Gefahren der Blutspende: Meningitis-Risiko und andere wichtige Aspekte

Die Blutspende ist eine wichtige Möglichkeit, Leben zu retten. Gesunde Menschen ab 18 Jahren können grundsätzlich Blut spenden und so anderen helfen. Allerdings gibt es verschiedene Faktoren, die eine Blutspende vorübergehend oder dauerhaft unmöglich machen können. Es ist wichtig, sich über diese Gefahren und Risiken im Klaren zu sein, um sowohl die Sicherheit der Spender als auch der Empfänger zu gewährleisten.

Vorübergehende Rückstellungsgründe bei der Blutspende

Es gibt zahlreiche Gründe, warum eine Person vorübergehend von der Blutspende ausgeschlossen werden kann. Diese Rückstellungsfristen dienen dazu, potenzielle Risiken für Spender und Empfänger zu minimieren.

Erkrankungen und Infektionen

  • Unkomplizierte Infekte: Nach einer Erkältung ist man in der Regel eine Woche nach vollständiger Genesung wieder spendefähig.
  • Infektionen mit Fieber oder Durchfall: Hier müssen alle Symptome seit vier Wochen vollständig verschwunden sein.
  • Virale Infektionen: Nach Hepatitis A oder E, Gürtelrose oder Pfeifferschem Drüsenfieber beträgt die Rückstellungsfrist vier Monate.

Impfungen

  • Totimpfstoffe und genetisch hergestellte Impfstoffe: Am Tag nach der Impfung (z.B. gegen Diphtherie, Grippe, Hepatitis A, Tetanus, FSME, COVID-19) kann man in der Regel wieder Blut spenden, sofern man sich gut fühlt.
  • Lebendimpfstoffe: Nach Impfungen gegen Gelbfieber, Röteln, Masern, Mumps, Varizellen, Typhus und Cholera muss man vier Wochen bis zur nächsten Blutspende warten.

Medikamente

Ob die Einnahme von Medikamenten zu einer Rückstellung führt, muss individuell beurteilt werden. Schmerzmittel bei Kopfschmerzen sind meist kein Problem, hormonelle Verhütungsmittel in der Regel auch nicht. Nach einer Hyposensibilisierung oder der Einnahme von Antibiotika beträgt die Wartezeit zwei Wochen.

Zahnärztliche Behandlungen

  • Einfache zahnärztliche Behandlung: Bereits einen Tag danach kann man wieder spenden.
  • Professionelle Zahnreinigung: Hier gilt eine Rückstellung von drei Tagen.
  • Zahnentfernung oder umfassendere Behandlung: Eine Woche Wartezeit ist erforderlich.

Zeckenbiss

Um sicherzustellen, dass keine Erreger übertragen wurden, gilt eine Wartezeit von vier Wochen nach einem Zeckenbiss. Bei Einnahme von Antibiotika beginnt die Wartezeit ab der letzten Einnahme. Nach einer FSME-Impfung ist bei Wohlbefinden bereits am nächsten Tag eine Blutspende möglich.

Auslandsreisen

  • Reisen ins europäische Ausland, Nordamerika, Japan und Neuseeland: Hier kann man direkt wieder Blut spenden.
  • Längerer Aufenthalt in Gebieten mit erhöhter Infektionsgefahr: Die Rückstellungsfrist richtet sich nach der Inkubationszeit und Virämie der jeweiligen Viren und kann vier Wochen bis mehrere Monate betragen.
  • Malaria-Risikogebiete: Hier beträgt die Rückstellungsfrist sechs Monate.

Piercing, Tätowierung oder Akupunktur

Nach Tätowierungen, Permanent-Make-Up, Ohrlöchern, Piercings, Cutting oder Branding beträgt die Wartezeit vier Monate. Bei Akupunktur gibt es keine Rückstellung, wenn sterile Einmalnadeln verwendet wurden.

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Schwangerschaft

Während der Schwangerschaft und sechs Monate danach darf zum Schutz von Mutter und Kind kein Blut gespendet werden. Auch während der Stillzeit sind Frauen von einer Blutspende zurückgestellt.

Operationen

Die Dauer der Rückstellung hängt von der Größe des Eingriffs ab. Nach kleinen Operationen (z.B. Entfernung eines Leberflecks oder Zahnextraktion) kann man bereits nach einer Woche wieder spenden. Nach Operationen unter Vollnarkose und Bluttransfusionen beträgt die Wartezeit vier Monate, nach großen Operationen und schweren Unfällen sechs Monate.

