Die neurologische Rehabilitation unterstützt Patientinnen und Patienten mit neurologischen Erkrankungen oder Schädigungen des Nervensystems im Rahmen einer Anschlussbehandlung oder eines Heilverfahrens. Ziel ist es, die Selbstständigkeit der Patientinnen und Patienten wiederherzustellen. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Aspekte der dauer neurologischen Reha Maßnahmen.
Einführung in die neurologische Reha
Nach schweren neurologischen Erkrankungen wie einem Schlaganfall oder einer Hirnblutung kann der Weg zurück in einen möglichst beschwerdefreien und selbstständigen Alltag für Patientinnen und Patienten eine große Herausforderung sein. Die Rehabilitation in der Neurologie setzt genau hier an, denn Ziel der neurologischen Reha ist es, neurologische Ausfälle, Lähmungen und weitere Folgeschäden nach einem Schlaganfall, Hirnblutungen oder anderen Erkrankungen des Nervensystems zu behandeln oder zu lindern.
Was bedeutet neurologische Reha?
Neben der Verbesserung der motorischen und kognitiven Funktionen ist es ein zentrales Ziel der Rehabilitation im Bereich Neurologie, die Selbstständigkeit der Patientinnen und Patienten wiederherzustellen. Eine neurologische Reha wird für Patientinnen und Patienten empfohlen, die nach einer Erkrankung oder Schädigung des Nervensystems Unterstützung bei der Wiederherstellung ihrer körperlichen, kognitiven oder motorischen Fähigkeiten benötigen.
Grundlegende Voraussetzungen für eine neurologische Reha
Für eine neurologische Reha müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Rehabilitationsbedarf: Es muss eine Einschränkung der Selbstständigkeit, Mobilität oder Alltagsbewältigung vorliegen.
- Rehabilitationsfähigkeit: Die Patientinnen und Patienten müssen aktiv an den Therapien teilnehmen können und eine ausreichende Belastbarkeit aufweisen.
- Rehabilitationsprognose: Durch gezielte Maßnahmen muss eine Verbesserung des Gesundheitszustandes oder eine Stabilisierung zu erwarten sein.
- Ärztliche Verordnung: Eine neurologische Reha wird von Ärztinnen und Ärzten verordnet und erfordert eine medizinische Einschätzung.
- Kostenübernahme: Die Genehmigung erfolgt durch Krankenkassen, Rentenversicherungsträger oder andere Kostenträger.
Formen der neurologischen Rehabilitation
Eine neurologische Rehabilitation kann entweder als Anschlussrehabilitation direkt nach einem Krankenhausaufenthalt oder als Heilverfahren unabhängig von einer akuten stationären Behandlung durchgeführt werden.
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Frührehabilitation (Phase B)
Die Frührehabilitation ist Rehabilitation während einer Krankenhausbehandlung und wird bei medizinischer Notwendigkeit z.B. von der Krankenkasse oder Unfallversicherung finanziert. Sie kann bei der akutstationären Behandlung in Allgemeinkrankenhäusern durchgeführt werden, findet aber häufiger erst nach einer Verlegung in eine Spezialklinik statt. Ziele sind insbesondere eine frühzeitige Mobilisierung, Vermeiden späterer Komplikationen sowie Klären und Planen weiterer Reha- und Versorgungsmaßnahmen. In der Praxis finden Frührehabilitation und anschließende weitere Rehabilitation oft nahtlos in der selben Klinik statt, aber für Frührehabilitation gelten andere Gesetze als für die weitere Rehabilitation.
Menschen mit schweren Gesundheitsstörungen (z.B. nach Schädel-Hirn-Trauma, Schlaganfall oder Herz-Kreislauf-Stillstand) erhalten Leistungen der Frührehabilitation, wenn diese notwendig sind. Besonders bei neurologischen Erkrankungen (z.B. Hirnblutung, operative Entfernung eines Hirntumors, schwerer Schub bei Multipler Sklerose) ist Frührehabilitation ein häufiger Bestandteil der Behandlung. Aus rechtlicher Sicht findet Frührehabilitation nur in der Phase B statt. Dabei benötigen Patienten in der Regel noch eine intensivmedizinische Behandlung, das heißt, sie müssen z.B. beatmet werden. In Phase C können sie bei der Therapie schon mitarbeiten, müssen jedoch weiterhin medizinisch betreut und gepflegt werden. In der Praxis findet aber die Rehabilitation in der Phase C üblicherweise in der selben Spezialklinik für Frührehabilitation statt, wie die Frührehabilitation in der Phase B. Die Patienten bemerken also von der Änderung der rechtlichen Einordnung oft nichts. In manchen Fällen ist die unterschiedliche rechtliche Einordnung aber wichtig, weil teilweise beim Wechsel von Phase B in Phase C ein anderer Kostenträger zuständig wird, z.B.
