Informationen für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz

Das Zusammenleben mit einem an Demenz erkrankten Menschen stellt pflegende Angehörige oft vor enorme Anstrengungen. Neben den praktischen Herausforderungen im Pflege- und Wohnalltag werden Partner und Familienangehörige durch die demenzspezifischen Krankheitssymptome oft auf eine schwere Geduldsprobe gestellt. Es ist wichtig, dass pflegende Angehörige die notwendigen Informationen und Unterstützung erhalten, um diese Herausforderungen bewältigen zu können.

Verständnis für die Erkrankung entwickeln

Ein zentraler Aspekt ist das Verständnis für die Situation des Erkrankten. Menschen mit Demenz sind, je nach Grad der Erkrankung, nicht in der Lage, das gesprochene Wort zu verstehen, einzuordnen oder zu behalten. Sie können oft auch nicht mehr zwischen Gegenwart und Vergangenheit unterscheiden oder ihre Lebensrealität als solche erkennen. Daher müssen sich pflegende Angehörige stets aufs Neue in die Situation ihrer zu pflegenden Angehörigen versetzen, die Erkrankung und ihre Folgen ernst nehmen und im Umgang mit Betroffenen ihre gewohnten Kommunikationswege anpassen.

Menschen mit Demenz verhalten sich krankheitsbedingt oft anders, als gesunde Menschen es erwarten würden. Es gilt, sich daher so früh wie möglich auf den Umgang mit unerwartbaren Reaktionen einzustellen und das eigene Verhalten an das Krankheitsbild der zu Pflegenden anzupassen. Pflegende Angehörige können durch ihr eigenes Verhalten positiven Einfluss auf den zu Pflegenden nehmen. Strukturierte Abläufe, wenig Veränderung im zeitlichen und räumlichen Sinne und eine ruhige, empathische Stimme können im Umgang mit Erkrankten durchaus zu einem harmonischen Miteinander beitragen und einen beruhigenden und vertrauensvollen Rahmen für die pflegebedürftige Person schaffen.

Praktische Tipps für den Alltag

Für die häusliche Umgebung bieten sich im fortgeschrittenen Stadium einer Demenzerkrankung Veränderungen an, die das Zusammenleben sicherer und einfacher machen. Eine große Sorge bei der Betreuung von Menschen mit Demenz ist, dass jederzeit ein Unglück passieren kann, weil etwa der Herd zu lange eingeschaltet wird oder Badewasser überläuft. Für solche Fälle gibt es inzwischen zahlreiche technische Lösungen wie Herdsicherungen, Rauch- und Wassermelder. Informationen zur sicheren und demenzfreundlichen Wohnungsgestaltung bieten die Wohnberatungsstellen.

Eine Demenz beeinflusst die kognitiven Fähigkeiten eines Menschen, z. B. das Gedächtnis, die Orientierung, die Auffassung, das Denken, Rechnen, die Lernfähigkeit, die Sprache und das Urteilsvermögen. Im Verlauf der demenziellen Erkrankung gehen Erinnerungen an aktuelle Ereignisse verloren. Auch nahe stehende Personen werden nicht mehr erkannt. Dagegen sind lange zurück liegende Ereignisse häufig sehr präsent. Als Angehöriger können Sie versuchen, diese Erinnerungen zu nutzen und in das Alltagsleben mit dem Demenzkranken einzubeziehen. Blättern Sie gemeinsam in alten Fotoalben oder hören Sie alte Lieder. Das schafft oft wieder einen näheren Kontakt.