Sexualverhalten

Menschen, deren Sexualverhalten mit einem höheren Infektionsrisiko verbunden ist, sind für vier Monate von der Blutspende zurückgestellt. Dies betrifft u.a. Sexualverkehr mit mehreren Personen, Analverkehr mit einer Person außerhalb einer festen Beziehung, Sexarbeit und Sexualverkehr mit HBV-, HCV- oder HIV-infizierten Menschen.

Rauschmittelkonsum

Bei begründetem Verdacht auf Drogenkonsum oder Medikamentenmissbrauch ist eine Blutspende nicht erlaubt. Bei gelegentlichem Cannabiskonsum sollte 24 Stunden vor der Spende darauf verzichtet werden.

Dauerhafte Ausschlusskriterien für die Blutspende

Es gibt auch Faktoren, die eine dauerhafte Unfähigkeit zur Blutspende bedeuten. Dazu gehören:

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  • Infektion mit dem HI-Virus
  • Durchgemachte Leberentzündung vom Typ C (Hepatitis C)
  • Autoimmunerkrankungen (z.B. Hashimoto-Thyreoiditis)
  • Schwere Herz- und Gefäßerkrankungen
  • Bestimmte Blutgerinnungsstörungen
  • Bösartige Tumoren

West-Nil-Virus (WNV) und Blutspende

Das West-Nil-Virus (WNV) ist ein durch Stechmücken übertragenes Virus, das in den letzten Jahren auch in Europa, insbesondere in Italien und Deutschland, verstärkt aufgetreten ist. In den meisten Fällen verläuft eine Infektion symptomlos, aber bei etwa 20 Prozent der Betroffenen treten grippeähnliche Symptome auf. In seltenen Fällen kann es zu schweren neurologischen Komplikationen wie Meningitis oder Enzephalitis kommen.

WNV-Übertragung durch Blutspenden

WNV kann durch nicht virusinaktivierte Blutprodukte übertragen werden. Daher werden Blutspenden in Deutschland in der Zeit von Juni bis November routinemäßig auf WNV untersucht. In betroffenen Regionen müssen Blutspender entweder 28 Tage pausieren oder auf WNV-RNA getestet werden, um die Sicherheit der Blutprodukte zu gewährleisten. Auch in Italien haben sich 2025 dem Bericht zufolge zwei Menschen beim Blutspenden infiziert.

Schutzmaßnahmen vor WNV

Besonders Personen, die aufgrund hohen Alters oder Immunschwäche ein erhöhtes Risiko haben, durch eine WNV-Infektion schwer zu erkranken, können das Risiko durch Schutz vor Mückenstichen reduzieren. Dazu gehört:

  • Tragen von langer, heller Kleidung an Orten mit bekannter Mückenbelastung
  • Aufenthalt in geschlossenen oder klimatisierten Räumen am Abend
  • Anwendung von Repellents und Insektiziden
  • Gebrauch von Moskitonetzen und Fenstergittern
  • Beseitigung von Mückenbrutplätzen (Wasserreservoirs) im Wohnumfeld

Aktuelle Situation in Deutschland und Italien

In Deutschland wurde 2023 erstmals ein Fall von West-Nil-Fieber bei einem Menschen bestätigt, der sich nach ersten Erkenntnissen in Niedersachsen angesteckt hat. Die Nachweise von WNV bei Vögeln und Pferden erfolgen seit 2018 überwiegend in östlichen Bundesländern, aber in letzter Zeit gibt es auch vermehrt WNV-Nachweise in den westlichen Bundesländern.

In Italien breitet sich das West-Nil-Virus ebenfalls aus. In 40 Fällen, also knapp der Hälfte der registrierten Infektionen, kam es zu neurologischen Komplikationen. Das Virus befällt das Gehirn und löst eine Meningitis beziehungsweise Enzephalitis aus, also Entzündungen des Gehirns und der Hirnhaut. Laut dem Bericht lag die Sterblichkeit für diese neuroinvasiven Formen bei 20 Prozent.

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Meningitis als seltene, aber ernste Gefahr

Obwohl das Risiko einer Meningitis durch Blutspenden sehr gering ist, besteht dennoch eine theoretische Möglichkeit. Meningitis ist eine Entzündung der Hirnhäute, die durch verschiedene Erreger verursacht werden kann, darunter Bakterien, Viren und Pilze.

