Demenz Pflege und Betreuung zu Hause: Ein umfassender Ratgeber

Für viele ältere Menschen ist das eigene Zuhause ein Ort tiefer Verbundenheit, reich an Erinnerungen und Geborgenheit. Die Diagnose Demenz wirft oft die Frage auf, ob ein Umzug unausweichlich ist. Glücklicherweise können viele Betroffene, besonders im Frühstadium, noch lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Entscheidend ist die passende Unterstützung. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Aspekte der Demenzpflege und -betreuung zu Hause, von finanziellen Hilfen bis hin zu praktischen Tipps für den Alltag.

Pflegegeld als finanzielle Unterstützung

Menschen mit Demenz, die zu Hause von Angehörigen versorgt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben, haben Anspruch auf Pflegegeld. Dieses wird von der Pflegeversicherung auf das Konto des Pflegebedürftigen oder eines Bevollmächtigten überwiesen und kann frei verwendet werden, beispielsweise als Anerkennung für die Pflegeperson. Der Antrag auf Pflegegeld kann formlos gestellt werden.

Ambulante Betreuungsdienste für aktive Alltagsgestaltung

Neben der ambulanten Pflege können über die Pflegekassen auch ambulante Betreuungsleistungen abgerechnet werden. Diese werden von ambulanten Pflegediensten oder Betreuungsdiensten erbracht und unterstützen bei der Gestaltung des Alltags, im Haushalt sowie bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und Fähigkeiten.

Zur Finanzierung sind in erster Linie die Entlastungsleistungen in Höhe von 131 Euro monatlich vorgesehen. Reicht dieser Betrag nicht aus, können bis zu 40 Prozent der Sachleistungen des jeweiligen Pflegegrades für Betreuungsleistungen verwendet werden. Dies muss der Pflegekasse vorab schriftlich mitgeteilt werden, da sich dadurch das Pflegegeld oder die Sachleistung für die Pflege reduzieren.

Die Leistungen der häuslichen Betreuung und die Hilfen bei der Haushaltsführung müssen unter der Leitung einer verantwortlichen Fachkraft erfolgen, die jedoch keine Pflegefachkraft sein muss. Geeignet sind qualifizierte, fachlich geeignete und zuverlässige Fachkräfte mit zweijähriger Berufserfahrung im erlernten Beruf, vorzugsweise aus dem Gesundheits- und Sozialbereich.

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Betreuungsgruppen: Gemeinsam aktiv

Wohlfahrtsverbände wie Caritas und Diakonie, regionale Alzheimer Gesellschaften, Mehrgenerationenhäuser (MGH) und andere Organisationen bieten Gruppenbetreuungen für Menschen mit Demenz an. Diese Treffen ermöglichen gemeinsame Aktivitäten in angenehmer Atmosphäre, was besonders für Menschen im frühen und mittleren Stadium empfehlenswert ist. Geschulte Ehrenamtliche passen die Aktivitäten an die individuellen Wünsche und Vorlieben der Teilnehmenden an.

Es werden Spielnachmittage, Gesangskreise, Gesprächsrunden, Kaffeekränzchen oder Bastelkreise angeboten, die auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten von Menschen mit Demenz abgestimmt sind. Im Gegensatz zu herkömmlichen Treffen wird hier nicht erwartet, dass die Teilnehmenden langen Gesprächen folgen oder sich Details merken. Sie dürfen ganz sie selbst sein. Kaffee und Kuchen oder ein Mittagessen gehören oft dazu. Auch Sportangebote für Betroffene werden zunehmend angeboten, wobei die Trainer und Betreuer entsprechend geschult sind.

Finanzierung von Betreuungsgruppen

Die Kosten für solche Zusammenkünfte sind in der Regel gering. Oft zahlen die Teilnehmenden nur einen kleinen Betrag für Speisen und Getränke. Sie können dafür Geld nutzen, das sie bei ihrer Krankenkasse für sogenannte niedrigschwellige Betreuungsangebote (Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI) beantragen können.

Ehrenamtliche Hilfe: Soziale Kontakte und Beschäftigung

Menschen mit fortgeschrittener Demenz benötigen nicht nur Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen, sondern auch soziale Kontakte, Beschäftigung und Bewegung. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer können hier eine wertvolle Ergänzung zur professionellen Pflege darstellen, ohne jedoch klassische Pflege- oder hauswirtschaftliche Leistungen zu erbringen. Sie können aktivierend die Fähigkeiten der Betroffenen fordern und fördern und so deren soziale, seelische und kognitive Bedürfnisse erfüllen. Solche "niedrigschwelligen Angebote" fördern nachgewiesenermaßen die Zufriedenheit der Betroffenen.

Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer werden oft von den freien Trägern der Altenpflege eingesetzt, aber auch Gemeinden oder Kirchen vermitteln Ehrenamtliche. Wichtig ist, dass die Dienstleistungen von Ehrenamtlichen selten kostenlos sind, da die vermittelnden Institutionen die Dienste planen und die Mitarbeiter schulen müssen.

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Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe

In fast allen Bundesländern gibt es Regelungen zur sogenannten Nachbarschaftshilfe, die jedoch unterschiedlich ausgestaltet sind. Sie betreffen beispielsweise die Anzahl der Pflegebedürftigen, die von Nachbarn betreut werden dürfen, und die Höhe der Vergütung. Angehörige sollten sich daher über die Regelungen für ihr Bundesland informieren. Meist wird vor der Aufnahme der Tätigkeit eine Qualifizierungsmaßnahme vorausgesetzt.

Grundsätzlich kann für die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe eine monatliche Aufwandsentschädigung bis zu 131 € bezahlt werden, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Ist diese Leistung zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht anerkannt, kann sie im Rahmen der niedrigschwelligen Entlastungsleistungen von den Pflegekassen finanziert werden.

Finanzierung ehrenamtlicher Hilfe

Ob und wie viel pflegende Angehörige für ehrenamtliche Hilfe zahlen müssen, erfahren sie am besten im Pflegestützpunkt, bei der Altenhilfe oder der Agentur, die Ehrenamtliche schult und vermittelt. Um die Kosten abzudecken, können zunächst die Entlastungsleistungen in Höhe von monatlich 131 Euro verwendet werden. Reicht das Budget für den Betreuungsbedarf nicht aus, so kann bei der Pflegekasse die Erstattung der stundenweise erfolgenden Verhinderungspflege beantragt werden.

Ambulanter Pflegedienst: Professionelle Unterstützung zu Hause

Professionelle ambulante Hilfe ermöglicht es alleinlebenden Menschen mit Demenz länger zu Hause zu bleiben und pflegende Angehörige zu entlasten. Um die Pflegesachleistungen zu erhalten, muss die Pflegekraft bei einem Vertragspartner der Pflegekasse angestellt sein. Dies sind in der Regel private Pflegedienste, aber auch Pflegedienste von Wohlfahrtsverbänden. Viele Dienstleister helfen kostenlos beim Ausfüllen des Antrags. Aber auch Pflegestützpunkte und andere unabhängige Beratungsstellen helfen bei der Antragstellung und gegebenenfalls auch bei der Vermittlung von Pflegediensten.

Tipps für die Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes

  • Verfügt der Dienstleister über ein schriftliches Konzept, in dem er seinen Pflegeansatz darlegt und auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz eingeht?
  • Gibt es Fachkräfte, die speziell für die Pflege von Menschen mit Demenz ausgebildet bzw. geschult sind?
  • Gewährleistet der Dienstleister, dass sich eine begrenzte Zahl von Pflegekräften abwechselt?
  • Erscheint die Pflegekraft in einem vereinbarten Zeitfenster von etwa einer halben Stunde?
  • Geht der Dienstleister auf Ihre Wünsche ein, falls Sie nur bestimmte "Verrichtungen des täglichen Lebens" abgeben möchten?
  • Bietet der Dienstleister eine 24-Stunden-Bereitschaft für Notfälle?
  • Organisiert der Dienstleister eventuell eine Betreuungsgruppe?
  • Bietet der Dienstleister Ihnen die Hilfe von Ehrenamtlichen an, die Sie entlasten können?
  • Arbeitet der Pflegedienst mit Einrichtungen der Tagespflege oder kurzzeitigen Pflege zusammen, sodass im Notfall rasch teilstationäre Hilfen zur Verfügung stehen?
  • Kooperiert der Pflegedienst mit einem Anbieter professioneller Sterbebegleitung, beispielsweise einer Hospizinitiative?

Grenzen ambulanter Pflege

Fragen Sie Pflegedienste auch, wo sie die Grenze ihrer Hilfe ziehen. Die Pflege mancher Menschen mit Demenz ist so anspruchsvoll, dass selbst Fachkräfte nicht mehr ausreichend unterstützen können. In solchen Fällen kann es für alle Beteiligten besser sein, sich rechtzeitig nach einem guten Pflegeheim umzusehen.

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Finanzierung ambulanter Pflege

Die Kosten übernehmen bis zu einem festgelegten Betrag (Pflegesachleistungen), welcher vom Pflegegrad abhängig ist, die Pflegeversicherungen. Wenn der Betrag der Pflegeversicherung nicht ausreicht, um die Leistungen des Pflegedienstes zu bezahlen, muss der Restbetrag aus eigenen Mitteln finanziert werden oder es kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ (SGB XII) gestellt werden.