Lesen Sie auch: Demenzkranke Angehörige pflegen: So geht's

Manchmal eskalieren Situationen auch, wenn der Mensch mit Demenz in seiner eigenen Welt ist und Situationen nicht einordnen kann. Zum Beispiel, weil er sich darüber wundert, warum dort im Bad so ein alter Mann im Spiegel zu sehen ist, und er sich in diesem Augenblick jung fühlt. Das kann den Menschen mit Demenz ängstigen. Dann ist es vielleicht sinnvoll, den Spiegel abzuhängen. Denn der Mensch mit Demenz lebt in seiner Welt und ist nicht mehr in der Lage, Anpassungsleistungen zu erbringen. Das muss seine Umwelt für ihn übernehmen. So kann beispielsweise die Körperpflege am Waschbecken einfacher sein als ein Wannenbad. Auch hier hilft, alte Lebensweisen und Rituale aus der Jugendzeit des Kranken zu kennen und zu nutzen.

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Der rechtliche Rahmen für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ergibt sich aus dem Pflegezeitgesetz, dem Familienpflegezeitgesetz und Sozialgesetzbuch (SGB XI). Bei einem akut aufgetretenen Pflegefall haben Beschäftigte die Möglichkeit, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um für nahe Angehörige die Pflege in häuslicher Umgebung sicherzustellen oder zu organisieren. Für diesen Zeitraum kann ein Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden.

Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf eine bis zu sechsmonatige Pflegezeit, das heißt eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit für die häusliche Pflege von pflegebedürftigen nahen Angehörigen; dies gilt auch für die auch außerhäusliche Betreuung von minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Für die Begleitung in der letzten Lebensphase besteht ein Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu drei Monaten.

Nach dem Familienpflegezeitgesetz besteht ein Anspruch auf eine bis zu 24-monatige teilweise Freistellung bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden für die häusliche Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger beziehungsweise die auch außerhäusliche Betreuung minderjähriger pflegebedürftiger naher Angehöriger. Die Gesamtdauer aller Freistellungen liegt bei 24 Monaten. Für die Dauer der Freistellungen können Beschäftigte ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Anspruch nehmen.

Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

Pflegenden Angehörigen kommt in unserer Gesellschaft eine zentrale Rolle in der Unterstützung und Begleitung von Menschen mit Pflegebedarf zu. Es gibt zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten, die in Anspruch genommen werden können.

Lesen Sie auch: Fortgeschrittene Demenz: Ein umfassender Überblick

Beratungsangebote

Auf Grundlage des zweiten Pflegestärkungsgesetzes haben Angehörige seit dem Jahr 2016 einen eigenen Anspruch auf Pflegeberatung. Das bedeutet, dass Menschen mit Demenz sowie ihre pflegenden und betreuenden Angehörigen ein Recht darauf haben, sich von den Pflegekassen umfassend und individuell beraten zu lassen. Dabei sind verschiedene Formen möglich - persönlich, telefonisch oder online. In einigen Regionen wird die persönliche Beratung in Pflegestützpunkten angeboten.

Ambulante Pflegedienste

Statt Pflegegeld können Betroffene sogenannte Sachleistungen in Form von ambulanter Pflege in Anspruch nehmen. Ambulante Pflegedienste erbringen dabei eine Vielzahl von zu vereinbarenden Leistungen, die sowohl die Körperpflege als auch die Mobilisierung, die Einnahme der Medikamente und viele weitere Tätigkeiten umfassen.

Zeitweise Entlastung

Auch pflegende Angehörige benötigen Zeit für sich, einen Besuch beim Arzt, wollen Sport treiben oder Freunde treffen. Betreuungsgruppen, die Menschen mit Demenz einmal oder mehrmals pro Woche für ein paar Stunden betreuen, stellen diesbezüglich eine gute Lösung dar. Auch die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe kann für die Betreuung genutzt werden und das soziale Wohlbefinden des Menschen mit Demenz fördern. Hierzu können die anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote in Anspruch genommen werden. Dafür stehen den Pflegebedürftigen monatlich 125 Euro an Entlastungsleistungen zur Verfügung.

