Die Pflege von Menschen mit Demenz stellt eine besondere Herausforderung dar, und die Wahl des richtigen Pflegeheims ist eine wichtige Entscheidung. Ein wesentlicher Faktor bei dieser Entscheidung sind die Kosten, die je nach Bundesland und Einrichtung variieren können. Dieser Artikel bietet einen detaillierten Überblick über die Kostenstruktur von Pflegeheimen in Bayern, insbesondere für Menschen mit Demenz, und beleuchtet die verschiedenen Komponenten, die den Eigenanteil beeinflussen.
Zusammensetzung der Pflegeheimkosten
Die Kosten für einen Pflegeheimplatz setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen:
- Kosten für Pflege und Betreuung: Dies ist der größte Kostenfaktor und umfasst die Aufwendungen für das Pflegepersonal, das sich um die Bewohner kümmert.
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung: Diese Kosten decken die Unterbringung im Pflegeheim, einschließlich Zimmerreinigung, sowie die Mahlzeiten ab. Ein Zimmer oder ein Apartment in einem Pflegeheim sind vergleichbar mit einem Hotelzimmer mit Vollpension.
- Investitionskosten: Diese Kosten decken Umbau- oder Ausbaumaßnahmen, Modernisierungsarbeiten oder Instandhaltung des Pflegeheims ab. Auch ein Pflegeheim ist letztlich ein Mehrfamilienhaus und muss instand gehalten werden. Ein neuer Aufzug, die Renovierung der Gemeinschaftsräume aber auch Maßnahmen für den Brandschutz sind Kosten, die ein Pflegeunternehmen möglicherweise investieren muss.
- Ausbildungskosten: Je nach Heim und Bundesland kann ein Beitrag zur Ausbildungsvergütung in Rechnung gestellt werden. Damit sollen die Kosten für Vergütung von Auszubildenden in der Altenpflege und Altenpflegehilfe finanziert werden. Für die Kostenbeiträge gibt es unterschiedliche Bezeichnungen, etwa Ausbildungszuschlag, Ausbildungsrefinanzierungsbeitrag oder Ausbildungsumlage. Weil es derzeit 2 Ausbildungssysteme gibt, ist es auch möglich, dass 2 Kostenpositionen zur Ausbildungsfinanzierung abgerechnet werden.
- Gegebenenfalls Kosten für Zusatzleistungen: Neben Kost, Logis und der Teilnahme an heiminternen Veranstaltungen bleiben natürlich auch bei Pflegebedürftigen noch kleine Wünsche offen. Daneben brauchen Bewohner aber auch neue Kleidung oder möchten an Sonderaktivitäten teilnehmen, die extra bezahlt werden müssen.
Der Eigenanteil an den Pflegeheimkosten
In den meisten Fällen übersteigen die tatsächlichen monatlichen Pflegekosten die Leistungen der Pflegekasse. Wer in ein Pflegeheim umzieht, ist in der Regel zunächst selbst Eigenanteil der Pflegeheimkosten verantwortlich. Im Allgemeinen können Sie davon ausgehen, dass Ihr Eigenanteil an den Kosten für das Pflegeheim bei monatlich rund 3.108 Euro im ersten Aufenthaltsjahr liegt (Bundesdurchschnitt 01.07.2025).
Der durchschnittliche Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz im ersten Jahr liegt seit dem 1. Juli 2025 bei rund 3.108 Euro pro Monat. Es ist wichtig zu beachten, dass es sich hierbei nur um den durchschnittlichen Eigenanteil handelt. Dabei wurden nicht die Leistungszuschläge berücksichtigt, die sich nach der Aufenthaltsdauer der Bewohner richten. ab dem 4. Eigenbeteiligung ohne prozentualen Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil. (Stand: Jan. Laut VDEK beträgt der durchschnittliche Eigenanteil (im ersten Aufenthaltsjahr), den pflegebedürftige Bewohner eines Heims selbst tragen müssen, zum 01.
Einflussfaktoren auf den Eigenanteil
Mehrere Faktoren beeinflussen die Höhe des Eigenanteils:
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- Pflegegrad: Ab dem Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse monatlich Leistungen an das Pflegeheim. Die Leistungen sind gestaffelt: Pflegegrad 2 = 805 Euro, Pflegegrad 3 = 1.319 Euro, Pflegegrad 4 = 1.855 Euro, Pflegegrad 5 = 2.096 Euro. Wenn Sie den Pflegegrad 1 haben und sich entscheiden, in ein Pflegeheim zu ziehen, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 131 Euro. Den Anteil für die Pflege übernimmt je nach Pflegegrad die Pflegekasse.
- Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE): Ab dem Pflegegrad 2 gilt: Sie zahlen den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Das heißt, Sie zahlen den gleichen Anteil zu den Pflegekosten wie die anderen Heimbewohner:innen auch - unabhängig vom Pflegegrad. Das ist seit Januar 2017 gesetzlich so festgelegt. Wie hoch dieser Eigenanteil ist, ist jedoch von Heim zu Heim verschieden. Ein Blick in die Preisliste lohnt sich also. Da der einrichtungseinheitliche Anteil nicht an Ihren Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollten Sie einmal mehr Pflege benötigen.
- Leistungszuschlag: Zusätzlich zu den genannten Leistungen bei vollstationärer Pflege bekommen Personen in den Pflegegraden 2 bis 5 einen weiteren Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten. Dieser Anspruch besteht seit dem 1. Januar 2022 und wurde zum 01. Januar 2024 erhöht. Die Höhe des Zuschlags richtet sich danach, wie lange Sie bisher Leistungen der vollstationären Pflege in Anspruch genommen haben. Der Zuschlag steigt mit zunehmender Dauer des Heimaufenthalts. Je länger Sie in Einrichtungen der vollstationären Pflege leben, desto geringer wird Ihr Eigenanteil. Der Leistungszuschlag beträgt: 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie bis zu 12 Monate in einem Pflegeheim leben, 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 12 Monate in einem Pflegeheim leben, 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 24 Monate in einem Pflegeheim leben, und 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn Sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben. Die Zuschusshöhe ändert sich individuell je nach der Dauer der Heimaufenthalte. Als Bewohner:in haben Sie gegenüber der Pflegekasse einen Leistungsanspruch auf den Zuschuss. Den Leistungszuschlag bekommen Sie aber nicht selbst, sondern das Pflegeheim. Dadurch verringert sich Ihr Eigenanteil. Sie brauchen für die Zahlung des Zuschlags keinen Antrag stellen. Stattdessen teilen die Pflegekassen beim Einzug ins Pflegeheim mit, wie lange Sie bisher vollstationäre Leistungen bezogen haben.
- Zimmerausstattung und Lage: Bei der Unterkunft haben Sie oft Wahlmöglichkeiten. Es ist etwa so wie auf dem Mietwohnungsmarkt: Es gibt Zimmer mit verschiedenen Ausstattungen. Manche haben einen Balkon und liegen hinaus zum ruhigen Hinterhof, andere vielleicht direkt an einer vielbefahrenen Straße. Die unterschiedliche Lage kann sich auch auf die Kosten des Zimmers auswirken.
- Standort des Pflegeheims: Nicht nur der Standort des Pflegeheimes hat Einfluss auf die Investitionskosten, auch notwendig werdende Renovierungen können die Kosten steigern. Achten Sie also auch auf Auffälligkeiten beim Zustand des Pflegeheims.
- Notwendigkeit der Sondenernährung: Sollte der Gesundheitszustand eines Heimbewohners oder einer Heimbewohnerin so eingeschränkt sein, dass die Ernährung ausschließlich oder überwiegend über eine Magensonde (PEG) erfolgt, muss der Heimbetreiber den Kostenanteil für die Verpflegung reduzieren.Die Höhe des zu reduzierenden Kostenanteils ergibt sich aus den Rahmenverträgen, die auf Landesebene geschlossen werden und kann daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch sein. Den Betrag können Sie bei Ihrer Pflegekasse erfragen.
Finanzierungsmöglichkeiten und Unterstützung
Wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um den Eigenanteil zu decken, gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten:
- Pflegewohngeld: Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein einen Pflegeheim-Platz für Ihren Angehörigen suchen, gibt es einen kleinen Zuschuss zu den Kosten: das Pflegewohngeld. Die Höhe variiert je nach Bundesland und ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen. Anspruch hat jeder, wenn er vor dem Umzug in das Pflegeheim in einem der entsprechenden Bundesländer wohnhaft war. Es kann vorkommen, dass Bewohner auch dann Pflegewohngeld beanspruchen können, wenn lediglich ein Verwandter des ersten oder zweiten Grades „Landeskind“ ist und am Pflegeort wohnt. Den Antrag auf Pflegewohngeld müssen Sie jedes Jahr neu einreichen.
