Blutspende und Hirntumor: Ausschlusskriterien und wichtige Informationen

Die Organspende ist für viele Menschen die einzige Hoffnung auf ein normales Leben. Um sicherzustellen, dass die Transplantation für die Empfänger keine zusätzlichen Risiken birgt, werden alle potenziellen Spenderorgane vor der Übertragung umfassend medizinisch überprüft. Es gibt jedoch bestimmte Krankheiten, die eine Organspende von vornherein ausschließen. Dieser Artikel beleuchtet die Ausschlusskriterien für Blut- und Organspenden im Zusammenhang mit Hirntumoren und anderen relevanten Erkrankungen.

Organspende: Allgemeine Kriterien und Ausschlussgründe

Grundsätzlich kann der Großteil der Menschen Organe spenden, unabhängig von Alter und Geschlecht. Vor einer Organspende werden der Zustand der zu spendenden Organe ausgiebig untersucht und detaillierte Informationen zur Krankheitsgeschichte der Spender eingeholt. Ärzte, die die spendende Person aktuell oder früher behandelt haben, können befragt werden, um ein umfassendes Bild zu erhalten.

Es gibt jedoch Erkrankungen, bei denen eine Organspende generell ausgeschlossen wird. Dazu gehören Krankheiten, bei denen Infektionserreger oder Krebszellen über das gespendete Organ übertragen werden könnten.

Infektionskrankheiten als Ausschlusskriterium

Vor einer möglichen Transplantation wird bei allen potenziellen Spendern eine ausführliche Diagnostik auf bestimmte Infektionserreger durchgeführt. Dies dient dem Schutz der Empfänger vor der Übertragung lebensbedrohlicher Erkrankungen. Zu den Infektionen, die eine Organspende ausschließen, zählen:

  • Infektionen mit dem humanen Immundefizienz-Virus (HIV)
  • Hepatitis-C-Erkrankungen
  • Tollwut
  • Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (humane Form der bovinen spongiformen Enzephalopathie [BSE])
  • Aktive Tuberkulose
  • Blutvergiftungen mit Keimen, die gegen mehrere Antibiotika resistent sind (multiresistente Keime)
  • Bakteriell bedingte Hirnhautentzündungen

Eine COVID-19-Infektion stellt kein grundsätzliches Ausschlusskriterium dar. Alle Organe mit Ausnahme der Lunge können im Einzelfall nach eingehender Prüfung gespendet werden.

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Krebserkrankungen als Ausschlusskriterium

Spender dürfen keine akuten Krebserkrankungen haben, um eine Übertragung von Tumorzellen auf den Empfänger zu vermeiden. Eine Ausnahme bilden nicht-melanozytärer Hautkrebs und Hirntumoren. Diese Krebsarten sind meist lokal begrenzt und streuen selten in andere Gewebe (Metastasenbildung).

Bei einer als geheilt geltenden Krebserkrankung in der Vorgeschichte werden die tumorfreie Zeit und die Krebstherapie in die Entscheidung für oder gegen die Organspende einbezogen. Chemotherapien können umliegende Organe und Gewebe schädigen, was bei der Bewertung berücksichtigt wird.

Hirntumoren und Organspende: Eine Ausnahme?

Hirntumoren stellen eine besondere Situation dar. Da sie in der Regel lokal begrenzt sind und selten Metastasen bilden, gelten sie nicht als generelles Ausschlusskriterium für die Organspende. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jede Person mit einem Hirntumor automatisch als Spender in Frage kommt. Eine sorgfältige Einzelfallprüfung ist unerlässlich.

Faktoren, die bei Hirntumoren berücksichtigt werden

Bei der Beurteilung, ob eine Organspende bei Vorliegen eines Hirntumors möglich ist, werden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Art des Tumors: Gutartige Tumoren führen nicht immer zu einem Dauerausschluss von der Blutspende. Es kommt darauf an, wo sich der Tumor befand und ob dieser vollständig entfernt wurde. Außerdem dürfen keine Beschwerden mehr bestehen. Dann ist eine Blutspende nach einer Tumorerkrankung möglich.
  • Lokalisation des Tumors: Die Lage des Tumors im Gehirn kann beeinflussen, welche Organe für eine Spende in Frage kommen.
  • Behandlung des Tumors: Operationen, Strahlentherapie oder Chemotherapie können die Organe beeinträchtigen und die Spendereignung beeinflussen.
  • Allgemeinzustand des Spenders: Der allgemeine Gesundheitszustand des potenziellen Spenders spielt eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung über die Organspende.

Blutspende: Spezifische Ausschlusskriterien

Neben der Organspende gibt es auch spezifische Kriterien für die Blutspende. Diese Kriterien dienen dem Schutz von Spendern und Empfängern.

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Allgemeine Voraussetzungen für die Blutspende

Um Blut spenden zu können, muss man gesund sein, mindestens 50 Kilogramm wiegen und ärztlicherseits zur Blutspende zugelassen werden. Vor der Blutspende findet eine ärztliche Untersuchung statt, um die Spendertauglichkeit festzustellen.

Vorübergehende und dauerhafte Ausschlussgründe

Es gibt eine Reihe von Ausschlussgründen, die entweder vorübergehender Natur sein können oder auch einen dauerhaften Ausschluss nach sich ziehen können. Eine zurückliegende Auslandsreise kann beispielsweise eine Rückstellung der Zulassung zur Folge haben, um zu verhindern, dass Tropenkrankheiten auf diesem Weg verbreitet werden. Auch wer sich in den letzten Wochen oder Monaten einer Operation unterziehen musste, kann nicht sofort Blutspenden, sondern muss mit der Zulassung eine Weile warten, bis der Arzt wieder grünes Licht gibt.