Besuchen die Betroffenen eine Tagespflegestelle, können sie dafür das Sachleistungs-Budget des bestehenden Pflegegrades nutzen. Wenn pflegende Angehörige in den Urlaub fahren oder im Krankenhaus sind, können Betroffene für einige Tage oder Wochen vorübergehend in ein Heim ziehen. Für die Verhinderungspflege können pro Jahr bis zu 1.612 Euro zusätzlich beantragt werden. Die zeitweise Unterbringung in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung bezuschussen die Pflegekassen mit bis zu 1.774 Euro pro Jahr.

Rat und Hilfe von Gleichgesinnten

Der Kontakt zu Menschen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, hilft, mit der eigenen Situation besser zurechtzukommen. Beratungsstellen, lokale Alzheimer-Gesellschaften oder Wohlfahrtsverbände bieten häufig Selbsthilfegruppen für Angehörige von Menschen mit Demenz an.

Lesen Sie auch: Wechselwirkungen zwischen Schmerzmitteln und Demenz

Informationen und Schulungen

Pflegende Angehörige können an so genannten Pflegekursen zum Thema Demenz teilnehmen. Dort erhalten Sie Informationen über das Krankheitsbild Demenz, den Umgang mit dem Erkrankten und rechtliche Aspekte. Schwerpunkt ist immer auch Ihre Entlastung und wie sich das im individuellen Fall umsetzen lässt.

Angebote für Kinder und Jugendliche

Projekt Pausentaste: Ein Angebot für Kinder und Jugendliche, die sich um ihre Familien kümmern. Weitere Informationen für Kinder finden Sie auf der Seite Kindern Demenz erklären.

Angebote bei früh auftretender Demenz

Anlaufstelle für Präsenile Demenz: Informationen und Beratung zur Demenz vor dem 65. Lebensjahr. Auf der Internetseite wird unter anderem erläutert, wie die Vereinbarung zwischen Familie, Beruf und Betreuung gelingen kann und an wen sich Betroffene oder Angehörige wenden können. Darüber hinaus gibt es in vielen Bundesländern mittlerweile einzelne Angebote, die sich auch an Frühbetroffene oder deren Angehörige richten. Eine Anfrage an die lokalen Alzheimer Gesellschaften oder eine Suche in unseren Adressdatenbanken kann hilfreich sein.

Überforderung vorbeugen und Gewalt vermeiden

Je stärker die Demenz fortschreitet, desto umfassender benötigen die Betroffenen Betreuung und Pflege. Dabei überfordern sich viele Angehörige. Erschöpfung und gesundheitliche Probleme sind häufig die Folgen. Betroffene sollten sich deshalb frühzeitig nach Hilfen umsehen - im familiären, aber auch im ehrenamtlichen oder professionellen Umfeld. Unterstützung gibt es von vielen Seiten. Zum Beispiel fördert das Bundesfamilienministerium eine kostenlose psychologische Online-Beratung für pflegende Angehörige (pflegen-und-leben.de).

Die Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz kann - je weiter die Demenzform voranschreitet - zur Überforderung und in manchen Fällen auch zur Anwendung von physischer oder psychischer Gewalt führen. Denn die Pflegenden, oft die ebenfalls hochaltrigen Lebenspartner oder die Lebenspartnerinnen, fühlen sich mit den für sie belastenden Situationen allein gelassen. Um solchen Situationen vorzubeugen, aber auch Hilfe und Unterstützung zu geben, wenn es bereits zu Gewalthandlungen gekommen ist, können entsprechende Beratungs- und Anlaufstellen Hilfe und Unterstützung geben. Der vom Bundesfamilienministerium geförderte Themenreport „Gewaltprävention in der Pflege“ der Stiftung Zentrum für Qualität (ZQP) in der Pflege informiert zum Thema Gewalt in der Pflege und kann zu deren Vermeidung beitragen.

