In der komplexen Welt der medizinischen Behandlungen, insbesondere bei schwerwiegenden Erkrankungen wie Krebs oder neurologischen Problemen, kann es entscheidend sein, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Eine Zweitmeinung von einem unabhängigen Experten kann Ihnen dabei helfen, Ihre Therapieoptionen besser zu verstehen und den für Sie optimalen Weg zu wählen. Die Charité Neurochirurgie bietet Ihnen die Möglichkeit, eine solche Zweitmeinung einzuholen.
Warum eine Zweitmeinung wichtig ist
Eine Zweitmeinung ist eine unabhängige, neutrale ärztliche Einschätzung Ihrer Situation, die von qualifizierten Fachleuten abgegeben wird. Sie dient dazu, die empfohlene Behandlung zu überprüfen und alternative Behandlungswege aufzuzeigen. Dies ist besonders relevant in folgenden Situationen:
- Vor einer geplanten Operation: Um sicherzustellen, dass der Eingriff wirklich notwendig ist und alle Alternativen ausgeschöpft wurden.
- Vor Beginn einer Therapie: Um den individuell besten Therapieplan festzulegen, insbesondere bei komplexen oder seltenen Erkrankungen.
- Bei seltenen Tumorerkrankungen: Um von der Expertise spezialisierter Zentren zu profitieren.
- Bei therapeutisch in anderen Entitäten bereits therapiebaren genetischen Alterationen: (z.B. KRAS G12C, FGFR2 Fusionen, etc.) um innovative Therapieansätze zu prüfen.
- Wenn Sie unsicher sind: Ob Sie der Empfehlung Ihres Arztes folgen sollen.
Viele Patienten fragen sich, ob eine Operation wirklich notwendig ist oder ob es alternative Behandlungsmöglichkeiten gibt. Eine Zweitmeinung kann Ihnen helfen, diese Frage zu beantworten und die für Sie beste Entscheidung zu treffen.
Ihr Recht auf eine Zweitmeinung
In Deutschland haben gesetzlich versicherte Patienten bei bestimmten planbaren Eingriffen das Recht auf eine Zweitmeinung gemäß § 27b SGB V. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) definiert, für welche Eingriffe dies gilt. Ziel ist es, Ihnen eine umfassende Informationsgrundlage zu bieten, damit Sie selbstbestimmt über Ihre Behandlung entscheiden können. Die Kosten für die Zweitmeinung werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG) vom 16. Juli 2015 beinhaltet den Paragraph „§ 27b Zweitmeinung“. Demnach kann die Zweitmeinung bei einem anderen Arzt oder einer anderen Einrichtung eingeholt werden.
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Voraussetzungen für eine Zweitmeinung:
- Sie sind gesetzlich versichert.
- Es wurde eine Indikation zu einem planbaren Eingriff gestellt.
- Die Gefahr einer Indikationsausweitung ist nicht auszuschließen.
Beispiele für Eingriffe, bei denen ein gesetzlich geregeltes Zweitmeinungsverfahren besteht:
- Amputationen an den unteren Extremitäten bei Diabetes mellitus
- Einsetzen eines künstlichen Kniegelenks
- Kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchungen und Ablationen
- Implantation eines Herzschrittmachers oder Defibrillators
- Entfernung der Gebärmutter (Hysterektomie)
- Mandeloperation (Tonsillektomie oder Tonsillotomie)
- Schultergelenk-Spiegelung (Schulterarthroskopie)
- Bestimmte Eingriffe an der Wirbelsäule
- Amputation bei diabetischem Fuß
Ablauf des Zweitmeinungsverfahrens:
- Ihr Arzt muss Sie mindestens zehn Tage vor dem Eingriff auf die Möglichkeit einer Zweitmeinung hinweisen.
- Sie entscheiden, ob Sie eine Zweitmeinung einholen möchten.
- Lassen Sie sich alle Befunde und Untersuchungsergebnisse von Ihrem ersten Arzt aushändigen.
- Wählen Sie einen zweiten Arzt, der sich mit dem empfohlenen Eingriff auskennt und ausreichend Erfahrung auf diesem Gebiet hat. Er darf nicht in derselben Praxis oder Klinik arbeiten wie Ihr erster Arzt.
- Zeigen Sie dem zweiten Arzt Ihre Befunde und lassen Sie sich gegebenenfalls weiter untersuchen.
- Der zweite Arzt wird Ihnen seine Meinung zu dem vorgeschlagenen Eingriff mitteilen.
Die Zweitmeinung in der Charité Neurochirurgie
Die Neurochirurgie der Charité bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Zweitmeinung von hochqualifizierten Spezialisten einzuholen. Die Klinik verfügt über eine exzellente medizinische Infrastruktur und ein interdisziplinäres Team, das effektive Behandlungspläne entwickeln und umsetzen kann.
So holen Sie eine Zweitmeinung in der Charité Neurochirurgie ein:
- Kontaktieren Sie uns: Sie erreichen uns werktags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr (freitags bis 17:00 Uhr) unter der zentralen Kliniknummer 030 450 552001. Dort erhalten Sie erste Antworten auf Ihre Fragen und Unterstützung bei der Einreichung Ihrer Zweitmeinung.
- Stellen Sie alle relevanten Informationen zusammen: Um eine schnelle und qualitativ hochwertige Zweitmeinung zu gewährleisten, benötigt das Team der Charité Neurochirurgie umfassende Informationen über Ihren Fall. Dazu gehören:
- Tabellarischer Therapieverlauf (inklusive Gründe für den jeweiligen Wechsel des therapeutischen Regimes)
- Pathologiebefunde (inklusive der molekularen Befunde)
- Radiologische Diagnostik: die letzten beiden Bildgebungen, um den aktuellen Verlauf nachvollziehbar zu machen (als Bilddatei und schriftlicher Befund)
- Informationen über Sozial-, Familien-, und Medikamentenanamnese
- Aktuelle Laborwerte (insbesondere Leber-, Nieren-, und Knochenmarksfunktion), bitte nur Laborwerte der letzten Wochen beifügen!
