Behandlungsfehler mit Nervenschäden: Ursachen, Folgen und rechtliche Aspekte

Eine Operation soll Beschwerden lindern und die Gesundheit wiederherstellen. Umso dramatischer ist es, wenn nach dem Eingriff plötzlich neue Probleme auftreten: Taubheitsgefühle, Lähmungserscheinungen oder chronische Schmerzen aufgrund von Nervenschäden. Für Betroffene beginnt damit oft ein langer Leidensweg mit erheblichen Einschränkungen im Alltag und Beruf. Die dann greifenden Sozialleistungen fangen nur einen Teil des Schadens ab. Nervenverletzungen treten in verschiedenen Schweregraden auf und können in vielen Fällen auf Behandlungsfehler zurückzuführen sein. Besonders häufig sind kleinere, sensible Nerven im Operationsbereich betroffen. Ärzte sind verpflichtet, Patienten vor dem Eingriff umfassend über mögliche Risiken aufzuklären. Dies gilt besonders bei Operationen in sensiblen Bereichen wie Leistenbrüchen oder orthopädischen Eingriffen.

Einführung

Nervenverletzungen nach Operationen sind ein komplexes und belastendes Thema. Sie können vielfältige Ursachen haben und zu erheblichen Beeinträchtigungen der Lebensqualität führen. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Aspekte von Nervenschäden im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern, einschliesslich Ursachen, Folgen, Diagnose, Therapie und rechtlichen Aspekten.

Ursachen von Nervenschäden bei Operationen

Nervenverletzungen können während einer Operation auf verschiedene Weisen entstehen:

  • Direkte Schädigung: Scharfe Durchtrennung, Kompression durch Haken oder Hämatome.
  • Indirekte Schädigung: Traktion oder Hyperthermie.
  • Iatrogene Ursache: Etwa 20 Prozent aller operativ versorgten Nervenverletzungen haben eine iatrogene Ursache, mit steigender Tendenz. Nach der Literatur entstehen circa 40 Prozent aller iatrogenen Nervenverletzungen bei unfallchirurgischen oder orthopädischen Operationen.
  • Unvermeidbare Risiken: Bestimmte Risiken sind unvermeidbar und müssen vom Arzt im Aufklärungsgespräch erläutert werden.

Häufige Operationsarten mit potentiellem Nervenschädigungsrisiko:

  • Hüft-TEP (Totalendoprothese): Verletzungen des Nervus femoralis oder des Nervus ischiadicus. Die Inzidenz in der Hüftendoprothetik wird mit 0,2 bis 3,7 Prozent angegeben.
  • Karpaltunneloperation: Verletzung des Nervus medianus.
  • Leistenbruchoperation: Verletzungen des Nervus ilioinguinalis, Nervus iliohypogastricus oder Nervus genitofemoralis.
  • Weisheitszahnentfernung: Schädigungen des Trigeminusnervs.
  • Lipomentfernung: Resektion des intratumoral verlaufenden Nervus radialis.
  • Schulteroperationen: Verletzungen im Bereich des Oberarmkopfes, gelegentlich als Plexusparese fehlgedeutet.
  • Kniegelenksendoprothese: Taubheit des Fusses mit Ausfall der Fusshebung.

Diagnose von Nervenschäden

Eine präzise Diagnose ist entscheidend, wenn nach einer Operation Nervenschäden auftreten.

  • Klinische Untersuchung: Erhebung der Krankengeschichte und neurologische Untersuchung.
  • Elektromyographie (EMG): Messung der elektrischen Aktivitäten in den Muskeln, um mögliche Schädigungen der Nerven festzustellen.
  • MRT-Neurographie: Frühzeitige Informationen über den Schweregrad der Schädigung.
  • Neurophysiologische Untersuchungen: Brauchbare Ergebnisse erst nach zwei bis sechs Wochen.

Folgen und Komplikationen von Nervenverletzungen

Nervenverletzungen können verschiedenste Folgen und Komplikationen mit sich bringen.

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  • Schmerzen: Akut und chronisch, brennend oder stechend.
  • Sensibilitätsstörungen: Taubheitsgefühl oder Kribbeln.
  • Motorische Ausfälle: Lähmungserscheinungen.
  • Einschränkungen im Alltag und Beruf.
  • Psychische Belastung.
  • Komplexes regionales Schmerzsyndrom (CRPS): Irregulärer Heilungsverlauf des verletzten Gewebes.