Umgang mit "herausforderndem Verhalten"

"Herausforderndes" Verhalten umfasst Verhaltensänderungen, die im Verlauf einer Demenzerkrankung auftreten. Beim "herausforderndem Verhalten" unterscheidet man motorische Verhaltensweisen, verbale Verhaltensweisen, aber auch Formen wo sich jemand zurückzieht, was wir apathisches Verhalten nennen. Beispiele dafür sind, dass jemand sehr unruhig ist, hin und her wandert, es kann aber auch ein ständiges Rufen sein, dass jemand beim Essen die Nahrung verweigert - all das sind Möglichkeiten, wie sich Verhalten äußern kann.

Wir unterscheiden zwei unterschiedliche Faktorengruppen, die "herausforderndes Verhalten" auslösen können, das sind zum einen Hintergrundfaktoren, das sind Merkmale, die Menschen mit Demenz mitbringen, die Biographie, die Persönlichkeit. Auf der anderen Seite haben wir auch so etwas wie Nahfaktoren. Das können Aspekte sein wie körperliche Ursachen, die "Verhalten" auslösen wie Schmerz, wie Hunger, es kann eine Medikamentennebenwirkung sein. Es kann aber auch Langeweile sein, jemand fühlt sich nicht beschäftigt, jemand ist traurig, all dass, was wir als unerfüllte Bedürfnisse bezeichnen, kann "Verhalten" auslösen. Und häufig ist es ein Wechselspiel zwischen unterschiedlichen Faktoren, die dann erst dazu führen, dass das "Verhalten" sich zeigt oder ausbricht.

Im Zuge der Demenzerkrankung kommt es zu kognitiven Veränderungen und damit auch zu sprachlichen Veränderungen, sprich: Menschen mit Demenz können Worte nicht mehr verstehen. Genauso können sie sich selbst aber nicht mehr mit verständlichen Worten ausdrücken. In den Vordergrund tritt dieses "herausfordernde Verhalten" und da ist es einfach wichtig, dass "herausforderndes Verhalten" auch eine Möglichkeit der Kommunikation sein kann und für Angehörige ist es hier wichtig, dass sie das auch als eine Form der Kommunikation wahrnehmen und verstehen und versuchen, diese vielleicht eher nonverbale Kommunikation auch für sich so zu deuten, dass so der Angehörige mit ihnen ins Gespräch kommen möchte, in Kommunikation kommen möchte.

Lösungsansätze zum Umgang mit "herausforderndem Verhalten" wären in erster Linie, dass man sich auf den Weg macht, versucht, das Verhalten zu verstehen und da ist es letztendlich immer zentral, dass man zunächst versucht, das Verhalten möglichst präzise zu beschreiben. Das heißt: Wie häufig tritt das Verhalten auf, und welche Art des Verhaltens - ist es eher ein unruhiges Verhalten, ein teilnahmsloses Verhalten - aber sich auch bewusst wird: In welchen Situationen tritt das auf? Gibt es bestimmte Räumlichkeiten, wo das stattfindet oder in Anwesenheit von bestimmen Personen oder immer dann, wenn keiner da ist? Weil grade über eine sehr konkrete Beschreibung des Verhaltens kriegt man viele Anhaltspunkte dafür, was mögliche Ursachen für das Verhalten sein können, wo man dann gezielt Maßnahmen einleiten könnte.

Wenn der Geduldsfaden reißt, empfiehlt es sich natürlich, wenn man in dieser sehr konkreten Situation ist, wo jemand "herausforderndes Verhalten" zeigt, erstmal aus dieser Situation herauszugehen. Für Angehörige ist es, glaube ich, relativ wichtig, dass sie sich Hilfe holen zu diesem Thema. Wenn man bereits Pflege in Anspruch nimmt, kann man auch hier die Pflegenden des ambulanten Dienstes konkret auf solche Situationen ansprechen oder, wenn jemand in die Tagespflege geht, wären das auch Möglichkeiten wo man konkret Hilfe holen könnte.