Entlastung pflegender Angehöriger: Wichtig für die eigene Gesundheit

Pflegende Angehörige sind oft stark belastet. Es ist daher besonders wichtig, etwas für die eigene körperliche Gesundheit und den seelischen Ausgleich zu tun. Niemand kann und muss diese schweren Aufgaben auf Dauer und ganz alleine erfüllen. Auch im Interesse der Erkrankten ist es wichtig und ratsam, mit den eigenen Kräften hauszuhalten und sich frühzeitig nach Möglichkeiten der Beratung und Entlastung umzusehen.

Entlastungsangebote für pflegende Angehörige

  • Ambulante Pflegestationen: Sie leisten einen oft unverzichtbaren Beitrag dazu, dass die Erkrankten weiterhin zu Hause leben können. Die „Hauspflege“ umfasst Hilfen im Haushalt sowie die Grundpflege (Körperpflege, Hilfe beim Essen). Die „häusliche Krankenpflege“ (Behandlungspflege) wird von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt.
  • Betreuungsgruppen: Alzheimer-Gesellschaften und Wohlfahrtsverbände bieten Betreuungsgruppen zur Entlastung pflegender Angehöriger als niedrigschwelliges ambulantes Angebot an.
  • Angehörigen- bzw. Selbsthilfegruppen: Sie bieten die Möglichkeit, mit anderen Menschen ins Gespräch zu kommen, die sich in einer ähnlichen Pflegesituation befinden.
  • Helferinnenkreise: Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer betreuen für einige Stunden in der Woche vor allem Demenzerkrankte, die mit ihren Angehörigen oder alleine zu Hause leben.
  • Tagespflegeeinrichtungen: Sie dienen der Aktivierung und Rehabilitation durch therapeutische und pflegerische Angebote sowie durch soziale Einbindung und einen strukturierten Tagesablauf.
  • Kurzzeitpflege: Für maximal 28 Tage im Jahr kann der erkrankte Angehörige in einer stationären Pflegeeinrichtung in Obhut gegeben werden, sodass die Pflegeperson in diesem Zeitraum zum Beispiel einen Erholungsurlaub in Anspruch nehmen kann.
  • Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege: Ebenfalls für maximal 28 Tage pro Jahr ist es möglich, die erkrankte Person zum Beispiel durch einen Pflegedienst oder eine nahestehende Person zu Hause versorgen zu lassen, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist.
  • Urlaubsangebote für Demenzkranke und ihre Angehörigen: Der größte Teil dieser Angebote wird durch regionale und örtliche Alzheimer-Gesellschaften organisiert, es gibt aber auch andere Anbieter.

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Der rechtliche Rahmen für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ergibt sich aus dem Pflegezeitgesetz, dem Familienpflegezeitgesetz und Sozialgesetzbuch (SGB XI). Bei einem akut aufgetretenen Pflegefall haben Beschäftigte die Möglichkeit, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um für nahe Angehörige die Pflege in häuslicher Umgebung sicherzustellen oder zu organisieren. Für diesen Zeitraum kann ein Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf eine bis zu sechsmonatige Pflegezeit und eine bis zu 24-monatige teilweise Freistellung nach dem Familienpflegezeitgesetz.

Angebot für Kinder und Jugendliche: Projekt Pausentaste

Projekt Pausentaste ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche, die sich um ihre Familien kümmern.

Angebot für pflegende Angehörige bei früh auftretender Demenz

Anlaufstelle für Präsenile Demenz: Informationen und Beratung zur Demenz vor dem 65. Lebensjahr.

Überforderung vorbeugen und Gewalt vermeiden

Je stärker die Demenz fortschreitet, desto umfassender benötigen die Betroffenen Betreuung und Pflege. Dabei überfordern sich viele Angehörige. Betroffene sollten sich deshalb frühzeitig nach Hilfen umsehen und sich bei Bedarf an Beratungs- und Anlaufstellen wenden.

Rat und Hilfe von Gleichgesinnten

Der Kontakt zu Menschen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, hilft, mit der eigenen Situation besser zurechtzukommen. Beratungsstellen, lokale Alzheimer-Gesellschaften oder Wohlfahrtsverbände bieten häufig Selbsthilfegruppen für Angehörige von Menschen mit Demenz an.

Kompetente Beratung in Pflegefragen

Auf Grundlage des zweiten Pflegestärkungsgesetzes haben Angehörige seit dem Jahr 2016 einen eigenen Anspruch auf Pflegeberatung.

