre Behinderung prüft, kann er Dokumente von Ihren Ärzten anfordern. Sie können das Verfahren beschleunigen, wenn Sie Ihre Ärzte von der Schweigepflicht befreien. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird oder Sie einen zu niedrigen Pflegegrad erhalten, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Gültigkeitsdauer
Der Ausweis wird in der Regel für längstens 5 Jahre ausgestellt. In der Regel ist die Gültigkeitsdauer eines Schwerbehindertenausweises befristet, auch wenn keine Veränderung an der Behinderung zu erwarten ist. Oft gilt eine Befristung auf fünf Jahre.
Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad
Bei Behinderung geht es um die Benachteiligung bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Beim Pflegegrad geht es um die Frage, ob eine Person im Alltag dauerhaft Unterstützung braucht. Deshalb gilt: Wer einen Schwerbehindertenausweis hat, bekommt nicht automatisch einen Pflegegrad. Bei vielen Menschen kommt aber beides zusammen: Eine schwere Behinderung und eine Pflegebedürftigkeit. Das lohnt sich, weil sie mit dem Schwerbehindertenausweis und dem Pflegegrad jeweils unterschiedliche Leistungen und Vorteile in Anspruch nehmen können.
Nachteile eines Schwerbehindertenausweises
Ein Nachteil kann für Personen mit einem Schwerbehindertenausweis im Arbeitsleben entstehen, wenn diese eine neue Arbeit suchen. Ein weiterer Nachteil kann sein, dass bei Kontrollen und der Vorlage des Schwerbehindertenausweises kann durch eine fremde Person eingesehen werden, wie hoch der Grad der Behinderung ist und ob ggf.
Fazit
Ein Schwerbehindertenausweis kann für Parkinson-Patienten eine wichtige Unterstützung sein, um die durch die Erkrankung entstehenden Nachteile auszugleichen. Es lohnt sich, einen Antrag zu stellen und die verschiedenen Vorteile zu nutzen, um die Lebensqualität zu verbessern. Es ist nicht zwingend nötig einen Grad der Behinderung oder einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, allerdings verzichtet man dann auch auf die Nachteilsausgleiche, die mit einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung einhergehen können und ggf.
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Wichtige Hinweise
- Schwerbehinderte Menschen sind nicht unbedingt auch erwerbsgemindert: Der nach dem Schwerbehindertenrecht festgestellte Grad der Behinderung (GdB) lässt keine Rückschlüsse auf das Ausmaß der beruflichen Leistungsfähigkeit des Betroffenen zu. Anders gesagt: Ein GdB von zum Beispiel 50 führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. So ist auch hier in der Regel für eine Entscheidung über einen Rentenantrag eine körperliche Untersuchung durch Sozialmediziner*innen der Deutsche Rentenversicherung notwendig. Allein wegen einer anerkannten Schwerbehinderung, beziehungsweise des Grades der Behinderung (GdB), gibt es keinen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung.
- Individuelle Beratung: Es ist ratsam, sich individuell beraten zu lassen, um die für die eigene Situation passenden Nachteilsausgleiche und Unterstützungsangebote zu finden.