Eigene Gesundheit und Ausgleich

Nach wie vor leben die meisten Menschen mit Demenz in privaten Haushalten und werden zumeist von nahen Angehörigen (vor allem von ihren Ehepartnern, Töchtern oder Schwiegertöchtern) betreut und gepflegt. Dies verlangt von den Angehörigen viel Engagement, Verzicht auf Freizeit und die Bereitschaft, gegebenenfalls „rund-um-die-Uhr“ zu begleiten und zu unterstützen. Darum ist es besonders wichtig, etwas für die eigene körperliche Gesundheit und den seelischen Ausgleich zu tun.

Viele Angehörige berichten, dass sich während der Pflege ihre körperliche Gesundheit verschlechtert und sie häufiger Medikamente benötigen, dass Freunde, Bekannte und/oder Familienmitglieder den Kontakt meiden, dass sie ihren Beruf und ihre Hobbies aufgeben. Als besonders belastend wird es empfunden, wenn problematische Verhaltensweisen wie Aggressivität, Schreien oder Wahnvorstellungen bei den Erkrankten hinzukommen. Niemand kann und muss diese schweren Aufgaben auf Dauer und ganz alleine erfüllen. Auch im Interesse der Erkrankten ist es wichtig und ratsam, mit den eigenen Kräften hauszuhalten und sich frühzeitig nach Möglichkeiten der Beratung und Entlastung umzusehen.

Wenn Sie herausfinden möchten, wie hoch Ihre eigene Belastung ist, können Sie dafür den Selbsttest mit der Angehörigenampel des Projekts digiDEM Bayern durchführen.

Entlastungsangebote

Eine Reihe von Entlastungsangeboten sind im Folgenden beschrieben. Adressen von Anbietern erhalten Sie von einer Alzheimer-Gesellschaft in Ihrer Nähe, bei einem Pflegestützpunkt oder von Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. Viele Angebote können zumindest teilweise aus Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden.

Sozial- und gesundheitspflegerische Dienste

Die sozial- und gesundheitspflegerischen Dienste der ambulanten Pflegestationen leisten einen oft unverzichtbaren Beitrag dazu, dass die Erkrankten weiterhin zu Hause leben können. Die „Hauspflege“ umfasst Hilfen im Haushalt sowie die Grundpflege (Körperpflege, Hilfe beim Essen). Kostenträger hierfür ist in erster Linie die Pflegekasse, je nach Umfang des Pflegebedarfs ist eine Zuzahlung notwendig. Die „häusliche Krankenpflege“ (Behandlungspflege) wird von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt. Grundlage hierfür ist eine ärztliche Verordnung; die Kosten trägt die Krankenkasse (gegebenenfalls ist eine Zuzahlung erforderlich). Die häusliche Krankenpflege umfasst Tätigkeiten wie das Verabreichen von Medikamenten und Injektionen oder die Versorgung von Wunden. Alle Pflegedienste betreuen auch demenzerkrankte Patienten.

Betreuungsgruppen

Alzheimer-Gesellschaften in den verschiedenen Regionen sowie unterschiedliche Wohlfahrtsverbände bieten Betreuungsgruppen zur Entlastung pflegender Angehöriger als niedrigschwelliges ambulantes Angebot an. Für einige Stunden am Tag werden die Betroffenen an ein bis zwei Tagen pro Woche in Gruppen beschäftigt und betreut. Aktivierungsangebote, die auf die Bedürfnisse der Kranken ausgerichtet sind, sowie die Betreuung durch geschulte Helfer sind Bestandteile des Programms. Die Betreuung wird durch ehrenamtliche Mitarbeitende geleistet und durch eine Fachkraft begleitet. Die pflegenden Angehörigen sollen durch die Betreuungsgruppen Entlastung erfahren, sodass sie einen zeitlichen Freiraum zur eigenen Verfügung haben.