Therapie von Nervenverletzungen

Die Therapie von Nervenverletzungen hängt vom Schweregrad der Verletzung und den individuellen Gegebenheiten des Patienten ab.

  • Konservative Therapie: Physiotherapie, Ergotherapie, Schmerzmittel.
  • Operative Therapie:
    • Nervenrekonstruktion: Wiederherstellung des Nervs durch Naht oder Interponat (z.B. Suralis-Interponat).
    • Dekompression: Entlastung des Nervs von Druck.
    • Nerventransplantation: Transplantation eines Nervs aus einer anderen Körperregion.
  • Medikamentöse Behandlung:
    • Schmerzmittel: Zur Linderung von Schmerzen.
    • Antikonvulsiva: Bei neuropathischen Schmerzen.
    • Antidepressiva: Bei chronischen Schmerzen und Depressionen.

Rechtliche Aspekte von Nervenschäden nach Operationen

Nicht jeder Nervenschaden nach einer Operation ist auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen. Entscheidend ist, ob der Arzt nach den anerkannten fachlichen Standards gehandelt hat. Die Beweisführung ist komplex und erfordert medizinischen Sachverstand.

Behandlungsfehler

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt bei der Behandlung eines Patienten von den anerkannten medizinischen Standards abweicht und dem Patienten dadurch Schaden zufügt. Dies kann in Form von falsch gestellten Diagnosen, Operationsfehlern oder fehlerhaften Medizinprodukten sowie Medikamenten auftreten.

Aufklärungsfehler

Ein Aufklärungsfehler tritt dagegen auf, wenn der Patient nicht ausreichend oder gar nicht über die möglichen Risiken und Nebenwirkungen einer Behandlung aufgeklärt wird. Ärzte sind verpflichtet, Patienten vor dem Eingriff umfassend über mögliche Risiken aufzuklären. Dies gilt besonders bei Operationen in sensiblen Bereichen wie Leistenbrüchen oder orthopädischen Eingriffen.

Schadensersatzansprüche

Wenn sich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, der ursächlich für die verletzten Nerven war, erhärtet, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Durchsetzung solcher Ansprüche ist oft komplex und langwierig. Häufig werden zunächst außergerichtliche Verhandlungen mit den Haftpflichtversicherungen der Ärzte oder Krankenhäuser geführt. Die Erfolgsaussichten in Arzthaftungsfällen hängen maßgeblich von einer professionellen rechtlichen Vertretung ab.

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Gesetzliche Grundlagen:

  • §§ 630a ff. BGB: Patientenrechtegesetz
  • §§ 249 ff. BGB: Schadensersatz
  • § 253 BGB: Schmerzensgeld

Fristen:

Schadensersatzansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit Kenntnis des Schadens. Wichtig ist eine zeitnahe rechtliche Beratung.

Beweislast

Grundsätzlich muss der Patient beweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dieser ursächlich für den Schaden ist. In bestimmten Fällen kann es zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten kommen, beispielsweise bei groben Behandlungsfehlern.

Schmerzensgeld

Die Höhe der Entschädigung für verletzte Nerven hängt von vielen Faktoren ab, wie Schwere und Dauer der Schädigung sowie individuelle Lebensumstände. Gerichte sind bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nicht an frühere Entscheidungen gebunden und sollen bei gravierenden Verletzungen großzügiger verfahren.

Prävention von Nervenschäden bei Operationen

Die Vermeidung von Nervenverletzungen während Operationen ist natürlich das beste Szenario. Um mögliche Risiken bei einer Operation zu minimieren und Patienten bestmöglich zu unterstützen, ist es entscheidend, auf Prävention und Risikomanagement zu setzen.

  • Sorgfältige Operationsplanung: Berücksichtigung der anatomischen Gegebenheiten und möglicher Risiken.
  • Umfassende Aufklärung des Patienten: Information über mögliche Nervenschädigungen und deren Folgen.
  • Schonende Operationstechnik: Einsatz moderner Techniken und Geräte zur Reduzierung des Risikos von Nervenverletzungen.
  • Engmaschige Nachkontrolle: Frühzeitiges Erkennen möglicher Komplikationen oder Nervenschädigungen.
  • Risikomanagement: Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Minimierung von Risiken.

