Demenz, Autofahren und Unfallrisiko: Eine umfassende Betrachtung

Ein Auto bedeutet für viele Menschen Unabhängigkeit und Flexibilität, besonders in ländlichen Gebieten. Der Verzicht auf das Autofahren fällt oft schwer, besonders im Alter oder bei Krankheit. Im Falle einer Demenz müssen Angehörige oft Entscheidungen treffen und Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit des Betroffenen und anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Die Rolle von Angehörigen und Betreuern

Angehörige und rechtliche Betreuer haben eine Fürsorgepflicht und müssen oft die Entscheidung treffen, dass eine Person mit Demenz nicht mehr Auto fahren darf. Es ist wichtig, nicht zu lange zu warten, da die Sicherheit des Betroffenen und anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet ist. Manchmal helfen kleine Notlügen, wie "das Auto ist kaputt" oder "der Schlüssel ist verloren gegangen", um den Betroffenen nicht zu verletzen, wenn das Autofahren für ihn einen hohen Stellenwert hat.

Prüfung der Fahrtauglichkeit durch die Straßenverkehrsbehörde

Laut Fahrerlaubnisverordnung besteht bei fortgeschrittener Alzheimer-Demenz mit schweren Persönlichkeitsveränderungen keine Fahreignung mehr. Die Straßenverkehrsbehörde kann eine Untersuchung durch einen Facharzt für Psychiatrie oder Neurologie veranlassen, um die Fahruntauglichkeit festzustellen. Dabei müssen ausgeprägte Leistungsmängel und schwere Persönlichkeitsveränderungen nachgewiesen werden, da gewisse Leistungsminderungen bei älteren Menschen normal sind.

Es ist wichtig, dass der behandelnde Arzt den Patienten bereits bei der Diagnosestellung darüber aufklärt, dass bei fortschreitender Demenz von einer Fahruntauglichkeit auszugehen ist. Allerdings darf der Arzt Dritten gegenüber, also auch Angehörigen oder der Straßenverkehrsbehörde, nur mit Einverständnis des Patienten einen Hinweis auf die zukünftige Fahruntauglichkeit geben. Andernfalls würde er sich wegen Verstoßes gegen die ärztliche Schweigepflicht strafbar machen.

Es besteht die Möglichkeit, die Fahrtauglichkeit beim ADAC oder TÜV prüfen zu lassen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

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Ausnahme von der ärztlichen Schweigepflicht

Wenn ein Patient trotz schwerwiegender Bedenken des Arztes und trotz des Einwirkens von Angehörigen oder gesetzlichen Vertretern weiterhin Auto fahren möchte, kann der Arzt unter bestimmten Voraussetzungen seine Schweigepflicht brechen und die Straßenverkehrsbehörde informieren. Der Bundesgerichtshof hat bereits 1968 darauf hingewiesen, dass der Arzt hierbei eine Güterabwägung vornehmen muss, ob durch die weitere Teilnahme des fahruntüchtigen Patienten am Straßenverkehr höhere Rechtsgüter gefährdet sind - etwa das Leben oder die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer. Bei einer Gefahrenabwehr, geregelt in § 34 Strafgesetzbuch (StGB), kann die ärztliche Schweigepflicht entfallen.

Im Hinblick auf die besondere Schutzwürdigkeit des Patienten sollte die Meldung durch den Arzt an die Straßenverkehrsbehörde nur nach einer aktuellen Untersuchung und Begutachtung erfolgen. Wenn das Verhalten des Patienten eine Untersuchung nicht zulässt und die Person Anzeichen einer Fahrunfähigkeit wie beispielsweise Orientierungslosigkeit oder Realitätsverlust aufweist, kann der Arzt gegebenenfalls ergänzende Untersuchungen anregen.

Haftung von Angehörigen für Unfallschäden

Auch Angehörige sollten eindringlich auf den Menschen mit Demenz einwirken, wenn dieser bei fortschreitender Erkrankung weiter Auto fährt. Rechtlich verpflichtet, das Autofahren zu verhindern, sind Angehörige jedoch nur dann, wenn sie die Aufsichtspflicht über die erkrankte Person haben (§ 832 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).