Angehörigen- bzw. Selbsthilfegruppen

Angehörigen- bzw. Selbsthilfegruppen bieten die Möglichkeit, mit anderen Menschen ins Gespräch zu kommen, die sich in einer ähnlichen Pflegesituation befinden wie man selbst. Viele Angehörige nutzen das Angebot, um über ihre Sorgen, Ängste und Verzweiflung zu sprechen, aber auch, um sich gegenseitig Unterstützung, Anregungen und Tipps zu geben und die Energiespeicher wieder aufzufüllen. Häufig werden die Gruppen von einer Fachkraft geleitet und begleitet. Es können je nach Bedarf Gruppensitzungen mit Schwerpunktthemen, zum Beispiel zu Pflegeversicherung, Betreuungsrecht, Vorsorgevollmachten usw., stattfinden.

Austausch in virtuellen Selbsthilfegruppen

Für Information, Erfahrungsaustausch, Vernetzung und gegenseitige Hilfe können Sie auch die App „in.kontakt“ von wir pflegen e.V. nutzen. Hier finden Sie Kontakt zu pflegenden Angehörigen in ähnlichen Situationen. Die App ist ein Schritt zum Ausbau virtueller Selbsthilfe und ermöglicht pflegenden Angehörigen und Selbsthilfegruppen einen Autausch in einem geschützten Netzwerk.

Helferinnenkreise

Helferinnenkreise gibt es seit mehr als 15 Jahren. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer betreuen für einige Stunden in der Woche vor allem Demenzerkrankte, die mit ihren Angehörigen oder alleine zu Hause leben. Dadurch entstehen für den Angehörigen ebenfalls Freiräume. Die freiwilligen Helfer übernehmen stundenweise die soziale Betreuung der Kranken, nicht aber pflegerische oder hauswirtschaftliche Aufgaben. Helferinnenkreise (auch „Betreuungsbörsen“) bieten ein leicht zugängliches, qualitätsgesichertes und kostengünstiges Angebot zur stundenweisen Betreuung der Kranken und zur gleichzeitigen Entlastung der Angehörigen. Die Helferinnen und Helfer werden regelmäßig geschult und fachlich begleitet.

Tagespflegeeinrichtungen

Tagespflegeeinrichtungen zählen zu den teilstationären Pflege- und Betreuungsangeboten. Die Tagespflege dient der Aktivierung und Rehabilitation durch therapeutische und pflegerische Angebote sowie durch soziale Einbindung und einen strukturierten Tagesablauf. Der Besuch einer Tagesstätte wirkt sich meist positiv auf das Wohlbefinden der Kranken aus und entlastet gleichzeitig die pflegenden Angehörigen. Konzeptionell arbeiten die meisten Einrichtungen nach milieutherapeutischen Bedingungen. In der Regel verfügen die Einrichtungen über einen Fahrdienst, sodass der Hin- und Rücktransport der Gäste problemlos erfolgen kann. Die Anzahl der Tage, an denen der Pflegebedürftige die Tagespflege besucht, bestimmen er und seine Familie. Empfehlenswert sind mindestens zwei Tage wöchentlich, ansonsten können sich die Gäste kaum eingewöhnen. Vor der Aufnahme wird in der Regel ein „Schnuppertag“ vereinbart. Die Tagespflegen berechnen Tagessätze, die zwischen 45,00 und 90,00 € liegen können. Die Kosten für den Aufenthalt können durch Leistungen der Pflegeversicherung, des Sozialamtes oder durch Eigenbeteiligung getragen werden.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege, als Leistung der Pflegeversicherung, findet in der Regel in einer stationären Pflegeeinrichtung statt, die mit den Pflegekassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Für maximal 28 Tage im Jahr kann der erkrankte Angehörige dort in Obhut gegeben werden, sodass die Pflegeperson in diesem Zeitraum zum Beispiel einen Erholungsurlaub in Anspruch nehmen kann. Kurzzeitpflegeeinrichtungen übernehmen während der Aufnahme die komplette Versorgung der erkrankten Person. Viele Einrichtungen haben sich auf die Versorgung demenziell erkrankter Menschen eingestellt und bieten ein entsprechendes Versorgungs- und Beschäftigungsangebot. Die Pflegekasse gewährt dafür auf Antrag einen Geldbetrag in Höhe von 1.612,00 €. Durch die Kombination mit den Leistungen der Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege kann der Zeitraum der Kurzzeitpflege auf bis zu 56 Tage und die Gesamtsumme auf bis zu 3.224,00 € verdoppelt werden.