- Senden Sie Ihre Anfrage: zusammen mit den oben genannten Unterlagen an die Charité Neurochirurgie.
- Einverständniserklärung: Da die Charité Ihre Daten verarbeiten muss, benötigen Sie eine schriftliche Einverständniserklärung.
Was passiert nach der Anfrage?
Nachdem Sie Ihre Anfrage und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, wird Ihr Fall im Team der Charité Neurochirurgie besprochen. Dies beinhaltet in der Regel eine Tumorkonferenz, an der Chirurgen, interventionelle Radiologen und gegebenenfalls weitere Spezialisten teilnehmen. Ziel ist es, eine umfassende Bewertung Ihrer Situation zu erhalten und Ihnen eine fundierte Zweitmeinung zu geben.
Spezialsprechstunden der Charité Neurologie
Die Charité bietet an ihren drei Standorten (CCM, CVK, und CBF) neurologische Hochschulambulanzen mit Spezialsprechstunden zu verschiedenen neurologischen Erkrankungen an. Hier eine Übersicht einiger Schwerpunkte:
- Allgemeine Neurologie: An allen drei Standorten werden Patienten mit allen neurologischen Krankheitsbildern betreut, sowohl vor als auch nach einem stationären Aufenthalt.
- Bewegungsstörungen: Spezialsprechstunden für Parkinson, Dystonie, Tremor und Chorea. Es besteht Expertise in der medikamentösen Behandlung, Botulinumtoxin-Therapie und der Indikationsstellung zur Tiefen Hirnstimulation (THS).
- Epilepsie: Umfassende diagnostische Abklärung von epileptischen Anfällen, Optimierung der antiepileptischen Medikation und Beratung zu verschiedenen Lebensbereichen mit Epilepsie.
- Gedächtnisstörungen und Demenz: Diagnostik und Behandlung von Patienten mit kognitiven Störungen und Demenzen, einschließlich neuropsychologischer Diagnostik, Lumbalpunktion und genetischer Beratung.
- Kopfschmerzen: Behandlung und Betreuung von Patienten mit Kopf- und Gesichtsschmerzen.
- Multiple Sklerose und andere chronisch-entzündliche Erkrankungen des zentralen Nervensystems: Spezialisierte Betreuung und Therapieoptionen für diese Erkrankungen.
- Muskelerkrankungen: Betreuung von Patienten mit entzündlichen Muskelerkrankungen (Myositis) in interdisziplinärer Zusammenarbeit.
- Neuroonkologie: Diagnostik und Behandlung von Tumorerkrankungen des Gehirns, Rückenmarks und peripheren Nervensystems in enger Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen.
- Schlafstörungen: Spezialsprechstunde für verschiedene Schlafstörungen, einschließlich Parasomnien, Narkolepsie und Restless-Legs-Syndrom.
- Schlaganfall: Behandlung von Schlaganfällen und Erkrankungen der Halsschlagadern.
- Funktionelle Bewegungsstörungen: Diagnostische Klärung und integrierte neuro-psychosomatische Beurteilung sowie individuelle Therapieplanung.
- Neurologische Beschwerden nach Infektionen: Behandlung von neurologischen Beschwerden, die nach viralen Infektionserkrankungen auftreten können.
Wichtige Aspekte bei der Wahl eines Arztes für eine Zweitmeinung
Grundsätzlich dürfen Sie frei entscheiden, bei welchem Arzt Sie eine Zweitmeinung einholen möchten. Der Gesetzgeber hat jedoch bestimmte Bedingungen festgelegt:
- Es sollte sich um eine Fachärztin/einen Facharzt handeln, die/der sich mit dem empfohlenen Eingriff auskennt und ausreichend erfahren auf diesem Gebiet ist.
- Sie/er darf nicht in derselben Praxis oder Klinik arbeiten wie der Arzt, der Ihnen den Eingriff zuerst empfohlen hat.
Kosten einer Zweitmeinung
Bei Eingriffen mit gesetzlich geregeltem Zweitmeinungsverfahren werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. In allen anderen Fällen können Sie sich vorab bei Ihrem ausgewählten Arzt und bei Ihrer Krankenkasse über mögliche Kosten einer Zweitmeinung informieren. Viele Kassen bieten auch eigene Zweitmeinungsverfahren an, etwa bei Operationen am Rücken oder bei der Behandlung von Krebs. Dafür benötigen Sie eventuell bestimmte Unterlagen, z. B. eine Überweisung.
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Die Bedeutung der Patientenakte
Für die Zweitmeinung benötigen Sie Kopien von Befunden, Berichten und Laborwerten für den zweitmeinenden Arzt. Diese kann Ihnen Ihr erster Arzt aushändigen. Dafür entstehen Ihnen keine Kosten. Seit Januar 2021 besteht auch die Möglichkeit, diese Daten in eine elektronische Patientenakte (ePA) eintragen zu lassen.
Fazit
Eine Zweitmeinung ist ein wertvolles Instrument, um informierte Entscheidungen über Ihre Gesundheit zu treffen. Die Charité Neurochirurgie bietet Ihnen die Expertise und Infrastruktur, um eine fundierte Zweitmeinung zu Ihrem neurochirurgischen Problem zu erhalten. Nutzen Sie Ihr Recht auf eine Zweitmeinung und nehmen Sie Ihre Gesundheit selbst in die Hand.
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