Aufsichtspflichtig sind Angehörige, die das Betreuungsgericht zu rechtlichen Betreuern des Patienten bestellt hat und zu deren Aufgabenfeld ausdrücklich auch die Beaufsichtigung des Patienten gehört. In diesem Fall sind Angehörige verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Patient das Autofahren unterlässt. Bei nachgewiesener Verletzung der Aufsichtspflicht müssen sie für etwaige Schäden aufkommen, die die betreute Person beim Autofahren verursacht. In der Praxis wird das Aufgabenfeld "Beaufsichtigung" allerdings nicht oft vom Betreuungsgericht festgesetzt. Das Gleiche gilt für Vorsorgebevollmächtigte. Das heißt, eine Haftung durch die Bevollmächtigte oder den Bevollmächtigten besteht nur, wenn eine Aufsichtspflicht in der Vorsorgevollmacht vereinbart wurde, was in der Regel sehr selten vorkommt.

Grundsätzlich steht auch bei Autofahrern mit Demenz die Kfz-Haftpflichtversicherung als gesetzliche Pflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten ein. Die Versicherung kann sich diese Schäden jedoch von dem Menschen mit Demenz ersetzen lassen - insbesondere dann, wenn der Unfall gerade wegen der Demenz passiert ist und ärztliche Anweisungen ignoriert wurden.

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Parkerleichterungen für Menschen mit Demenz

In Deutschland können schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Blindheit den blauen Parkausweis beantragen, um damit deutliche Erleichterungen beim Parken zu erhalten.

Menschen mit Demenz, welche einen EU-einheitlichen blauen Behindertenparkausweis besitzen, dürfen unter anderem auf den mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichneten Behindertenparkplätzen parken, auch wenn sie das Fahrzeug nicht mehr selbständig steuern können. Gesetzlich geregelt sind die Anspruchsvoraussetzungen für den blauen Parkausweis im § 45 Absatz 1b Nummer 2 in Verbindung mit § 46 Absatz 1 Nummer 11 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Auch für Menschen mit Demenz kann die Voraussetzung einer „außergewöhnlichen Gehbehinderung“ (Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis) in Betracht kommen. Dies ist der Fall, wenn sich die Demenz alleine oder in Kombination mit weiteren Erkrankungen derart auf die Gehfähigkeit auswirkt, dass sich der betroffene Mensch dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeugs fortbewegen kann. Auf Vorlage des Schwerbehindertenausweises erteilt die Straßenverkehrsbehörde dann ohne weitere Prüfung die Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO und stellt einen Behindertenparkausweis aus (blau mit Rollstuhlsymbol).

Auf Antrag können Schwerbehinderte einen Gleichstellungs-Parkausweis beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen beziehungsweise bei Vorliegen bestimmter Erkrankungen kann die zuständige Behörde einen orangefarbenen Parkausweis ausstellen. Er berechtigt jedoch nicht zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen. Stattdessen ist es mit diesem Parkausweis beispielsweise gestattet, mit einer Parkscheibe bis zu drei Stunden in einem eingeschränkten Halteverbot zu parken. Welche weiteren Sonderrechte mit diesem Parkausweis verbunden sind, kann in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden.

Menschen mit Demenz gehören nicht zu den Personengruppen, die einen Anspruch auf einen orangefarbenen Parkausweis haben.

Demenz und Autofahren: Eine schwierige Kombination

Autofahren bedeutet Freiheit, aber auch Verantwortung. Für Menschen mit Demenzerkrankungen wie Alzheimer wird Autofahren zunehmend schwierig. Die Fahrweise wird unsicher, Reaktionen werden langsamer, die Orientierung fällt schwer. Erste Anzeichen wie falsches Abbiegen, Probleme beim Einparken oder Verwirrung während der Fahrt sind Hinweise darauf, mit dem Fahren aufzuhören - und sollten ernst genommen werden.

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Das Gehirn ist unsere „Schaltzentrale“, die körperliche und geistige Prozesse steuert. Bei einer Demenz gehen jedoch immer mehr wichtige Verknüpfungen im Gehirn verloren. Dies beeinträchtigt grundlegende Fähigkeiten wie Orientierung, Gedächtnis und Reaktionsvermögen. Komplexe Tätigkeiten wie Autofahren werden dadurch immer schwieriger - und der Mensch hinter dem Steuer zunehmend unsicher.

Welche Fähigkeiten sind eingeschränkt?