Zeitweise Entlastung

Betreuungsgruppen und die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe können für die Betreuung genutzt werden und das soziale Wohlbefinden des Menschen mit Demenz fördern. Hierzu können die anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote in Anspruch genommen werden. Besuchen die Betroffenen eine Tagespflegestelle, können sie dafür das Sachleistungs-Budget des bestehenden Pflegegrades nutzen. Wenn pflegende Angehörige in den Urlaub fahren oder im Krankenhaus sind, können Betroffene für einige Tage oder Wochen vorübergehend in ein Heim ziehen. Für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege können zusätzliche Gelder beantragt werden.

Hilfe annehmen

Pflegende Angehörige sollten sich Rat und Unterstützung holen. Ein kleines oder größeres Netzwerk mit verschiedenen Akteuren hilft, dass auch sie Phasen der Entlastung erfahren. Es ist wichtig, immer wieder Gelegenheiten zu schaffen, um Kraft zu schöpfen.

Alternative Wohnformen

Manchmal ist die Pflege zu Hause nur eine bestimmte Zeit lang oder gar nicht möglich. Dann ist es besonders wichtig, ein Heim zu finden, in dem sich Pflegebedürftige und besuchende Angehörige gleichermaßen wohlfühlen.

Wie kann ich die Wohnung für Demenzkranke sicherer gestalten?

Für Menschen mit Demenz ist ein vertrautes Umfeld sehr wichtig, da dieses in der Regel ein hohes Maß an Sicherheit und Stabilität vermittelt. Eine große Sorge bei der Betreuung von Menschen mit Demenz ist, dass jederzeit ein Unglück passieren kann. Für solche Fälle gibt es inzwischen zahlreiche technische Lösungen wie Herdsicherungen, Rauch- und Wassermelder. Beratung bieten die Wohnberatungsstellen.

Wie kann ich schwierige Situationen im Umgang mit Demenzkranken meistern?

Eine Demenz beeinflusst die kognitiven Fähigkeiten eines Menschen. Im Verlauf der demenziellen Erkrankung gehen Erinnerungen an aktuelle Ereignisse verloren. Auch nahe stehende Personen werden nicht mehr erkannt. Dagegen sind lange zurück liegende Ereignisse häufig sehr präsent. Als Angehörige:r können Sie versuchen, diese Erinnerungen zu nutzen und in das Alltagsleben mit dem Demenzkranken einzubeziehen. Blättern Sie gemeinsam in alten Fotoalben oder hören Sie alte Lieder. Das schafft oft wieder einen näheren Kontakt. Der Mensch mit Demenz lebt in seiner Welt und ist nicht mehr in der Lage, Anpassungsleistungen zu erbringen. Das muss seine Umwelt für ihn übernehmen.

Beratungsbesuche durch eine Fachkraft

Wer als Pflegebedürftiger ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßige Beratungsbesuche durch eine Fachkraft nachweisen. Die Kosten für diese Besuche übernimmt die Pflegekasse. Der Beratungsbesuch im eigenen Zuhause soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern und beinhaltet Rat zu Hilfestellungen, pflegefachliche Informationen oder Anleitungen, aber auch Entlastungsmöglichkeiten für die Pflegenden.

Pflegekurse zum Thema Demenz

Wenn Sie einen Pflegebedürftigen versorgen, können Sie außerdem an so genannten Pflegekursen zum Thema Demenz teilnehmen. Dort erhalten Sie Informationen über das Krankheitsbild Demenz, den Umgang mit dem Erkrankten und rechtliche Aspekte.

Wichtige Punkte zur Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz

  • Auch wenn Menschen mit Demenz körperlich gesund sind, können sie als pflegebedürftig eingestuft werden und Leistungen von der Pflegekasse erhalten.
  • Menschen mit Demenz können auch zu Hause gepflegt werden. Wenn die Pflege zu Hause nicht (mehr) möglich ist, wird eine stationäre Betreuung nötig.
  • Grundsätzlich gelten für Menschen mit Demenz die gleichen Regeln wie für alle Pflegebedürftigen. Eine Pflegebedürftigkeit kann auch dann vorliegen, wenn alltägliche Verrichtungen zwar körperlich möglich sind, aber aufgrund der Demenz nicht erkannt oder sinnvoll ausgeführt werden können.
  • Pflegende Angehörige sind stark belastet und haben ein erhöhtes Krankheitsrisiko. Sie sollten frühzeitig Unterstützungsangebote annehmen.

Palliative Versorgung in der letzten Lebensphase

In der letzten Lebensphase treten häufig belastende Beschwerden wie Schmerzen, Schluckstörungen oder Atemnot auf. Wenn diese Symptome stark ausgeprägt sind, sollte über eine palliative Versorgung nachgedacht werden.

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