Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel setzen sich seit Langem für Menschen mit Epilepsie ein. Als Teil des Epilepsiezentrums Bethel bietet Bethel umfassende Möglichkeiten der Diagnose, Behandlung und Rehabilitation für Menschen mit epileptischen Erkrankungen. Die Angebote orientieren sich individuell am Lebensumfeld der Patientinnen und Patienten und sind immer auf dem neuesten Stand der medizinischen Entwicklung.
Frühzeitige Rehabilitation als Chance
Aktuelle wissenschaftliche Daten belegen, dass eine Rehabilitationsbehandlung frühzeitig nach der ersten Diagnose hilfreich sein kann. Ein Beispiel hierfür ist Gregor Z., der nach zwei großen Anfällen innerhalb von drei Wochen durch eine Rehabilitation im Epilepsie-Zentrum Bethel Anfallsfreiheit erlangte. Die Rehabilitationsklinik erweitert das Angebot um Maßnahmen der medizinischen und medizinisch-beruflichen Rehabilitation. Dabei können die diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten der Universitätsklinik für Epileptologie genutzt werden.
Angebote und Schwerpunkte der Rehabilitation
Im Fokus der Rehabilitation stehen verschiedene Aspekte, die darauf abzielen, die Lebensqualität der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden nachhaltig zu verbessern. Dazu gehören:
- Behandlung: Medizinische und therapeutische Interventionen zur Reduktion von Anfällen und Begleitbeschwerden.
- Krankheitsakzeptanz und -verarbeitung: Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit der Erkrankung und der Entwicklung von Strategien zur Krankheitsbewältigung.
- Ausbildung und Beruf: Maßnahmen zur beruflichen Orientierung, Qualifizierung und Integration.
- Mobilität: Förderung der selbstständigen Mobilität und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
- Alltag: Training alltagspraktischer Fähigkeiten und Entwicklung von Strategien zur Bewältigung des Alltags mit Epilepsie.
In unserem Team arbeiten unterschiedliche Berufsgruppen an dem Ziel, unsere Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit einem hohen Maß an fachlicher wie persönlicher Kompetenz und Erfahrung dabei zu unterstützen, ihre ganz individuellen Rehabilitationsziele zu erreichen und ihre Lebensqualität für die Zeit nach der Entlassung aus unserer Klinik merklich zu verbessern.
Zuständigkeit und Kostenträger
Die Zuständigkeit für die Kostenübernahme einer Rehabilitation hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Lesen Sie auch: Überblick zur Epilepsie-Behandlung in Bethel
- Krankenkasse: In der Regel ist die Krankenkasse zuständig für Menschen, die eine Altersrente beziehen, dauerhaft voll erwerbsgemindert berentet sind oder schon lange keine Pflichtbeiträge bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eingezahlt haben. Die Krankenkassen haben eigene Formulare, die Sie anfordern müssen. Auch private Krankenkassen übernehmen medizinische Rehabilitation, dies ist abhängig von der vertraglichen Gestaltung. Bitte besprechen Sie Ihr Anliegen mit Ihrer Versicherung.
- Deutsche Rentenversicherung (DRV): Die DRV ist zuständig, wenn Sie noch im Erwerbsleben stehen und Pflichtbeiträge einzahlen.
- Berufsgenossenschaften: Bei Folgen von anerkannten Arbeitsunfällen können Berufsgenossenschaften als Kostenträger in Frage kommen. In diesem Fall sollten Sie sich zunächst mit Ihrem Ansprechpartner oder Ihrer Ansprechpartnerin dort in Verbindung setzen.
Bei Ablehnung der Reha können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.
Zugangskriterien für die Rehabilitation in Bethel
Für die Rehabilitation in Bethel gelten bestimmte Zugangskriterien:
- Vollendetes 18. Lebensjahr
- Schwerbehindertenausweis mit einem GdB >= 70% sowie einem Merkzeichen
- Diagnose aus folgendem Katalog:
- F 07 „Persönlichkeits- oder Verhaltensstörung aufgrund einer Krankheit, Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns“
- F 70.1, F 71; F 72; F 73; F 78 „Intelligenzminderung“
- F 80; F 84; „Entwicklungsstörungen des Sprechens/der Sprache“, „Tiefgreifende Entwicklungsstörungen“ (inkl. Autismus)
- G 80 „Infantile Zerebralparese, Praparese, Tetraparese und Tetraplegie
- Q 00-07 „Angeborene Fehlbildungen des Nervensystems“; Q 90-99 „Chromosomenanomalien“ ; R47 „Sprech- und Sprachstörungen“
Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien
Gerade im Kindes- und Jugendalter gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Formen und Ausprägungen von Epilepsie. Deshalb ist es wichtig, in der persönlichen Beratung auf Ihre individuellen Fragestellungen und Herausforderungen einzugehen.
Weil jedes Kind einzigartig ist - und jede Epilepsie auch.
Bethel bietet auch spezielle Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Epilepsie sowie deren Familien an. Zielgruppenspezifischer Versorgungsbedarf (d.h. Wie können wir als Familie im Alltag gut mit der Epilepsie unseres Kindes leben und umgehen? Wie begleiten und fördern wir seine Entwicklung am besten? Wie beziehen wir das soziale Umfeld ein? Nicht nur die Eltern haben viele Fragen - auch Lehrkräfte, Fachkräfte aus der Kita und andere Betreuungspersonen sind häufig verunsichert. Wie muss ich mich bei einem Anfall verhalten? Wie schützen und unterstützen wir an Epilepsie erkrankte Kinder und Jugendliche am besten?
Lesen Sie auch: Bethel Krankenhaus Bielefeld: Neurologische Expertise
Manche Eltern sind schon lange Experten, was die Epilepsie Ihres Kindes angeht, andere sind erst seit Kurzem damit konfrontiert. Als Beratungsstelle sind wir Teil des Epilepsiezentrums Bethel und mit zahlreichen Einrichtungen und Diensten gut vernetzt.
Krankenhaus Mara
Das Krankenhaus Mara wird ausschließlich von den v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel als Gesellschafter betrieben und ist seit mehr als 70 Jahren in Bielefeld für Patienten vor Ort. Die Geschäftsführung hat das EvKB übernommen. Die diakonische Trägerschaft spiegelt sich in der Arbeit, die durch christliche Werte geprägt wird, Tag für Tag wider.
Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 23.02.2022 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Universitätsklinik für Epileptologie im Krankenhaus Mara
Die Universitätsklinik für Epileptologie im Krankenhaus Mara bietet umfassende Möglichkeiten der Diagnose und der Behandlung sowie der Rehabilitation. Neben der ambulanten Behandlung in der Epilepsie-Ambulanz ist auch eine stationäre Versorgung möglich.
Lesen Sie auch: Medizinische Exzellenz und Kritik in Bethel