Die Frage, ob Cannabiskonsum das Risiko für einen Schlaganfall erhöht, insbesondere bei jüngeren Menschen, ist Gegenstand anhaltender Diskussionen. Während einige Studien einen Zusammenhang nahelegen, zeigen andere, dass andere Faktoren, insbesondere Tabakkonsum, eine entscheidende Rolle spielen könnten. Dieser Artikel beleuchtet die aktuelle Studienlage und den rechtlichen Rahmen für die Verwendung von Cannabis als Medizin, um ein umfassendes Bild der Thematik zu vermitteln.
Cannabis und Schlaganfall: Eine komplexe Beziehung
Der Konsum von Cannabis wird in der Literatur mit dem Auftreten von Schlaganfällen, besonders im jüngeren Alter, in Verbindung gebracht. Ein großes Problem bei solchen, zumeist retrospektiven Fallstudien ist, dass sich der Konsum nicht isoliert betrachten lässt. Bekanntlich konsumieren die meisten „Kiffer“ auch Tabak, und die Droge selbst wird in der Regel zusammen mit Tabak in Form von sogenannten Joints geraucht.
Schwedische Kohortenstudie: Tabak als entscheidender Faktor
Schwedische Wissenschaftler um Daniel Falkstedt haben versucht, den Zusammenhang von Cannabiskonsum und dem Schlaganfallrisiko isoliert vom Tabakrauchen zu untersuchen. Dafür haben sie sich einen umfassenden Datensatz einer nationalen Wehrpflicht-Untersuchung zunutze gemacht.
Die im jungen Alter häufig Cannabis konsumierenden Männer (> 50 Mal) wiesen zwar ein erhöhtes Risiko auf, vor dem 45. Lebensjahr einen ischämischen Schlaganfall zu erleiden (Hazard Ratio [HR] von 0,56). Nach Adjustierung auf Tabakkonsum und Alkohol schwand der Zusammenhang jedoch vollständig (HR: 0,93). Schlaganfälle vor dem 60. Lebensjahr kamen bei starken Cannabiskonsumenten ebenfalls gehäuft vor (HR: 1,82). Aber auch hier wurde die Assoziation deutlich abgeschwächt, wenn auf Tabakkonsum adjustiert wurde (HR: 1,47).
Tabakrauchen (> 20 Zigaretten pro Tag) hingegen erhöhte das Schlaganfallrisiko um das Fünffache. Dabei zeigte sich auch nach Adjustierung auf diverse Risikofaktoren eine eindeutige Dosis-Wirkungs-Beziehung. Für starken Alkoholkonsum ließ sich ebenfalls kein eindeutiger Zusammenhang mit einem erhöhten Schlaganfallrisiko belegen (HR: 1,56).
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Somit konnte diese Studie keine eindeutige Assoziation zwischen Cannabiskonsum im frühen Erwachsenenalter und dem Auftreten eines Schlaganfalls in jüngerem Alter belegen, resümieren Falkstedt und Kollegen. „Wichtig zu erwähnen ist der eindeutige Zusammenhang zwischen Tabak- und Cannabiskonsum in dieser Kohorte“, fügen sie hinzu. Des Weiteren fehlen in dieser Untersuchung Informationen darüber, wie sich der Konsum im weiteren Leben entwickelt hat.
Weitere Forschungsergebnisse
Eine US-amerikanische Studie mit rund 4,6 Millionen Teilnehmern unter 50 Jahren zeigte, dass Cannabis-Nutzer häufiger Herzinfarkte, Schlaganfälle und Herzrhythmusstörungen erlitten. Allerdings konnten die Forscher nicht feststellen, ob es einen Unterschied macht, wie und in welcher Dosis Cannabis konsumiert wird.
Eine andere Studie untersuchte die Auswirkungen von Cannabiskonsum auf die Hirndurchblutung bei Jugendlichen. Die Ergebnisse zeigten, dass starker Cannabiskonsum die Durchblutung des Gehirns ungünstig beeinflusst. Dies könne Folgen für die kognitive Entwicklung haben, da die bedarfsgerechte Hirndurchblutung eine wichtige Grundlage für die Reifung des Gehirns im Jugendalter sei. Positiv sei jedoch, dass sich der durch Cannabis beeinträchtigte zerebrale Blutfluss schon nach einer kurzen Abstinenzperiode wieder normalisiert.