- Wohngeld Plus: Mit der Wohnreform, die am 01.01.2023 eingeführt wurde, haben nun Pflegeheimbewohner Anspruch darauf, Wohngeld zu beantragen. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach dem Mietniveau des jeweiligen Pflegeheims. Wer dauerhaft in einem Pflegeheim lebt und keine Transferleistungen für Unterhaltskosten erhält, hat Anspruch auf Wohngeld Plus. Wie hoch der Anspruch für Pflegeheimbewohner ist, richtet sich nach dem Mietniveau der Region des Pflegheims und nicht nach den individuellen Mietkosten. Um Wohngeld zu beantragen, wenden Sie sich an Ihre örtliche Wohngeldbehörde. Oftmals können Sie den Antrag auch online auf der jeweiligen Seite stellen.
- Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege): Ist das Vermögen aufgebraucht und reicht die Rente nicht, bleibt der Antrag auf „Hilfe zur Pflege“, wie er in Paragraf 61 SGB XII formuliert wurde. Stellen Sie den Antrag auf Sozialhilfe im Pflegeheim unbedingt rechtzeitig. Nämlich bereits dann, wenn Sie absehen können, dass Ihre Rente oder Ihr eigenes Vermögen und Unterhaltsverpflichtung etwaiger Gatten oder Kinder die Heimkosten nicht decken können. Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um die Pflegeheimkosten zu decken, kann bei dem zuständigen Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden. Das Sozialamt übernimmt dann die Kosten, die Sie selbst nicht tragen können.
- Schonvermögen: Pflegebedürftigen steht ein sogenanntes Schonvermögen von 10.000 Euro (Stand: Januar 2023) zu, das nicht für die Finanzierung der Pflege herangezogen wird.
- Angehörigen-Entlastungsgesetz: Seit Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes am 01.01.2020 gibt es dafür aber eine Einkommensgrenze: Nur Angehörige (Eltern oder Kinder) mit einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr können für die Pflegeheim-Kosten herangezogen werden. Das Jahresbruttoeinkommen bezieht sich dabei auf ein einzelnes Kind. Hierbei gelten gesetzliche Regelungen zur Heranziehung von Verwandten ersten Grades. Kinder sind seit dem 1.
- Verkauf des Eigenheims: Wenn Vermögen und Rente zur Deckung dieser Ausgaben nicht ausreichen, ist der Verkauf des Eigenheims eine Option, auf die viele Menschen zurückgreifen müssen.
- Rückforderung von Schenkungen: Wenn der nun Pflegebedürftige innerhalb der letzten zehn Jahre Vermögenswerte per Schenkung an den Partner oder die Kinder übertragen hat, so müssen diese Schenkungen eventuell rückgängig gemacht werden.
Wichtige Aspekte bei der Auswahl eines Pflegeheims
Neben den Kosten sollten bei der Auswahl eines Pflegeheims auch folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Qualität der Pflege: Mit der indikatorengestützten Qualitätsprüfung bewerten Gutachter die Pflegequalität in Pflegeheimen. Die Ergebnisse sind öffentlich zu finden, zum Beispiel beim AOK Pflegenavigator. Sie können sich vorab die Bewertung eines Pflegeheimes ansehen und vergleichen.
- Ausstattung und Lage: Wer in ein Pflegeheim umzieht, sollte dabei nicht nur auf Ausstattung und Lage achten. Auch bei den Preisen kann es von Heim zu Heim Unterschiede geben.
- Transparenz bei Entgelterhöhungen: Im Falle einer beabsichtigten Entgelterhöhung hat der Heimbetreiber dem Bewohner die Einzelheiten schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Wesentlich ist, dass die Entgelterhöhung frühestens vier Wochen nach Zugang des schriftlichen und hinreichend begründeten Erhöhungsverlangens in Kraft treten kann. Diese Frist gibt dem Bewohner ausreichend Gelegenheit, die Begründung der Erhöhung zu prüfen und Einsicht in die Kalkulationsunterlagen zu nehmen. Damit wird sichergestellt, dass der Bewohner die Erhöhung nachvollziehen kann und ausreichend Zeit hat, sich auf die veränderten Kosten einzustellen.
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