Für sicheres Autofahren sind viele geistige Fähigkeiten erforderlich. Demenz beeinträchtigt diese Fähigkeiten nach und nach:

  • Aufmerksamkeit: Beim Fahren muss man den Verkehr im Blick behalten, Verkehrszeichen erkennen und die Geschwindigkeit anpassen. Menschen mit Demenz fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Sie können Verkehrsregeln missachten oder andere Verkehrsteilnehmer übersehen.
  • Orientierung: Menschen mit Demenz haben oft Schwierigkeiten, sich zu orientieren oder Entfernungen richtig einzuschätzen.
  • Planen und Problemlösen: Unerwartetes im Straßenverkehr, wie Umleitungen oder Hindernisse, können Menschen mit Demenz schnell überfordern, was zu Stress und Fehlern führen kann.
  • Entscheidungsfähigkeit: Im Verkehr ist es wichtig, Abstände und Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen. Menschen mit Demenz tun sich damit oft schwerer, was gefährliche Situationen verursachen kann.
  • Reaktionsvermögen: Auf der Straße muss man oft blitzschnell reagieren. Hindernisse oder Umleitungen können Menschen mit Demenz schnell überfordern.

Ob Menschen mit einer Demenzerkrankung wie Alzheimer noch sicher Auto fahren können, hängt vom jeweiligen Befund, dem Krankheitsverlauf, aber auch von der Persönlichkeit ab. Zu Beginn gelingt das Autofahren oft noch durch Routine. Mit fortschreitender Erkrankung sollte das Autofahren jedoch eingestellt werden - die Risiken für alle Beteiligten sind zu hoch.

Was regelt das Gesetz?

Wenn bei einer Alzheimer-Erkrankung die Demenz weit fortgeschritten ist und sich die Persönlichkeit deutlich verändert hat, darf man laut Gesetz nicht mehr Auto fahren. Die Straßenverkehrsbehörde kann dann eine Untersuchung in einer fachärztlichen Praxis für Psychiatrie oder Neurologie anordnen.

Unabhängig davon sollten Ärzte bei der Diagnose Demenz auch darauf hinweisen, dass die erkrankte Person damit rechnen muss, irgendwann nicht mehr fahrtauglich zu sein.

Umgang mit der Situation: Tipps für Angehörige

Wenn Sie mit einer Demenzerkrankung leben, ist es wichtig, ehrlich mit sich selbst zu sein. Gerade bei Dunkelheit und Regen wird Autofahren unsicherer. Wenn Sie den Eindruck haben, jemand ist nicht mehr in der Lage, sicher Auto zu fahren, sollten Sie das Thema möglichst nicht aufschieben, sondern in Ruhe ansprechen. Dies ist allerdings (nicht nur bei Menschen mit Demenz) oft leichter gesagt als getan - schließlich ist Autofahren für viele ein wichtiger Teil ihrer Selbstständigkeit.

  • Einfühlsam sein: Formulieren Sie Ihre Sorgen respektvoll, zum Beispiel „Ich mache mir Gedanken um deine Sicherheit und möchte gemeinsam mit dir eine Lösung finden.“
  • Alternativen aufzeigen: Unterstützen Sie bei der Nutzung von Fahrdiensten, öffentlichen Verkehrsmitteln oder schauen Sie nach Mitfahrgelegenheiten, zum Beispiel auch in der Familie oder Nachbarschaft.
  • Zeit lassen: Drängen Sie nicht auf eine sofortige Entscheidung. Oft braucht es mehrere Gespräche, um eine Lösung zu finden.

Erstaunlich oft haben die Erkrankten auch schon selbst gemerkt, dass sie unsicherer fahren und empfinden das Gespräch als Erleichterung. Menschen mit Demenz bemerken manchmal ihre eigenen Probleme beim Autofahren nicht, leugnen sie oder können sich schlichtweg nicht erinnern - dies ist keine Absicht, kann aber für die Angehörigen äußerst frustrierend sein.

Was also tun, wenn bei den Erkrankten die Einsicht fehlt?

  • Sprechen Sie mit ärztlichen Fachkräften, zum Beispiel in der neurologischen Praxis, ob diese eine objektive Beurteilung geben und das Gespräch führen. Oft reagieren Erkrankte einsichtiger, wenn Ratschläge von Autoritätspersonen kommen.
  • Lassen Sie die Fahrtauglichkeit überprüfen.

Der Übergang zu einem autofreien Leben erfordert Geduld und Planung. Auch Friseursalons oder andere Dienstleister bieten häufig Hausbesuche an.

