Chronische Migräne: Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Migräne ist eine neurologische Erkrankung, von der in Deutschland etwa acht Millionen Menschen betroffen sind. Die wiederkehrenden Kopfschmerzen können den Alltag erheblich beeinträchtigen. Glücklicherweise gibt es verschiedene Behandlungsansätze, und die Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für diese Therapien.

Behandlungsmöglichkeiten bei chronischer Migräne

Zur Behandlung der chronischen Migräne stehen verschiedene Optionen zur Verfügung:

  • Medikamentöse Therapie:
    • Akuttherapie: Bei leichter bis mittelschwerer Migräne kommen Acetylsalicylsäure (ASS), Ibuprofen, Naproxen, Diclofenac und Paracetamol zum Einsatz. Bei schwerer Migräne werden Triptane verschrieben.
    • Prophylaxe: Bei Patientinnen und Patienten mit mindestens vier Migränetagen pro Monat können prophylaktisch wirksame Medikamente wie Metoprolol, Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin und Clostridium botulinum Toxin Typ A (nur bei chronischer Migräne) eingesetzt werden.
  • Nicht-medikamentöse Therapie:
    • Verhaltenstherapie: Hierzu gehören Entspannungsverfahren wie die Muskelentspannung nach Jacobson oder Biofeedback.
    • Akupunktur: Obwohl die Studienlage nicht eindeutig ist, kann Akupunktur bei einigen Patienten die Symptomatik verbessern.
    • Sport und Bewegung: Ausdauersport und Kraftsport können helfen, Migräneattacken vorzubeugen.
  • Spezielle Therapieformen:
    • Botulinumtoxin A (BOTOX): Seit 2011 ist BOTOX in Deutschland zur Behandlung von chronischer Migräne zugelassen. Es wird in die Kopf- und Nackenmuskulatur injiziert, um die Schmerzübertragung zu blockieren.
    • Antikörper-Therapie (Migräne-Spritze): Seit Ende 2018 stehen mit Erenumab, Fremanezumab, Galcanezumab und Eptinezumab neue Wirkstoffe zur Verfügung, die als monoklonale Antikörper gezielt am CGRP-Rezeptor angreifen, der bei der Entstehung und Aufrechterhaltung von Migräne eine zentrale Rolle spielt. Seit dem 1. März 2025 ist der CGRP-Antagonist Atogepant (Aquipta®) verfügbar, der oral verabreicht wird.
  • Kur oder Reha: Eine Kur oder Reha kann Bestandteil der Behandlung von Migräne sein, insbesondere wenn verschiedene Behandlungsmaßnahmen kombiniert werden sollen.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die Kostenübernahme für die verschiedenen Behandlungen hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Medikamente:
    • Freiverkäufliche Schmerzmittel wie Acetylsalicylsäure (ASS) und Ibuprofen werden in der Regel nicht von den Krankenkassen erstattet.
    • Für verschreibungspflichtige Medikamente wie Triptane erstatten die Krankenkassen in der Regel einen Festbetrag.
  • Nicht-medikamentöse Therapien:
    • Verhaltenstherapie ist im Rahmen einer Psychotherapie möglich, jedoch oft auf eine bestimmte Anzahl von Sitzungen begrenzt.
    • Akupunktur wird in der Regel nicht als Kassenleistung übernommen.
    • Viele unterstützende Maßnahmen wie Entspannungsverfahren oder Biofeedback werden als Selbstzahlerleistung (IGEL) angeboten.
  • BOTOX: Die Kosten für BOTOX werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (siehe unten).
  • Antikörper-Therapie (Migräne-Spritze): Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Migräne-Spritze nur, wenn herkömmliche Therapien nicht geholfen haben.
  • Kur oder Reha:
    • Eine Kur beantragt man bei der Krankenkasse, eine Rehamaßnahme entweder bei der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder der Unfallversicherung.
    • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten des Therapieaufenthalts einschließlich der Reisekosten, wenn die medizinischen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
    • Volljährige Patienten müssen bei der medizinischen Rehabilitation und bei Kuren grundsätzlich eine Zuzahlung von zehn Euro pro Tag leisten.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme von BOTOX

Damit die Krankenkassen die Kosten für BOTOX übernehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss eine chronische Migräne vorliegen, d.h. der Patient leidet länger als 3 Monate an mindestens 15 Tagen im Monat unter Kopfschmerzen, die an mindestens acht Tagen migräneartig sind.
  • Eine prophylaktische Migräne-Behandlung mit herkömmlichen Medikamenten, wie Metoprolol, Flunarizin oder Topiramat, muss erfolglos versucht worden sein.