Frührehabilitation wird in der Regel schon begonnen, wenn Patienten noch bewusstlos sind oder Bewusstseinsstörungen bzw. andere schwere Funktionseinschränkungen haben. Sie wird z.B. in der Phase B der neurologischen Rehabilitation durchgeführt, bei der Patientinnen und Patienten mit schweren Verletzungen des Gehirns behandelt werden, aber auch Menschen, die unter Erkrankungen der Muskulatur oder der Nerven leiden. Häufig sind die Betroffenen gelähmt, leiden unter schweren Schluck- und Sprachproblemen, haben Bewusstseinsstörungen oder einen künstlichen Atemwegszugang (Trachealkanüle). In manchen Fällen befinden sie sich sogar im Wachkoma.
Ziele der Frührehabilitation
- Frühzeitige Mobilisierung
- Vermeidung späterer Komplikationen
- Klären und Planen weiterer Reha- und Versorgungsmaßnahmen
- Medizinische Stabilisierung
- Verbesserung vitaler Funktionen
- Vorbereitung auf weitere Rehabilitationsphasen
Finanzierung der Frührehabilitation
Die Kosten für Frührehabilitation übernimmt meistens die Krankenkasse, aber die Krankenversicherten müssen pro Tag 10 € für den Krankenhausaufenthalt oder Aufenthalt in der Rehaeinrichtung zuzahlen, Näheres unter Zuzahlungen Krankenversicherung. Wer schon hohe Zuzahlungen geleistet hat, kann sich bei Überschreiten der sog. Die Träger der sozialen Entschädigung finanzieren die Frührehabilitation bei einem Anspruch auf soziale Entschädigung, z.B. Wer nicht krankenversichert ist, kann das Geld für Frührehabilitation bei finanzieller Bedürftigkeit ganz oder teilweise als Leistung der Sozialhilfe bekommen, Näheres unter Krankenhilfe. Die Krankenhilfe wird aber nur während einer Krankenhausbehandlung gewährt. Für Reha nach der Frührehabilitation (bei neurologischer Rehabilitation ab Phase C) sind die sog. Rehabilitationsträger zuständig.
Team der Frührehabilitation
Bei der Frührehabilitation arbeitet ein multiprofessionelles Team (z.B. Ärzte, Pflegekräfte und Physiotherapeuten) eng zusammen. Besondere Bedeutung hat die Pflege als Teil der Therapie. Die Basispflege umfasst die Körperpflege, die Hygiene, das Umlagern und das Bewegen. Das soll vor allem Lungenentzündungen, Thrombosen, Druckgeschwüren und Spastiken vorbeugen. Eine wichtige Rolle spielen auch aktivierende Reha-Maßnahmen (z.B.
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Medizinische Rehabilitation (Phase C und D)
Die Reha der Phase C und die Anschlussrehabilitation zählen zur medizinischen Rehabilitation, wenn kein akutmedizinischer Behandlungsbedarf (mehr) besteht und deshalb die Behandlung im Akutkrankenhaus nicht (mehr) notwendig ist. Je nachdem, wie stark bleibende Einschränkungen sind, können Betroffene im Anschluss z.B. durch eine Anschlussrehabilitation wieder fitter für ihren Alltag werden, durch berufliche Reha-Maßnahmen wieder ins Berufsleben eingegliedert werden und bei anhaltender Behinderung Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie bei Pflegebedürftigkeit Pflegeleistungen bekommen (z.B.