Verhinderungspflege

Die Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege ist ebenfalls eine Leistung, die über die Pflegekasse beansprucht werden kann. Ebenfalls für maximal 28 Tage pro Jahr ist es möglich, die erkrankte Person zum Beispiel durch einen Pflegedienst oder eine nahestehende Person zu Hause versorgen zu lassen, wenn die Hauptpflegeperson (zum Beispiel durch Krankheit oder Erholungsurlaub) verhindert ist. Die Pflegekasse übernimmt für die Versorgung durch einen Pflegedienst bis zu 1.612,00 €, für die Versorgung durch Angehörige in der Regel nur das Pflegegeld zuzüglich eventueller Aufwendungen wie Fahrgeld oder Verdienstausfall (maximal 1.612,00 €). Die Verhinderungspflege kann auch in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung durchgeführt werden.

Urlaubsangebote

Urlaubsangebote, die speziell auf die Bedürfnisse von Demenzkranken und ihren Angehörigen zugeschnitten sind, haben sich in den vergangenen Jahren zunehmend etabliert. Der größte Teil dieser Angebote wird durch regionale und örtliche Alzheimer-Gesellschaften organisiert, es gibt aber auch andere Anbieter.

Informationen und Anlaufstellen

Pflegekassen und Pflegestützpunkte sowie die Deutsche Alzheimer Gesellschaft informieren über Unterstützungsangebote vor Ort. Mit einem Wissens- und Hilfenetzwerk für Menschen mit Demenz und deren Angehörige begleitet und informiert das Bundesseniorenministerium zu den Besonderheiten der Demenz, beantwortet Fragen und gibt Orientierung. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Abbau von Berührungsängsten, der Enttabuisierung des Themas Demenz und der Möglichkeit, sich mit anderen Personen auszutauschen. Menschen mit Demenz sollen zudem auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich aktiv in das gesellschaftliche Leben einbringen zu können.

Das Wissens- und Hilfenetzwerk für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen umfasst:

  • Das zentrale Online-Portal "Wegweiser Demenz" bietet verständlich aufbereitete Informationen und Ratschläge an und fördert über verschiedene Internetforen und einen Weblog Beratung, Vernetzung und Austausch. Nutzerinnen und Nutzer können sich aktiv in einem von Fachleuten moderierten Forum beteiligen und ihre Fragen zum Thema Demenz stellen.
  • Auf Grundlage des Bundesprogramms "Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz" wurden vom Bundesseniorenministerium in ganz Deutschland bereits über 500 Lokalen Allianzen gefördert, welche den Aufbau zu regionalen Hilfenetzwerke unterstützen. Ziel ist es, bundesweite Netzwerke zu etablieren, damit Menschen mit Demenz so lange wie möglich in ihrem sozialen Umfeld leben können.
  • Das Alzheimer-Telefon für Betroffene und Angehörige: Mit ihrem Alzheimer-Telefon unterstützt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft - gefördert durch das Bundesseniorenministerium - bundesweit Betroffene, deren Angehörige sowie Fachpersonal. Die Beschäftigten beantworten Fragen zum Krankheitsbild von Alzheimer, zur Diagnose, zum Krankheitsverlauf, zur Therapie, zu Anlaufstellen vor Ort und vielem mehr. Geschulte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die Erfahrung mit Menschen mit Demenz und mit der Alzheimer-Krankheit haben, stehen Ratsuchenden Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr sowie freitags von 9 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 030 25937 9514 zur Verfügung.

tags: #demenz #pflegende #angehörige #informationen