Medikamente und Blutspende

Es gibt viele Medikamente, die eine Blutspende ausschließen. Dazu zählen beispielsweise Blutverdünner, Insulin, starke Mittel gegen Akne und so weiter. Hier muss eine individuelle Beratung stattfinden. Einige Antidepressiva können Nebenwirkungen haben, die die Eignung zur Blutspende beeinflussen. Beispielsweise können Schwindelgefühle, Benommenheit oder andere körperliche Reaktionen auftreten. Auf jeden Fall sollten genommene Antidepressiva bei der Blutspende immer angegeben werden.

Infektionen und Blutspende

Sie dürfen nicht spenden, wenn Sie Anzeichen eines Infekts oder eine erhöhte Körpertemperatur haben. Nach der vollständigen Abheilung einer Herpesblase ist eine Blutspende wieder möglich.

Besondere Situationen

Sechs Monate nach dem Ende der Schwangerschaft oder nach einer Fehlgeburt darf wieder Blut gespendet werden. Das liegt daran, dass der Körper während der Schwangerschaft mehr Blut und Eisen benötigt, um das heranwachsende Kind zu versorgen. Je nach Größe des Eingriffs beträgt die Wartezeit zur nächsten Blutspende zwischen einer Woche und vier Monaten.

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Sexualverhalten und Blutspende

Die Bundesärztekammer hat die Richtlinie Hämotherapie mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 geändert. Der aktualisierten Richtlinie zufolge ist nun eine Person für vier Monate von der Spende zurückzustellen, die innerhalb der letzten vier Monate ein Sexualverhalten aufgewiesen hat, das ein deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt.

Krebserkrankungen und Blutspende

Krebspatienten dürfen jedoch selbst kein Blut spenden. Die Hämotherapie-Richtlinie der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts schreibt vor, dass Krebspatienten auch nach der Genesung als Blutspender dauerhaft auszuschließen sind. Dabei handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme. Es besteht ein gewisses Risiko, dass die Krebserkrankung erneut auftritt und sich dann Krebszellen im Spenderblut befinden. Nur nach einem sogenannten in situ Karzinom oder einem Basalzellkarzinom (weißer Hautkrebs) kann eine Blutspende möglich sein, wenn es vollständig entfernt wurde. Wenn du einmal eine Chemotherapie zur Behandlung einer Tumorerkrankung erhalten hast, darfst du leider kein Blut spenden. Das gilt auch für den weißen Hautkrebs und ein in situ Karzinom, bei denen ein Blutspendeausschluss nicht zwangsläufig dauerhaft besteht.

Bluttransfusionen und Blutspende

Wenn du innerhalb der letzten 12 Monate eine Bluttransfusion bekommen hast, wirst du als Blutspender vorerst zurückgestellt. Nach Eigenbluttransfusionen musst du 4 Monate warten. 12 Monate nach der Bluttransfusion kommst du als Blutspender wieder infrage. Eine besondere Regelung gibt es für Personen, die eine Übertragung von roten Blutkörperchen, Blutplättchen oder Blutplasma nach dem 01.01.1980 in Großbritannien oder Nordirland erhalten haben. In dem Fall besteht bis auf Weiteres ein Dauerausschluss von der Blutspende.

Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland

In Deutschland sind Organspenden im Transplantationsgesetz (TPG) streng geregelt. Eine postmortale Organspende ist nur möglich, wenn zwei an der Transplantation unbeteiligte Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod der Person festgestellt haben. Erst danach können weitere Schritte im Organspendeprozess eingeleitet werden.

Entscheidungslösung und Organspendeausweis

In Deutschland gilt die erweiterte Entscheidungslösung: Eine Person kann nur Organspender werden, wenn entweder eine dokumentierte Zustimmung vorliegt (z. B. Eine Option zur Dokumentation der eigenen Entscheidung zur Organspende ist der Organspendeausweis. Auf diesem kann nicht nur die Zustimmung bzw. Ablehnung einer Organspende festgehalten werden, sondern auch die Spende auf bestimmte Organe bzw. Gewebe beschränkt oder eine Vertrauensperson festgelegt werden. Im Todesfall entscheidet dann diese Person über die Organ- bzw. Gewebeentnahme. Zudem können auch Vorerkrankungen auf dem Organspendeausweis dokumentiert werden. Die Angaben auf dem Organspendeausweis sind ab dem vollendeten 16.

Organspenderegister

Seit 2024 kann die persönliche Entscheidung zur Organspende auch im Organspenderegister hinterlegt werden. Das zentrale elektronische Verzeichnis des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bietet eine neue digitale Möglichkeit, die Entscheidung rechtlich verbindlich zu dokumentieren. Die Anmeldung ist ab einem Alter von 16 Jahren möglich.

Die Bedeutung der individuellen Entscheidung

Die Entscheidung für oder gegen eine Organ- oder Blutspende ist eine sehr persönliche. Es ist wichtig, sich umfassend zu informieren und die eigenen Werte und Überzeugungen zu berücksichtigen. Der Organspendeausweis und das Organspenderegister bieten die Möglichkeit, die eigene Entscheidung verbindlich zu dokumentieren.

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