Ambulante neurologische Reha-Maßnahmen
Eine neurologische Erkrankung stellt häufig große Herausforderungen dar: Wie bewege ich mich sicher durch den Alltag? Wie gehe ich mit einer Schluckstörung um? Wie kann ich mit dieser Krankheit wieder am Berufsleben teilnehmen? Mit diesen Fragen sind Sie bei einer ambulanten Reha im Fachbereich Neurologie richtig: In der Berliner Reha-Klinik von Vivantes erhalten Sie einen individuell abgestimmten Therapieplan. Sie lernen u.a. durch ein gezieltes Funktionstraining, Ihre Bewegungen zu koordinieren. Sie und Ihre Angehörigen können auch zu Fragen des Sozial- und Rentenrechtes beraten werden. Ein ambulantes neurologisches Rehabilitationsprogramm in Berlin-Schöneberg erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von drei bis sechs Wochen. In dieser Zeit absolvieren Sie - entsprechend Ihrer individuellen Belastbarkeit und von Ruhezeiten unterbrochen - montags bis freitags sechs Stunden aufeinander abgestimmte Therapieeinheiten aus den Bereichen wie Sport- und Physiotherapie, Ergotherapie und physikalischer Therapie. Bei neurologischen Erkrankungen sind auch die Reha-Maßnahmen aus der Neuropsychologie, Logopädie und Musiktherapie sehr hilfreich.
Phasen der neurologischen Rehabilitation
In einem Reha-Zentrum, einer Reha-Klinik und anderen Formen der neurologischen Rehabilitation existiert ein Phasenkonzept, das die neurologische Rehabilitation in verschiedene Behandlungsphasen untergliedert. Der Ablauf einer neurologischen Rehabilitation verläuft nicht starr von Phase A bis Phase G. Nach der Erstversorgung in Phase A (in der Regel in einer Akutklinik) teilen die Spezialisten der Klinik die Patient:innen in eine der Phasen B bis G ein.
- Phase A - Akutbehandlung: Erste medizinische Versorgung im Krankenhaus oder auf einer Intensivstation, um lebensbedrohliche Zustände zu stabilisieren.
- Phase B - Frührehabilitation: Intensive medizinische und therapeutische Betreuung für schwer betroffene Patientinnen und Patienten, die noch auf umfassende Unterstützung angewiesen sind.
- Phase C - Weiterführende Rehabilitation: Patientinnen und Patienten können aktiv an Therapien teilnehmen, um ihre Selbstständigkeit wiederzuerlangen.
- Phase D - Medizinische Rehabilitation: Fokus auf die Rückkehr in den Alltag oder ins Berufsleben durch gezielte Therapieprogramme.
- Phase E - Nachsorge und berufliche Wiedereingliederung: Ambulante oder teilstationäre Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung und Integration.
- Phase F - Aktivierende, zustandserhaltende Langzeitpflege: Betreuung von Patientinnen und Patienten, die langfristig auf Pflege und therapeutische Maßnahmen angewiesen sind.
- Phase G: Ggf.
In der neurologischen Reha werden Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen oder Verletzungen des Nervensystems behandelt. Dazu gehören u. Patientinnen und Patienten wechseln in der Regel direkt von der neurologischen Frühreha (Phase B) in die Phase C.
Therapien und Behandlungen in der neurologischen Reha
Der Fokus der Therapie im Rahmen der neurologischen Reha liegt auf der Bewältigung alltäglicher Lebenssituationen sowie der Verbesserung der Beweglichkeit, Kommunikationsfähigkeit und Gedächtnisleistung. Ziel der neurologischen Rehabilitation ist es, Patientinnen und Patienten dabei zu unterstützen, ihre Selbstständigkeit wiederzuerlangen und eine bestmögliche Lebensqualität zu erreichen. Der genaue Therapieplan wird individuell auf die neurologische Erkrankung, die Schwere der neurologischen Schädigung sowie den aktuellen Gesundheitszustand abgestimmt. Das Therapieangebot in der neurologischen Reha umfasst unter anderem physiotherapeutische, ergotherapeutische und logopädische Maßnahmen sowie eine umfassende psychologische Begleitung.
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- Physiotherapie: Funktionstraining zur Koordination von Bewegungen und zur Verbesserung der motorischen Fähigkeiten.
- Ergotherapie: Unterstützung bei der Wiedererlangung der Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit im Alltag.
- Logopädie: Behandlung von Sprachstörungen, Sprechmotorik und Stimmfunktion sowie Förderung des sicheren Schluckens.
- Neuropsychologie: Hilfreich bei neurologischen Erkrankungen, die auch die Reha-Maßnahmen unterstützen.
- Psychologische Betreuung: Unterstützung bei der psychischen Belastung durch die Erkrankung und zur Förderung der Krankheitsbewältigung.
- Musiktherapie: Hilft bei der Wiederherstellung körperlicher, sprachlicher und kognitiver Fähigkeiten.