Oft hilft es, etwas im Tausch gegen den Autoschlüssel anzubieten, zum Beispiel, dass man sich selbst bereit erklärt, gewisse Fahrten zu übernehmen oder diese zu organisieren. Einkäufe liefern lassen - Autofahrten sparen. Einkäufe und Medikamente liefern lassen, per Video telefonieren, Essen bestellen, Arzttermine vereinbaren, Bankgeschäfte erledigen - es gibt viele digitale Möglichkeiten, die Autofahrten überflüssig machen und das Leben sogar bereichern können. Wichtig ist, sich rechtzeitig mit digitalen Geräten und Apps vertraut zu machen und Berührungsängste abzubauen. Für Angehörige bedeutet das, Angebote vorzustellen und gemeinsam auszuprobieren - von der Fahrplan-App für den Bus bis zur Einrichtung des Online-Bankings.

Gerade bei Demenz können auch Tracking-Tools wie Smartwatch und Co. Sicherheit bieten. Allerdings muss die erkrankte Person der Nutzung unbedingt zustimmen.

Trotz aller Möglichkeiten ist und bleibt der Verzicht auf das Autofahren ein großer Schritt - sowohl für den Menschen mit Demenz als auch für die Angehörigen. Mit sensibler Kommunikation, sorgfältiger Planung und digitalen Möglichkeiten kann der Übergang gelingen, ohne die Lebensqualität zu beeinträchtigen.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • Bei Demenz ist Autofahren nicht pauschal verboten.
  • Spätestens bei einer mittleren oder schweren Ausprägung der Krankheit ist eine Fahreignung allerdings nicht mehr gewährleistet.
  • Wie lange Autofahren mit Demenz möglich bleibt, ist individuell verschieden
  • Betroffene sollten ihre Fahreignung regelmäßig prüfen lassen
  • Die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer hat immer Vorrang

Die Rolle des Hausarztes

Hausärzte sind häufig für Menschen mit Demenz die ersten Ansprechpartner und spielen eine Schlüsselrolle in der medizinischen und psychosozialen Begleitung von Menschen mit Demenz und ihren Familien, auch in Fragen der Fahrsicherheit. Sie können vorherige Symptome oder Warnzeichen vor dem Hintergrund der kognitiven Veränderungen neu bewerten und ihr Wissen um die Vorgeschichte der Person mit Demenz, die bestehenden Ressourcen und sozialen Netzwerke einbeziehen.

Frühe Sensibilisierung und Patientenperspektive

Die frühe Sensibilisierung hat zum Ziel, den Einstieg in das Thema Autofahren bei Demenz zu erleichtern. Es geht darum, eine eigene Interpretationsfolie zu entwickeln, die die Identifikation von Patienten erleichtert, für die das Thema Fahrtauglichkeit und Fahrsicherheit relevant sein könnte.

Für Patienten kann die Verknüpfung der Fahrsicherheit mit altersassoziierten oder somatischen Veränderungen leichter zu akzeptieren sein als der direkte Zusammenhang mit einer Demenzerkrankung. Eine frühe Ansprache des Themas Fahrsicherheit ermöglicht eine partizipative Auseinandersetzung mit den zu erwartenden Einschränkungen und möglichen Mobilitätsalternativen.

Ganz entscheidend ist in diesem Zusammenhang die Perspektive der Patienten zum Autofahren. Über die Ansprache der Fahraktivitäten gelingt es, bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu ermitteln, welche Relevanz das Autofahren im individuellen Fall hat und diese im Biografiebezug zu bewerten. Gemeinsam mit dem Patienten können dann passgenaue Strategien ermittelt werden, die den Umgang mit Einschränkungen der Fahraktivitäten und dem individuellen Mobilitätserhalt erleichtern.

Entsteht im Verlauf des Gesprächs zum Fahrverhalten der Eindruck, dass keine unmittelbare Selbst- oder Fremdgefährdung besteht und die Fahrtauglichkeit auch nicht durch Medikamenteneinnahme beeinträchtigt ist, kann das Beobachten im weiteren Verlauf hilfreich sein.

Warnzeichen (Red Flags)

Gibt es erste Warnzeichen auf der Verhaltensebene, können diese in die Planung des Fahrverzichts und die Ansprache von Sicherheitsrisiken eingebunden werden. Die Warnhinweise beziehen sich auf verhaltensnahe Parameter, die im Rahmen der erlebten Anamnese und im Kontext des jeweiligen klinischen Gesamtbilds neu interpretierbare Hinweise auf Aspekte der Fahrsicherheit bieten können. Besonders kritisch ist vor dem Hintergrund eine Kumulation von Red Flags zu bewerten.