Die Migräne-Spritze: Monoklonale Antikörper

Die monoklonale Antikörper-Therapie, bekannt als Migräne-Spritze, dient der Vorbeugung und soll die Häufigkeit von Migräneattacken reduzieren. Die Wirkstoffe setzen am Calcitonin-Gene-Related-Peptide (CGRP) an, einem Botenstoff, der bei der Entstehung von Migräne eine wichtige Rolle spielt.

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Wirkungsweise

CGRP spielt bei Entzündungsvorgängen im Körper eine Rolle und ist bei Migräne wesentlich an der Entstehung und Aufrechterhaltung der Attacke beteiligt. Die Antikörper-Therapie hemmt entweder das Molekül CGRP selbst (Galcanezumab, Fremanezumab) oder richtet sich gegen den Rezeptor, also die Andockstelle des Moleküls (Erenumab, Eptinezumab).

Für wen ist die Migräne-Spritze geeignet?

Zugelassen ist die Antikörpertherapie für Erwachsene mit Migräne ab vier Schmerztagen im Monat, wenn übliche Mittel nicht wirken oder nicht vertragen werden.

Nebenwirkungen

Betroffene berichten über Rötungen an der Einstichstelle oder Verstopfung. Daten legen zudem eine erhöhte Infektanfälligkeit nahe. Im Vergleich zu anderen migränevorbeugenden Mitteln sind jedoch Nebenwirkungen wie Gewichtszunahme, Stimmungsveränderungen, Müdigkeit, Antriebsreduktion oder Benommenheit laut Schmerzklinik Kiel nicht zu erwarten.

Anwendung und Dosierung

Die Dosierung hängt vom jeweiligen Medikament ab und wird von der Ärztin oder dem Arzt festgelegt. Galcanezumab, Fremanezumab und Erenumab können mithilfe spezieller Fertigpens und Fertigspritzen selbst verabreicht werden. Eptinezumab wird üblicherweise alle zwölf Wochen intravenös verabreicht.

Kosten

Die Kosten von rund 400 Euro pro Spritze werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur übernommen, wenn herkömmliche Therapien nicht geholfen haben.

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Für wen ist die Migräne-Spritze nicht geeignet?

  • Frauen mit Kinderwunsch und in der Stillzeit
  • Patienten mit bestimmten schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen und anderen schweren Begleiterkrankungen

Alternativen zur Migräne-Spritze

Standard-Therapien wie Ausdauersport, Kraftsport, Entspannungsübungen, ein gesunder Takt bei Schlaf und Mahlzeiten sowie Methoden der Stressbewältigung können helfen, Migräneattacken zu vermeiden.

Kur und Reha bei Migräne

Eine Kur oder Reha kann ein wichtiger Bestandteil der Behandlung von Migräne sein. Ziel ist es, verschiedene Behandlungsmaßnahmen zu kombinieren und den Patienten ganzheitlich zu betreuen.

Unterschied zwischen Kur und Reha

  • Eine Kur dient der Vorsorge.
  • Eine Rehabilitation dient der Behandlung beziehungsweise Nachsorge einer schweren oder chronischen Krankheit.

Bei Menschen mit Migräne ist meist eine Reha angezeigt.

Inhalt von Kur und Reha

Eine Kur oder Reha bei Migräne beinhaltet in der Regel eine multimodale Therapie, bei der Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen zusammenarbeiten, um den Patienten bestmöglich und auf seine individuellen Bedürfnisse abgestimmt zu behandeln. Der stationäre Aufenthalt dauert in der Regel zwischen drei und sechs Wochen und ermöglicht es, neue Maßnahmen kennenzulernen und auszuprobieren.

Beantragung von Kur und Reha

Der erste Schritt zur Beantragung einer Reha oder Kur zur Behandlung deiner Migräne ist ein ärztlicher Befund über die Notwendigkeit. Den Antrag stellst du daraufhin selbst. Der Kostenträger prüft die medizinischen und persönlichen Voraussetzungen des Einzelfalls und übernimmt bei positivem Bescheid die Kosten des Therapieaufenthalts - einschließlich der Reisekosten.

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Was tun bei Ablehnung der Kostenübernahme?

Sollte die Krankenkasse die Kostenübernahme für eine bestimmte Behandlung ablehnen, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Es ist ratsam, sich dabei von einem Arzt oder einer Patientenberatung unterstützen zu lassen.

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