- Ernährungsberatung: Ernährung ist ein elementarer Bestandteil unseres Lebens.
Neurologische Erkrankungen, die von der Reha unterstützt werden
Die Behandlung in einer neurologischen Klinik oder Rehaklinik wird nach verschiedenen Erkrankungen verordnet.
- Schlaganfall: Entsteht durch eine plötzliche Durchblutungsstörung im Gehirn.
- Hirnblutung: Es kommt zum Platzen oder Einreißen eines Blutgefäßes im Gehirn.
- Schädel-Hirn-Trauma: Unfälle oder andere Einwirkungen können das zentrale oder periphere Nervensystem schädigen.
- Entzündliche Erkrankungen des Nervensystems: Diese können durch Erreger wie Bakterien, Viren oder Pilze verursacht werden, aber auch autoimmun bedingt sein. Dazu zählen z. B.
- Hypoxische Hirnschädigung: Entsteht durch eine unzureichende Sauerstoffversorgung des Gehirns, z. B. infolge eines Herzstillstands.
- Erkrankungen der Nerven und Muskeln: Wie z. B.
Dauer und Verlauf der neurologischen Reha
Die Dauer einer stationären neurologischen Rehabilitation kann je nach Krankheitsbild, Therapiefortschritt und individuellen Bedürfnissen variieren. Ein Aufenthalt in der Frührehabilitation dauert durchschnittlich etwa 25 Tage. Während einige Patientinnen und Patienten nach drei bis sechs Wochen bereits deutliche Verbesserungen erzielen, kann die Therapie in schwereren Fällen über einen längeren Zeitraum erforderlich sein. Ambulante oder teilstationäre Reha-Maßnahmen in Phase E können sich über mehrere Monate erstrecken.
Solange Patienten Fortschritte machen, bleiben sie bei uns. Manch einer braucht nur drei oder vier Wochen, bei den meisten dauert es zwei bis drei Monate. In unseren wöchentlichen Teamsitzungen besprechen wir die Fortschritte und die Situation einzelner Patienten ausführlich, passen gegebenenfalls die Therapiemaßnahmen an und geben eine Einschätzung bezüglich der zu erwartenden Entwicklung ab. Etwa 40 Prozent unserer Patienten schaffen es in die nächste Stufe, also in die Rehabilitation Phase C. Um diese zu erreichen, müssen sie einiges wieder können, z. B. müssen sie absprachefähig und orientiert sein, sie sollten Bereitschaft zur Mitarbeit zeigen, mehrere Meter selbstständig im Rollstuhl fahren können und sie sollten stuhlkontinent sowie belastungsfähig sein.
Rechtliche Aspekte und Kostenträger
Der rechtliche Anspruch auf neurologische Rehabilitation ergibt sich aus den Sozialgesetzbüchern. Wenn keine Krankenhausbehandlung mehr erforderlich ist, wird die Rehabilitation meist weitergeführt, aber ist dann aus rechtlicher Sicht keine Frührehabilitation mehr, sondern medizinische Rehabilitation und/oder berufliche Rehabilitation. Frührehabilitation wird direkt im Krankenhaus verschrieben und durchgeführt, so dass kein Antrag nötig ist.
Zuständigkeit der Kostenträger
- Krankenversicherung: § 39 Abs.
- Krankenhilfe (Sozialhilfe): § 48 S. 1 SGB XII i.V.m. § 39 Abs. 1 S.
- Soziale Entschädigung: § 42 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 39 Abs. 1 S.
Antragstellung
Reichen Sie Ihren Antrag für eine orthopädische Reha bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ganz einfach online oder postalisch ein. Die entsprechenden Links zum digitalen Antrag, bzw. zum Download der Unterlagen, stellen wir Ihnen nachfolgend bereit. Sollten Sie nicht wissen, welche DRV-Stelle für Sie zuständig ist, können Sie dies über die folgende Servicenummer erfragen. Für die schnelle Bearbeitung Ihres Antrages benötigt die DRV alle vollständig ausgefüllten Formulare (inkl. Antrag auf Wunsch- und Wahlrecht) sowie Ihren Befundbericht. Lassen Sie hierfür das Formular S0051 vom behandelnden Arzt ausfüllen und fügen Sie es den Antragsunterlagen bei. Die DRV ist gesetzlich verpflichtet, binnen einer Frist von drei Wochen Antrag und Zuständigkeit zu prüfen und die Leistung hinsichtlich Art, Dauer sowie Umfang festzulegen.