Fallbeispiele

  • Fall 1: Nervenläsion, kein Behandlungsfehler feststellbar: Bei einem 82-jährigen Patienten trat unmittelbar nach der Implantation einer Kniegelenksendoprothese eine Taubheit des linken Fußes mit Ausfall der Fußhebung auf. Eine haftungsbegründende scharfe Durchtrennung beider Nervenäste liegt nicht vor. Eine weitere Präzisierung der Ursachen wäre spekulativ, da sie objektiv nicht zu erbringen ist. Folglich lässt sich auch nicht feststellen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dieser die Nervenschädigung verursacht hat. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die Schädigung auf der Verwirklichung eines eingriffsimmanenten Risikos beruht, das auch bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt nicht sicher zu vermeiden ist und das deshalb Gegenstand der Aufklärung des Patienten durch den Orthopäden und den Anästhesisten war. Ein ärztlicher Behandlungsfehler ist nicht nachweisbar.

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  • Fall 2: Nervenläsion nach Behandlungsfehler, Aufklärung strittig: Einem 54-jährigen Berufskraftfahrer wurde im Zusammenhang mit einer Operation wegen einer Epicondylitis humeri ulnaris zusätzlich ein Weichteiltumor am Handgelenk reseziert, was nicht von seiner Einwilligung gedeckt gewesen sei. Bei diesem rechtswidrigen Eingriff sei außerdem der Nervus medianus durchtrennt worden, was zu erheblichen postoperativen Schmerzen und Funktionseinschränkungen geführt habe. Die Gutachterkommission stellte einen Befunderhebungsfehler fest und bewertete die Aufklärung als unzureichend. Zusammenfassend wird festgestellt, dass der von dem Patienten gegenüber dem Chirurgen erhobene Vorwurf eines ärztlichen Behandlungsfehlers insbesondere in Form eines Befunderhebungsfehlers berechtigt ist.

  • Fall 3: Fehlerhafte Aufklärung: Den Ärzten einer orthopädischen Klinik wird vorgeworfen, anlässlich einer Lipomentfernung ohne vorherige Einwilligung den intratumoral verlaufenden Nervus radialis reseziert und hierdurch den Gesundheitsschaden einer sogenannten Fallhand links verursacht zu haben. Die Gutachterkommission stimmte dem Sachverständigen insofern zu, dass der operative Eingriff indiziert war und beanstandungsfrei erfolgte. Das Vorgehen war bei dem fakultativ maligne entarteten Weichteiltumor in Form einer onkologischen Strategie…

  • Fall 4: Schmerzensgeld nach Nervverletzung: Für eine Verletzung am Nervus radialis hat ein Mandant 65.000,- Euro Schadenersatz durchgesetzt. Der Arzt durchtrennte diese beiden Stilenden, obwohl ein Lipom bekanntlich keine Verbindungen dieser Art aufweisen kann. Es hätte sich aufgedrängt, an einen Tumor zu denken, der mit dem Nerv verbunden ist. Dennoch schnitt er diese Verbindungen durch. Das ist aus medizinischer Sicht vollkommen unverständlich. Ein grober ärztlicher Behandlungsfehler mit der Rechtsfolge einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten.

Delirium auf der Intensivstation

Ein Delir ist eine organisch begründete Psychose, die häufig auf der Intensivstation auftritt. Auf der Intensivstation sind 50 bis 80 Prozent aller Patienten betroffen, nach einer geplanten Operation immerhin noch ein Fünftel der Älteren. Das Gehirn schafft sich seine eigene Realität. Was Wirklichkeit und was Fiktion ist, können die Patienten nicht mehr erkennen. Die Patienten sehen Monster, riesige Tiere oder böse Menschen an ihrem Krankenbett, sie haben Existenzängste oder erkennen in ihren Angehörigen bedrohliche Figuren.

Ursachen:

  • Narkosemittel, Schmerzbotenstoffe und Entzündungsmoleküle.
  • Stresshormone.
  • Das Gefühl des Verlassenseins.
  • Der Verlust der vertrauten Umgebung.
  • Angst und schlechter Schlaf.

Prävention:

  • Vor der Operation viel trinken.
  • Fotos der Liebsten einpacken.
  • Ärzten die Liste aller Medikamente vorlegen, die man nimmt.
  • Nach der Operation sollte man das Gehirn fordern - zum Beispiel mit Rätseln.
  • Sich Uhrzeit und Datum bewusst machen.
  • Sich möglichst viel bewegen und Gewohnheiten beibehalten - etwa seine Zeitung lesen.

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