Cannabis als Medizin: Rechtlicher Rahmen und Anwendungsgebiete
Seit Inkrafttreten des „Cannabis als Medizin“-Gesetzes im Jahr 2017 in Deutschland hat die Verschreibung von Cannabis-basierten Medikamenten einschließlich Medizinalcannabisblüten kontinuierlich zugenommen. Mittlerweile sind Cannabis-basierte Medikamente fester Bestandteil des Therapiespektrums bei verschiedenen Erkrankungen.
Rechtlicher Rahmen in Deutschland
Im Rahmen des im März 2017 in Kraft getretenen „Cannabis als Medizin“-Gesetzes wurden Medizinalcannabisblüten und daraus hergestellte Extrakte von Anlage I in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) umgestuft und dadurch überhaupt erst verschreibungsfähig. Parallel wurde im Sozialgesetzbuch (SGB) V § 31 Abs. 6 festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für diese Therapie übernehmen müssen.
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Diese gesetzlichen Regelungen beziehen sich auf alle Medizinalcannabisblüten (unabhängig vom Gehalt an Tetrahydrocannabinol [THC] und Cannabidiol [CBD]) sowie alle THC-haltigen Medikamente inklusive Cannabisextrakten und des THC-Analogons Nabilon. Hingegen gelten das „Cannabis als Medizin“-Gesetz sowie die genannten Regelungen zur Kostenerstattung nicht für das (Rezeptur-)Arzneimittel CBD und CBD-Extrakte.
Nur zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes - am 6. Juni 2019 - hat der Deutsche Bundestag ein weiteres Gesetz verabschiedet mit dem Ziel, den bürokratischen Aufwand in Zusammenhang mit der Verschreibung Cannabis-basierter Medikamente sowie die Kosten zu reduzieren.
Verschreibungsfähige Cannabisbasierte Medikamente
Alle THC-haltigen Cannabis-basierten Medikamente sowie alle Medizinalcannabisblüten (unabhängig vom THC-Gehalt) unterliegen der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung. In Deutschland zugelassen sind aktuell lediglich drei Präparate auf Cannabisbasis in folgenden Indikationen:
- der Cannabisextrakt Nabiximols (Sativex®) für die Behandlung der therapieresistenten mittelschweren oder schweren Spastik bei Multipler Sklerose (MS)
- das THC-Analogon Nabilon (Canemes®) für die Behandlung von Übelkeit und Erbrechen im Rahmen einer Krebschemotherapie
- der CBD-Extrakt Epidyolex® für die Begleitbehandlung zu Clobazam bei Kindern ab zwei Jahren bei Krampfanfällen im Zusammenhang mit dem Lennox-Gastaut-Syndrom und dem Dravet-Syndrom
Darüber hinaus sind weitere (nicht zugelassene) Cannabis-basierte Medikamente verschreibungsfähig, darunter Medizinalcannabisblüten mit unterschiedlichen Gehalten an THC und CBD (Stand 11/2019: 42 verschiedene Blütensorten mit THC-Gehalten zwischen 1 und 25 % und CBD-Gehalten zwischen < 1 % und 12,5 %), die Reinsubstanzen THC und CBD sowie seit Kurzem in zunehmender Anzahl Cannabis-Vollspektrum-Extrakte (mit unterschiedlichen THC- und CBD-Gehalten) in Tropfenform zur oralen Einnahme.
Einsatz in der Neurologie und Psychiatrie
Cannabis-basierte Medikamente werden in der Neurologie und Psychiatrie für verschiedene Indikationen eingesetzt, darunter:
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- Spastik bei MS: THC-haltige Cannabis-basierte Medikamente können zu einer Reduktion der Spastik in dieser Patientengruppe führen. Oft wirken sich weitere Wirkungen positiv auf das Behandlungsergebnis aus, etwa eine Reduktion von Schmerzen, Ängsten und Übelkeit oder eine Verbesserung von Schlaf, Stimmung, Appetit und Gewicht.