Ihre Krankenkasse ist für Leistungen der medizinischen Reha zuständig, wenn es um den Erhalt oder die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit geht und kein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist. Ihr behandelnder Arzt stellt den Bedarf einer orthopädischen Reha fest und füllt in der Regel mit Ihnen zusammen das Formular zur Verordnung einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme (Muster 61) aus. Um die medizinische Notwendigkeit zu verdeutlichen, empfiehlt es sich, neben dieser ärztlichen Verordnung auch alle relevanten Befundberichte mit dem Antrag einzureichen. Jede Krankenkasse hat eigene Antragsformulare. Fordern Sie die entsprechenden Ausführungen direkt bei ihrem zuständigen Kostenträger an. Im Falle der korrekten Zuständigkeit und sofern kein Gutachten notwendig ist, ist Ihr Kostenträger verpflichtet, binnen einer Frist von drei Wochen Antrag und Zuständigkeit zu prüfen und die Leistung hinsichtlich Art, Dauer sowie Umfang festzulegen.
Wenn Sie einen Unfall hatten und aus diesem Grund eine orthopädische Reha benötigen, können Sie diese bei der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beantragen. Im ersten Schritt muss festgestellt werden, ob Ihr Unfall unter deren Versicherungsschutz fällt. Dies betrifft in der Regel Unfälle, die während der Arbeit, auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Rückweg von der Arbeit passieren, sowie Berufskrankheiten bzw. drohende Berufskrankheit. Aber auch Unfälle in der Freizeit können unter den Schutz der Unfallversicherung fallen, sofern sie zu einem dauerhaften Ausfall der Erwerbsfähigkeit oder der gesellschaftlichen Teilhabe führen. Nachdem Ihr behandelnder Arzt die Notwendigkeit einer Rehabilitation festgestellt hat, können Sie die Antragsformulare direkt bei der Unfallversicherung anfordern, ausfüllen und gemeinsam mit der ärztlichen Verordnung und allen Befundunterlagen zurücksenden. Die DGUV ist gesetzlich verpflichtet, binnen einer Frist von drei Wochen Antrag und Zuständigkeit zu prüfen und die Leistung hinsichtlich Art, Dauer sowie Umfang festzulegen.
Nachdem Ihr behandelnder Arzt die Notwendigkeit einer orthopädischen Reha festgestellt hat, gilt es zu prüfen, welcher Kostenträger zuständig ist. Bei Personen im berufsfähigen Alter ist dies beispielsweise meist die Deutsche Rentenversicherung, da eine Rehabilitation in der Regel dem Erhalt der Erwerbsfähigkeit dient. Sollte kein Sozialleistungsträger zuständig sein, kann Ihre private Krankenkasse die Kosten in Abhängigkeit zum individuell abgeschlossenen Vertrag übernehmen. Reichen Sie dort die entsprechenden Antragsformulare gemeinsam mit dem Formular zur Verordnung einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme und allen relevanten ärztlichen Befunden ein. Ihr behandelnder Arzt unterstützt Sie dabei. Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen sind Reha-Maßnahmen jedoch keine Pflichtleistung von privaten Krankenkassen. Es besteht somit keine Verpflichtung zur Kostenübernahme.
Sie können sich die Klinik für Heilverfahren und Anschlussheilbehandlungen selbst aussuchen. Das Sozialgesetzbuch IX sichert Ihnen nach §8 ein Wunsch- und Wahlrecht zu, wonach der Kostenträger Ihre Vorschläge berücksichtigen muss. Reichen Sie hierfür bei der Antragstellung den ergänzenden Antrag auf Ihre Wunschklinik ein, den wir Ihnen nachfolgend zum Download bereitstellen.
Auswahl der Rehaklinik
Die beste Rehaklinik für Neurologie hängt von den individuellen Bedürfnissen, der Art der neurologischen Erkrankung und den verfügbaren Behandlungsmöglichkeiten ab. Auch bei chronischen neurologischen Erkrankungen ist daher eine Reha sinnvoll, um die Selbstständigkeit so lang wie möglich zu erhalten und Alltagskompetenz zurückzuerlangen. Bei Medical Park haben Sie die Wahl zwischen 5 neurologischen Fachkliniken und einem ambulanten Rehazentrum für Ihre neurologische Reha.
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