Red Flags/fahrsicherheitsrelevante Auffälligkeiten:

  • Verhaltensauffälligkeiten:
    • Unsicheres Fahrverhalten
    • Verlangsamte Reaktionen
    • Orientierungsschwierigkeiten
    • Vergesslichkeit (z.B. Fahrtziel vergessen)
    • Aggressives Fahrverhalten
    • Missachtung von Verkehrsregeln
  • Kognitive Defizite:
    • Eingeschränkte Aufmerksamkeit
    • Beeinträchtigte Urteilsfähigkeit
    • Probleme beim Problemlösen
    • Verwirrtheit
  • Medizinische Aspekte:
    • Einnahme von Medikamenten, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen
    • Vorliegen von Begleiterkrankungen, die das Fahrverhalten beeinflussen
  • Soziale Aspekte:
    • Beschwerden von Mitfahrern oder anderen Verkehrsteilnehmern
    • Vermeidung von Autofahrten
    • Verlust des Interesses am Autofahren

Bei einer akuten Gefährdung der Fahrsicherheit bedarf es der direkten Ansprache und Aufklärung zum Fahrverzicht, um weitere Risiken der Selbst- und Fremdgefährdung zu reduzieren.

Ressourcen aktivieren und Angehörige einbeziehen

Ein ressourcenorientiertes Vorgehen betont die Adaptionsmöglichkeiten im Alterungsprozess. So sollten mit dem Patienten mögliche Kompensations-, Optimierungs- und Selektionsstrategien (SOK-Ansatz) hinsichtlich der Automobilität getroffen werden.

Die bedeutsamsten Ressourcen im Umgang mit der Fahrsicherheit sind Angehörige und das soziale Umfeld der Person mit Demenz. Denn ihnen sind Fahrauffälligkeiten und mögliche Kompensationsstrategien bewusst. Daher haben auch sie ihrerseits spezifischen Unterstützungsbedarf.

Netzwerke und Kooperation

Fragestellungen zu Fahrsicherheit, -tauglichkeit und -eignung können nicht allein in der Familie und in der Hausarztpraxis bearbeitet werden. Vielmehr sind Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten sowie Begutachtung nur in einem Netzwerk von Akteuren sinnvoll zu organisieren.

Insbesondere bei der diagnostischen Abklärung einer Demenzerkrankung und der Verordnung von Medikamenten kommt Neurologen und Gerontopsychiatern große Bedeutung zu.

Strategien in fortgeschrittenen Demenzstadien

Wird das Autofahren erstmals später im Verlauf der Demenz thematisiert, besteht unter Umständen dringender Handlungsbedarf. Juristische und Sicherheitsaspekte treten dann unmittelbar in den Vordergrund der Arzt-Patient-(Angehörigen-)Interaktion. Eine Möglichkeit, diesen Gesprächsprozess zu strukturieren, besteht in der Vermittlung von Informationen zu Auswirkungen der Demenzerkrankung auf das Fahrverhalten sowie in der Darstellung der Konsequenzen für die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmenden. Ein Mobilitätsprofil, das gemeinsam - möglichst unter Einbeziehung der Angehörigen - erstellt wird, bietet auch in diesem Stadium die Möglichkeit, die jeweiligen Risiken und Mobilitätsalternativen anhand konkreter Fahraktivitäten zu besprechen.

In Deutschland sind Hausärzte nicht zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit verpflichtet. Primär zu beachten ist daher die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB). Sind Patienten mit Demenz trotz mehrfacher Aufklärung und Ansprache uneinsichtig, was die Aufgabe der Fahraktivitäten betrifft, kann ein Bruch der ärztlichen Schweigeplicht als „Ultima Ratio“ in Betracht gezogen werden.

Ein Bruch der Schweigepflicht ist nur bei Gefährdung von Patient und anderen Verkehrsteilnehmern (höherwertige Rechtsgüter) in Betracht zu ziehen. Grundlage ist der rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB).

Haftung: Unfallschäden bei Demenz

Ist ein Mensch mit Demenz an einem Unfall beteiligt, muss immer geklärt werden, ob er selbst zur Verantwortung gezogen werden kann. Das ist abhängig von der Schwere der Beeinträchtigung und der konkreten Diagnose. Wer beim Autofahren einem anderen Schaden zufügt, muss über die Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Die Demenzerkrankung spielt dabei keine Rolle. Ob Regressmöglichkeiten bestehen oder im Einzelfall beispielsweise eine Kaskoversicherung von der Leistung ganz oder teilweise frei wird, muss juristisch immer im Einzelfall geklärt werden.

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