- Bewegungsstörungen: Auch wenn zahlreiche präklinische Studien Hinweise darauf erbrachten, dass Cannabis-basierte Medikamente in der Behandlung extrapyramidal-motorischer Bewegungsstörungen (etwa M. Parkinson, M. Huntington, Dystonie, Tremor) wirksam sein könnten, so fehlen bis heute aussagekräftige klinische Studien, die dies eindeutig klären konnten. In Einzelfällen wurde über eine deutliche Symptomverbesserung beim Restless-Legs-Syndrom berichtet.
- Epilepsie: Der CBD-Extrakt Epidyolex® führt mehreren großen kontrollierten Studien zufolge zu einer zum Teil erheblichen Anfallsreduktion bei Kindern mit schwerer Epilepsie bei Dravet- und Lennox-Gastaut-Syndrom.
- Tourette-Syndrom: Die beste Datenlage liegt für die Behandlung von Tics im Rahmen eines Tourette-Syndroms vor. Neben Fallberichten mit insgesamt ca. 250 Patienten konnte in zwei kleinen kontrollierten Studien eine Wirksamkeit von THC nachgewiesen werden.
- Weitere psychiatrische Indikationen: Hierzu zählen die Aufmerksamkeitsdefizit- Hyperaktivitätsstörung (ADHS), die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), Angststörungen, Schizophrenien, Depression, Schlafstörungen, Zwangsstörungen, Autismusspektrum-Störungen, Suchterkrankungen. Für eine Vielzahl weiterer psychiatrischer Erkrankungen gibt es gut begründete Hinweise auf eine Wirksamkeit Cannabis-basierter Medikamente. Allerdings fehlen in sämtlichen Indikationen kontrollierte Studien mit ausreichenden Fallzahlen, um eine abschließende Bewertung zur Wirksamkeit vornehmen zu können.
Das Endocannabinoid-System
Die Wirkung von THC wird primär durch spezifische Cannabinoid-1(CB1)- und Cannabinoid-2(CB2)-Rezeptoren vermittelt. Physiologisch binden an diesen Rezeptoren körpereigene (endogene) Liganden, sogenannte Endocannabinoide, darunter Anandamid (N-Arachidonylethanolamid, AEA) und 2-Arachidonylglycerol (2-AG). THC wirkt somit als Agonist im Endocannabinoid-System. CBD hingegen wirkt antagonistisch an CB-Rezeptoren und beeinflusst darüber hinaus zahlreiche weitere Transmittersysteme, etwa das serotonerge System.
Unerwünschte Wirkungen und Kontraindikationen
Cannabis-basierte Medikamente gelten als sicher. Nebenwirkungen treten insbesondere zu Therapiebeginn auf, sind meist transient und lassen im Verlauf der Behandlung nach. Kaum je kommt es zu schwerwiegenden Nebenwirkungen. Die häufigsten akuten Nebenwirkungen THC-haltiger Präparate sind Müdigkeit, Benommenheit, Schwindel, Mundtrockenheit, Angst, Übelkeit und kognitive Beeinträchtigungen. Gelegentlich kommt es zu Euphorie, Verschwommen-Sehen und Kopfschmerzen. Als seltene Nebenwirkungen gelten orthostatische Hypotonie, Psychose, Wahnvorstellungen, Depression, Ataxie, Desorientiertheit, Tachykardie, Cannabis- Hyperemesis-Syndrom und Diarrhö. Als Kontraindikationen gelten eine vorbestehende Psychose, Schwangerschaft und Stillzeit. Sehr streng sollte die Indikation bei Kindern und Jugendlichen gestellt werden.
CBD ist selbst in hohen Dosierungen sehr gut verträglich. Die häufigsten Nebenwirkungen sind Schläfrigkeit, Sedierung, Lethargie, erhöhte Leberenzyme, verminderter Appetit, Durchfall, Ausschlag, Unwohlsein, Schwäche und Schlafstörungen. Einzige Kontraindikation ist eine Überempfindlichkeit.
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