Bakterielle Meningitis in Italien

Aus mehreren Regionen Italiens wurden zuletzt 2016 Fälle von bakterieller Meningitis gemeldet. Dabei handelt es sich um die Lombardei, die Toskana, die Abruzzen, Latium und insbesondere Kampanien. Bereits 2015 wurden ungewöhnlich viele Infektionen in der Region Toskana gemeldet. Als Erreger wurden Meningokokken der Serogruppe C identifiziert. Der empfohlene Impfschutz für unter 25-Jährige und chronisch kranke Sportler ist daher besonders zu beachten.

Vorbeugung und Schutz

Um das Risiko einer Meningitis zu minimieren, ist es wichtig, auf einen vollständigen Impfschutz zu achten und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Bei Verdacht auf eine Meningitis sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden.

Weitere durch Mücken übertragene Krankheiten

Neben dem West-Nil-Virus gibt es noch weitere Krankheiten, die durch Mücken übertragen werden können und in Europa vorkommen. Dazu gehören:

  • Chikungunya: Seit Anfang September 2017 wurden rund 300 autochthone Erkrankungen in der Region Latium gemeldet, 170 Infektionen bestätigt. Betroffen sind die Städte Anzio, Rom und Latina. Es sind die ersten lokalen Infektionen in Italien seit einem Ausbruch im Jahr 2007 in der Region Emilia-Romagna. Weitere rund 50 Fälle wurden in Kalabrien verzeichnet. In der betroffenen Region wurde ein Blutspende-Stopp verhängt.
  • FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis): Die Erkrankung ist in Italien relativ selten. Zwischen 2001und 2010 wurden landesweit 159 Erkrankungen gemeldet. Virusnachweise bei Zecken sprechen für kleinere Naturherde im NO in den Provinzen Trentino, Friaul-Julisch Venetien, Belluno und Goriza sowie in Mittelitalien in den Provinzen Florenz und Latium.

Impfungen als Schutz vor Infektionskrankheiten

Impfungen sind eine wichtige Maßnahme, um sich vor verschiedenen Infektionskrankheiten zu schützen und deren Ausbreitung einzudämmen. Durch Impfungen kann der Körper Krankheitserreger schneller und effektiver bekämpfen.

Arten von Impfungen

Es gibt verschiedene Arten von Impfstoffen:

  • Lebendimpfstoff: Enthält lebende, stark abgeschwächte Erreger.
  • Totimpfstoff: Enthält abgetötete Erreger oder Erregerbestandteile.
  • Genbasierter Impfstoff: Enthält die genetische Information für den Bauplan von Erreger-Bestandteilen.

Empfohlene Impfungen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) gibt Empfehlungen heraus, welche Impfungen für wen und zu welchem Zeitpunkt sinnvoll sind. Zu den Standardimpfungen gehören Impfungen gegen:

  • Diphtherie
  • Tetanus
  • Keuchhusten
  • Kinderlähmung
  • Hepatitis B
  • Masern
  • Mumps
  • Röteln
  • Windpocken
  • Gürtelrose
  • Grippe
  • COVID-19
  • Haemophilus influenzae Typ B
  • Humane Papillomaviren (HPV)
  • Pneumokokken
  • Meningokokken
  • Rotaviren
  • Respiratorische Synzytial Viren (RSV)

Masern-Impfschutz und Impfpflicht

Seit März 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz. Es sieht vor, dass alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder arbeiten sowie Personen, die in medizinischen Einrichtungen tätig sind, einen Impfschutz gegen Masern vorweisen müssen.

Medikamente und Blutspende

Die Einnahme von Medikamenten kann ein Grund für eine vorübergehende Rückstellung von der Blutspende sein. Es ist wichtig, die Einnahme von Medikamenten, auch "einfachen" Schmerzmitteln, im Fragebogen und im Arztgespräch vor der Spende anzugeben. Unter Umständen können sie zur Wirkungslosigkeit gespendeter Blutzellen führen.

Einnahme der Pille

Die Einnahme der Pille zur Empfängnisverhütung stört bei der Blutspende nicht. Handelt es sich bei dem verwendeten Präparat um die Minipille (Gestagenmonopräparat), sollte man aber einen Zeitraum von mindestens drei Stunden bis zur Thrombozyten- oder Plasmaspende verstreichen lassen.

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